Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2072035 times)

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4815 am: 16.02.2023 08:07 »
@WasDennNun

Bist du eigentlich Bundes - oder Landesbeamter?

TV-L Angestellter, der gerne mit seinen Personalern zankt.
ne mit meinen Personaler zanke ich nicht, die verstehen inzwischen ihr Geschäft.

und dann bin ich noch einer, der gerne den Beamten Kollegen erzählt, dass sie ihr Widersprüche machen müssen, damit sie das ihnen zustehende Geld bekommen.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4816 am: 16.02.2023 09:07 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sandra-bubendorfer-licht/fragen-antworten/sollten-bundesbeamte-aufgrund-eines-verfassungsgemaessen-gesetzes-ausreichend-und-amtsangemessen

Mit diesen Fragen wird es denen aber auch immer sehr leicht gemacht. Auf Seite 266 hat Sven erläutert, weshalb Mietenstufen ein Nogo sind. Das muss man denen um die Ohren hauen.

@Bastel:
Ich gebe Dir da vollkommen recht. Und ich habe mittlerweile auch festgestellt, dass SwenTanortsch in Sachen juristischer Würdigung ein Argumentationsprofi ist. Seine Ausführungen auf Seite 266 habe ich mir gerade auch angeschaut. Wie aber soll ich das beispielsweise bei Abgeordnetenwatch als Frage einstellen? Ich müsste das Ganze kürzer fassen, weil in das Textfeld bei Abgeordnetenwatch schlicht nicht so viele Zeichen reinpassen werden. Seine Ausführungen sind ja sehr gut und explizit und ich will nichts auslassen 😬


Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4817 am: 16.02.2023 09:18 »
Anfangs war das noch zeitweise amüsant, das Gezanke zwischen WasDennNun und dem Rest der Welt zu erleben.
Aber das nimmt längst Ausmaße an, an denen sich selbst der geschätzte Kollege Kimonbo nicht mehr erfreuen dürfte.

Seit mehreren Jahren liegt deine einzige Aufgabe darin, andere Meinungen zu torpedieren. Dass du in der Lage bist zu lesen, WasDennNun, hast du nachhaltig bewiesen. Verstehen tust du allerdings wenig davon. Obwohl, in einer Sache hast du Recht, das möchte ich hier und jetzt ganz amtlich und feierlich verkünden:

Wenn der Betrag 33.149,37€ = 100% entspricht, dann sind 55% hiervon genau 18.232,15€. Es bedarf genau genommen sogar 55,35%, um auf eine benötigte Bruttobesoldung von 51.500€ zu gelangen. Verwende zukünftig doch bitte die exakten Werte, wo du doch regelmäßig größten Wert auf Genauigkeit deiner Mitmenschen legst.

Ich denke, diesen einfachen Dreisatz wird dir hier jeder bestätigen (rein ohne rechtliche Wertung deiner Hintergedanken). Denn das versucht Swen seit nunmehr etwa 2,5 Jahren unerschütterlich, in seiner Freizeit und sogar nach dem 37. Mal geht er noch auf dich ein. Dafür an dieser Stelle ein riesiges Dankeschön! Ich an deiner Stelle hätte längst aufgegeben.

Am Anfang hatte ich tatsächlich noch etwas Mitleid mit WasDennNun. Ich dachte wirklich, der versteht das einfach nicht und macht das nicht mit Absicht. Mittlerweile weiß ich, dass es anders ist. Es kann hier einzig und allein um Aufmerksamkeit gehen. Das nimmt längst autistische Züge an (womit wir wieder beim Mitleid wären). Das wäre dann zumindest eine Erklärung. Wahrscheinlich würdest du selbst, wenn dir jetzt alle Recht geben, wieder gegenteiliges behaupten, nur damit du dich vom Rest der Welt unterscheidest. Das ist für alle normalen Mitmenschen hier im Forum wirklich nervig und echt anstrengend. Man darf gar nicht daran denken, wie viel sinnvolles man während dieser Zeit hätte erledigen können.

