Danke Swen für den Versuch die Thematik wieder auf die sachliche und dem Grunde nach einzig relevante Ebene zurückzuholen. Ausgangspunkt der ganzen Thematik ist und war die Rechtsprechung des BVerfG. Sicher haben wir alle unsere eigenen Standpunkte aber es ist in meinen Augen wenig bis gar nicht sachdienlich Familien vs. Singlebeamte argumentativ auszuspielen. Das gleiche so meine Meinung gilt für die hier auf den letzten Seiten immer wieder aufgekommene Diskussion des Medians. Der kann allentfalls eine Vergleichsgrösse sein wie das Beamtengehalt einzusortieren ist. Es ist aber wenig geeignet die Höhe des Beamtengehaltes zu begründen oder in seiner Höhe in Frage zu stellen.
Wie schon mehrfach hervorgehoben, eine Betrachtung des Medians hat verfassungsrechtlich keine Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht prüft die vom Dienstherr gewährte Alimentation auf der ersten Prüfungsstufe anhand verschiedener Parameter (vgl. bspw. in der aktuellen Entscheidung ab der Rn. 28 ff). Indizieren sie die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation, tritt es in die Betrachtung der zweiten Prüfungsstufe ein, um aus dieser abgeleitet die Vermutung erhärtet oder eben nicht erhärtet vorzufinden (vgl. bspw. ebd. ab der Rn. 86 ff.). Auch diese zweite Prüfungsstufe betrachtet nicht einen Median, weil dieser keine sachgerechte Bedeutung haben kann, sondern sie umfasst als
alimentationsrelevante Kriterien, die als solche sachgerecht sind, das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft sowie die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und Beanspruchung, dabei vor allem die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung des zu betrachtenden konkreten Amts (und also keine allgemeinen Durchschnittswerte), die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber, den Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter
mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung, worüber ebenfalls kein Median einen sachgerechten Aufschluss geben könnte, sowie die Entwicklungen im Bereich der Beihilfe und der Versorgung. In allen Fällen geht es um die vergleichbare Konkretisierung, da nur sie sachgerecht ist. Denn in jenen zu vollziehendenn Betrachtungen zeigt sich der konkrete Gehalt der Alimentation, der allein deren amtsangemessenen Gehalt begründen kann.
Der Median hat nun wiederum die für Deine Betrachtung der Materie typisch moralische Betrachtung, WasDennNun, legt also den Fokus nicht auf die Frage, ob eine Alimentation sachgerecht ist oder nicht, sondern darauf, ob sie gut oder schlecht ist, will also wie bei Dir eigentlich immer eine Gerechtigkeitsdiskussion führen, die als solche (verfassungs-)rechtlich sinnlos ist. Denn "Gerechtigkeit" ist keine genuin verfassungsrechtliche, sondern eine vor allem moralphilosophische Kategorie. Von daher findet man sie im Grundgesetz grundsätzlich nur an drei Stellen, und zwar wenn appellativ ein politischer Auftrag an die Exekutive formuliert wird, also jeweils sparsam in Art. 1 Abs. 2, Art. 14 Abs. 3 sowie in der Eidesformel des Bundespräsidenten, vgl. Art. 56. Auch deshalb, da es verfassungsrechtlich nicht um "Gerechtigkeit" gehen kann, hebt das Bundesverfassungsgericht regelmäßig den verfassungsrechtlichen Auftrag hervor, dem es unterworfen ist:
"Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei
die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat [...]. Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung [...]. Im Ergebnis beschränkt sich die materielle Kontrolle dabei auf die Frage, ob die Bezüge der Richter und Staatsanwälte evident unzureichend sind. Ob dies der Fall ist, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und
unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden." (ebd., Rn. 27; Hervorhebungen durch mich)
Deine Darlegungen sind aber nun einmal weder konkret, sondern sie sind von Beginn an hier blumiger als der Durchschnitt der japanischen Mangas, weshalb Du davon ausgehst, dass eine Anhebung der Grundgehaltssätze um fünf bis zehn oder 55 % nötig sei, ohne dass solch wirren Thesen irgendeine sachgerechte Betrachtung zugrundeläge (wie schon der extreme Unterschied in den Prozentwerten zeigt), noch berücksichtigen sie das sachgerechte Vergleichsverfahren, das eben das Bundesverfassungsgericht fordert und das anhand ausgewählter Vergleichsgruppen zu vollziehen ist, da allgemeine Durchschnittswerte nun einmal keine sachgerechte Betrachtung zulassen. Ob am Ende alle Beamten oberhalb eines Medians oder unterhalb der Sonne alimentiert werden, ist gänzlich unerheblich und hat auch keinerlei sachlichen Aussagewert, da ein Median per definitionem so allgemein gehalten ist, dass er sachlich keinen hinreichend konkretisierenden Wert hat.
Und jetzt kannst Du diesen sich spätestens durch die These der fünf- bis zehn bzw. 55 %igen Steigerungsrate ins gänzlich Abstruse hineinbewegenden Unsinn als ewigen Regress fortführen. Auf mich macht das allerdings einen zunehmend nur noch trolligen Eindruck. Denn gerade erst hast Du hervorgehoben, dass Du Deinen Median-Unsinn solange hier fortführen wirst, bis er als solcher nachgewiesen ist - und mit meinen Zeilen habe ich ihn nun anhand der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung als unsinnig nachgewiesen (denn eine nicht sachgerechte Betrachtung kommt eben regelmäßig zu unsinnigen Ergebnissen). Das wird Dich aber weiterhin nicht davon abhalten, vermute ich als Ergebnis meiner zweieinhalbjährigen Diskussionserfahrung mit Dir, nun auch in diese Zeilen wieder moralische Einbettungen vorzunehmen und die ebenfalls als sachlichen Unsinn nachgewiesene Zahlenakrobatik ala einer mal 2,5 oder 5 oder 10 oder 55 % nötigen Anhebungen von Grundgehaltssätzen fortzuführen, um dieses Forum davon zu überzeugen, dass Du moralisch im Recht bist und eben alle anderen, die Deiner Moral nicht folgen, im Unrecht.
Ich gehe seit jeher gern ins Kino und vermisse auch im sich langsam einstellenden Nachklang von Corona das gute alte Kino von bis vor drei Jahren - am Gräsigsten ist aber, dass nun hier permanent die typisch deutschen Filme laufen, die mehr zuckrige Musik als Film produzieren, die immer schon die Moral auf ihrer Seite wissen, weshalb sie so sterbenslangweilig sind, da von vornherein klar sein muss, wer gut und wer schlecht oder gar böse ist, weil sonst wohl das kartoffel- oder biodeutsche Publikum wie meinereiner gänzlich überforderte wäre, wenn plötzlich die Welt komplexer als die der Mainzelmännchen wäre und nicht moralisch mindestens so sauber vorsortiert vorläge wie der Inhaltsmedian des bundesdeutschen gelben Sacks und man mir Tor also nicht anhand der offensichtlich in jeder Sequenz notwendigen Musikunterlegung dabei behilflich wäre, dass ich bloß jetzt nicht eine moralisch falsche Ansicht empfinden würde - und genauso kommen mir leider Deine Beiträge zunehmend vor. Ich kann ja Deine Moral in nicht wenigen Punkten teilen - aber sachlich langweilt sie mich zu Tode. Unterlege sie jetzt bitte nicht auch noch mit Musik. Ansonsten bliebe wohl nur noch: "Im Kino gewesen. Geweint." Und kein Gregor Samsa weit und breit, der an die Decke geht und die Musik dazu summt.