Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2056860 times)

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4965 am: 21.02.2023 16:22 »
Wäre ich jetzt Frau Kimonbo würde ich das vermutlich damit begründen, dass es ja auch viel weniger B11 und R10 Stellen gibt, und die Erhöhung deshalb nicht so teuer ist wie wenn man es bei allen machen würde  ::)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4966 am: 21.02.2023 16:26 »
Nein, es wurde sowohl B11 als auch R10 erhöht.

Ich vermute mal, das soll eventuell als Ausgleich dafür dienen, dass B11 und R10 von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent ausgenommen waren.

[Wertfreie Aussage]

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4967 am: 21.02.2023 16:29 »
Vielleicht ist dies als kleiner Schmankerl/Argumentationsverstärker zu verstehen, da die Bundesverfassungsgerichtsrichter ja nach R10 besoldet werden...

Und für unsere StS um die vielen Nachfragen zu ertragen - ein Schmerzensgeld...


Zweiteres wirkt bestimmt, ersteres fürchte ich nicht...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4968 am: 21.02.2023 16:30 »
@Swen

Danke für die Infos. Leider betrachte ich die von dir angeführte neue Auflage an den Gesetzgeber entsprechend zu begründen und zu konkretisieren nur als sehr theoretisch und für unser Anliegen einer verfassungsgemässen Alimentation wenig hilfreich. Sieht doch der Referentenentwurf vor, dass der Verfasser diesen Entwurf für verfassungskonform hält. Von daher unterstelle ich mal das die Verfasser im BMI wenig auf Argumente und Kritik im Rahmen der Beteiligung geben werden. Es bedarf aller Voraussicht wieder oder erneut einer entsprechenden Rechtsprechung seitens des BVerfG. Dies zieht das ganze Verfahren und die daraus resultierenden Misstände immer weiter in die Länge und das Vertrauen im ÖD wird immer weiter, so dies denn überhaupt noch möglich ist, zerstört.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4969 am: 21.02.2023 16:40 »
@Bundi

Sehe ich genauso.

Und wenn tatsächlich das Gericht diesen Entwurf als verfassungswidrig richten sollte ... ja und?

Was passiert denn, wenn der Dienstherr dieses Urteil erst mal (mit vielen Tricks) missachtet?

Holt das Gericht dann die Schweizer Garde des Papstes zur Durchsetzung?

Galgenhumor!

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4970 am: 21.02.2023 17:05 »
Neben meinen Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung der im Rahmen der Beteiligung aller Voraussicht nach geltend gemachten Kritik am Entwurf gehe ich davon aus, dass das Gesetz aller Voraussicht nach verabschiedet werden wird.
Eventuell wird marginal Kosmetik daran betrieben, wobei ich davon nicht wirklich positive Neuerungen erwarte.
Viel mehr beschäftigt mich die Frage was dann ?
Davon ausgehend, dass das Gesetz verabschiedet wird und weiterhin die Alimentation nicht verfassungsgemäß sein wird, erwarte ich das unsere ruhend gestellten Widersprüche negativ beschieden werden. Dabei bin ich mal gespannt ob dies in jedem Fall einzeln geschieht oder mehr oder wenig pauschal mittels eines Rundschreibens durch das BMI. Dann bleibt uns Betroffenen doch nur wieder der Weg Widerspruch einzulegen um unsere Rechte zu wahren. Sollte seitens BMI, wovon ich einfach mal ausgehe,  die Auffassung vertreten werden, das neue Gesetz ist verfassungsgemäß, wie wird mit erneuten Widersprüchen umgegangen ? Ein erneutes Rundschreiben seitens BMI wie derzeit mit dem Hinweus Widersprüche ruhend zu stellen wird es doch sicher nicht geben. Ansonsten würde sich das BMI ja selber ad absurdum führen. Gehe von daher davon aus erneute Widersprüche werden negativ beschieden und es bliebe dem Grunde nach nur der Klageweg.

