Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904772 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4920 am: 20.02.2023 09:28 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Bisher haben die Gerichte das 4k-Modell kein einziges Mal angegriffen. Sie führten zwar aus, das es nicht in Stein gemeißelt ist, aber haben entsprechende Hürden formuliert, die dafür sorgen werden das es erstmal beim 4k- Modell bleibt.

Das stimmt, aber das entscheidende Wort in Ihrem Beitrag ist "Bisher" und genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.

Naja, Geld ist knapp, Deutschland wird untergehen wenn wir die Besoldung nicht eindampfen etc, diese Argumente gibt es schon seit 30 Jahren und haben das Bundesverfassungsgericht nicht dazu bewegt, am 4k Modell zu rütteln.

Zum Thema:
https://www.bz-berlin.de/berlin/die-nebenjobs-von-berliner-polizisten
Interessante Übersicht durch die Polizeigewerkschaft in Berlin. Sollte in anderen Bundesländern nicht besser aussehen. Darunter zwei Polizistinnen mit OnlyFans- Account... Wäre das vielleicht eine Lösung, die dem Tagelöhner genehm ist? :-)
Wobei, wenn ich mich so in unseren Ämtern umschaue wäre das nicht zwingen hilfreich... eventuell sollte man das in die Liste der Kriterien bei der Personalauswahl mitreinnehmen:
Bewerber/Bewerberin sieht passabel genug aus, um sich nebenbei per Social-Media genügend hinzuzuverdienen.
Das könnte den Zeitraum abdecken, bis besagte Bewerber Kinder vorweisen können.

@BMI: Da ihr ja mitlest... falls das umgesetzt wird möchte ich bitte eine Provision.


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4921 am: 20.02.2023 09:37 »
Sarkasmus on: Kann man doch alles an Privatfirmen vergeben. Sarkasmus off

Und dann wird geheult, wenn gestreikt wird ;D ;D

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4922 am: 20.02.2023 09:55 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Bisher haben die Gerichte das 4k-Modell kein einziges Mal angegriffen. Sie führten zwar aus, das es nicht in Stein gemeißelt ist, aber haben entsprechende Hürden formuliert, die dafür sorgen werden das es erstmal beim 4k- Modell bleibt.

Das stimmt, aber das entscheidende Wort in Ihrem Beitrag ist "Bisher" und genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.

Naja, Geld ist knapp, Deutschland wird untergehen wenn wir die Besoldung nicht eindampfen etc, diese Argumente gibt es schon seit 30 Jahren und haben das Bundesverfassungsgericht nicht dazu bewegt, am 4k Modell zu rütteln.

Zum Thema:
https://www.bz-berlin.de/berlin/die-nebenjobs-von-berliner-polizisten
Interessante Übersicht durch die Polizeigewerkschaft in Berlin. Sollte in anderen Bundesländern nicht besser aussehen. Darunter zwei Polizistinnen mit OnlyFans- Account... Wäre das vielleicht eine Lösung, die dem Tagelöhner genehm ist? :-)
Wobei, wenn ich mich so in unseren Ämtern umschaue wäre das nicht zwingen hilfreich... eventuell sollte man das in die Liste der Kriterien bei der Personalauswahl mitreinnehmen:
Bewerber/Bewerberin sieht passabel genug aus, um sich nebenbei per Social-Media genügend hinzuzuverdienen.
Das könnte den Zeitraum abdecken, bis besagte Bewerber Kinder vorweisen können.

@BMI: Da ihr ja mitlest... falls das umgesetzt wird möchte ich bitte eine Provision.

Wie gesagt, dass mit dem Untergang aufgrund der Beamtenbesoldung habe ich ja nicht gesagt. Ich habe lediglich gesagt, dass die Frage der Beamtenbesoldung u.a. ein Symptom einer Verteilungsfrage innerhalb der Gesellschaft ist. Und man muss natürlich sehen, dass die Beantwortung einer Frage von vor 30 Jahre sich mittlerweile auch geändert haben kann. Es ist ja mitnichten so, dass Althergebrachtes für immer Bestand haben muss. In der Regel ändert sich aber nicht was, weil es tolle neue Ideen gibt, sondern weil äußere Faktoren auf einen Zustand einwirken.