Also an dieser Stelle noch einmal großer Dank an Swen und alle anderen hartnäckigen Schreiber. Das ist bei weitem nicht selbstverständlich und nimmt zeitweise schon therapeutische Züge an. Nehmt es nicht persönlich, wenn WasDennNun oder auch andere Ahnungslose zum zigsten Mal behaupten, die Erde sei eine Scheibe, die meinen das womöglich nicht böse und können da bestimmt sogar gar nichts für.

So, das musste jetzt mal Raus, quasi als Kompensation für die seit 322 Seiten immer wieder auftretenden kurzen Schmerzen beim Lesen. Und nein, ich höre nicht auf, weiter zu lesen, denn ich bin nämlich Beamter und von dieser ganzen Thematik unmittelbar selbst betroffen und erfreue mich an jedem sachlichen Beitrag und lese mir auch jeden Kilometerlangen Text von Swen durch, währenddessen ich schon viel über diese komplexe Thematik lernen durfte.
 

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4818 am: 16.02.2023 09:20 »
Swen,
nicht ich bin derjenige der behauptet, dass der Grundgehaltsatz um 55% steigen muss,
bitte lesen was ich schreibe.

Oder wie willst Du diese 55 % jetzt begründen oder berechnen? Mach mal, ich bin gespannt.“
Kannst du bitte die Berechnung, die ich auf deiner Basis gemacht habe, auch lesen und dann konkret kritisieren.
Nein, kannst du nicht? Oder hast du nicht gelesen?

[...]

Ich errechnete nur, dass die Bruttobesoldung der Familie nach deiner Berechnung um 55% steigen muss.

Und wenn du sagst, stimmt nicht, ist ausgeknobelt, dann muss ich leider an deinen Zahlen Zweifeln oder davon ausgehen, dass du die Rechnung nicht betrachtet hast.

Also lange Rede kurzer Sinn, bitte jetzt mal sachlich und konkret:

Sind deine Zahlen Falsch? ja/nein oder sind sie als Berechnungsgrundlage nicht geeignet?
Ist die Berechnung, dass basierend auf diesen deinen Zahlen, das Bruttoeinkommen der Familie um 55% steigen müsste falsch?
Wo liegt mein Berechnungsfehler?

Nun gut, hier ist Deine Berechnung, s. die Nr. 4414:



"Ausgehend von deiner schönen Darstellung müsste also ~51500€ Brutto gezahlt werden um auf die zwingend notwendigen 44T€ Netto zu kommen.
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2021&STKL=3&F=&RE4=51500&LZZ=1&ZKF=2&KG=2&PVZ=0&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=0&PKV=1&PKPV=633%2C67&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Beamte+Bund+2021+%7C+Besoldungsgruppe+A2%2C+Stufe+8%2C+Tabelle+01.04.2021+-+31.03.2022&ck=30499.56&tmp=26135.56&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbund%2Fa%3Fid%3Dbeamte-bund-2021%26g%3DA_2%26s%3D8%26f%3D%26z%3D%26zv%3D%26r%3D%26awz%3D%26zulage%3D%26kk%3D%26kkz%3D%26zkf%3D%26stkl%3D

Also 4292€ monatlich Brutto.
Wenn also nur eine 10%igen Grundbesoldungssteigerung erfolgt (2328 -> 2561) müssten 1730€ per Familienzulage gezahlt werden.
Das wäre ein Verhältnis Grundbesoldung zu Zulage 60% zu 40%. (GG Konform?)
Bei einer 20%igen wäre es dann 65% zu 35% . . .
und bei einer 55%igen Steigerung würde sich das derzeitige Verhältnis nicht ändern (84%/16%)."




Unabhängig davon, dass Du zunächst einmal den Besoldungsrechner mit sachlich falschen Daten gefüttert hast, da Du bei der Einkommensteuerberechnung nicht den BEG-Anteil miteinbezogen hast, der 2021 510,70 € betrug, sondern die tatsächlichen PKV-Kosten in Höhe von 633,77 €, sodass Du von einem zu geringen steuerlichen Abzug in Höhe von 5.288,- € ausgehst, der sachlich korrekt 5.684,- € beträgt (vgl. https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2021/resultbl2021.xhtml?acckey=true), dass Du also weiterhin nicht die Rechtslage beachtest und auf dieser Grundlage zu rein zufälligen Ergebnissen gelangst, was mit Mathematik zunächst einmal nichts zu tun hat, bleibt die Setzung des fortgeführten Anteils von 16 % gänzlich statisch, was solange in Ordnung wäre, wie einem dann nicht das Ergebnis zu einer Realie gerinnt. Das ist aber genau bei Dir der Fall. Denn während Du im Zitat noch im Konjunktiv formulierst, geht es im Anschluss dann wie folgt weiter:



