Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995645 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #495 am: 19.11.2021 09:10 »
Heute kam die Antwort des BVA, der Widerspruch wird mit Bezug zum Rundschreiben des BMI vom 14.6.21 ruhend gestellt.
Weiterhin steht in dem Schrieb, dass der Bund auf das Erfordernis der haushaltsnahan Geltendmachung sowie auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Wörtlich auch "Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich". Ob man trotzdem weitere Widersprüche einreicht, hängt davon ab inwieweit noch Vertrauen bzgl der Besoldung da ist und ob neue Rechtsgrundlagen dazukommen.

// edit: Typos

Guten Morgen. Ich hatte per Einschreiben/Rückschein an das BVA versendet. Die Sendung ist in irgendeinem Postfach gelandet. Einen Rückschein habe ich bis heute nicht. Bei der Post wurde jetzt ein Nachforschungsauftrag angestoßen, da das Einschreiben im Postfach bereitgelegt wurde, jedoch keine Unterschrift geleistet wurde. Darf man fragen wie du den Widerspruch übermittelt hast? Mail? Fax? Post?

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #496 am: 21.11.2021 21:32 »
Heute kam die Antwort des BVA, der Widerspruch wird mit Bezug zum Rundschreiben des BMI vom 14.6.21 ruhend gestellt.
Weiterhin steht in dem Schrieb, dass der Bund auf das Erfordernis der haushaltsnahan Geltendmachung sowie auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Wörtlich auch "Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich". Ob man trotzdem weitere Widersprüche einreicht, hängt davon ab inwieweit noch Vertrauen bzgl der Besoldung da ist und ob neue Rechtsgrundlagen dazukommen.

// edit: Typos

Guten Morgen. Ich hatte per Einschreiben/Rückschein an das BVA versendet. Die Sendung ist in irgendeinem Postfach gelandet. Einen Rückschein habe ich bis heute nicht. Bei der Post wurde jetzt ein Nachforschungsauftrag angestoßen, da das Einschreiben im Postfach bereitgelegt wurde, jedoch keine Unterschrift geleistet wurde. Darf man fragen wie du den Widerspruch übermittelt hast? Mail? Fax? Post?

An wen ging das Schreiben denn? Ich kann empfehlen, den Ansprechpartner über die BVA Ansprechpersonen-Suche zu finden, und mit diesem dann telefonisch abzusprechen, wo das Schreiben hin soll. Bei mir war das eine andere Außenstelle, konkret in Düsseldorf statt in Madgeburg.

Und dann habe ich das einfach als Einschreiben Einwurf (nur mit Trackingnummer) versendet.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #497 am: 21.11.2021 23:22 »
Hallo,

versendet wurde an die BVA Berlin Lichtenberg. Das war auch die per Ansprechpartnersuche ausgegebene Adresse. Habs jetzt nochmal gefaxt. Das wird dann ja hoffentlich reichen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #498 am: 22.11.2021 06:14 »
Kinder schreiben am Ende des Jahres Briefe an den Weihnachtsmann, Beamte schreiben Widersprüche. Schön  ;D

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #499 am: 22.11.2021 07:49 »
Es ist doch schön so eine frühkindliche Erfahrung wieder aufleben zu lassen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #500 am: 25.11.2021 09:51 »
Liest man das erste Kapitel des Koalitionsvertrags zum Thema "Moderner Staat, digitaler Aufbruch und Innovation", dürfte man zu dem Schluss kommen, dass die Koalitionäre den öffentlichen Dienst in Siebenmeilenstiefeln reformieren wollten, was konkret bedeuten müsste, dass er personell deutlich aufgestockt werden müsste, um all die neuen und zu beschleunigenden Aufgaben tatsächlich auch entsprechend wie gewünscht leisten zu können. Da sich aber auch der öffentliche Dienst in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels in sich allenthalben verschärfender Konkurrenz zu den anderen gesellschaftlichen Akteuren befindet, dürfte die Nachwuchsrekrutierung nur durch eine deutliche Attraktivitätssteigerung der Arbeitsbedingungen von Erfolg gekrönt sein. Was ihnen hierzu einfällt, wird auf der Seite 9 festgehalten:

"Die Modernisierung des Staates gelingt nur mit einem starken Öffentlichen Dienst. Diesen werden wir
attraktiver  gestalten.  Der  Staat  muss  bei  Vielfalt,  Gleichstellung  und  flexiblen  sowie  digitalen
Arbeitsbedingungen  Vorbild  sein.  Wir  fördern  und  vereinfachen  den  Personalaustausch  und  die
Rotation zwischen verschiedenen Behörden, zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Verwaltung
und  Privatwirtschaft.  Die  Einstellungsvoraussetzungen  flexibilisieren  wir  in  Richtung  praktischer
Berufserfahrungen und stärken das Instrument des Altersgeldes. Die Digitalisierung wird zu einem
allgemeinen  und  behördenübergreifenden  Kernbestandteil  der  Ausbildung.  Um  die  Integrität  des
Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als
bisher aus dem Dienst entfernt werden können."