Und zu der Only-Fans-Idee: Finde ich toll und man sollte nicht unterschätzen, dass es einen Fetisch für so manch tief verborgene Schönheit gibt. Der obszöne Markt der Skurillitäten ist somit auch den Grazien der Amtsstuben nicht versperrt.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4923 am: 20.02.2023 10:08 »
Wie gesagt, dass mit dem Untergang aufgrund der Beamtenbesoldung habe ich ja nicht gesagt. Ich habe lediglich gesagt, dass die Frage der Beamtenbesoldung u.a. ein Symptom einer Verteilungsfrage innerhalb der Gesellschaft ist. Und man muss natürlich sehen, dass die Beantwortung einer Frage von vor 30 Jahre sich mittlerweile auch geändert haben kann. Es ist ja mitnichten so, dass Althergebrachtes für immer Bestand haben muss. In der Regel ändert sich aber nicht was, weil es tolle neue Ideen gibt, sondern weil äußere Faktoren auf einen Zustand einwirken.

Und zu der Only-Fans-Idee: Finde ich toll und man sollte nicht unterschätzen, dass es einen Fetisch für so manch tief verborgene Schönheit gibt. Der obszöne Markt der Skurillitäten ist somit auch den Grazien der Amtsstuben nicht versperrt.

Da haben Sie natürlich völlig recht, das Thema Untergang wegen Beamtenkosten bezog sich übertreibend auf die öffentliche Debatte.

"Die Grazien der Amtsstube"... klingt wie ein Film für Erwachsene mit sehr viel nackter Haut :-)

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4924 am: 20.02.2023 10:14 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Bisher haben die Gerichte das 4k-Modell kein einziges Mal angegriffen. Sie führten zwar aus, das es nicht in Stein gemeißelt ist, aber haben entsprechende Hürden formuliert, die dafür sorgen werden das es erstmal beim 4k- Modell bleibt.

Das stimmt, aber das entscheidende Wort in Ihrem Beitrag ist "Bisher" und genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.

Naja, Geld ist knapp, Deutschland wird untergehen wenn wir die Besoldung nicht eindampfen etc, diese Argumente gibt es schon seit 30 Jahren und haben das Bundesverfassungsgericht nicht dazu bewegt, am 4k Modell zu rütteln.

Zum Thema:
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Wobei, wenn ich mich so in unseren Ämtern umschaue wäre das nicht zwingen hilfreich... eventuell sollte man das in die Liste der Kriterien bei der Personalauswahl mitreinnehmen:
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Das könnte den Zeitraum abdecken, bis besagte Bewerber Kinder vorweisen können.

@BMI: Da ihr ja mitlest... falls das umgesetzt wird möchte ich bitte eine Provision.

Hat jemand einen Link zu den OF Accounts der beiden Polizistinnen.  ;D ;D

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4925 am: 20.02.2023 10:43 »
Ich habe lediglich gesagt, dass die Frage der Beamtenbesoldung u.a. ein Symptom einer Verteilungsfrage innerhalb der Gesellschaft ist.

Gerichtsverfahren zur Beamtenbesoldung sind dafür aber nicht mehr oder weniger symptomatisch als gewerkschaftlich organisierte Streiks oder der hier kürzlich geschilderte dreijährliche Jobwechsel mit üppiger Gehaltssteigerung, "weil man es kann".

Viele Menschen, insbesondere die sogenannte Mittelschicht, spüren den Effekt der "sliding slopes", also einen kontinuierlichen Wohlstandsverlust bei gleicher Leistung, der nach stetiger Leistungserhöhung verlangt, oder präziser, nach Erhöhung des eigenen Einkommens. Wettbewerbsdruck gegenüber Akteuren, die unter anderen rechtlichen Bedingungen produzieren, demografischer Wandel und die Notwendigkeit zur Transformation unserer Wirtschaft sind Gründe, aus denen bei den abhängig Beschäftigten und hier insbesondere bei den Beamten, die nicht so leicht den Job wechseln können, immer weniger ankommt.