"Sollte man also zu dem Schluss kommen, dass das derzeitige Verhältnis Grundbesoldung zu Zulage nicht gesteigert werden darf (also an der 55%ige Erhöhung der Grundbesoldung kein weg vorbei geht), dann sind folglich alle Beamten oberhalb des durchschnittlichen Einkommens dieser Gruppe zu dem bezahlen."



Zu dem von Dir anvisierten Schluss kann man aber nicht kommen, da es keine entsprechende Festlegung geben darf, wie ich es Dir in letzter Zeit wiederkehrend erklärt habe. Insofern war dann diese erste Folgerung aus Deiner "Mathematik" sachlich unsinnig, ohne dass ich das jetzt ein drittes Mal erkläre, weil mir das mittlerweile wirklich zu doof ist.

Nachfolgend hat dann Bundi nachgefragt, wieso von einem realistischen Erhöhungswert der Grundbesoldung in Höhe eines Korridors von 20 % ausgegangen werden kann, um zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, worauf Du nun Deine auf sachlich falschen Zahlen beruhende und argumentativ unsinnige Setzung zur Realie erklärst, vgl. die Nr. 4420:

Ich hatte nicht zuviel erwartet, zumindest nicht die hier ausführlich und nachvollziehbare dargelegte Lücke von über 20 %.
Wieso 20%?
55% Aufschlag bei der Gesamtbesoldung für den A3/1 mit 4K Familie ist notwendig, damit das Mindestmaß bezahlt wird!

Und spätestens das ist nun sachlich unredlich, da Du auf mathematisch falscher Grundlage und sachlich unstatthafter verkürzter Argumentation eine Realie konstruierst, die keinerlei sachlichen Wert hat, sondern von Dir ausschließlich zur Stimmungsmache verwendet wird, damit Du Deine ebenfalls sachwidrige, weil in der Vergangenheit ausgewürfelte Sichtweise anbringen kannst, dass ein tatsächlich notwendiger Erhöhungswert der Grundbesoldung nur fünf bis zehn % betragen müsste, nachdem ich Dir wiederholt den Unsinn auch solcher Setzungen dargelegt habe. Dabei geht es Dir regelmäßig nur um Stimmungsmache, indem Du sachliche Diskussionen grundsätzlich in Deine gezielten Übertreibungen hineintreibst, ohne dass ich jetzt jeden einzelnen Tweet hier zitiere, aber bspw. so:

In Summe gleich bleibend sollte nur die Aufteilung zwischen Grundgehalt udn Familienzuschläge eine andere sein, so dass auch den kinderlosen die ihnen zustehende Alimentierung zugute kommt.
@BWBoy
Du bist also der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung um 55% für alle zu erhöhen?


In Summe gleich bleibend sollte nur die Aufteilung zwischen Grundgehalt udn Familienzuschläge eine andere sein, so dass auch den kinderlosen die ihnen zustehende Alimentierung zugute kommt.
@BWBoy
Du bist also der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung um 55% für alle zu erhöhen?

Ich bin der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen.  Ob es nun 55% sein müssen weiß ich nicht, dass müsste man durchrechnen.
Das ist doch schon durchgerechnet worden und es sind 55% wenn man der Rechnung von Swen folgt.
Wenn du also der Meinung bist, dass am Verhältnis Grundbesoldung zu Zulagen nicht gerüttelt werden soll (oder gar darf), dann ist dass das Ergebnis: der A3S1 muss 55% mehr Grundbesoldung erhalten!
(und alle anderen entsprechend auch).
Damit wird dann der A3S1 auch als Single besser bezahlt als die hälfte der abhängig beschäftigten Mitbürger.

Ich hoffe du bist dir jetzt dessen bewusst, was mit deiner Forderung einhergeht.

