Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904671 times)

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4710 am: 13.02.2023 09:07 »
Der Oberstabsfeldwebel, verheiratet, 4 Kinder Lohnsteuerklasse III und Erfahrungsstufe 8 bekommt, wenn er im Auslandseinsatz mit  AVZ Stufe 6 ist ca. 9100€ Netto.
Wenn dann noch eine TG-Wohnung in München bezuschusst wird, kommt man auf 10.000€

Brüssel muss echt gefährlicher sein, als ich es in Erinnerung habe...

Matze1986

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4711 am: 13.02.2023 09:10 »
Brüssel muss echt gefährlicher sein, als ich es in Erinnerung habe...

Mit Auslandseinsatz ist nicht die Verwendung in Brüssel gemeint.
Damit sind die Einsatzgebiete gemeint, Stufe 6 gibt es beispielsweise für Mali.

Und diesen AVZ gibt es auch nur zeitweise, für die Dauer der besonderen Auslandsverwendung (idR 4 Monate, auch mal nur zwei oder auch 6 Monate).

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4712 am: 13.02.2023 09:11 »
Das stimmt einfach nicht!

Die meisten Fw-Dienstgrade bekommen nicht mal Brutto 10.000 Euro in Brüssel.
Woher nimmst du denn die Zahl? Bist du selbst in Brüssel?

Auch die Mieten sind nicht exorbitant hoch. Sicherlich kommt es immer etwas darauf an, wo man wohnt und wie die Familienzusammensetzung ist, aber es einfach mal so zu pauschalisieren ist falsch.

Hier wird wieder nur Stimmung gemacht!

Der Feldwebel in Brüssel (bei der EU, nicht bei der NATO) erhält 4349 Euro Grundbesoldung (AST 5), hinzu treten 1732 Euro AZV und 288 Euro Zuschuss. Nehmen wir die typische Beamtenfamilie, also Partner + 2 Kinder steigt die Grundbesoldung auf 6192 Euro an, da bin ich immerhin schon bei 8,2k. Damit kann man schon was anfangen

Zur den o.g. Angaben kann ich nichts sagen, da hier nichts über den Status ausgesagt wird.

Die meisten Fw-Dienstgrade in Brüssel sind bei der NATO und die bekommen eben ihr Grundgehalt und die Auslandsbesoldung nach Zonenstufe 2 + ggf. Mietyuschuss und Auslandstrennungsgeld!

Die Fw, die bei der EU sind bekommen auch die Grundbesoldung + Auslandsbesoldung der Zonenstufe 2 + Tagegeld der EU (welches allerdings mit dem Auslandszuschlag und dem Mietzuschuss verrechnet wird) die Differenz unterliegt dann dem Progressionsverhalten und muss in DEU versteuert werden.

Man kann es drehen und wenden wir man will, 10.000 EUR netto sind es nicht.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4713 am: 13.02.2023 09:25 »
So....zurück zum Thema,

welche Möglichkeit haben wir denn, sofern der Enwurf wie er derzeit steht, oder abgeändert aber dennoch verfassungswiedrig durchgeht?

Hatten wir die Frage schon geklärt, ob eine Individualverfassungsbeschwerde direkt möglich ist?

Der Entwurf wird je dann nicht nur ein Bundesgesetz, sondern ändert auch unzählige Bundesgesetze.
Insoweit greift doch die Ausnahme nach § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG (In diesem Fall durch den Akt der Legislative)

Sieht das jemand anders?

Was wäre denn, wenn sich hier aus dem Forum ein Jurist mit den nötigen Examen, ich hoffe unter den Komentatoren befindet sich einer, als Anwalt zur "Verfügung" stellen würde und jeder von uns, also jene, die gegen den Beschluss dieses Gesetzes, sofern es in seiner jetzigen Form oder anderweitig verfassungswiedrig "auf den Markt" kommmen soll, eine Individualverfassungsbeschwerde einreicht.

Laut WDdBt kann sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Gesetze als Akte der Legislative richten. Dafür muss der Beschwerdeführer, neben der Erfüllung weiterer Zulässigkeitsvoraussetzungen von der angegriffenen Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen sein (§ 90 Abs. 1 BVerfGG).