Die wohl größte Triebfeder ist aber wohl, dass Gewinne erwirtschaftet werden "müssen". Gewinne gibt es jedoch in unserem Finanzsystem nur durch Schulden. Nur wenn neue Schulden aufgenommen werden, also die Geldmenge stetig erhöht wird, kann es auf makroökonomischer Ebene Gewinne geben. Entweder die Staaten haben also immer höhere Schulden oder die Privathaushalte haben sie. Und wenn der Staat sie macht um über Sozialleistungen die Gewinne der Immobilienkonzerne zu bezahlen, kommen noch Spezialisten wie Tagelöhner um die Ecke und schwadronieren von der zu hohen Staatsquote...

Jedem der mir soweit folgen konnte und noch viel mehr denen die es nicht konnten, empfehle ich den wirklich herausragenden Dokumentarfilm Oeconomia. Mittels einfachster Fragen an Aussteiger und Akteure im Maschinenraum des globalen Kapitalismus (Chefvolkswirt EZB, Finanzchef BMW und viele weitere) werden die Systemfehler unseres Geld- und Wirtschaftssystems entlarvt.

https://www.3sat.de/film/dokumentarfilm/oeconomia-100.html

Das ändert aber alles nichts daran, dass wir funktionierende Gerichte und Behörden brauchen. Von daher bin ich beruhigt, so lange unser Grundgesetz nicht außer Kraft gesetzt wird.

Schließen möchte ich mit einem Zitat von Warren Buffet zur Frage, welcher Krieg bzw. welche Verteilungskämpfe geführt werden. ”There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.”

InVinoVeritas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4926 am: 20.02.2023 12:24 »
Ich stimme emdy voll und ganz zu. Das Wirtschaftssystem so wie es jetzt steht ist ein System das von Menschen geschaffen ist mit ein bisschen Mathe.. allerdings sieht man bei der Kadenz der Wirtschaftskrisen (unabhängig von Krieg und Corona) und an den Handlungen der EZB, dass Regeln gebrochen werden die davor noch galten und Handlungen vollzogen werden die davor nie denkbar waren...

Also im Prinzip ist es ein Wirtschaftssystem in der einige dran glauben (und die Regeln machen bzw verschieben) und die anderen dran glauben müssen

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4927 am: 20.02.2023 12:58 »
Unter rein rechtlichen Erwägungen sind solche Exkurse zwar nicht zielführend, darauf weist Swen ja hin und wieder hin, doch ich finde schon, dass das zum Thema gehört, weil es dazu beiträgt zu verstehen, wieso die Lohnentwicklung insgesamt und insbesondere die Besoldungsentwicklung so unter Druck geraten ist.

Die riesige Zwickmühle ist natürlich, dass man die Milliarden nicht ohne Weiteres dort abschöpfen kann, wo sie kummulieren, "dann wandern die ja ab". Das hat man davon, Märkte zu globalisieren, Politik aber nicht.

Aber nicht mein Problem, meine 30% Besoldungsplus machen den Braten ja nicht fett.  8)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4928 am: 20.02.2023 13:41 »
Mir geht's hier wiederkehrend eher um den sachlichen Gehalt, auf dem Diskussionen beruhen. Dabei bin ich zum Glück nur ein Mitdiskutierender, der keine Sonderrechte beanspruchen könnte, nur verschiedentlich versucht, die Diskussion wieder in thematisch sachlichere Gefilde zu bringen, wenn es mir so scheint, dass das nötig ist. Darüber hinaus halte ich hinsichtlich unserer Thematik sachliche Diskussionen, die also auf überprüfbaren Aussagen beruhen, nicht reine Meinungen widerspiegeln und notwendigerweise über den rechtlichen Rahmen der Materie hinausreichen, für wichtig, weshalb ich wiederkehrend versuche, empirische Daten beizusteuern, weil nur so ein Erkenntnisfortschritt möglich ist, der darüber hinaus der sowohl sachlichen als auch auf jener Basis kontroversen Debatte bedarf.

