Swen,
nicht ich bin derjenige der behauptet, dass der Grundgehaltsatz um 55% steigen muss,
bitte lesen was ich schreibe.
„Oder wie willst Du diese 55 % jetzt begründen oder berechnen? Mach mal, ich bin gespannt.“
Kannst du bitte die Berechnung, die ich auf deiner Basis gemacht habe, auch lesen und dann konkret kritisieren.
Nein, kannst du nicht? Oder hast du nicht gelesen?
[...]
Ich errechnete nur, dass die Bruttobesoldung der Familie nach deiner Berechnung um 55% steigen muss.
Und wenn du sagst, stimmt nicht, ist ausgeknobelt, dann muss ich leider an deinen Zahlen Zweifeln oder davon ausgehen, dass du die Rechnung nicht betrachtet hast.
Also lange Rede kurzer Sinn, bitte jetzt mal sachlich und konkret:
Sind deine Zahlen Falsch? ja/nein oder sind sie als Berechnungsgrundlage nicht geeignet?
Ist die Berechnung, dass basierend auf diesen deinen Zahlen, das Bruttoeinkommen der Familie um 55% steigen müsste falsch?
Wo liegt mein Berechnungsfehler?
Nun gut, hier ist Deine Berechnung, s. die Nr. 4414:
"Ausgehend von deiner schönen Darstellung müsste also ~51500€ Brutto gezahlt werden um auf die zwingend notwendigen 44T€ Netto zu kommen.
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2021&STKL=3&F=&RE4=51500&LZZ=1&ZKF=2&KG=2&PVZ=0&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=0&PKV=1&PKPV=633%2C67&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Beamte+Bund+2021+%7C+Besoldungsgruppe+A2%2C+Stufe+8%2C+Tabelle+01.04.2021+-+31.03.2022&ck=30499.56&tmp=26135.56&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbund%2Fa%3Fid%3Dbeamte-bund-2021%26g%3DA_2%26s%3D8%26f%3D%26z%3D%26zv%3D%26r%3D%26awz%3D%26zulage%3D%26kk%3D%26kkz%3D%26zkf%3D%26stkl%3DAlso 4292€ monatlich Brutto.
Wenn also nur eine 10%igen Grundbesoldungssteigerung erfolgt (2328 -> 2561) müssten 1730€ per Familienzulage gezahlt werden.
Das wäre ein Verhältnis Grundbesoldung zu Zulage 60% zu 40%. (GG Konform?)
Bei einer 20%igen wäre es dann 65% zu 35% . . .
und bei einer 55%igen Steigerung würde sich das derzeitige Verhältnis nicht ändern (84%/16%)."
Unabhängig davon, dass Du zunächst einmal den Besoldungsrechner mit sachlich falschen Daten gefüttert hast, da Du bei der Einkommensteuerberechnung nicht den BEG-Anteil miteinbezogen hast, der 2021 510,70 € betrug, sondern die tatsächlichen PKV-Kosten in Höhe von 633,77 €, sodass Du von einem zu geringen steuerlichen Abzug in Höhe von 5.288,- € ausgehst, der sachlich korrekt 5.684,- € beträgt (vgl.
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2021/resultbl2021.xhtml?acckey=true), dass Du also weiterhin nicht die Rechtslage beachtest und auf dieser Grundlage zu rein zufälligen Ergebnissen gelangst, was mit Mathematik zunächst einmal nichts zu tun hat, bleibt die Setzung des fortgeführten Anteils von 16 % gänzlich statisch, was solange in Ordnung wäre, wie einem dann nicht das Ergebnis zu einer Realie gerinnt. Das ist aber genau bei Dir der Fall. Denn während Du im Zitat noch im Konjunktiv formulierst, geht es im Anschluss dann wie folgt weiter:
"Sollte man also zu dem Schluss kommen, dass das derzeitige Verhältnis Grundbesoldung zu Zulage nicht gesteigert werden darf (also an der 55%ige Erhöhung der Grundbesoldung kein weg vorbei geht), dann sind folglich alle Beamten oberhalb des durchschnittlichen Einkommens dieser Gruppe zu dem bezahlen."