Ansonsten bin ich auch dafür dass alle mehr Geld bekommen.


Unredlich ist dabei, dass ich zwischenzeitlich mehrfach dargelegt hatte, dass ich nicht gesagt habe, was Du mir hier ein weiteres Mal unterstellst, und weil ich zwischenzeitlich sachlich argumentierend hervorgehoben hatte, dass Deine Prämissen falsch sind. Jeder, der möchte oder sich nicht daran erinnert, kann dann schauen, dass Deine sachlich falschen Übertreibungen am Ende zu keinen sachlich weiterführenden Diskussionen geführt haben, worin sich die nächste unredliche Folge offenbart: Verunsicherung von Kolleginnen und Kollegen, die hier Aufschluss über ihr Recht erhalten wollen und nicht eine gezielt sachlich falsche Unterminierung ihres Rechtsverständnisses - denn das ist genau das, was Du hier seit zweieinhalb Jahren veranstaltest, weshalb Deine Darlegungen für mich nur noch Trollqualitäten haben. Denn im Gefolge hast Du dann hier die gleichfalls sachlich unsinnige "Median-Diskussion" vom Zaun gebrochen, um damit weiterhin gezielt für Verwirrung zu sorgen, z.B. so:

Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.
Also bist du auch der Meinung, dass ein A3er eine Grundbesoldung zu bekommen hat, welches oberhalb des Median der restlichen Bürger ist?

Denn am Ende geht es Dir grundsätzlich immer nur um das Einträufeln Deiner Vorurteile in die hier sachlich geführten Diskussionen mit dem Ziel, Verunsicherung zu schaffen, so wie es sich bezeichnend bspw. hier zeigt:

Ich habe eine rechtliche Ansicht zu hohen Zuschlägen für Kind 1 und 2, die im Ergebnis dazu führen könnten, dass ein Single-Beamter auch unter den 115% liegen dürfte. Und zwar, dass diese Zuschläge verfassungswidrig wären, u.a. allein schon aus der Annahme, dass das BVerfG offensichtlich davon ausgeht, dass der Beamte für die ersten beiden Kinder auf Bestandteile seiner Grundbesoldung zurückgreifen muss. Dies zeigt im Rückschluss, dass das BVerfG wohl davon ausgeht, das ein nicht unwesentlicher Anteil der Alimentation der ersten beiden Kindern durch die Grundbesoldung erfolgt. Angesichts der Tatsache, dass das BVerfG momentan von dem Alleinverdienermodel mit zwei Kindern ausgeht, ist dies auch kongruent.
Ich bin der Meinung, das die Grundbesoldung auf alle Fälle auch für den Single so hoch sein muss, dass er locker über diese 115% Marke kommt.
Und auch wenn er einen Partner hat, den er mitversorgt, muss sein Einkommen (ob alleinig via Grundbesoldung oder auch durch Zulage ist ja der Spielraum) über der 115% Marke sein
und wenn dann noch ein Kind dazu kommt, ebenfalls.
Zitat
Und wenn die unterste Besoldungsgruppe als Single-Beamter als Konsequenz dieser Rechtslage oberhalb des Medians ist, dann ist das schlichtweg so zu akzeptieren.
Korrekt.
Ich sehe allerdings, bezogen auf die Mindestalimentation, keine Notwendigkeit die Grundbesoldung um mehr als 10% anzuheben.
Und ich kann mir auch nicht Vorstellen, dass das BVerG als oberster "Interpret" der Rechtslage, zu dem Schluss kommt, das die aktuellen niedrigsten Besoldungsgruppe oberhalb des Medians sein müssen oder gar dürfen.

Es gibt allerdings gute andere Gründe in gewissen Bereichen die Grundbesoldung um wesentlich mehr als 30% anzuheben. Aber ist eine anderer Baustelle.

Auch sachlicher Unsinn ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und ebenso unredlicher sachlicher Unsinn, selbst wenn er gezielt eingebracht wird. Er sollte aber auch als solcher gekennzeichnet werden - und zwar hinsichtlich der in nächster Zeit anstehenden Entscheidungen umso mehr, was genauso dafür gilt, dass hier Kolleginnen und Kollegen nicht erwarten, in ihrem Rechtsverständnis gezielt verunsichert zu werden.