Genau das vermisse ich wiederkehrend in der politischen Entscheidungsfindung unserer Volksvertreter - dass also bei ihnen wiederkehrend der sachliche Gehalt ihrer Entscheidungen nicht erkennbar ist. Dass ich mich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berufen kann, macht es leichter oder nachvollziehbarer, entsprechende Forderungen aufzustellen, wie ich sie aufstelle. Wir werden die vielen gesellschaftlichen Probleme, die vor uns liegen, kaum besser lösen können, wenn wir sie vonseiten größter Teile der Politik auf einem solchen Mickey Mouse-Niveau behandeln, wie es sich regelmäßig in den Gesetzesbegründungen und Debatten der Gesetzgeber hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung findet. Denn auf jenem Niveau löst man nach meiner Lebenserfahrung inhaltlich eher selten schwierigere Probleme und zugleich verliert man so ebenfalls die sachliche Autorität, die nötig ist, um in der Problemlösung voranzuschreiten.

Die mangelnde Ernsthaftigkeit vonseiten allergrößter Teile der Politik, wie sie sich in unserem Thema zeigt, lässt mich auch als Beamter nicht gänzlich sorgenfrei in die Zukunft schauen, da jene Verantwortungslosigkeit, die sich in der mangelnden Ernsthaftigkeit widerspiegelt, eine nicht geringer werdende Zahl an Menschen an unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lässt. Eine politische Klasse, die nicht einmal in der Lage ist, ein solch einfaches Thema wie das unsrige sachlich in den Griff zu bekommen - nicht zuletzt, weil sie sich weit überwiegend einer sachlichen Debatte entzieht und meint mit scholastischen Einwürfen in verschiedenen Medien irgendwie beruhigend auf den Souverän einwirken zu können -, lässt nicht das Vertrauen entstehen oder weiterbestehen, dass sie hinsichtlich deutlich komplexerer Probleme dazu eher in der Lage wäre.

Als umso wichtiger sehe ich es an, dass wir hier sachlich kontrovers - aber eben sachlich - miteinander diskutieren, auch wenn das hinsichtlich des großen Ganzen wenig ändern dürfte.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4929 am: 20.02.2023 13:59 »
Sehe es ähnlich Swen. Es hat sich in den letzten Jahren eine politische Kaste, ich nenne es mal so, etabliert  die nur noch in Wahlperioden denkt und lenkt und zudem nur daran interessiert ist ihre eigenen Pfründe zu sichern. Leider ist ein Grossteil nicht mehr wirklich daran interessiert dem deutschen Volk zu dienen bzw Schaden von diesem abzuwenden. Ich sehe immer mehr Parteisoldaten die dem Grunde nie anders tätig waren als in der jeweiligen Partei nach oben zu kommen und diese versuchen nun Dinge zu regeln die sie nur zum Teil durchdringen bzw bei denen sie auch kein Interesse daran haben diese einer entsprechenden Lösung zuzuführen. Im besten Fall erwerben die politischen Handlungsträger innerhalb weniger Jahre Ansprüche die sie selber absichern so dass sie keinerlei Sorgen haben müssen. Das ein solches Verhalten zu immer mehr zunehmender Politikverdrossenheit führt macht die ganze Problematik immer brisanter. Und letztendlich muss ja auch niemand mehr Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Beispiele gab es in der jüngsten Vergangenheit leider genug.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4930 am: 20.02.2023 15:00 »
Genau das ist nach meinem Empfinden ein zentrales Problem, Bundi, die nicht nur in der Politik, sondern in vielen Feldern der Gesellschaft grassierende Verantwortungslosigkeit, die sich darin zeigt, dass die Verantwortung, die aus einer Führungsposition erwächst, vielfach nicht (mehr) empfunden wird, sodass es für die Erwartung, ein solcher Verantwortungsträger würde verantwortlich handeln, wenig sachlichen Grund gibt. Denn entsprechend bleibt ein solches Handeln, wenn es denn dann Verantwortung zeigt, dann weitgehend zufällig, jedenfalls nicht aus der nötigerweise vorhandenen Verantwortung heraus, denn ansonsten würde sie ja empfunden werden.

