Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923707 times)

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4935 am: 20.02.2023 17:47 »
Hier noch eine Antwort:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lars-castellucci/fragen-antworten/sollten-bundesbeamte-aufgrund-eines-verfassungsgemaessen-gesetzes-ausreichend-und-amtsangemessen

Egal ob der Entwurf in der jetzigen oder einer abgeänderten Form im Bundestag landet.
Wichtig ist es den Abgeordneten klar zu machen, dass auch wir denen auf die Finger schauen.

Grüße

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4936 am: 20.02.2023 17:54 »
So viel Richtiges steht hier z.T. geschrieben zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums, insbesondere zu den finanziellen Aspekten. Man muss dennoch kein großer Experte sein, um zu prognostizieren, dass die althergebrachte Betrachtung der 4K-Familie ein Auslaufmodell ist, die zukünftig mehr und mehr in Zweifel gezogen werden wird, auch höchstrichterlich.

Höchstrichterlich sind dafür alle Wege eröffnet, das 4K-Modell wird ausdrücklich lediglich als Maßstab verwendet, nicht als gesellschaftliche Realität. Das BVerfG hat ebenso ausdrücklich zugelassen, andere Maßstäbe zu verwenden. Das wirkt sich allerdings überhaupt nicht auf die 5 Vergleichskriterien des 15-Jahres-Zeitraums aus und würde diesbezüglich kein Einsparpotential ggü. der heutigen Betrchtung bringen.

Einsparpotential ergäbe sich lediglich bei der Betrachtung der Mindestbesoldung, und diesen Weg versuchen die Gesetzgeber ja auch bereits zu gehen. Hier ergibt sich aber ein neues Problem für die knausernden Besoldungsgeber: Würde man statt 4K künftig familienlose Beamte zur Grundlage der Mindestbesoldung nehmen, könnte zwar die Mindestbesoldung für diese möglicherweise kleingerechnet werden. Allerdings müsste man ja nach wie vor für tatsächlich vorhandene Familien eine Mindestbesoldung auf heutigen Niveau erreichen, die dann nur über deutlich höhere Fam-Zuschläge erreichbar wäre. Diese Fam-Zuschläge für verschiedene Besoldungsgruppen unterschiedlich zu gestalten, wäre ein offensichtlicher Umgehungsversuch der BVerfG-Vorgaben - und bei gleichen, sehr hohen Fam-Zuschlägen für alle Besoldungsgruppen würde das fganze wahrscheinlich deutlich teurer werden als andere Varianten.

Es ist also alles andere als leicht, den Maßstab von 4K in etwas anderes zu verändern, um damit Geld zu sparen. Auch die Besoldungsgeber hatten diese Idee natürlich längst, sie führt aber eben zum Glück auch nicht dazu, Beamten ihre amtsangemessene Besoldung zu verweigern. Vor einer Maßstabsveränderung muss man daher als Beamter meines Erachtens keine Sorge haben.

Genau deshalb gibt es auch das Herumgeeier der verschiedenen Gesetzgeber: Sie finden einfach keinen lgalen Weg (namentlich auch nicht Veränderung des Maßstabes), die Besoldung niedrig zu halten und gehen daher verschiedene Wege, in der Hoffnung, dass das BVerfG nicht alle gleichzeitig kassieren kann und sie möglichst lange damit durchkommen. Das ist genauso dreist wie verfassungswidrig, und wir müssn hoffen, dass das BVerfG bald einen Weg findet, diese Hase-und-Igel-Methode zu verhindern.

Hat zufällig mal jemand ausgerechnet, wie hoch die Grundsicherung für einen Single ohne Kind ist? Wobei, falls das in irgendeiner Form "günstiger" für den Dienstherrn wäre, hätte er das System wahrscheinlich längst dahingehend geändert. Ich denke auch, dass das 4K-Modell noch ewig erhalten bleibt.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4937 am: 20.02.2023 18:16 »
Hallo,

mich frustriert einfach, dass die Gesetzgeber alle möglichen, höchstwahrscheinlich ebenfalls verfassungswidrige Klimmzüge unternehmen, um die Besoldung weitestgehend niedrig zu halten.