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4819 am: 16.02.2023 11:16 »
Mich wundert es ein bisschen (naja auch eigentlich eher wieder nicht) mit welcher Selbstsicherheit hier manche meinen genau zu wissen was das Verfassungsgericht wirklich denkt und wie es reagieren wird. Ich glaube, da wird es einige Enttäuschungen geben. Auch Prof. Battis interpretiert ja wortreich und immer gleich eigentlich nur, dass das Verfassungsgericht es quasi persönlich nehmen könnte, dass der Gesetzgeber genau nur den von ihm vorgegebenen Mindeststandard einer Berechnung, die darüber hinaus geäußerten Anforderungen aber nicht umsetzt (Interpretation Battis) oder eben sehr eng auslegt (so wohl Interpretation der Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien). Das Verfassungsgericht prüft doch aber regelmäßig nur, ob Gesetze verfassungswidrig sind und gibt allenfalls in diesen Fällen Hinweise, wie eine verfassungsgemäße Lösung erreicht werden könnte. Die Grenze für Verfassungswidrigkeit hat es deshalb auch konkret benannt. Damit ist alles über dieser Grenze zunächst mal als verfassungskonform anzusehen. Entscheidungen, ob mit den betroffenen Regelungen dann vielleicht das Abstandsgebot verletzt wird, stehen doch erst noch aus, das ist Kaffeesatzleserei.

Anders als Prof. Battis wird das Verfassungsgericht auch nicht im luftleeren Raum entscheiden sondern mit Sicherheit Vergleiche zu Einkommen vergleichbarer Haushalte heranziehen. Dabei wird unter Umständen GERADE durch größere Familienzuschläge das Problem gelöst, da kinderreiche Familien von Nichtbeamten (und hier besteht ja das Problem) eben keine Zuschläge bekommen und somit die Schere immer kleiner wird. Die Logik hinter dem ziemlich begrenzten Entwurf den wir jetzt sehen könnte auch gut sein, dass man Geld sparen will um in der Tarifrunde jetzt mehr Spielraum für Erhöhungen zu haben, der dann wiederum die Lücke zu einer angemessenen Besoldung verringert. Wie wenig Sinn es ökonomisch macht, das Problem einer zu niedrigen Besoldung von Beamten mit Familien dadurch lösen zu wollen, dass ALLE Besoldungen erhöht werden bedarf eigentlich (ja eigentlich, offenbar nicht für Prof. Battis) keiner Erklärung. So lange die Familienzuschläge nicht dazu führen, dass ein Beamter in A5 mit Familie einen höheren Lebensstandard als ein Singlebeamter in A6 ohne Familie hat (was regelmäßig schon dadurch gewährleistet sein wird, dass der Familienzuschlag sich aufgrund der Sparsamkeit der Gesetzgeber nie über die tatsächlichen Kosten für die Familie erhöhen wird) dürfte es Gerichten schwer fallen da was zu beanstanden.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4820 am: 16.02.2023 11:20 »
Auch du hast das ganze Thema nicht verstanden ::)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4821 am: 16.02.2023 11:44 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Als Pensionär habe ich ja jede Menge Zeit, die "seriöse Presse" zu lesen, national und international.

Und was da auf den Bundeshaushalt zukommt, ist nicht zu verachten:

(Vieles davon Ländersache, aber der Bund soll/muss zahlen)

Flüchtlinge, Wohnungsbau, Rüstung, Ukraine-Hilfen, Bundeswehr, Krankenhäuser, Krankenkassen, KITAS, Pflege, Rente usw.

Wenn das alles so kommt, dürften wir Bundesbeamten froh sein, wenn die Besoldung gleich bleibt, und nicht aus "wichtigen nationalen Gründen" gekürzt wird. (Aber nicht für B-Beamte - Späßchen)

Ich hoffe ja nicht, dass das so kommt :)




BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4822 am: 16.02.2023 11:50 »
Anders als Prof. Battis wird das Verfassungsgericht auch nicht im luftleeren Raum entscheiden sondern mit Sicherheit Vergleiche zu Einkommen vergleichbarer Haushalte heranziehen. Dabei wird unter Umständen GERADE durch größere Familienzuschläge das Problem gelöst, da kinderreiche Familien von Nichtbeamten (und hier besteht ja das Problem) eben keine Zuschläge bekommen und somit die Schere immer kleiner wird.