Wenn das nun von meiner Seite moralisch wird und also wenig zur sachlichen Debatte beiträgt, dann dürfte eines der zentralen Probleme der politischen Klasse sein, dass sich seit der Wiedervereinigung eine immer geringere Vielfalt findet (jener Prozess hat bereits vor der Wiedervereinigung eingesetzt), sondern trotz aller Bekundungen der Diversität mittlerweile die Realität, was die gesellschaftliche Vielfalt betrifft, eine andere ist, nämlich dass sich ein Akademisierungsgrad der Abgeordneten findet, der dazu führen dürfte, dass sich nicht geringe Teile der Gesellschaft nicht mehr vertreten sehen oder wissen. Denn ein Verantwortungsempfinden, das über reine Empathie hinausgeht (und als Empathie von Mächtigen vielfach einen bestenfalls paternalistischen Zug entwickeln kann), bedarf der Sachkenntnis, also ebenso das Wissen darum, was die Entscheidung für die von ihr Betroffenen bedeutet. Wenn aber ein Großteil der Abgeordneten bildungs- und wirtschaftsbürgerlich sozialisiert ist, dann verwundert es kaum, dass nicht geringe Teile derer, die sich in den Entscheidungen nicht mehr wiederfinden, weil sie sich nicht zuletzt nicht mehr in der Sprache und den Formen der Abgeordneten hinreichend wiederfinden, abwenden - Gramscis alte (und in Teilen sicherlich veraltete) Vorstellung der "kulturellen Hegemonie" greift hier zu einem nicht geringen Teil weiterhin, genauso wie Bourdieus "feiner Unterschied".

Während also bspw. die Zahl der Abgeordneten mit Hauptschulabschluss im 12. Bundestag (1990 bis 1994) noch 74 betrug und damit einen Anteil von 10,6 % ausgemacht hat oder der Anteil von Abgeordneten mit Realschulabschluss bei 9,4 % gelegen hat (66 Abgeordnete), haben heute nur noch 20 Abgeordnete (2,7 %) einen Haupt- und 28 Abgeordnete (3,8 %) einen Realsschulabschluss (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/272942/5a3d0e38b757fbf844ab3395015cd7c1/Kapitel_03_09_Schul-_und_Hochschulbildung-pdf-data.pdf). Damit will ich nicht einen Wert verabsolutieren - aber die Verantwortungslosigkeit ist vielfach weniger ein moralisches Problem (das ist es immer noch vielfach), sondern ein Problem, dass die Lebenswelt nicht geringer gesellschaftlicher Teile in den Parlamenten gar nicht (mehr oder zumindest hinreichend) vorkommt, während die Interessen anderer Gruppen überrepräsentiert sind.

Nun gut, aber eventuell schweife ich nun mit diesen Darlegungen (zu weit) vom Thema ab.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4931 am: 20.02.2023 15:34 »
Swen auch solche Exkurse sollten hier statthaft sein. Zusätzlich zu der angeführten fehlenden Diversität kommt dann noch hinzu, dass es den handelnden dann auch noch an jedwedem Fingerspitzengefühl fehlt. Betrachte ich nur mal den Fall des ehemaligen Verkehrsministers der mal so nebenbei einen möglichen Schaden von hunderten Millionen verursacht hat. Etliche Abgeordnete die durch zumindest zweifelhafte Geschäfte mit Maskendeals etc nicht unbedingt das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Strukturen gestärkt haben. Eine BMI die gleichzeitig den 100% Job als BMI und den Wahlkampf in Hessen der sicher auch ein 100% Job ist wahrnehmen will. Wie soll das der Bürger und letzten Endes auch ein Beamter nachvollziehen können. Sicher trägt die immer stärkere mediale Begleitung all dieser Angelegenheiten dazu bei, das ein negatives Bild in der breiten Öffentlichkeit entsteht. Zu allem Übel wird dies negativ geprägte Bild auch sehr oft auf den ÖD im allgemeine übertragen weil leider zu oft kein grosser Unterschied zwischen den politischen Handlungsträgern und dem ÖD gemacht wird. Und wenn dann noch auchbwir Beamte zunehmend den Glauben an die politischen Entscheidungsträger verlieren wird es fatal. Wie schon hier angeführt wird dies zwangsläufig in eine tiefgreifende Verfassungskrise und Demokratieverdrossenheit führen.
Aber hiermit genug vom Offtopic.
 