Wir Beamte und auch die TB tun unsere Arbeit und sorgen dafür,  dass die Verwaltung funktioniert.  Dieses schafft Rechtssicherheit für die Bürger und investierende Unternehmen.

Dieses Knausern ist das Gegenteil von Wertschätzung. Allein über das Wort alimentativer Ergänzungszuschlag regt mich als Sinnbild für Geiz auf.

Wenn schon der Anstand nicht ausreichend vorhanden ist, um Vollzeit Arbeitende deutlich über Sozialhilfeniveau bezahlen zu wollen,  so sollten die Politiker in den Parlamenten bedenken, dass dieses Gebaren die Beamten möglichst kurz zu halten,  einfach nur demotivierend ist.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4938 am: 20.02.2023 19:04 »
@clarion

Auch mich frustriert diese Art wie mit den Angehörigen des ÖD seitens der BesG Geber sowie auch den Verhandlungspartnern im TV Bereich umgegangen wird. Alles unter dem obersten Diktat es möglichst kostengünstig zu gestalten. Als Haushälter verstehe ich die Sachzwänge des Haushalts, aber wenn der Haushalt es nicht hergibt, muss auf der anderen Seite angesetzt werden. Also weniger Aufgaben dem ÖD aufbürden die entsprechend Personal erfordern und dies dann auch dem betroffenen Bürgern zu vermitteln. Alternativ hätte man auch daran denken können weniger Angehörige im ÖD anzustellen sowohl im Beamten als auch TV Bereich. Dies hätte aber auch zur Folge das gewisse Aufgaben nicht, nur bedingt oder mit erheblich längeren Laufzeiten erledigt werden könnten. Auch dies müsste dann durch die politisch Verantwortlichen dem Bürger vermittelt werden. Aber so wie es bisher geschieht, kommt es mir so vor man geht einfach munter weiter einkaufen ohne an die Kosten zu denken bzw nur das zu zahlen was gerade im Portemonnaie  ist. Dies würde niemand im privaten machen. Aber mit den Angehörigen des ÖD scheint man es ja machen zu können. Munter einstellen um all die Aufgaben zu erfüllen, die Gehälter dafür möglichst niedrig halten und wie im Beamtenbereich als Dank dafür auch noch die Arbeitszeit möglichst auf 41 Stunden zu belassen damit die nicht besetzten Dp nicht zwingend besetzt werden müssen was noch wesentlich höhere Ausgaben nach sich ziehen würde. Und wenn man dann dabei erwischt wurde durch das BVerfG, dann auch noch mit böswilliger Intention die Korrektur auf die lange Bank zu schieben und mittels Taschenspielertricks die Betroffenen zu verarschen. Alternativ könnte man auch darüber nachdenken gewisse Aufgaben wie heute üblich out zu sourcen. Das dies aber nicht immer die entsprechenden Erfolge mit sich bringt sieht man leider immer wieder und ob dies günstiger ist ist auch fraglich. Meine englisch sprachigen Kollegen sagen dazu nur: You get what you pay for.
« Last Edit: 20.02.2023 19:20 von Bundi »


modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4940 am: 20.02.2023 22:48 »
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-der-staat-muss-sich-an-recht-halten-82968672.bild.html

Und das soll uns was sagen? Dass dieses Schundblatt was gegen Ausländer hat? Oder glaubst du ernsthaft Friede Springer würde die gleiche Forderung stellen, wenn es um Beamte geht? Eigentlich sieht man an deine Verlinkung ganz gut, wie die Scheißhausparolen der Stammtische durch Bild-Online, Facebook&Co ins Internet verlagert wurden. Nur fehlt hier leider die Regulation durch die Stammtischbrüder, die länger als 5 Jahre auf einer Schule verbracht haben, die dann mal gesagt haben "Eben reichts, rede nicht von Sachen, von denen du keine Ahnung hast" :D

MULY

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4941 am: 21.02.2023 07:04 »
Mich frustriert ungemein, dass keiner der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten fähig und willens ist zu erkennen, dass sich das absolute Mindestabstandsgebot lediglich auf das niedrigste Amt bezieht und dass, wenn der Gesetzgeber Ämter oder Erfahrungsstufen streicht, er den Ausgangspunkt des Besoldungsgefüges selbst als fehlerhaft anerkennt, sodass in der Folge die gesamte darauf aufbauende Besoldungsordnung zu korrigieren ist. Augenscheinlich werden wir wirklich bald alle gleich besoldet.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4942 am: 21.02.2023 08:39 »
Kann man eigentlich, sofern wirklich nur der eD und mD angehoben wird, ggf. wieder eine Laufbahnschritt nach hinten machen?? Dann hat man ein entspannteres Leben und ggf. deutlich mehr Dienstposten in Heimatnähe?