Das heißt also, vor inkrafttreten des Gesetztes kann ausschließlich die abstrakte Nomenkontrolle, welche wir nicht im Stande auszulösen sind, abhilfe schaffen.

Somit müssten wir auf das inkrafttreten warten oder dem BVerfG nach Verkündung des Gesetzes darlegen, dass die künftigen Rechtswirkungen bereits gegenwärtig klar abzusehen ist.

Meint Ihr nicht, dass das eine Wikung hat, wenn wegen einem bevorstehenden Gesetz plötzlich mehr Verfassungsbeschwerden eingehen? Ich meine wie viele Verfassungsbeschwerden werden die zu dem Thema auf dem Tisch haben?

MEINUNGEN?





BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4714 am: 13.02.2023 09:37 »
Das können z.B. Soldaten sein die zur NATO nach Brüssel kommandiert  werden. Die Mieten in Brüssel sind exorbitant hoch.

Das stimmt einfach nicht!

Die meisten Fw-Dienstgrade bekommen nicht mal Brutto 10.000 Euro in Brüssel.
Woher nimmst du denn die Zahl? Bist du selbst in Brüssel?

Auch die Mieten sind nicht exorbitant hoch. Sicherlich kommt es immer etwas darauf an, wo man wohnt und wie die Familienzusammensetzung ist, aber es einfach mal so zu pauschalisieren ist falsch.

Hier wird wieder nur Stimmung gemacht!


Ein Kollege von mir ist für ein 3-monatige Praktikum zur NATO gegangen. Der hat schon 12.000€ an Abschlagszahlung im voraus bekommen. Die Miete für sein Apartment schlug allein mit 3000€ monatlich zu buche.

Daher wird jetzt behauptet alle Fw Dienstgrade 10.000 netto hsben? Bei der EU bekommt man auch 12.000 EUR Abschlag am Anfang ist aber als Vorrauszahlung des Tagegeldes fuer die naechsten 75 Tage. (muss aber spaeter versteuert werden)

Klingt fuer mich nach Hoeren und Sagen und selbst hast du also keine Erfahrung aber erstmal steil behaupten! Typisch!

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4715 am: 13.02.2023 09:46 »
Nur zum Thema Auslandszuschlag
Ein Beispiel:

Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts bekommt bei einer Versetzung nach Brüssel
Ein A9+Z, Stufe 8 mit vier Kindern

Grundgehalt Netto Steuerklasse 3
 4628,95€
Zzgl Kindergeld 1000€
Zzgl. Auslandszuschlag Brüssel 1865,49€
Zzgl. GAD Zuschlag  245,71€
Zzgl Ehepartnerzuschlag 767,45€
Zzgl. Auslandskindergeld 686,44€
Gesamt 9194,04€
Es würde noch der Mietzuschuss dazukommen ist aber eigentlich unbeachtlich da Durchlaufposten.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4716 am: 13.02.2023 09:47 »
Der Oberstabsfeldwebel, verheiratet, 4 Kinder Lohnsteuerklasse III und Erfahrungsstufe 8 bekommt, wenn er im Auslandseinsatz mit  AVZ Stufe 6 ist ca. 9100€ Netto.
Wenn dann noch eine TG-Wohnung in München bezuschusst wird(1100€), kommt man auf 10.200€

Und wie viele gibts davon? 1?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4717 am: 13.02.2023 09:56 »
Nur zum Thema Auslandszuschlag
Ein Beispiel:

Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts bekommt bei einer Versetzung nach Brüssel
Ein A9+Z, Stufe 8 mit vier Kindern

Grundgehalt Netto Steuerklasse 3
 4628,95€
Zzgl Kindergeld 1000€
Zzgl. Auslandszuschlag Brüssel 1865,49€
Zzgl. GAD Zuschlag  245,71€
Zzgl Ehepartnerzuschlag 767,45€
Zzgl. Auslandskindergeld 686,44€
Gesamt 9194,04€
Es würde noch der Mietzuschuss dazukommen ist aber eigentlich unbeachtlich da Durchlaufposten.

