Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855204 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5025 am: 23.02.2023 19:08 »
3 % mehr und dazu noch 125 Euro je Monat als Einmalzahlung. Was eine Wertschätzung bei der derzeitigen Inflation. Das ist an Sarkasmus ja nicht mehr zu überbieten.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5026 am: 23.02.2023 19:48 »
Sorry vergass die 2 % im 2024 sowie weitere ca  84 Euro pro Monat infolge der Einmalzahlung. Die grosszügige Wertschätzung wollte ich nicht unterschlagen. Da fang ich doch glatt an Beifall zu klatschen.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5027 am: 23.02.2023 19:48 »
Bitte vermischt doch nicht die Themen. Beides ist ärgerlich, aber voneinander zu trennen.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5028 am: 23.02.2023 20:02 »
Bitte vermischt doch nicht die Themen. Beides ist ärgerlich, aber voneinander zu trennen.

Ganz auseinanderhalten kann man diese Themen nicht. Je besser die Tarifrunde ausfällt, umso weniger muss der Entwurf angepasst werden. Wie viele schon vermutet haben: Beides soll in einem großen Topf verrührt werden. Ein Bundesland bspw. erkauft sich auch mit der Einmalzahlung Zeit bevor die nächste Verbesserung bzw. Annäherung an eine verfassungskonforme Alimentation erfolgen soll.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5029 am: 23.02.2023 20:12 »
Also ich würde mal sagen, dass das Angebot eher nicht davon zeugt, dass hier irgendetwas zusammen gelöst werden soll. Mit Blick auf die sicherlich notwendigen Anpassungen des Bürgergelds zum 1.1.24 verschärft das Angebot ja die Problematik der Unteralimentation sogar weiter.

Davon ab gibt es doch einen Thread für die Tarifrunde, da muss man doch hier nicht inhaltich wiederholen was "drüben" schon steht.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5030 am: 23.02.2023 20:20 »
Ich will die Themen auch nicht verrühren aber vielleicht hätten wir mehr davon, wenn das Ergebnis nicht auf die Beamten übertragen wird und damit eine Klagewelle ausgelöst wird. Dann rückt nämlich eine verfassungskonforme Alimentation schneller in Reichweite. Die Almosen braucht doch keiner.


Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5031 am: 23.02.2023 20:26 »
Also ich würde mal sagen, dass das Angebot eher nicht davon zeugt, dass hier irgendetwas zusammen gelöst werden soll. Mit Blick auf die sicherlich notwendigen Anpassungen des Bürgergelds zum 1.1.24 verschärft das Angebot ja die Problematik der Unteralimentation sogar weiter.

Davon ab gibt es doch einen Thread für die Tarifrunde, da muss man doch hier nicht inhaltich wiederholen was "drüben" schon steht.

Abwarten

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5032 am: 23.02.2023 20:27 »
 ;D

Das habe ich vorhin auch schon gedacht.

Außer wir bekommen dann auch 90% Weihnachtsgeld. Das würde ich schon mitnehmen ;-)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5033 am: 23.02.2023 22:14 »
;D

Das habe ich vorhin auch schon gedacht.

Außer wir bekommen dann auch 90% Weihnachtsgeld. Das würde ich schon mitnehmen ;-)

Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5034 am: 24.02.2023 11:08 »
Meinen Widerspruch für 2022 habe ich Anfang Dezember an meine zuständige Bezügestelle beim BVA Wiesbaden gestellt. Mitte Dezember kam die Eingangsbestätigung und Anfang Januar wurde mir postalisch mitgeteilt, dass man den Vorgang an das BVA München weitergeleitet hat. Auf meine gestrige Email-Anfrage beim BVA München habe ich folgende Antwort-Email erhalten:

„Die Widersprüche in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation wurden bis auf Weiteres ruhend gestellt.“

Die Antwort war allgemein formuliert und nicht konkret auf mein Sachstandsersuchen. Auch postalisch liegt mir kein weiteres Schreiben bisher vor. Sehe ich das richtig, dass das „ruhend stellen“ meines Widerspruchs rechtsverbindlich nur auf dem Postweg erfolgen kann? Und laufen hierzu eventuelle Fristen bis wann mir rechtsverbindlich ein Schreiben vorliegen muss?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5035 am: 24.02.2023 12:07 »
Meinen Widerspruch für 2022 habe ich Anfang Dezember an meine zuständige Bezügestelle beim BVA Wiesbaden gestellt. Mitte Dezember kam die Eingangsbestätigung und Anfang Januar wurde mir postalisch mitgeteilt, dass man den Vorgang an das BVA München weitergeleitet hat. Auf meine gestrige Email-Anfrage beim BVA München habe ich folgende Antwort-Email erhalten:

„Die Widersprüche in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation wurden bis auf Weiteres ruhend gestellt.“

Die Antwort war allgemein formuliert und nicht konkret auf mein Sachstandsersuchen. Auch postalisch liegt mir kein weiteres Schreiben bisher vor. Sehe ich das richtig, dass das „ruhend stellen“ meines Widerspruchs rechtsverbindlich nur auf dem Postweg erfolgen kann? Und laufen hierzu eventuelle Fristen bis wann mir rechtsverbindlich ein Schreiben vorliegen muss?


