Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2054306 times)

modesty

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 136
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4695 am: 12.02.2023 08:48 »
Wofür war ich da mehrmals in AFGHANISTAN und MALI und habe meinen Hintern hingehalten? Ist das tatsächlich der Dank der Regierung?

Ich denke das ist dein Job und der Dank waren die Auslandszuschläge, oder wie auch immer die genannt wurden. Hat mit der Grundbesoldung erstmal überhaupt nichts zu tun.

Ich gebe dir aber zum Thema Single vs Verheiratet mit 3 Kindern völlig recht und das obwohl ich davon profitieren würde. Aber das kann eigentlich nicht angehn in einer emanzipierten Zeit, wo der Großteil der Frauen arbeiten geht.
Antwort eines typischen Beamten!! Nein dem Soldaten muss man nicht mehr danken der hat ja alles bezahlt bekommen! Undankbare deutsche Haltung und Antwort! Eklig 🤮

Wir haben doch freie Berufswahl? Was hat das mit typisch Beamter zu tun? Ich erwarte nicht, dass man mir applaudiert, ich applaudiere auch nicht dem Bus-Lok-Flugzeugführer, nur weil Sie ihren Job tun. Ich respektiere jeden dafür, wenn er seinen Job anständig ausfüllt, das gilt für Soldaten, genauso wie für jeden anderen. Das hat mit undankbar nix zu tun und ist schon garnicht eklig.

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 886
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4696 am: 12.02.2023 09:00 »
...Evtl. Sollte man aber mal in Betracht ziehen dass Kinder einen immensen Aufwand bedeuten...

Aufwand natürlich, aber sie bringen ja nicht wenigen auch einen Lebenssinn und Lebensfreude und sind darüber hinaus noch ggf. eine Hilfe im Alter. Was sollen Angestellte sagen, die sich den Luxus von Kindern leisten wollen, aber keine monatliche Karnickelprämie bekommen, mit der sich ab einer gewissen Anzahl der Kinder schon das Wohneigentum bequem finanzieren lässt?

Bei einem Beamten gilt jedenfalls nicht der Spruch "5 Minuten Rittmeister, 20 Jahre Zahlmeister...". Da gilt eher "5 Minuten Rittmeister, 20 Jahre Alimenationsmeister"  ;D

DeepBlue

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4697 am: 12.02.2023 10:14 »
Wofür war ich da mehrmals in AFGHANISTAN und MALI und habe meinen Hintern hingehalten? Ist das tatsächlich der Dank der Regierung?

Ich denke das ist dein Job und der Dank waren die Auslandszuschläge, oder wie auch immer die genannt wurden. Hat mit der Grundbesoldung erstmal überhaupt nichts zu tun.

Ich gebe dir aber zum Thema Single vs Verheiratet mit 3 Kindern völlig recht und das obwohl ich davon profitieren würde. Aber das kann eigentlich nicht angehn in einer emanzipierten Zeit, wo der Großteil der Frauen arbeiten geht.
Antwort eines typischen Beamten!! Nein dem Soldaten muss man nicht mehr danken der hat ja alles bezahlt bekommen! Undankbare deutsche Haltung und Antwort! Eklig 🤮

Wir haben doch freie Berufswahl? Was hat das mit typisch Beamter zu tun? Ich erwarte nicht, dass man mir applaudiert, ich applaudiere auch nicht dem Bus-Lok-Flugzeugführer, nur weil Sie ihren Job tun. Ich respektiere jeden dafür, wenn er seinen Job anständig ausfüllt, das gilt für Soldaten, genauso wie für jeden anderen. Das hat mit undankbar nix zu tun und ist schon garnicht eklig.
Doch eklig trifft es genau! Es ist nämlich diese typische Beamteneinstellung: Ich nonmoral am nächsten und was ich nicht haben kann soll auch kein anderer haben! Die Beamten die hier heulen sind doch Teil des Problems! Wer schreibt denn solche Entwürfe? Wohl auch Beamte! Diese Neiddebatte sieht man auch hier im Forum: der dem kein AEZ zustehen wird schreit dagegen, der Single schreit weil er ja der ärmste von allen ist!
Einfach unerträglich! Am besten den ganzen Beamtenwahnsinm abschaffen und nur für wichtige Berufe lassen! Ja das geht siehe Post.
Wenn sich mal alle hier zusammenreißen würden und an einem Strang ziehen würden bekäme man Vorschläge für einen Entwurf ohne Abstriche! Und statt hier Zeit zu verschwenden sollten die lieben Beamten mal in der Realen Welt in den Gewerkschaften arbeiten! Aber das geht wohl nicht wäre ja außerhalb der Dienstzeit! Hier kann man ja schön während der Arbeit schreiben!