Nun war im Hinblick auf die Erfahrungen des vergangenen Jahres nur bedingt zu erwarten, dass man sich von politischer Seite an die Zusage erinnerte - mit der sich nicht zuletzt die FDP hervorgetan hatte -, umgehend nach der Regierungsbildung für eine amtsangemessene und also verfassungskonforme Alimentation im Bund zu sorgen (es ist davon auszugehen, dass nun wieder die Union im Bund ihr Herz für Beamte entdecken wird). Wenn allerdings die Attraktivitätssteigerung zur Mitarbeitergewinnung und Motivation des Personals  darin liegen sollte, die gesellschaftliche Diversität und Gleichstellung von Frauen und Männern stärker beachten zu wollen, dann ist das löblich, wird aber wohl eher nicht ausreichen, um die nötige Attraktivitätssteigerung im gewünschten Ausmaß zu erreichen. Denn flexiblere Arbeitsbedingungen - was auch immer das im einzelnen bedeuten sollte oder kann - und digitale Arbeitsbedingungen - was im Hinblick auf die digitale Steinzeit in den Behörden wohl bedeuten soll, dass das Faxgerät durch ein Modem ersetzt werden soll, dessen Pfeifgeräusche an wohligere Zeiten erinnert ("Bin ich da schon drin oder was?") - dürften die privaten Arbeitgeber für das betreffende Klientel, das die Arbeitgeber im Blick haben, wohl vielfach eher besser bedienen.

"Wir  haben  Lust  auf  Neues  und  werden  technologische,  digitale,  soziale  und  nachhaltige
Innovationskraft befördern." (S. 8 des Vertrags) Befördern kann man auf jeden Fall viel, sicherlich entdeckt die SPD nun recht schnell den Förderkorb als traditionelle sozialdemokratsche Fördermaßnahme wieder, um so unter dem Applaus der beiden anderen Partner dem öffentlichen Dienst den nächsten Korb zu geben.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #501 am: 25.11.2021 13:43 »
Interessant sind aber die Punkte Kindergrundsicherung und das Bürgergeld mit Kooperationsbonus. Beide haben doch letztendlich das Potenzial für erhöhte Besoldung zu sorgen, da sie ja das Sozialhilfeniveau anheben sollen...

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #502 am: 25.11.2021 13:54 »
...diese Konsequenzen zu durchblicken, kannst du doch von einem Politiker nicht verlangen... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #503 am: 25.11.2021 15:59 »
Interessant sind aber die Punkte Kindergrundsicherung und das Bürgergeld mit Kooperationsbonus. Beide haben doch letztendlich das Potenzial für erhöhte Besoldung zu sorgen, da sie ja das Sozialhilfeniveau anheben sollen...

Möglichkeiten zur Verringerung der Kinderarmut sind immer zu befürworten - Ob das dann bis zur Armut der Kinder von Beamten unterer Besoldungsgruppen durchschlagen wird, wird sich aber erst noch einmal zeigen müssen. Verfassungsrechtlich dürfte das so der Fall werden, ist zu vermuten. Aber nach den Erfahrungen des letzten Jahres hielte ich es für gleichfalls nicht unwahrscheinlich, dass sich der Bund als Dienstherr entsprechend erst einmal durch das Bundesverfassungsgericht zeigen lässt, dass und wie die Kindergrundsicherung - genauso wie das neu geschaffene Bürgergeld - als neue Instrumente in die Bemessung der Mindestalimentation einfließen müssen, wenn man siedann erst einmal verabschiedet hat. Sätze wie "Wir lösen die Grundsicherung durch ein neues Bürgergeld ab" (S. 6) und "Wir erneuern mit dem Bürgergeld das System der Grundsicherung" (S. 66) hören sich für mich - vielleicht bin ich in Anbetracht der fast schon gewohnheitsmäßigen Verletzung grundgesetzgleicher Rechte mittlerweile zu misstrauisch - fast schon so an, als wolle man sagen, die unlängst vom Bundesverfassungsgericht erstellte Systematik zur Bemessung des Grundsicherungsniveaus habe im neuen System leider keinen Platz mehr.