Hinsichtlich der Ruhendstellung des Widerspruchs muss man sich auch noch einmal mit dem Problem der Verwirkung von Besoldungsansprüchen beschäftigen. So wie ich die Erläuterung des Rehm-Verlags lese müsste man trotz Ruhendstellung nach einem Jahr Klage erheben, oder wie seht ihr das?

Öffentlich-rechtliche Ansprüche verwirken nach den gleichen Grundsätzen wie zivilrechtliche Ansprüche. Die Verwirkung als Hauptanwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde. Eine einfache Falschberechnung genügt nicht, um die Einrede der Verjährung zu verwirken. Gleiches gilt für ein einfaches Fehlverhalten der Behörde oder einen einmaligen Fehler, auch wenn es bzw. er sich über Jahre hinweg auswirkt. Das Rechtsinstitut der Verwirkung steht auch dem Dienstherrn im Verhältnis zu den Beamten, Richtern und Soldaten zu. Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze 3-jährige Verjährungsfrist – mit der bis zum Ende der Frist gegebenen Möglichkeit der Einredeerhebung – besteht für die Einwendung der Verwirkung bei Besoldungsansprüchen nur geringer Raum. So kann ein – gesetzlich in dem Umfang nicht mehr bestehender – Besoldungsanspruch ausnahmsweise verwirkt sein, wenn ihn der Beamte länger als ein Jahr nicht geltend macht, obwohl er aufgrund der Treuepflicht rechtzeitig seinen Anspruch hätte geltend machen müssen.

Das Risiko der Nichterweislichkeit der Voraussetzungen der Verwirkung trägt der sich darauf berufende Dienstherr.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5036 am: 24.02.2023 15:44 »
Hallo Alle,

bezügl. des "Angebotes" BUND und der Aussage der frau Faeser:

Tut die nur so, oder ist die wirklich so .....? (Kann jeder einsetzte was er möchte)

Außerdem bin ich eh stinksauer wegen "öffentlicher Führungspersonen (ist zwar OT) trotzdem bin ich sauer.

Die Dame Patricia Schlesinger, ehedem Intendantin RBB.

Was da für Fantasiegehälter und Ruhegehälter (aus Zwangsabgabe) gezahlt werden ist nur noch abenteuerlich und Bereicherung.

Und uns komm irgendjemand mit 5% oder sowas auf 2 Jahre.

Mehr als stinksauer!

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5037 am: 24.02.2023 16:27 »
Hallo Alle,

bezügl. des "Angebotes" BUND und der Aussage der frau Faeser:

Tut die nur so, oder ist die wirklich so .....? (Kann jeder einsetzte was er möchte)

Außerdem bin ich eh stinksauer wegen "öffentlicher Führungspersonen (ist zwar OT) trotzdem bin ich sauer.

Die Dame Patricia Schlesinger, ehedem Intendantin RBB.

Was da für Fantasiegehälter und Ruhegehälter (aus Zwangsabgabe) gezahlt werden ist nur noch abenteuerlich und Bereicherung.

Und uns komm irgendjemand mit 5% oder sowas auf 2 Jahre.

Mehr als stinksauer!

Süß wie ihr euch alle aufregt hahahaaaaa seine Konsequenzen muss jeder selbst ziehen. Wir sind am Ende nur unserem gewissen verpflichtet hahahaa

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5038 am: 24.02.2023 17:14 »
Wie verhält sich das eigentlich, wenn nun ein Abschluss kommt der (vermutlich) deutlich von dem abweicht was eigentlich nötig wäre?

Nehmen wir an die Inflation bleibt hoch (manche Ökonomen sehen eine längere Hochinflationsphase) und die "Erhöhung" der Bezüge liegt bei 2-3% pro Jahr und der Tarifvertrag läuft bis 2025. Es ist ja eine Situation denkbar in der es tatsächlich gerade für die unteren Gehaltsstufen unmöglich werden könnte von den Gehältern zu leben. Streiekn geht nicht, nachverhandeln geht nicht... was passiert dann? Nimmt man dann hin, dass reihenweise Menschen den öD verlassen?

Das wäre ja nochmal eine Verschärfung der derzeitigen Situation. Von ärgerlich zu unerträglich. Und was bleibt dann? Von Luft und Leibe zum Dienstherrn leben? Nicht jeder hat Berufe die es einfach machen in der Wirtschaft etwas zu finden. Oder auf 50% reduzieren und nen Nebenjob annehmen? Was ist wenn das abgelehnt wird?

Ich frage mich ernsthaft wie der Dienstherr sich das so denkt... wenn er denkt.

Pendler1

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« Antwort #5039 am: 24.02.2023 17:33 »
@TheBr4in

Der Dienstherr denkt erstmal an sparen.

Macht mal eine EXCEL Tabelle auf mit einmal Gehälter mit vernünftigen jährlichen Steigerungen, und zum anderen mit "geplanten Beamtensteigerungen"

Zinseszins!

Der Dienstherr spart zig Mio an zukünftigen Pensionen. Trick: Ohne die 71,x % zu ändern. Ganz schön schlau.

Und die notwendigen Arbeiten werden die Beamten schon klaglos verrichten, denkt der Dienstherr.