modesty

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 136
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4698 am: 12.02.2023 10:46 »
Wofür war ich da mehrmals in AFGHANISTAN und MALI und habe meinen Hintern hingehalten? Ist das tatsächlich der Dank der Regierung?

Ich denke das ist dein Job und der Dank waren die Auslandszuschläge, oder wie auch immer die genannt wurden. Hat mit der Grundbesoldung erstmal überhaupt nichts zu tun.

Ich gebe dir aber zum Thema Single vs Verheiratet mit 3 Kindern völlig recht und das obwohl ich davon profitieren würde. Aber das kann eigentlich nicht angehn in einer emanzipierten Zeit, wo der Großteil der Frauen arbeiten geht.
Antwort eines typischen Beamten!! Nein dem Soldaten muss man nicht mehr danken der hat ja alles bezahlt bekommen! Undankbare deutsche Haltung und Antwort! Eklig 🤮

Wir haben doch freie Berufswahl? Was hat das mit typisch Beamter zu tun? Ich erwarte nicht, dass man mir applaudiert, ich applaudiere auch nicht dem Bus-Lok-Flugzeugführer, nur weil Sie ihren Job tun. Ich respektiere jeden dafür, wenn er seinen Job anständig ausfüllt, das gilt für Soldaten, genauso wie für jeden anderen. Das hat mit undankbar nix zu tun und ist schon garnicht eklig.
Doch eklig trifft es genau! Es ist nämlich diese typische Beamteneinstellung: Ich nonmoral am nächsten und was ich nicht haben kann soll auch kein anderer haben! Die Beamten die hier heulen sind doch Teil des Problems! Wer schreibt denn solche Entwürfe? Wohl auch Beamte! Diese Neiddebatte sieht man auch hier im Forum: der dem kein AEZ zustehen wird schreit dagegen, der Single schreit weil er ja der ärmste von allen ist!
Einfach unerträglich! Am besten den ganzen Beamtenwahnsinm abschaffen und nur für wichtige Berufe lassen! Ja das geht siehe Post.
Wenn sich mal alle hier zusammenreißen würden und an einem Strang ziehen würden bekäme man Vorschläge für einen Entwurf ohne Abstriche! Und statt hier Zeit zu verschwenden sollten die lieben Beamten mal in der Realen Welt in den Gewerkschaften arbeiten! Aber das geht wohl nicht wäre ja außerhalb der Dienstzeit! Hier kann man ja schön während der Arbeit schreiben!

Keine Ahnung was du alles in meinen Beitrag reininterpretieren möchtest, aber mach ruhig weiter, wenn es dir hilft.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 587
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4699 am: 12.02.2023 11:13 »
Wofür war ich da mehrmals in AFGHANISTAN und MALI und habe meinen Hintern hingehalten? Ist das tatsächlich der Dank der Regierung?

Ich denke das ist dein Job und der Dank waren die Auslandszuschläge, oder wie auch immer die genannt wurden. Hat mit der Grundbesoldung erstmal überhaupt nichts zu tun.