Mal schauen, was sich im Verlauf der Legislaturperiode hinter diesem Satz verbergen wird: "Um  die  Erstattung  der  Kosten  der  Unterkunft  transparenter  und  rechtssicherer  auszugestalten, schaffen  wir  einen  verbesserten  gesetzlichen  Rahmen  für  die  Anwendung  der  kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden. Dies  erleichtert  den  Kommunen,  die  Kosten  der  Unterkunft  und  Heizung  als  regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen." (S. 75)

Es ist auf jeden Fall interessant, dass ein diesbezüglich zentraler Satz grammatikalisch keinen Sinn ergibt; denn das dürfte zeigen, dass bis zur letzten Minuten thematisch an ihm herumgefeilt sein sollte: "Damit  setzen  wir  auch  das  Urteil  des  Bundesverfassungsgerichtes  um,  wie  die  Kosten  der Unterkunft von Sanktionen auszunehmen und Unter-25-Jährige gleich zu behandeln." (S. 76) Ganz ähnlich verhält es sich mit diesem Beispiel, das offensichtlich gleichfalls schon heute gewisse Sollbruchstellen in der zukünftigen Ausgestaltung des Koalitionsvertrags erahnen lässt: "Wir werden eine Reform auf den Weg bringen, die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Wohngeld und  gegebenenfalls  weitere  steuerfinanzierte  Sozialleistungen  so  aufeinander  abstimmt, beziehungsweise  wo  möglich  zusammenfasst,  so  dass  die  Transferentzugsraten  die  günstigsten Wirkungen  hinsichtlich  Beschäftigungseffekten  und  Arbeitsmarktpartizipation  in sozialversicherungspflichtiger  Beschäftigung  erzielen,  die  Zuverdienstmöglichkeiten  verbessert  und Grenzbelastungen  von  100  und  mehr  Prozent  ausgeschlossen  werden." (S. 77)

Dass es im Konzert der geplanten Maßnahmen auch weiterhin grundlegend um die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts geht (und dabei die vormals hervorgehobene Gleichstellung sprachlich ein wenig in den Hintergrund rückt), zeigt auch dieses Beispiel: "Auf ältere Bürgergeldberechtigte können wir auf dem Arbeitsmarkt nicht verzichten. Wir werden Frauen gezielt mit passenden Angeboten unterstützen und dabei insbesondere darauf achten, dass Mütter von kleinen Kindern früher, auch durch Angebote in Teilzeit (z. B. Teilzeitausbildungen) besser erreicht werden." (ebd.)

Indem man die Alimentation der Bundesbeamten noch einmal ein paar weitere Jahr verfasungswidrig deutlich zu gering bemessen würde, würde man auf jeden Fall nach wie vor im hohen Maße Mittel generieren, die an anderer Stelle sicherlich gerne benötigt werden dürften.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #504 am: 25.11.2021 20:06 »
Also ich habe - wie schon einmal erwähnt - beim BMI als zuständiges Ministerium für die Besoldung der (Bundes)beamten nachgefragt und die Antwort erhalten, dass die Umsetzung der Beschlüsse im Jahr 2022 vorgesehen ist.
Von dem her bin ich guter Dinge und in freudiger Erwartung auf das (hoffentlich bald) kommende Gesetzgebungsverfahren.
Vor allem bin ich auch sehr gespannt, wie das ganze gelöst wird (bspw. REZ?)

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #505 am: 26.11.2021 07:17 »
...dir ist aber schon bewußt, dass dann ein neuer Minister einer neuen Regierung das Ruder in der Hand hält und auch einen anderen Kurs steuern kann? 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

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« Antwort #506 am: 26.11.2021 07:49 »
...dir ist aber schon bewußt, dass dann ein neuer Minister einer neuen Regierung das Ruder in der Hand hält und auch einen anderen Kurs steuern kann? 8)

Das ist mir durchaus bewusst.
Trotzdem ist die Besoldungsanpassung nicht etwas was man machen KANN, sondern machen MUSS.
Viele Länder setzen dies aktuell um bzw. versuchen dies, warum sollte der Bund das also nächstes Jahr nicht machen? :D
Wenn (evtl. nach den aktuell laufenden Tarifverhandlungen) alle Länder handeln, kann sich der Bund ja nicht einfach ducken und einfach mal nichts machen, das geht nicht.

