Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2057927 times)

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4905 am: 19.02.2023 19:59 »
Dabei dürfte es sich kaum um ordentliche Staatseinnahmen handeln, sondern vermutlich eher zusätzlich um die Außerordentlichen, in die dann alle neuen Schulden bzw. Sondervermögen aka. Doppelwumms eingerechnet sind.

dürfte kaum, vermutlich eher... und dann von links-grün versifft reden... Herrlich. Wolltest du nicht sachlich diskutieren, oder willst du doch eher nur faseln? Die Zahlen wurden dir nun genannt und Quellenverlikungen zur Verfügung gestellt. Möchtest du uns jetzt an deiner Definition von Bärenanteil teilhaben lassen?

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4906 am: 19.02.2023 21:03 »
Die Zahl der Beschäftigten im ÖD dürfte die nächsten Jahre deutlich abnehmen,  da die Babyboomer in Rente gehen und der ÖD dank der Knauserigkeit der öffentlichen Hand zumindest für Akademiker kein attraktiver AG oder Dienstherr darstellt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4907 am: 19.02.2023 22:50 »
Während wegen dem verkorksten Inhalt im Gesetzentwurf hier wieder kleinlich Rechtsgekreiselt wird, und dabei noch das eine oder andere Gerücht der externen Veränderbarkeit zirkuliert, ist doch zuvor das Gesetz so zu benennen, dass die Bevölkerung gleich versteht, worum es geht, so wie es das Bundesinnenministerium für richtig hält.

Es sind also erstmal griffige Vorschläge vonnöten um das Gesetz superlativ positiv zu „framen“ und das es in einer Zeitungstitelzeile passt:
-   „Bestes Haushaltsverschonungsgesetz“
-   „Einfach geniale Beamtensorglosbezahlung“
-   „Üppig unterstützte Beamtenfamilien-gesetz“
sind noch nicht so die gelungensten Vorschläge.

Abgekommen ist man ja von Namensgesetze. Wäre es das Grottian, Raffelhüschen, Kreisler („Staatsbeamte“) Gesetz?

Selbstbeweihräuchernde Denkmäler haben sie sich verkniffen, sonst wäre Kimonbo mit seinem „Fancy Nancy“-Gesetz weit vorne. Als Sequel entsprechend an Filmtitel anzulehnen.
„Fancy Nancy“ – die Rückkehr (aus Hessen)
„Fancy Nancy“ – Forever

Oder vielleicht mit Grußworten?: Günstiger ging es nicht, Christian Gesetz

Oder was Geheucheltes?: Nancy, Bmi Beamte mag ich, Gesetz

Und es wird Zeit für Zielgruppensponsoring
Zuschlägegesetz präsentiert von Ferring & Ferrero

Und jetzt ihr – Vorschläge?

InVinoVeritas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4908 am: 19.02.2023 23:15 »
„Faeser auf Beamten–Betäubung–Gesetz“

„Beamten–Balkon–Beifall–Gesetz“

„Voll–Vorbildlich–Verfassungsgemäßes–Alimentations–Gesetz“

„Armselig–alimentierte–Almosen–Gesetz“

„Beachtlich–Billiges–Beamtenbesoldungsgesetz“

„Beamten–Bleiben–Billig–Gesetz“
« Last Edit: 19.02.2023 23:31 von InVinoVeritas »

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4909 am: 19.02.2023 23:53 »
Die Zahl der Beschäftigten im ÖD dürfte die nächsten Jahre deutlich abnehmen,  da die Babyboomer in Rente gehen und der ÖD dank der Knauserigkeit der öffentlichen Hand zumindest für Akademiker kein attraktiver AG oder Dienstherr darstellt

Während ich hinsichtlich der Attraktivität ebenfalls Deiner Meinung bin, glaube ich andererseits nicht, dass diese Abnahme real hinnehmbar wäre. Nicht umsonst hebt die aktuelle pwc-Studie gegenüber jener aus dem Jahr 2017 noch einmal deutlich höhere Bedarfe an Fachkräften im öffentlichen Sektor hervor:

https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/fachkraeftemangel-im-oeffentlichen-sektor.html

https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/studie-pwc-oeffentlicher-dienst-100.pdf