Mein Lieber...
Ein A9 mZ hat i.d.R. keine 4 Zahlkinder mehr. Das entspricht einem Oberstabsfeldwebel, welcher i.d.R. schon leicht grau ist.
Ich bin mir zimlich sicher, dass die Anzahl an A9mZ mit 4 ZahlKindern BUNDESWEIT und Behördenübergreifend unter 50 Personen liegt.
Kindergeld ist ja nun auch kein Maßstab und gehört nicht zum Gehalt.

uw147

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4718 am: 13.02.2023 09:58 »
Wie wurden denn die Nachzahlungen in den Ländern bislang so berechnet?
Ich denke ja die betreffende Verordnung wird der nächste Leberhaken für die Bundesbeamren.

Mir ahnt Böses 🙈

In NRW gar nicht, bzw. nur für die 3-Kind-Plus-Geschichte. Bei der Umsetzung zur Mindestalimentation wurde der Punkt "Nachzahlungen vor 2022" komplett ausgelassen. Da gibt es bisher auch keine Äußerung zu, wie damit umgegangen werden soll. Die Widersprüche sind weiterhin ruhendgestellt.

Und die "Nachzahlung" für 2022 war keine - da wurden nur die errechneten Beträge von Januar bis Dezember 2022 erst gebündelt im Dezember 2022 ausgezahlt, obwohl das Gesetz ja weit vorher beschlossen wurde.

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4719 am: 13.02.2023 10:06 »
Nur zum Thema Auslandszuschlag
Ein Beispiel:

Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts bekommt bei einer Versetzung nach Brüssel
Ein A9+Z, Stufe 8 mit vier Kindern

Grundgehalt Netto Steuerklasse 3
 4628,95€
Zzgl Kindergeld 1000€
Zzgl. Auslandszuschlag Brüssel 1865,49€
Zzgl. GAD Zuschlag  245,71€
Zzgl Ehepartnerzuschlag 767,45€
Zzgl. Auslandskindergeld 686,44€
Gesamt 9194,04€
Es würde noch der Mietzuschuss dazukommen ist aber eigentlich unbeachtlich da Durchlaufposten.

Mein Lieber...
Ein A9 mZ hat i.d.R. keine 4 Zahlkinder mehr. Das entspricht einem Oberstabsfeldwebel, welcher i.d.R. schon leicht grau ist.
Ich bin mir zimlich sicher, dass die Anzahl an A9mZ mit 4 ZahlKindern BUNDESWEIT und Behördenübergreifend unter 50 Personen liegt.
Kindergeld ist ja nun auch kein Maßstab und gehört nicht zum Gehalt.

Die Daten habe ich nur dem Post des Vorschreibers entnommen und dient lediglich der Veranschaulichung.
Grüße
« Last Edit: 13.02.2023 10:15 von Haushaltshilfe »

BRUBeamter

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« Antwort #4720 am: 13.02.2023 10:24 »
Nur zum Thema Auslandszuschlag
Ein Beispiel:

Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts bekommt bei einer Versetzung nach Brüssel
Ein A9+Z, Stufe 8 mit vier Kindern

Grundgehalt Netto Steuerklasse 3
 4628,95€
Zzgl Kindergeld 1000€
Zzgl. Auslandszuschlag Brüssel 1865,49€
Zzgl. GAD Zuschlag  245,71€
Zzgl Ehepartnerzuschlag 767,45€
Zzgl. Auslandskindergeld 686,44€
Gesamt 9194,04€
Es würde noch der Mietzuschuss dazukommen ist aber eigentlich unbeachtlich da Durchlaufposten.

Mein Lieber...
Ein A9 mZ hat i.d.R. keine 4 Zahlkinder mehr. Das entspricht einem Oberstabsfeldwebel, welcher i.d.R. schon leicht grau ist.
Ich bin mir zimlich sicher, dass die Anzahl an A9mZ mit 4 ZahlKindern BUNDESWEIT und Behördenübergreifend unter 50 Personen liegt.
Kindergeld ist ja nun auch kein Maßstab und gehört nicht zum Gehalt.