SwenTanortsch

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« Antwort #507 am: 26.11.2021 09:08 »
...dir ist aber schon bewußt, dass dann ein neuer Minister einer neuen Regierung das Ruder in der Hand hält und auch einen anderen Kurs steuern kann? 8)

Das ist mir durchaus bewusst.
Trotzdem ist die Besoldungsanpassung nicht etwas was man machen KANN, sondern machen MUSS.
Viele Länder setzen dies aktuell um bzw. versuchen dies, warum sollte der Bund das also nächstes Jahr nicht machen? :D
Wenn (evtl. nach den aktuell laufenden Tarifverhandlungen) alle Länder handeln, kann sich der Bund ja nicht einfach ducken und einfach mal nichts machen, das geht nicht.

Verfassungsrechtlich bin ich gänzlich bei Dir - politisch steht allerdings zu befürchten, dass der Bund den Bayerischen Weg einschlagen wird, nämlich sich mit der nicht von der Hand zu weisenden Begründung der komplexen Materie eine lange Zeit der Prüfung ausbedingen wird, die - sofern kein wiederkehrender Druck vonseiten mindestens der Gewerkschaften und Verbände kommt - am Ende bis zum nächsten Tarifabschluss dauern könnte, und zwar immer mit der Begründung, dass man noch dieses oder jenes prüfen müsse. Das "Bürgergeld", das man dann als neues gesetzliches Instrument schaffen möchte, würde dabei ebenfalls ein scheinbares Argument liefern, das also nach außen hin rege Beschäftigkeit signalisieren könnte. Es wäre politisch m.E. eher erstaunlich, wenn das nun zukünftig von FDP-Seite geführte Finanzministerium mitsamt seines neuen Hausherrn, der in Tradition seiner Vorgänger die schwarze Null als Leitstern seines Regierunghandelns vor sich hertragen wird, auf einem Mal die grundgesetzgleichen Rechte der Beamtenschaft (an-)erkennen würde - und von seinem derzeitigen Vorgänger dürfte diesbezüglich ebenfalls wenig Unterstützung kommen, da er ja die maßgebliche Verantwortung dafür trägt, dass die verfassungswidrige Anpassung so vollzogen wurde, wie sie vollzogen wurde.

Solange kein politisch wirkender Druck auf die Verantwortlichen lasten wird, dürften sie so weitermachen wie in den letzten rund anderthalb Jahrzehnten. Wenn's anders käme, würde mich das freuen. Nur sehe ich nirgends sich ein solcher Druck aufbauen.

Opa

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #508 am: 26.11.2021 19:33 »
Das "Bürgergeld", das man dann als neues gesetzliches Instrument schaffen möchte, würde dabei ebenfalls ein scheinbares Argument liefern, das also nach außen hin rege Beschäftigkeit signalisieren könnte.

Ja, richtig. Zwar ist momentan die gesetzliche Ausgestaltung des Bürgergelds noch völlig unklar, aber die Aussagen im Koalitionsvertrag sind (nicht nur) mit Blick auf das Abstandsgebot recht interessant:
1. einfachere Regelungen für die Ermittlung von Mietobergrenzen, dafür aber jährliche Überprüfung und Anpassung
 -> Steigerung des Mietniveaus aufgrund der Marktmechanismen, diesen Effekt verstärkt die
2. verpflichtende Einführung von Mietspiegeln für Städte > 100.000 Einwohner.

3. Abschaffung der horizontalen Einkommensanrechnung
 ->damit dürften auch Ambitionen, bei der Besoldung das Partnereinkommen zu berücksichtigen, hinfällig werden. Ggf. ergibt sich hieraus für nicht erwerbstätige Partner von Beamten ein eigener Anspruch auf Bürgergeld

4. Einführung der Kindergrundsicherung
-> je nach Ausgestaltung mit unmittelbarer Auswirkung auf die Familienzuschlags-Modelle

Die nach aktuellem Recht entwickelte Berechnungsmöglichkeit eines Mindestabstands könnte durch das Bürgergeld komplett auf links gekrempelt werden.

lotsch

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« Antwort #509 am: 27.11.2021 12:09 »
Ich denke, dass auch die doch starke Anhebung des Mindestlohns indirekte Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung haben wird. Wenn eine Hilfskraft 12,00 € bekommt, muss eine Fachkraft entsprechend mehr bekommen. Auch in Betrieben muss der Lohnabstand gewahrt werden, eine Stauchung im Lohngefüge ist nur in Maßen möglich. Nach den Kriterien des BVerfG wirkt sich die allgemeine Lohnentwicklung auch auf die Beamtenbesoldung aus.