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4971 am: 21.02.2023 17:12 »
Nein, es wurde sowohl B11 als auch R10 erhöht.

Ich vermute mal, das soll eventuell als Ausgleich dafür dienen, dass B11 und R10 von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent ausgenommen waren.

[Wertfreie Aussage]

Da es genau die 1,2 % sind - ist davon auszugehen, dennoch Fragwürdig, das so "einzuschmuggeln" - sonst gibt es ja auch zu allem Erläuterungstext...


Und was wird dann aus der ursprünglichen Aussage :
"Der Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 sind von der Bezügeanpassung zum 1. April 2021 ausgenommen. Auf diese Weise wird der politische Wille in der
Bundesregierung, die Bezüge für die Mitglieder der Bundesregierung sowie für die parlamentarischen und beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre beim ersten Erhöhungsschritt nicht anzupassen, umgesetzt. Um den durch das BesStMG wiederhergestellten Gleichklang zwischen den Besoldungsgruppen B 11 und R 10 beizubehalten, ist auch die Besoldungsgruppe R 10 vom ersten Erhöhungsschritt ausgenommen. "

Dieser politische Wille ist damit wohl nicht mehr da...

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4972 am: 21.02.2023 17:23 »
Sollte seitens BMI, wovon ich einfach mal ausgehe, die Auffassung vertreten werden, das neue Gesetz ist verfassungsgemäß

Ich zitiere mal das Hessische Innenministerium:
"Besoldungsfragen werden schrittweise durch Gerichtsentscheidungen beantwortet".
(https://hessen.de/presse/weitere-anpassung-der-besoldung-und-versorgung)

Und diesen Antworten wird sich auch das BMI irgendwann nicht mehr entziehen können..

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4973 am: 21.02.2023 17:32 »
Wenn ich sowas schon wieder lese:

Zitat
Weitere, auch strukturelle Maßnahmen werden folgen, sobald Karlsruhe eine abschließende Bewertung der Besoldungsstruktur in Hessen vorgenommen hat. Wir wollen eine verfassungskonforme, familienfreundliche und faire Besoldung für einen leistungsstarken Öffentlichen Dienst“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

und weiter unten steht:

Zitat
Die Hessische Landesregierung hatte bereits unmittelbar nach der Verkündung der Vorlagebeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs erklärt, nicht erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, sondern unverzüglich Maßnahmen zu entwickeln.

Quelle: https://hessen.de/presse/weitere-anpassung-der-besoldung-und-versorgung

Wie passt das zusammen? Das ist eine absolute Frechheit, das BVerfG vorzuschicken, weil Hessen eventuell was entwickeln könnte, was nachher zuviel Haushaltsmittel bindet. Wieso preschen die nicht vor und erhöhen die Besoldung nach den aktuellen Bedingungen. Wozu brauchen die Karlsruhe? Ich verstehe es echt nicht.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4974 am: 21.02.2023 17:34 »
@AdenosinTP

Genau wie der fehlende politische Wille die Beamtenalimentation verfassungsgemäss auszugestalten nach den Vorgaben des BVerfG.
« Last Edit: 21.02.2023 17:46 von Bundi »

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4975 am: 21.02.2023 17:45 »
Das ist eine absolute Frechheit, das BVerfG vorzuschicken, weil Hessen eventuell was entwickeln könnte, was nachher zuviel Haushaltsmittel bindet.

Du hast natürlich völlig Recht!!

Aber im Vergleich der beiden Haltungen ist die zweite noch deutlich frecher:

1.) Hessen: "Wir geben zu, dass die Besoldung verfassungswidrig ist. Wir machen jetzt schon mal ein bisschen was (zweimal drei Prozent mehr für alle). Wir geben zu, dass das nicht ausreicht. Den Rest soll uns das BVerfG vorschreiben."