Zu dem von Dir anvisierten Schluss kann man aber nicht kommen, da es keine entsprechende Festlegung geben darf, wie ich es Dir in letzter Zeit wiederkehrend erklärt habe. Insofern war dann diese erste Folgerung aus Deiner "Mathematik" sachlich unsinnig, ohne dass ich das jetzt ein drittes Mal erkläre, weil mir das mittlerweile wirklich zu doof ist.
Nachfolgend hat dann Bundi nachgefragt, wieso von einem realistischen Erhöhungswert der Grundbesoldung in Höhe eines Korridors von 20 % ausgegangen werden kann, um zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, worauf Du nun Deine auf sachlich falschen Zahlen beruhende und argumentativ unsinnige Setzung zur Realie erklärst, vgl. die Nr. 4420:
Ich hatte nicht zuviel erwartet, zumindest nicht die hier ausführlich und nachvollziehbare dargelegte Lücke von über 20 %.
Wieso 20%?
55% Aufschlag bei der Gesamtbesoldung für den A3/1 mit 4K Familie ist notwendig, damit das Mindestmaß bezahlt wird!
Und spätestens das ist nun sachlich unredlich, da Du auf mathematisch falscher Grundlage und sachlich unstatthafter verkürzter Argumentation eine Realie konstruierst, die keinerlei sachlichen Wert hat, sondern von Dir ausschließlich zur Stimmungsmache verwendet wird, damit Du Deine ebenfalls sachwidrige, weil in der Vergangenheit ausgewürfelte Sichtweise anbringen kannst, dass ein tatsächlich notwendiger Erhöhungswert der Grundbesoldung nur fünf bis zehn % betragen müsste, nachdem ich Dir wiederholt den Unsinn auch solcher Setzungen dargelegt habe. Dabei geht es Dir regelmäßig nur um Stimmungsmache, indem Du sachliche Diskussionen grundsätzlich in Deine gezielten Übertreibungen hineintreibst, ohne dass ich jetzt jeden einzelnen Tweet hier zitiere, aber bspw. so:
In Summe gleich bleibend sollte nur die Aufteilung zwischen Grundgehalt udn Familienzuschläge eine andere sein, so dass auch den kinderlosen die ihnen zustehende Alimentierung zugute kommt.
@BWBoy
Du bist also der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung um 55% für alle zu erhöhen?
In Summe gleich bleibend sollte nur die Aufteilung zwischen Grundgehalt udn Familienzuschläge eine andere sein, so dass auch den kinderlosen die ihnen zustehende Alimentierung zugute kommt.
@BWBoy
Du bist also der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung um 55% für alle zu erhöhen?
Ich bin der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen. Ob es nun 55% sein müssen weiß ich nicht, dass müsste man durchrechnen.
Das ist doch schon durchgerechnet worden und es sind 55% wenn man der Rechnung von Swen folgt.
Wenn du also der Meinung bist, dass am Verhältnis Grundbesoldung zu Zulagen nicht gerüttelt werden soll (oder gar darf), dann ist dass das Ergebnis: der A3S1 muss 55% mehr Grundbesoldung erhalten!
(und alle anderen entsprechend auch).
Damit wird dann der A3S1 auch als Single besser bezahlt als die hälfte der abhängig beschäftigten Mitbürger.
Ich hoffe du bist dir jetzt dessen bewusst, was mit deiner Forderung einhergeht.
Ansonsten bin ich auch dafür dass alle mehr Geld bekommen.