Du widersprichst dir quasi selber, denn diese Zuschläge gibt es im verleichbaren Haushalt anderer Berufsgruppen überhaupt nicht. Dementsprechend dürfte bei einem Vergleich das Problem eben nicht über Zulagen sondern übers höhere Grundgehalt Grundgehalt gelöst werden.

Du kannst du keine Alimentierungsbestandteile in einem Vergleich zwischen den Haushalten zur Lösung heranziehen, den es in der einen Berufsgruppe gar nicht gibt  ::)

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4823 am: 16.02.2023 11:58 »
Anfangs war das noch zeitweise amüsant, das Gezanke zwischen WasDennNun und dem Rest der Welt zu erleben.
Aber das nimmt längst Ausmaße an, an denen sich selbst der geschätzte Kollege Kimonbo nicht mehr erfreuen dürfte.

Seit mehreren Jahren liegt deine einzige Aufgabe darin, andere Meinungen zu torpedieren. Dass du in der Lage bist zu lesen, WasDennNun, hast du nachhaltig bewiesen. Verstehen tust du allerdings wenig davon. Obwohl, in einer Sache hast du Recht, das möchte ich hier und jetzt ganz amtlich und feierlich verkünden:

Wenn der Betrag 33.149,37€ = 100% entspricht, dann sind 55% hiervon genau 18.232,15€. Es bedarf genau genommen sogar 55,35%, um auf eine benötigte Bruttobesoldung von 51.500€ zu gelangen. Verwende zukünftig doch bitte die exakten Werte, wo du doch regelmäßig größten Wert auf Genauigkeit deiner Mitmenschen legst.

Ich denke, diesen einfachen Dreisatz wird dir hier jeder bestätigen (rein ohne rechtliche Wertung deiner Hintergedanken). Denn das versucht Swen seit nunmehr etwa 2,5 Jahren unerschütterlich, in seiner Freizeit und sogar nach dem 37. Mal geht er noch auf dich ein. Dafür an dieser Stelle ein riesiges Dankeschön! Ich an deiner Stelle hätte längst aufgegeben.

Am Anfang hatte ich tatsächlich noch etwas Mitleid mit WasDennNun. Ich dachte wirklich, der versteht das einfach nicht und macht das nicht mit Absicht. Mittlerweile weiß ich, dass es anders ist. Es kann hier einzig und allein um Aufmerksamkeit gehen. Das nimmt längst autistische Züge an (womit wir wieder beim Mitleid wären). Das wäre dann zumindest eine Erklärung. Wahrscheinlich würdest du selbst, wenn dir jetzt alle Recht geben, wieder gegenteiliges behaupten, nur damit du dich vom Rest der Welt unterscheidest. Das ist für alle normalen Mitmenschen hier im Forum wirklich nervig und echt anstrengend. Man darf gar nicht daran denken, wie viel sinnvolles man während dieser Zeit hätte erledigen können.

Also an dieser Stelle noch einmal großer Dank an Swen und alle anderen hartnäckigen Schreiber. Das ist bei weitem nicht selbstverständlich und nimmt zeitweise schon therapeutische Züge an. Nehmt es nicht persönlich, wenn WasDennNun oder auch andere Ahnungslose zum zigsten Mal behaupten, die Erde sei eine Scheibe, die meinen das womöglich nicht böse und können da bestimmt sogar gar nichts für.

So, das musste jetzt mal Raus, quasi als Kompensation für die seit 322 Seiten immer wieder auftretenden kurzen Schmerzen beim Lesen. Und nein, ich höre nicht auf, weiter zu lesen, denn ich bin nämlich Beamter und von dieser ganzen Thematik unmittelbar selbst betroffen und erfreue mich an jedem sachlichen Beitrag und lese mir auch jeden Kilometerlangen Text von Swen durch, währenddessen ich schon viel über diese komplexe Thematik lernen durfte.
 

lass mich raten gehobener Dienst?