2.) BMI: "Wo ist das Problem? OK, bei der Kombination VieleKinder/TeureStadt/NiedrigeBesoldungsgruppe haben wir eventuell ein klitzekleines 115%-Problem. Genau dafür geben wir euch jetzt einen tollen AEZ inklusive Abschmelzung, damit ist doch wieder alles super. Also nochmal, wo ist das Problem?"

Bundi

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« Antwort #4976 am: 21.02.2023 17:45 »
Sollte seitens BMI, wovon ich einfach mal ausgehe, die Auffassung vertreten werden, das neue Gesetz ist verfassungsgemäß

Ich zitiere mal das Hessische Innenministerium:
"Besoldungsfragen werden schrittweise durch Gerichtsentscheidungen beantwortet".
(https://hessen.de/presse/weitere-anpassung-der-besoldung-und-versorgung)

Und diesen Antworten wird sich auch das BMI irgendwann nicht mehr entziehen können..

Verstehe ich es richtig die verabschieden ein Gesetz von dem sie dem Grunde nach ahnen das es eben nicht der Verfassung entspricht und erwarten dann das das VerfG dies in weiterer Rechtsprechung dem Grunde nach analysiert und weitere Vorgaben und Konkretisierungen macht ? Warum fragt man nicht gleich das Gericht ein entsprechendes Gesetz für den eigentlichen Gesetzgeber zu schreiben. Unfassbar sollte dies so zu verstehen sein.

BVerfGBeliever

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« Antwort #4977 am: 21.02.2023 17:56 »
Verstehe ich es richtig die verabschieden ein Gesetz von dem sie dem Grunde nach ahnen das es eben nicht der Verfassung entspricht und erwarten dann das das VerfG dies in weiterer Rechtsprechung dem Grunde nach analysiert und weitere Vorgaben und Konkretisierungen macht ? Warum fragt man nicht gleich das Gericht ein entsprechendes Gesetz für den eigentlichen Gesetzgeber zu schreiben. Unfassbar sollte dies so zu verstehen sein.

Anders kann man den von Unknown zitierten Satz "Weitere, auch strukturelle Maßnahmen werden folgen, sobald Karlsruhe eine abschließende Bewertung der Besoldungsstruktur in Hessen vorgenommen hat." in meinen Augen nicht verstehen.

Aber nochmal: Die Haltung des BMI ist aus meiner Sicht noch deutlich unfassbarer!

Bundi

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« Antwort #4978 am: 21.02.2023 18:12 »
Wir befinden uns in der vermutlich grössten Krise, der diese Republik bisher ausgesetzt war. Nach der COVID 19 Pandemie und der damit verbundenen Störung der weltweiten Lieferketten, ein Krieg mitten in Europa und die daraus resultierenden weiteren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen ist es unabdingbar das insbesondere der ÖD und die Verwaltung funktioniert. Nehme ich nur mal mein Ressort BMVg da sind so viele Baustellen zu bewältigen, da ist es unabdingbar das alle Betroffenen 110% geben und nicht infolge von Vertrauensverlusten nur noch das notwendigste machen. Und gerade in dieser Krise spielt die Regierung und der Gestzgeber mit dem Vertrauen des ÖD in seine Dienstherrn.

Unknown

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« Antwort #4979 am: 21.02.2023 18:42 »
@Bundi

Sehe ich genauso.

Und wenn tatsächlich das Gericht diesen Entwurf als verfassungswidrig richten sollte ... ja und?

Was passiert denn, wenn der Dienstherr dieses Urteil erst mal (mit vielen Tricks) missachtet?

Holt das Gericht dann die Schweizer Garde des Papstes zur Durchsetzung?

Galgenhumor!

Irgendwann in vermutlich 10 Jahren oder hoffentlich früher wird das BVerfG § 35 BVerfGG auskramen und dann kannst du vereinfacht gesagt vor dem Verwaltungsgericht deine amtsangemessene Alimentation einklagen. Wahrscheinlich wird der Gesetzgeber noch eine Frist bekommen, bis die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen sind.