Ich gebe dir aber zum Thema Single vs Verheiratet mit 3 Kindern völlig recht und das obwohl ich davon profitieren würde. Aber das kann eigentlich nicht angehn in einer emanzipierten Zeit, wo der Großteil der Frauen arbeiten geht.
Antwort eines typischen Beamten!! Nein dem Soldaten muss man nicht mehr danken der hat ja alles bezahlt bekommen! Undankbare deutsche Haltung und Antwort! Eklig 🤮

Wir haben doch freie Berufswahl? Was hat das mit typisch Beamter zu tun? Ich erwarte nicht, dass man mir applaudiert, ich applaudiere auch nicht dem Bus-Lok-Flugzeugführer, nur weil Sie ihren Job tun. Ich respektiere jeden dafür, wenn er seinen Job anständig ausfüllt, das gilt für Soldaten, genauso wie für jeden anderen. Das hat mit undankbar nix zu tun und ist schon garnicht eklig.
Doch eklig trifft es genau! Es ist nämlich diese typische Beamteneinstellung: Ich nonmoral am nächsten und was ich nicht haben kann soll auch kein anderer haben! Die Beamten die hier heulen sind doch Teil des Problems! Wer schreibt denn solche Entwürfe? Wohl auch Beamte! Diese Neiddebatte sieht man auch hier im Forum: der dem kein AEZ zustehen wird schreit dagegen, der Single schreit weil er ja der ärmste von allen ist!
Einfach unerträglich! Am besten den ganzen Beamtenwahnsinm abschaffen und nur für wichtige Berufe lassen! Ja das geht siehe Post.
Wenn sich mal alle hier zusammenreißen würden und an einem Strang ziehen würden bekäme man Vorschläge für einen Entwurf ohne Abstriche! Und statt hier Zeit zu verschwenden sollten die lieben Beamten mal in der Realen Welt in den Gewerkschaften arbeiten! Aber das geht wohl nicht wäre ja außerhalb der Dienstzeit! Hier kann man ja schön während der Arbeit schreiben!

Ich maße mir nicht an die Beweggründe der Beamten zu kennen, welche die Entwürfe schreiben  (wenns Beamte sind und nicht KPMG), aber der Wunsch eine verfassungsgemäße Besoldung zu schaffen wird es mit ziemlicher Sicherheit nicht sein.

Weiterhin möchte ich behaupten das die meisten ministerialbeamten sehr wenig Ahnung davon haben, wie es draußen an der Beamten-"Front" zugeht, sei es bei Lehrern in einer Brennpunktschule, Soldaten in den unteren Dienstgraden oder einem Kleinstbetriebsprüfer im mittleren Dienst.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 253
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4700 am: 12.02.2023 11:20 »
Es besteht keinerlei Veranlassung, sich hier die Köpfe einzuschlagen, da der AEZ in der vorgeschlagenen Form sowieso nicht Bestand haben wird.

Sämtlichen Pseudo-Lösungen zur Rückkehr zur verfassungsgemäßen Besoldung (also insbesondere dem aktuellen AEZ-Vorschlag) wird spätestens das BVerfG einen Riegel vorschieben.

Stattdessen wird es irgendwann eine Anhebung ALLER Grundgehälter geben (müssen). Des Weiteren sind Anpassungen bei den Zuschlägen denkbar, falls der Besoldungsgesetzgeber es hinbekommt, diese angemessen zu prozeduralisieren (wie Swen immer so schön schreibt).

MDWiesbaden

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 52
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4701 am: 12.02.2023 12:31 »
Wie wurden denn die Nachzahlungen in den Ländern bislang so berechnet?
Ich denke ja die betreffende Verordnung wird der nächste Leberhaken für die Bundesbeamren.

Mir ahnt Böses 🙈

Kann da jemand was zu sagen?

Gruß
MDWiesbaden

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,061
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4702 am: 12.02.2023 14:58 »
Wie wurden denn die Nachzahlungen in den Ländern bislang so berechnet?
Ich denke ja die betreffende Verordnung wird der nächste Leberhaken für die Bundesbeamren.

Mir ahnt Böses 🙈

Kann da jemand was zu sagen?

Gruß
MDWiesbaden

Hier findest Du wichtige Informationen zu Berlin im Nachklang an die aktuelle Entscheidung; der Landesverband Berlin des DRB ist seit langer Zeit sehr engagiert, so wie sie das am Ende auch selbst darstellt:

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1669

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/berliner-besoldungsallianz


Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4703 am: 13.02.2023 07:46 »


Ich habe fw Dienstgrade die mit über 10.000 Euro im Monat an Gehalt netto laufen.
Die Zahlen aber dann auch mal nebenbei locker 5000 Euro Miete im Monat.
Das kann man eben auch nicht vergleichen.