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4824 am: 16.02.2023 11:59 »
Dabei wird unter Umständen GERADE durch größere Familienzuschläge das Problem gelöst, da kinderreiche Familien von Nichtbeamten (und hier besteht ja das Problem) eben keine Zuschläge bekommen und somit die Schere immer kleiner wird.

Das "115%-Problem" besteht hauptsächlich bei kinderreichen Familien, korrekt.

In der Gesamtschau sind jedoch auch weitere Kriterien relevant, wie beispielsweise die "Qualifikation und Verantwortung des Amtsträgers sowie die Attraktivität des Amtes" sowie der "Vergleich der Besoldung mit Einkommen von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung" (siehe z.B. auf Seite 21 unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/14_276_K_6.pdf).

Dass durchschnittliche Anwälte signifikant mehr verdienen als R1-Richter, hatten wir bereits. Aber z.B. auch im Fall der klagenden Bremer Lehrerin gilt: "Das durchschnittliche Gehalt sämtlicher Arbeitnehmer der Leistungsgruppe 1 und 2 mit Universitätsabschluss und einer Beschäftigungszeit im Unternehmen von mehr als 21 Jahren hat 5432 Euro betragen. Es hat die A 13-Besoldung (Endstufe) somit um 27 % überstiegen." (siehe Seite 25 im verlinkten Dokument)

Und diese weiteren Kriterien lassen sich (zumindest aus meiner Sicht) eben nur durch eine Erhöhung ALLER Grundgehälter erfüllen..

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4825 am: 16.02.2023 12:31 »
Auch du hast das ganze Thema nicht verstanden ::)

Genauso ist es, Bastel (ich habe Dich übrigens auf der NRW-Seite ertappt...).

@ Bundesjogi

Am besten liest Du Ulrich Battis Grundrechtskommentar zum Art. 33 GG in Sachs, Grundgesetz-Kommentar, 9. Aufl. 2021 und nicht nur eine Stellungnahme. Ein luftleerer Raum ist da nicht gegeben. Zugleich ist ggf. dieser Beitrag hilfreich, der die Funktion der Dogmatik in der Rechtsprechung beleuchtet und damit verständlich machen sollte, dass die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht Anlass gibt für Vorstellungen hinsichtlich der anstehenden Rechtsprechung: https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Dogmatik

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4826 am: 16.02.2023 12:47 »
Anfangs war das noch zeitweise amüsant, das Gezanke zwischen WasDennNun und dem Rest der Welt zu erleben.
Aber das nimmt längst Ausmaße an, an denen sich selbst der geschätzte Kollege Kimonbo nicht mehr erfreuen dürfte.

Seit mehreren Jahren liegt deine einzige Aufgabe darin, andere Meinungen zu torpedieren. Dass du in der Lage bist zu lesen, WasDennNun, hast du nachhaltig bewiesen. Verstehen tust du allerdings wenig davon. Obwohl, in einer Sache hast du Recht, das möchte ich hier und jetzt ganz amtlich und feierlich verkünden:

Wenn der Betrag 33.149,37€ = 100% entspricht, dann sind 55% hiervon genau 18.232,15€. Es bedarf genau genommen sogar 55,35%, um auf eine benötigte Bruttobesoldung von 51.500€ zu gelangen. Verwende zukünftig doch bitte die exakten Werte, wo du doch regelmäßig größten Wert auf Genauigkeit deiner Mitmenschen legst.

Ich denke, diesen einfachen Dreisatz wird dir hier jeder bestätigen (rein ohne rechtliche Wertung deiner Hintergedanken). Denn das versucht Swen seit nunmehr etwa 2,5 Jahren unerschütterlich, in seiner Freizeit und sogar nach dem 37. Mal geht er noch auf dich ein. Dafür an dieser Stelle ein riesiges Dankeschön! Ich an deiner Stelle hätte längst aufgegeben.

