Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905770 times)

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5040 am: 24.02.2023 17:39 »
... denkt der Dienstherr.

Ich denke, da unterliegt er einer weitreichenden Fehleinschätzung.

Das Angebot und das Gebahren sind so respektlos, da kommt zur monetären Ebene ja doch auch ein Problem auf der Meta-Ebene. Wenn nur 5% der Belegschaft diesen Schmutz zum Anlass nehmen die Behörden zu verlassen, dann hat man als Folgeeffekt auch einen Haufen Überlastete und eben auch hauptsächlich jene übrig die sich nicht trauen oder nichts können.

Das wird echt alles sehr interessant bis spannend.

 

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5041 am: 24.02.2023 18:28 »
Süß wie ihr euch alle aufregt hahahaaaaa seine Konsequenzen muss jeder selbst ziehen. Wir sind am Ende nur unserem gewissen verpflichtet hahahaa

Nicht ganz, da hast Du noch auf ein bisschen was anderes geschworen ;) Aber egal, solange Du keine silbernen Löffel klaust wird kein VA mit Entlassung auf Dich zurollen, eher Rotation in eine Geschäftsbereichbehörde...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5042 am: 24.02.2023 18:56 »
Süß wie ihr euch alle aufregt hahahaaaaa seine Konsequenzen muss jeder selbst ziehen. Wir sind am Ende nur unserem gewissen verpflichtet hahahaa

Nicht ganz, da hast Du noch auf ein bisschen was anderes geschworen ;) Aber egal, solange Du keine silbernen Löffel klaust wird kein VA mit Entlassung auf Dich zurollen, eher Rotation in eine Geschäftsbereichbehörde...

Da hast du sehr wohl recht BaL. Leider zeigt sich auch hier der pure Sarkasmus, der der ganzen Angelegenheit innewohnt. Ja wir Beamten haben einen entsprechenden Eid geleistet der die von Kimonbo angesprochene Handlung dem Grunde nach nicht zulässt. Demgegenüber haben wir eine BMI, die als Ministerin einen entsprechenden Eid geschworen hat und nun infolge ihres Wahlkampfes in Hessen und der gleichzeitigen Funktion als BMI nach meinem Dafürhalten eindeutig gegen ihren Eid verstösst. Soviel mal nach meiner Bewertung zum Thema und der ungleichen Behandlung eines geleisteten Amtseides.

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5043 am: 24.02.2023 20:10 »
Süß wie ihr euch alle aufregt hahahaaaaa seine Konsequenzen muss jeder selbst ziehen. Wir sind am Ende nur unserem gewissen verpflichtet hahahaa

Nicht ganz, da hast Du noch auf ein bisschen was anderes geschworen ;) Aber egal, solange Du keine silbernen Löffel klaust wird kein VA mit Entlassung auf Dich zurollen, eher Rotation in eine Geschäftsbereichbehörde...

Demgegenüber haben wir eine BMI, die als Ministerin einen entsprechenden Eid geschworen hat und nun infolge ihres Wahlkampfes in Hessen und der gleichzeitigen Funktion als BMI nach meinem Dafürhalten eindeutig gegen ihren Eid verstösst.

Das interessiert mich jetzt wirklich brennend, daher meine Frage: Wieso?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5044 am: 24.02.2023 20:24 »
Der Amtseid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. “

Das ist ihr Eid als Minister. Der Job als BMI ist kein Teilzeitjob oder eine Nebentätigkeit. Es erfordert insbesondere in der gegenwärtigen Situation mehr als 100 % vom Minister. Wie soll das in Einklang gebracht werden mit einem Wahlkampf als mögliche neue Ministerpräsidentin eines Bundeslandes ? Auch diese Funktion erfordert mehr als eine Teilzeittätigkeit. Beide Funktionen parallel auszuüben verbietet sich nach meiner unmassgeblichen Bewertung. Die Tatsache, dass es vor ihr auch amtierende Minister anderer Parteien so gehandhabt haben, macht dies im übrigen für mich nicht besser. Versuche doch mal als Beamter eine Nebentätigkeit zu beantragen, die ein ähnlich anspruchsvolles und forderndes Profil haben. Ich gehe jede Wette ein das wird abgelehnt und zwar zu Recht.

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5045 am: 24.02.2023 20:32 »
Der Amtseid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. “

Das ist ihr Eid als Minister. Der Job als BMI ist kein Teilzeitjob oder eine Nebentätigkeit. Es erfordert insbesondere in der gegenwärtigen Situation mehr als 100 % vom Minister. Wie soll das in Einklang gebracht werden mit einem Wahlkampf als mögliche neue Ministerpräsidentin eines Bundeslandes ? Auch diese Funktion erfordert mehr als eine Teilzeittätigkeit. Beide Funktionen parallel auszuüben verbietet sich nach meiner unmassgeblichen Bewertung. Die Tatsache, dass es vor ihr auch amtierende Minister anderer Parteien so gehandhabt haben, macht dies im übrigen für mich nicht besser. Versuche doch mal als Beamter eine Nebentätigkeit zu beantragen, die ein ähnlich anspruchsvolles und forderndes Profil haben. Ich gehe jede Wette ein das wird abgelehnt und zwar zu Recht.

Korrekt deine Meinung ist "unmassgeblich". Somit dürfte deiner Meinung nach kein Ministerpräsident als Kanzlerkandidat antreten. Gleichfalls dürfte kein amtsinhabender Ministerpräsident für eine Wiederwahl kandidieren. Wie könnte man denn einen laufenden Wahlkampf mit der übertragenen Verantwortungen als Landesvater/Landesvaterin in Einklang bringen.