Unredlich ist dabei, dass ich zwischenzeitlich mehrfach dargelegt hatte, dass ich nicht gesagt habe, was Du mir hier ein weiteres Mal unterstellst, und weil ich zwischenzeitlich sachlich argumentierend hervorgehoben hatte, dass Deine Prämissen falsch sind. Jeder, der möchte oder sich nicht daran erinnert, kann dann schauen, dass Deine sachlich falschen Übertreibungen am Ende zu keinen sachlich weiterführenden Diskussionen geführt haben, worin sich die nächste unredliche Folge offenbart: Verunsicherung von Kolleginnen und Kollegen, die hier Aufschluss über ihr Recht erhalten wollen und nicht eine gezielt sachlich falsche Unterminierung ihres Rechtsverständnisses - denn das ist genau das, was Du hier seit zweieinhalb Jahren veranstaltest, weshalb Deine Darlegungen für mich nur noch Trollqualitäten haben. Denn im Gefolge hast Du dann hier die gleichfalls sachlich unsinnige "Median-Diskussion" vom Zaun gebrochen, um damit weiterhin gezielt für Verwirrung zu sorgen, z.B. so:
Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.
Also bist du auch der Meinung, dass ein A3er eine Grundbesoldung zu bekommen hat, welches oberhalb des Median der restlichen Bürger ist?
Denn am Ende geht es Dir grundsätzlich immer nur um das Einträufeln Deiner Vorurteile in die hier sachlich geführten Diskussionen mit dem Ziel, Verunsicherung zu schaffen, so wie es sich bezeichnend bspw. hier zeigt:
Ich habe eine rechtliche Ansicht zu hohen Zuschlägen für Kind 1 und 2, die im Ergebnis dazu führen könnten, dass ein Single-Beamter auch unter den 115% liegen dürfte. Und zwar, dass diese Zuschläge verfassungswidrig wären, u.a. allein schon aus der Annahme, dass das BVerfG offensichtlich davon ausgeht, dass der Beamte für die ersten beiden Kinder auf Bestandteile seiner Grundbesoldung zurückgreifen muss. Dies zeigt im Rückschluss, dass das BVerfG wohl davon ausgeht, das ein nicht unwesentlicher Anteil der Alimentation der ersten beiden Kindern durch die Grundbesoldung erfolgt. Angesichts der Tatsache, dass das BVerfG momentan von dem Alleinverdienermodel mit zwei Kindern ausgeht, ist dies auch kongruent.
Ich bin der Meinung, das die Grundbesoldung auf alle Fälle auch für den Single so hoch sein muss, dass er locker über diese 115% Marke kommt.
Und auch wenn er einen Partner hat, den er mitversorgt, muss sein Einkommen (ob alleinig via Grundbesoldung oder auch durch Zulage ist ja der Spielraum) über der 115% Marke sein
und wenn dann noch ein Kind dazu kommt, ebenfalls.
Und wenn die unterste Besoldungsgruppe als Single-Beamter als Konsequenz dieser Rechtslage oberhalb des Medians ist, dann ist das schlichtweg so zu akzeptieren.
Korrekt.
Ich sehe allerdings, bezogen auf die Mindestalimentation, keine Notwendigkeit die Grundbesoldung um mehr als 10% anzuheben.
Und ich kann mir auch nicht Vorstellen, dass das BVerG als oberster "Interpret" der Rechtslage, zu dem Schluss kommt, das die aktuellen niedrigsten Besoldungsgruppe oberhalb des Medians sein müssen oder gar dürfen.
Es gibt allerdings gute andere Gründe in gewissen Bereichen die Grundbesoldung um wesentlich mehr als 30% anzuheben. Aber ist eine anderer Baustelle.
Auch sachlicher Unsinn ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und ebenso unredlicher sachlicher Unsinn, selbst wenn er gezielt eingebracht wird. Er sollte aber auch als solcher gekennzeichnet werden - und zwar hinsichtlich der in nächster Zeit anstehenden Entscheidungen umso mehr, was genauso dafür gilt, dass hier Kolleginnen und Kollegen nicht erwarten, in ihrem Rechtsverständnis gezielt verunsichert zu werden.