Die Daten habe ich nur dem Post des Vorschreibers entnommen und dient lediglich der Veranschaulichung.
Grüße

Das ist dann wohl pure Theorie, den Dienstposten gibt es hier beim AA in Bruessel gar nicht als A9Z also alles nur fiktiv,

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4721 am: 13.02.2023 10:27 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/waren-sie-bei-der-ausgestaltung-des-referentenentwurfes-zur-amtsangemessenen-besoldung-beteiligt

Da Sie oder Ihre Mitarbeiter ja scheinbar mitlesen Herr Saathoff, frage ich mich, warum sich der Teil der Kritik, der auf fundierten Argumenten stützt, einfach null im Referentenentwurf widerfindet und trotzdem ein so offensichtlich verfassungswidriger Entwurf veröffentlicht wird.

Dass damit weder Begeisterung fürs Berufsbeamtentum entfacht, noch ein Beitrag zur Nachwuchsgewinnung erreicht wird sollte Ihnen doch klar sein.

Der Entwurf ist vielmehr ein Schlag ins Gesicht für alle die sich für den Dienstherrn abrackern.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4722 am: 13.02.2023 10:48 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/waren-sie-bei-der-ausgestaltung-des-referentenentwurfes-zur-amtsangemessenen-besoldung-beteiligt

Da Sie oder Ihre Mitarbeiter ja scheinbar mitlesen Herr Saathoff, frage ich mich, warum sich der Teil der Kritik, der auf fundierten Argumenten stützt, einfach null im Referentenentwurf widerfindet und trotzdem ein so offensichtlich verfassungswidriger Entwurf veröffentlicht wird.

Dass damit weder Begeisterung fürs Berufsbeamtentum entfacht, noch ein Beitrag zur Nachwuchsgewinnung erreicht wird sollte Ihnen doch klar sein.

Der Entwurf ist vielmehr ein Schlag ins Gesicht für alle die sich für den Dienstherrn abrackern.

lol abrackern. Genau hahahaaaaa change it, love it or leave it. Alte Psychologen Weisheit hahaaaaa

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4723 am: 13.02.2023 10:59 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/waren-sie-bei-der-ausgestaltung-des-referentenentwurfes-zur-amtsangemessenen-besoldung-beteiligt

Da Sie oder Ihre Mitarbeiter ja scheinbar mitlesen Herr Saathoff, frage ich mich, warum sich der Teil der Kritik, der auf fundierten Argumenten stützt, einfach null im Referentenentwurf widerfindet und trotzdem ein so offensichtlich verfassungswidriger Entwurf veröffentlicht wird.

Dass damit weder Begeisterung fürs Berufsbeamtentum entfacht, noch ein Beitrag zur Nachwuchsgewinnung erreicht wird sollte Ihnen doch klar sein.

Der Entwurf ist vielmehr ein Schlag ins Gesicht für alle die sich für den Dienstherrn abrackern.

lol abrackern. Genau hahahaaaaa change it, love it or leave it. Alte Psychologen Weisheit hahaaaaa

Man soll nicht von sich auf andere schließen gute Frau. Es gibt Leute die versuchen einen Sinn in ihrer Arbeit zu sehen. Für die Art Mensch ist deine Empfehlung keine Lösung, auch wenn sie in der Situation manchmal ganz treffend erscheinen mag.

tigertom

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« Antwort #4724 am: 13.02.2023 11:07 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/waren-sie-bei-der-ausgestaltung-des-referentenentwurfes-zur-amtsangemessenen-besoldung-beteiligt

Da Sie oder Ihre Mitarbeiter ja scheinbar mitlesen Herr Saathoff, frage ich mich, warum sich der Teil der Kritik, der auf fundierten Argumenten stützt, einfach null im Referentenentwurf widerfindet und trotzdem ein so offensichtlich verfassungswidriger Entwurf veröffentlicht wird.

Dass damit weder Begeisterung fürs Berufsbeamtentum entfacht, noch ein Beitrag zur Nachwuchsgewinnung erreicht wird sollte Ihnen doch klar sein.

Der Entwurf ist vielmehr ein Schlag ins Gesicht für alle die sich für den Dienstherrn abrackern.

lol abrackern. Genau hahahaaaaa change it, love it or leave it. Alte Psychologen Weisheit hahaaaaa

*Psychologenweisheit oder *Psychologen-Weisheit, Kim Jong onn Boh
« Last Edit: 13.02.2023 11:16 von tigertom »