Wenn die Besoldung nicht mehr, oder nur sehr wenig mehr ist, warum soll man sich den Stress dann noch antun?

Jambalaya

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4943 am: 21.02.2023 08:54 »
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-der-staat-muss-sich-an-recht-halten-82968672.bild.html

Und das soll uns was sagen? Dass dieses Schundblatt was gegen Ausländer hat? Oder glaubst du ernsthaft Friede Springer würde die gleiche Forderung stellen, wenn es um Beamte geht? Eigentlich sieht man an deine Verlinkung ganz gut, wie die Scheißhausparolen der Stammtische durch Bild-Online, Facebook&Co ins Internet verlagert wurden. Nur fehlt hier leider die Regulation durch die Stammtischbrüder, die länger als 5 Jahre auf einer Schule verbracht haben, die dann mal gesagt haben "Eben reichts, rede nicht von Sachen, von denen du keine Ahnung hast" :D

Was hat das damit zu tun, dass die z.B. die BILD was gegen Ausländer haben soll? Selbst wenn das stimmt, hat das nichts mit der Sache zu tun. Diese ist inhaltlich doch weit überwiegend zutreffend. Bei einer Abschiebung handelt es sich um (mehrere) Verwaltungsakte, die irgendwann rechtskräftig werden (=kein legaler Weg mehr möglich, die Folgen daraus zu verhindern). So funktioniert ein Rechtsstaat nun mal oder eben nicht, wie ja der Kommentar das darstellt. Man kann gesellschaftlich diskutieren, wie man mit unrechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland umgeht, aber man kann nicht deshalb den Vollzug des Rechtsstaates aussetzen. Meiner Meinung nach ist ein harter Vollzug bei Ausreisepflichtigen dringend geboten, allein um zu demonstrieren, dass man in Deutschland nicht nur den Begriff des Rechts vor sich her trägt, sondern dieses auch lebt (vollzieht). Die gesellschaftliche Akzeptanz für dieses Desaster tendiert bereits gegen null und wird der AfD enormen Auftrieb geben. Darünber schon mal nachgedacht? Wirklich Schutzbedürftige werden dann drunter leiden müssen.

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4944 am: 21.02.2023 09:00 »
Mir ging es um den Sachbezug zu diesem Thread. Daher gehe ich auf deine Ausführungen nicht weiter ein.

Dunkelbunter

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« Antwort #4945 am: 21.02.2023 10:21 »
Es ist ja nur noch eine Woche bis zum Fristende der Stellungnahme der Gewerkschaften.
Aber aktuell habe ich noch keine ausführliche Stellungnahme gesehen.


BRUBeamter

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« Antwort #4947 am: 21.02.2023 10:43 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/ist-ihnen-die-massive-kritik-im-allgemeinen-und-die-kritik-der-dpolg-im-besonderen-bekannt-wie-ist-ihre

Nimmt die Kritik selbstverständlich sehr ernst!?

Kritisiert wurde ja bereits der letzte Entwurf. Das Ergebnis der Kritik wurde dann am 01.02.2023 als neuer Referentenentwurf zusammengefasst. Lächerlich!


PolareuD

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« Antwort #4948 am: 21.02.2023 10:51 »
Es ist ja nur noch eine Woche bis zum Fristende der Stellungnahme der Gewerkschaften.
Aber aktuell habe ich noch keine ausführliche Stellungnahme gesehen.


https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/nur-schatten-kein-licht/

Bastel

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« Antwort #4949 am: 21.02.2023 11:10 »
Welchen Besoldungsgesetzgeber hat die Kritik in der Vergangenheit gejuckt? Es wurde immer zur Kenntnis genommen und dann eiskalt durchgezogen. Wird hier ähnlich passieren.