Am Anfang hatte ich tatsächlich noch etwas Mitleid mit WasDennNun. Ich dachte wirklich, der versteht das einfach nicht und macht das nicht mit Absicht. Mittlerweile weiß ich, dass es anders ist. Es kann hier einzig und allein um Aufmerksamkeit gehen. Das nimmt längst autistische Züge an (womit wir wieder beim Mitleid wären). Das wäre dann zumindest eine Erklärung. Wahrscheinlich würdest du selbst, wenn dir jetzt alle Recht geben, wieder gegenteiliges behaupten, nur damit du dich vom Rest der Welt unterscheidest. Das ist für alle normalen Mitmenschen hier im Forum wirklich nervig und echt anstrengend. Man darf gar nicht daran denken, wie viel sinnvolles man während dieser Zeit hätte erledigen können.

Also an dieser Stelle noch einmal großer Dank an Swen und alle anderen hartnäckigen Schreiber. Das ist bei weitem nicht selbstverständlich und nimmt zeitweise schon therapeutische Züge an. Nehmt es nicht persönlich, wenn WasDennNun oder auch andere Ahnungslose zum zigsten Mal behaupten, die Erde sei eine Scheibe, die meinen das womöglich nicht böse und können da bestimmt sogar gar nichts für.

So, das musste jetzt mal Raus, quasi als Kompensation für die seit 322 Seiten immer wieder auftretenden kurzen Schmerzen beim Lesen. Und nein, ich höre nicht auf, weiter zu lesen, denn ich bin nämlich Beamter und von dieser ganzen Thematik unmittelbar selbst betroffen und erfreue mich an jedem sachlichen Beitrag und lese mir auch jeden Kilometerlangen Text von Swen durch, währenddessen ich schon viel über diese komplexe Thematik lernen durfte.
 

lass mich raten gehobener Dienst?

Wenn du mir erzählst was das für eine Bedeutung hat und wie du darauf kommst, ich sei im gehobenen Dienst, erzähle ich es dir vielleicht. Versprochen!

flip

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« Antwort #4827 am: 16.02.2023 13:08 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Als Pensionär habe ich ja jede Menge Zeit, die "seriöse Presse" zu lesen, national und international.

Und was da auf den Bundeshaushalt zukommt, ist nicht zu verachten:

(Vieles davon Ländersache, aber der Bund soll/muss zahlen)

Flüchtlinge, Wohnungsbau, Rüstung, Ukraine-Hilfen, Bundeswehr, Krankenhäuser, Krankenkassen, KITAS, Pflege, Rente usw.

Wenn das alles so kommt, dürften wir Bundesbeamten froh sein, wenn die Besoldung gleich bleibt, und nicht aus "wichtigen nationalen Gründen" gekürzt wird. (Aber nicht für B-Beamte - Späßchen)

Ich hoffe ja nicht, dass das so kommt :)

Die Kassenlage ist kein Maß und liefert auch keine Rechtsgrundlage für eine grundgesetzwidrige Besoldung.

BWBoy

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« Antwort #4828 am: 16.02.2023 13:39 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Als Pensionär habe ich ja jede Menge Zeit, die "seriöse Presse" zu lesen, national und international.

Und was da auf den Bundeshaushalt zukommt, ist nicht zu verachten:

(Vieles davon Ländersache, aber der Bund soll/muss zahlen)

Flüchtlinge, Wohnungsbau, Rüstung, Ukraine-Hilfen, Bundeswehr, Krankenhäuser, Krankenkassen, KITAS, Pflege, Rente usw.

Wenn das alles so kommt, dürften wir Bundesbeamten froh sein, wenn die Besoldung gleich bleibt, und nicht aus "wichtigen nationalen Gründen" gekürzt wird. (Aber nicht für B-Beamte - Späßchen)

Ich hoffe ja nicht, dass das so kommt :)

Die Kassenlage ist kein Maß und liefert auch keine Rechtsgrundlage für eine grundgesetzwidrige Besoldung.

Zumal das Geld ja nicht weg ist. von jedem Euro Erhöhung kommen ja vermutlich mindestens 75 Cent über Steuern zurück.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4829 am: 16.02.2023 14:25 »
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/kuendigen-und-zurueck-so-funktioniert-das-comeback-als-beamter/28982232.html?xing_share=news

Falls das neue BBesG nicht zusagt. ;)

Wir tauschen dann gegen die Jenigen, die draußen gegangen wurden.