Dabei sollte nicht unterschätzt werden, dass insbesondere hinsichtlich der allgemeinbildenden Schule ab 2026, ausgehend vom ersten Grundschuljahr, bis 2030 pro Jahrgangsstufe der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vollzogen werden muss. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-fuer-ab-2026-beschlossen-178826 Allein hier sollte in Anbetracht der heutigen Zahlen eine recht hohe personelle Neuausstattung zu vollziehen sein (https://www.ganztagsschulen.org/SharedDocs/Kurzmeldungen/de/m-o/neue-kmk-statistik-fuer-ganztagsschulen-2019-2020.html). Dabei ist zugleich die weiterhin deutlich wachsende Zahl an Schulkinder in Rechnung zu stellen, vgl. https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=3&step=3&titel=Ergebnis&levelid=1676844088508&acceptscookies=false#abreadcrumb Woher die notwendigen Lehrkräfte und die weiteren Betreuer kommen sollen, bleibt - höchstwahrscheinlich: nicht nur mir - ein Rätsel. Aber insgesamt ist davon auszugehen, dass sich der seit vielen Jahren zu verzeichnende Trend zum deutlich expandieren Bedarf an Fachkräften im öffentlichen Bildungssektor noch auf viele Jahre fortsetzen wird, wie er mit dem Ausbau und der Förderung des Ganztagsschulbetriebs ab den 2000er Jahren begonnen hat. Nicht umsonst ist der allgemeinbildende Sektor mit heute rund 20 % aller Beschäftigten im Öffentlichen Dienst - wie vorhin gezeigt - ein zentraler Motor für die seit 2009 sukzessive steigenden Beschäftigungszahlen im Öffentlichen Dienst.

Auch hier zeigt sich zweierlei: erstens, dass die Dienstherrn und Arbeitgeber ein starkes Interesse an einer weiterhin keine hinreichende Attraktivität gewährenden Besoldung und Entlohnung haben werden, um nach wie vor die insgesamt hohen Personalkosten zu begrenzen, und zweitens, dass diese Politik die Probleme nur noch immer weiter verschärfen wird, da bei einem nach wie vor expansiven Bedarf an Fachkräften von deutlich geringeren Nachwuchszahlen gegenüber denen der Ausscheidenden auszugehen ist.

Sachlich betrachtet mutet die Fortsetzung der interessengeleiteten Personalpolitik - unabhängig von der rechtlichen Dimension, die noch einmal auf einem anderen Blatt steht (sozusagen die Rückseite des Blattes bildet, weshalb eine andere bundesverfassungserichtliche Rechtsprechung als die seit 2012 vollzogene nicht zu erwarten wäre; eher erwartbar ist deren noch einmal deutlich fortschreitende Konkretisierung in Anbetracht der den Dienstherrn weglaufenden Zeit) - wie der reinste Irrsinn an. Tatsächlich müsste spätestens heute mit der Debatte begonnen werden, wie die notwendigen Fachkräfte in den nächsten 15 Jahren zu generieren sind - und die in der ansonsten sachlich schlüssigen pwc-Studie gemachten Vorschläge werden allesamt nicht ausreichen, um die Problematik in den Griff zu bekommen. Denn letztlich wird sich das Problem der Nachwuchsgewinnung weit überwiegend nur marktwirtschaftlich lösen lassen (das dürfte auch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wissen, ohne dass sie das den Adressaten der Studie zumuten wollte). Entsprechend dürfte auf der Hand liegen, dass ohne deutlich höhere Löhne und Gehälter die Attraktivität des Öffentlichen Diensts nicht hinreichend sein wird, um die Zahl an Nachwuchskräften generieren zu können, die notwendig werden. Dabei könnte man, wenn man verantwortungsvoll eine nachhaltige Politik zur Nachwuchsgewinnung vollziehen wollte, nicht allein darauf bauen, dass sich nicht geringe Teile der jungen Generation derzeit in einem hohen Maße noch eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst vorstellen können und diese für attraktiv halten. Denn ob dem so bleiben wird, da sich auch der Privatwirtschaft mehr und mehr zeigt, dass ganz andere Anstrengungen zur Nachwuchsgewinnung nötig sind und weiterhin sein werden, dürfte sich in den nächsten Jahren zeigen. Sich in Fortsetzung der Vogel Strauß-Politik darauf zu verlassen, dürfte gleichfalls wenig nachhaltig und also kaum verantwortungsbewusst sein. A 9 und In haben dieser Politik mit ihren Vorschlägen gerade offensichtlich berechtigte Namen gegeben:

Der Letzte macht hinter sich das Licht aus, schlaft gut und gute Nacht-Gesetz

NordWest

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4910 am: 20.02.2023 03:19 »
Denn die Anzahl an Kindern sagt nichts über die dienstliche Leistungsfäigkeit von Beamten aus. Denn wäre dem so - und mit den nachfolgenden Zeilen können wir wieder in ein schönes Feld der Diskussion zurückkehren (diese Worte sollten keine Kritik an Dir darstellen, Bundesjogi) -, dann sollte man ab jetzt als Einstellungvoraussetzung nicht mehr die jeweiligen Abschlüssen von Bewerbern heranziehen, sondern eine bestimmte Kinderzahl als Mindestvoraussetzung festlegen, die offensichtlich in höherwertigen Ämtern höher sein muss als in niedrigerwertigen, um dem Leistungsprinzip gerecht zu werden - vielleicht so:

A 5 ein Kind
A6 zwei Kinder
A7 drei Kinder (ab hier kann bei der Geburt von Zwillingen eine Besoldungsgruppe übersprungen werden)
A 8 vier Kinder
A9 fünf Kinder
A 10 sieben Kinder (der substanzielle Unterschied zwischen dem mittleren und gehobenen Dienst muss sich auch in der Kinderzahl wiederspiegeln)
A 11 acht Kinder
A 12 neun Kinder
A 13 elf Kinder (s. bei A 10, nun entsprechend hinsichtlich des höheren Diensts)
A 14 zwölf Kinder
A 15 dreizehn Kinder
A 16 sechszehn Kinder (hier muss eine besondere Qualität zu beachten sein)

Dabei ist zu beachten, dass wie gewohnt ausschließlich kindergeldberechtigte Kinder berücksichtigungsfähig sind, was für das Vorhandensein von 16 berücksichtigungsfähigen Kindern für A16 allerdings mindestens weiblichen Beamten die Sache außergewöhnlich schwierig macht.

Zu beachten ist ferner, dass die Beamten sich im Staatssinne ihrem Dienstherren verpflichten müssten, auch nach ihrem Amtsantritt mindestens bis zu ihrer Pensionierung dafür Sorge zu tragen, fortlaufend neue Kinder auf die Welt zu bringen, um ihren Amtsstatus halten zu können.

Inwiefern die Pensionen amtsangemessen gewährleistet werden müssen, muss das BVerfG bekanntlich erst noch feststellen. Daher lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob die alimentative Gebärpflicht auch nach der Pensionierung bis zum Tod fortbestehen wird.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4911 am: 20.02.2023 07:57 »
Ich habe da noch eine Idee entwickelt, wie eine verfassungskonforme Alimentation jedenfalls anteilig ohne drastische Erhöhung des Grundgehaltes realisiert werden kann: Zwangsweise Absenkung aller Gehälter in der Privatwirtschaft auf ein mit dem öD vergleichbares Niveau.

Da nach Einschätzung des BMI die Attraktivität bzw. Fähigkeit eines Arbeitgebers nicht von der Höhe des Gehaltes abhängig ist, kann es sich dabei ja nicht um einen Wettbewerbsnachteil für die betroffenen Unternehmen handeln.  ;)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4912 am: 20.02.2023 08:17 »
*Fähigkeit eines Arbeitgebers, Personal zu gewinnen

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4913 am: 20.02.2023 08:42 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Der Klüngel aus politischen Machtapparat und BVerfG wird hier viele desillusionieren. Das BVerfG ist schon lange kein unabhängiges Gericht mehr (außer bei Fragen ohne existenzielle Dimension), dafür lassen sich (leider) zahlreiche Beispiele anführen. Es ist auch letztlich nicht frei in seiner Entscheidung, denn wie es nunmal ist in der Realität, Freiheit ist nur die Freiheit zur Einsicht in die Notwendigkeit der Dinge. Der hohe deutsche Standard im Sozialbereich z.B., die Erhaltung eines menschenwürdigen Lebens wird mehr und mehr an faktischen Voraussetzungen scheitern. Der demografische Wandel, die schleichende aber konstante Deindustrialiserung, die Migrationsproblematik, die Schuldenbremse und ihre katastrophalen Folgen, die geopolitischen Machtverhältnisse, die Klimafrage, Verrohung und Immoralität der politischen Eliten (Berlinwahl!) und und und...das hat schon lange eine sich selbst beschleunigende und z.T. selbst verursachende Spirale in Gang gesetzt, die aus eigener Kraft nicht mehr auflösbar ist.