Das die Verantwortung von einem btlkdr schlecht abgefunden wird ist aber nachvollziehbar.

MoinMoin zusammen....

was bitte sollen das für fw Dienstgrade sein? Wer bitte hat 10000 Netto???

Ich bin gespannt.?

Max Bommel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 118
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4704 am: 13.02.2023 08:00 »


Ich habe fw Dienstgrade die mit über 10.000 Euro im Monat an Gehalt netto laufen.
Die Zahlen aber dann auch mal nebenbei locker 5000 Euro Miete im Monat.
Das kann man eben auch nicht vergleichen.

Das die Verantwortung von einem btlkdr schlecht abgefunden wird ist aber nachvollziehbar.


MoinMoin zusammen....

was bitte sollen das für fw Dienstgrade sein? Wer bitte hat 10000 Netto???

Ich bin gespannt.?

Ich vermute es handelt sich um Auslandsdienstbezüge, wo der Mietzuschuß dann mit den Bezügen überwiesen wird. Ansonsten sind 10000 netto nicht möglich.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 791
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4705 am: 13.02.2023 08:05 »
Das können z.B. Soldaten sein die zur NATO nach Brüssel kommandiert  werden. Die Mieten in Brüssel sind exorbitant hoch.

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4706 am: 13.02.2023 08:14 »
Das können z.B. Soldaten sein die zur NATO nach Brüssel kommandiert  werden. Die Mieten in Brüssel sind exorbitant hoch.

Die bekommen aber trotz zuschlag keine 10000 Netto (Zumindest nicht Fw DGrade)
 :o :o

BRUBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 160
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4707 am: 13.02.2023 08:25 »
Das können z.B. Soldaten sein die zur NATO nach Brüssel kommandiert  werden. Die Mieten in Brüssel sind exorbitant hoch.

Das stimmt einfach nicht!

Die meisten Fw-Dienstgrade bekommen nicht mal Brutto 10.000 Euro in Brüssel.
Woher nimmst du denn die Zahl? Bist du selbst in Brüssel?

Auch die Mieten sind nicht exorbitant hoch. Sicherlich kommt es immer etwas darauf an, wo man wohnt und wie die Familienzusammensetzung ist, aber es einfach mal so zu pauschalisieren ist falsch.

Hier wird wieder nur Stimmung gemacht!
« Last Edit: 13.02.2023 08:38 von BRUBeamter »

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4708 am: 13.02.2023 08:58 »
Das stimmt einfach nicht!

Die meisten Fw-Dienstgrade bekommen nicht mal Brutto 10.000 Euro in Brüssel.
Woher nimmst du denn die Zahl? Bist du selbst in Brüssel?

Auch die Mieten sind nicht exorbitant hoch. Sicherlich kommt es immer etwas darauf an, wo man wohnt und wie die Familienzusammensetzung ist, aber es einfach mal so zu pauschalisieren ist falsch.

Hier wird wieder nur Stimmung gemacht!

Der Feldwebel in Brüssel (bei der EU, nicht bei der NATO) erhält 4349 Euro Grundbesoldung (AST 5), hinzu treten 1732 Euro AZV und 288 Euro Zuschuss. Nehmen wir die typische Beamtenfamilie, also Partner + 2 Kinder steigt die Grundbesoldung auf 6192 Euro an, da bin ich immerhin schon bei 8,2k. Damit kann man schon was anfangen

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 223
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4709 am: 13.02.2023 09:01 »
Der Oberstabsfeldwebel, verheiratet, 4 Kinder Lohnsteuerklasse III und Erfahrungsstufe 8 bekommt, wenn er im Auslandseinsatz mit  AVZ Stufe 6 ist ca. 9100€ Netto.
Wenn dann noch eine TG-Wohnung in München bezuschusst wird(1100€), kommt man auf 10.200€
« Last Edit: 13.02.2023 09:09 von Matze1986 »