Sorry, will da nich so ins Detail gehen wie du, aber deine Meinung ist BILD.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5046 am: 24.02.2023 21:01 »
Also wenn ein amtierender MP einen Wahlkampf zur Wiederwahl führt, ist das mit Sicherheit etwas anderes als wenn ein amtierender Bundesminister einen Wahlkampf parallel zu seinem Amt in einer Landeswahl führt. Ich habe halt eine andere Erwartung an die Erfüllung eines Amtseides. Hier hat sicher jeder seine Meinung zu der Thematik, das ist ja sicher auch Sinn und Zweck eines solchen Forums. Der Austausch von Stellungen und Meinungen. Mit Verlaub den letzten Satz hätten sie sich sparen können. Der diskreditiert sie in meinen Augen. Mithin betrachte ich Ihren Beitrag ebenfalls als unmassgeblich.

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5047 am: 24.02.2023 21:23 »
Also wenn ein amtierender MP einen Wahlkampf zur Wiederwahl führt, ist das mit Sicherheit etwas anderes als wenn ein amtierender Bundesminister einen Wahlkampf parallel zu seinem Amt in einer Landeswahl führt.
Gibt es für die Aussage noch ne Begründung? Wir haben es mit Berufspolitikern zu tun. Spielt es da wirklich eine Rolle, für welches Amt diese sich gerade bewerben?

Aber okay, ich sehe schon, Scheißhausparole vs. Inhalt. Sie haben sich für eine Seite entschieden.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5048 am: 24.02.2023 21:28 »
Da mir dieses Niveau auf dem Sie versuchen zu diskutieren bzw die von Ihnen gewählte Wortwahl zu dumm ist spare ich mir ihnen gegenüber jedweden weiteren Kommentar. Im übrigen Niveau ist nicht das was sie als Creme in blauen Dosen kennen. 

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5049 am: 24.02.2023 21:38 »
Da mir dieses Niveau auf dem Sie versuchen zu diskutieren bzw die von Ihnen gewählte Wortwahl zu dumm ist spare ich mir ihnen gegenüber jedweden weiteren Kommentar. Im übrigen Niveau ist nicht das was sie als Creme in blauen Dosen kennen.

Ah, hat der Herr im Wort "Scheißhausparole" einen Grund gefunden seine sachlichen Argumente zurückzuhalten! Herzlichen Glückwunsch, gebt dem Mann monatlich 10,5% mehr.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5050 am: 24.02.2023 23:04 »
Sie verstößt gegen den Eid. So wie alle ihre Vorgänger jüngerer Vergangenheit. Sonst würde es diesen Thread nicht geben.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5051 am: 25.02.2023 06:17 »
Sie verstößt gegen den Eid. So wie alle ihre Vorgänger jüngerer Vergangenheit. Sonst würde es diesen Thread nicht geben.

Exakt. Und das ist genau der Vorwurf, den man ihr machen kann und muss.

Dass Leute parallel zum Wahlkampf einen Job haben, ist prinzipiell eher der Normalfall als die Ausnahme. So haben sich ja z.B. bei der letzten Bundestagswahl Olaf Scholz und Armin Laschet parallel zu ihren Jobs als Finanzminister bzw. Ministerpräsident auf das Kanzleramt beworben. Ungewöhnlich wäre hingegen, wenn sie nach einer Niederlage in Hessen einfach Bundesministerin bliebe. Norbert Röttgen wurde beispielsweise in der gleichen Situation anschließend durch Merkel entlassen.

Aber all das ist bzw. wäre aus meiner Sicht kein entscheidender Faktor, wenn sie bzw. ihr Ministerium einfach eine verfassungskonforme Besoldung ausarbeiten würde..

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5052 am: 25.02.2023 16:40 »
... denkt der Dienstherr.

Ich denke, da unterliegt er einer weitreichenden Fehleinschätzung.

Das Angebot und das Gebahren sind so respektlos, da kommt zur monetären Ebene ja doch auch ein Problem auf der Meta-Ebene. Wenn nur 5% der Belegschaft diesen Schmutz zum Anlass nehmen die Behörden zu verlassen, dann hat man als Folgeeffekt auch einen Haufen Überlastete und eben auch hauptsächlich jene übrig die sich nicht trauen oder nichts können.

Das wird echt alles sehr interessant bis spannend.

Meinst du, es werden 5%? Kann ich mir nicht vorstellen

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5053 am: 25.02.2023 16:43 »
Süß wie ihr euch alle aufregt hahahaaaaa seine Konsequenzen muss jeder selbst ziehen. Wir sind am Ende nur unserem gewissen verpflichtet hahahaa

Nicht ganz, da hast Du noch auf ein bisschen was anderes geschworen ;) Aber egal, solange Du keine silbernen Löffel klaust wird kein VA mit Entlassung auf Dich zurollen, eher Rotation in eine Geschäftsbereichbehörde...

Demgegenüber haben wir eine BMI, die als Ministerin einen entsprechenden Eid geschworen hat und nun infolge ihres Wahlkampfes in Hessen und der gleichzeitigen Funktion als BMI nach meinem Dafürhalten eindeutig gegen ihren Eid verstösst.

Das interessiert mich jetzt wirklich brennend, daher meine Frage: Wieso?

Der ganze Gesetzentwurf verstößt schon massiv gegen den Eid.

Kimonbo

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« Antwort #5054 am: 25.02.2023 21:04 »
Wenn fancy nancy nach Hessen geht ist alles vorgesorgt jahaaaaa hahaaaa https://hessen.de/presse/weitere-anpassung-der-besoldung-und-versorgung