Diese duchaus interessanten Fragen zur Besoldung in diesem Forum sind letztlich nur ein Symptom einer schon lange und immer weiter ansteigenden Verteilungsfrage innerhalb der Gesellschaft, deren Ausgangslage seitens des Beamtentums denkbar schlecht ist. Das Grundgesetz mit seinen hehren Absichten wurde nach einer schlimmen und finstren Zeit heraus geboren, aber es muss jedem klar sein, dass die Welt sich so sehr verändert hat seit die Gründungsväter des GG dieses ins Leben gerufen haben, dass für die meisten Menschen diese Grundlage in vielen Bereichen nicht mehr akzeptiert wird. Die Auflösung der bisherigen Grundlagen unserer Gesellschaft ist in vollem Gange und es tut weh.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4914 am: 20.02.2023 08:48 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Bisher haben die Gerichte das 4k-Modell kein einziges Mal angegriffen. Sie führten zwar aus, das es nicht in Stein gemeißelt ist, aber haben entsprechende Hürden formuliert, die dafür sorgen werden das es erstmal beim 4k- Modell bleibt.

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4915 am: 20.02.2023 08:51 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Bisher haben die Gerichte das 4k-Modell kein einziges Mal angegriffen. Sie führten zwar aus, das es nicht in Stein gemeißelt ist, aber haben entsprechende Hürden formuliert, die dafür sorgen werden das es erstmal beim 4k- Modell bleibt.

Das stimmt, aber das entscheidende Wort in Ihrem Beitrag ist "Bisher" und genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4916 am: 20.02.2023 08:59 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Der Klüngel aus politischen Machtapparat und BVerfG wird hier viele desillusionieren. Das BVerfG ist schon lange kein unabhängiges Gericht mehr (außer bei Fragen ohne existenzielle Dimension), dafür lassen sich (leider) zahlreiche Beispiele anführen. Es ist auch letztlich nicht frei in seiner Entscheidung, denn wie es nunmal ist in der Realität, Freiheit ist nur die Freiheit zur Einsicht in die Notwendigkeit der Dinge.

Was wären denn die Beispiele für deiner Meinung nach nicht mehr existierende Unabhängigkeit?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4917 am: 20.02.2023 09:05 »
Irgendwie scheint sich der Tagelöhner der Illusion hinzugeben, dass es tatsächlich Einsparungen gibt wenn man einzelne Tätigkeiten im öD nicht verbeamtet. Als würde sich die Arbeit dadurch in Luft auflösen. Nein sie muss dann durch andere Personen Tarifbeschäftigte geleistet werden. Auch die wollen bezahlt werden.
Einsparpotential gibts natürlich wenn Lehrer nicht verbeamtet sind und reglemäßig zu den Sommerferien entlassen und danach wieder eingestellt werden. (Ich weiß nicht ob das noch state of the Art ist. Gabs in meiner Schulzeit) Ich jedenfalls finde so einen Umgang mit seinem Personal absolut daneben.

Wenn ich mir anschaue was unsere Tarifbeschäfigten im Vergleich zu mir so alles für Zulagen schreiben dürfen und wie deren Gefahrenzulage im Vergleich zu meiner aussieht, obwohl die Verantwortung selbstverständlich von mir getragen werden muss, glaube ich nicht wirklich daran, dass die mit Zulagen und 39 Stunden Woche so viel billiger sind als ich mit ner 41 Stunden Woche.
Das soll hier definitv kein Berufsgruppenbashing sein, ich gönne denen jeden €, was ich damit sagen will, ist, so einfach wie du dir das vorstellst Tagelöhner, ist es nicht. Wenn diese Aufgaben übertragen wurden, dann müssen sie auch von irgendwem bewältigt werden.

clarion

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« Antwort #4918 am: 20.02.2023 09:21 »
Sarkasmus on: Kann man doch alles an Privatfirmen vergeben. Sarkasmus off

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4919 am: 20.02.2023 09:26 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Der Klüngel aus politischen Machtapparat und BVerfG wird hier viele desillusionieren. Das BVerfG ist schon lange kein unabhängiges Gericht mehr (außer bei Fragen ohne existenzielle Dimension), dafür lassen sich (leider) zahlreiche Beispiele anführen. Es ist auch letztlich nicht frei in seiner Entscheidung, denn wie es nunmal ist in der Realität, Freiheit ist nur die Freiheit zur Einsicht in die Notwendigkeit der Dinge.

Was wären denn die Beispiele für deiner Meinung nach nicht mehr existierende Unabhängigkeit?

Ich verweise da z.B. auf das Entscheidungsverhalten im Rahmen der Corona-Maßnahmen. Auch mehr als fraglich war die Rolle bei der Frage der Staatenfinanzierung durch die EZB.