Neben meinen Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung der im Rahmen der Beteiligung aller Voraussicht nach geltend gemachten Kritik am Entwurf gehe ich davon aus, dass das Gesetz aller Voraussicht nach verabschiedet werden wird.
Eventuell wird marginal Kosmetik daran betrieben, wobei ich davon nicht wirklich positive Neuerungen erwarte.
Viel mehr beschäftigt mich die Frage was dann ?
Davon ausgehend, dass das Gesetz verabschiedet wird und weiterhin die Alimentation nicht verfassungsgemäß sein wird, erwarte ich das unsere ruhend gestellten Widersprüche negativ beschieden werden. Dabei bin ich mal gespannt ob dies in jedem Fall einzeln geschieht oder mehr oder wenig pauschal mittels eines Rundschreibens durch das BMI. Dann bleibt uns Betroffenen doch nur wieder der Weg Widerspruch einzulegen um unsere Rechte zu wahren. Sollte seitens BMI, wovon ich einfach mal ausgehe, die Auffassung vertreten werden, das neue Gesetz ist verfassungsgemäß, wie wird mit erneuten Widersprüchen umgegangen ? Ein erneutes Rundschreiben seitens BMI wie derzeit mit dem Hinweus Widersprüche ruhend zu stellen wird es doch sicher nicht geben. Ansonsten würde sich das BMI ja selber ad absurdum führen. Gehe von daher davon aus erneute Widersprüche werden negativ beschieden und es bliebe dem Grunde nach nur der Klageweg.