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4932 am: 20.02.2023 16:31 »
Die Taz-Journalistin Ulrike Hermann benannte vor kurzem folgende Gründe warum in Deutschland die Reallohnverluste besonders hoch sind:
In Deutschland geht es immer darum, was andere nicht haben sollen - statt Forderungen für sich selbst zu erheben. Und die Deutschen haben eine fatal niedrige Selbsteinschätzung.

NordWest

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4933 am: 20.02.2023 16:53 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Höchstrichterlich sind dafür alle Wege eröffnet, das 4K-Modell wird ausdrücklich lediglich als Maßstab verwendet, nicht als gesellschaftliche Realität. Das BVerfG hat ebenso ausdrücklich zugelassen, andere Maßstäbe zu verwenden. Das wirkt sich allerdings überhaupt nicht auf die 5 Vergleichskriterien des 15-Jahres-Zeitraums aus und würde diesbezüglich kein Einsparpotential ggü. der heutigen Betrchtung bringen.

Einsparpotential ergäbe sich lediglich bei der Betrachtung der Mindestbesoldung, und diesen Weg versuchen die Gesetzgeber ja auch bereits zu gehen. Hier ergibt sich aber ein neues Problem für die knausernden Besoldungsgeber: Würde man statt 4K künftig familienlose Beamte zur Grundlage der Mindestbesoldung nehmen, könnte zwar die Mindestbesoldung für diese möglicherweise kleingerechnet werden. Allerdings müsste man ja nach wie vor für tatsächlich vorhandene Familien eine Mindestbesoldung auf heutigen Niveau erreichen, die dann nur über deutlich höhere Fam-Zuschläge erreichbar wäre. Diese Fam-Zuschläge für verschiedene Besoldungsgruppen unterschiedlich zu gestalten, wäre ein offensichtlicher Umgehungsversuch der BVerfG-Vorgaben - und bei gleichen, sehr hohen Fam-Zuschlägen für alle Besoldungsgruppen würde das fganze wahrscheinlich deutlich teurer werden als andere Varianten.

Es ist also alles andere als leicht, den Maßstab von 4K in etwas anderes zu verändern, um damit Geld zu sparen. Auch die Besoldungsgeber hatten diese Idee natürlich längst, sie führt aber eben zum Glück auch nicht dazu, Beamten ihre amtsangemessene Besoldung zu verweigern. Vor einer Maßstabsveränderung muss man daher als Beamter meines Erachtens keine Sorge haben.

Genau deshalb gibt es auch das Herumgeeier der verschiedenen Gesetzgeber: Sie finden einfach keinen lgalen Weg (namentlich auch nicht Veränderung des Maßstabes), die Besoldung niedrig zu halten und gehen daher verschiedene Wege, in der Hoffnung, dass das BVerfG nicht alle gleichzeitig kassieren kann und sie möglichst lange damit durchkommen. Das ist genauso dreist wie verfassungswidrig, und wir müssn hoffen, dass das BVerfG bald einen Weg findet, diese Hase-und-Igel-Methode zu verhindern.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4934 am: 20.02.2023 17:21 »
Bzgl. eingelegter Widersprüche wollte ich Nachfragen, ob jemand schon vom BVA - Außenstelle München- Referat PY II 1 ein Schreiben mit der Ruhendstellung seines Widerspruchs erhalten hat? Und falls ja, wie lange die Bearbeitung hierzu gedauert hat?