Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2078688 times)

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5055 am: 25.02.2023 22:45 »
... denkt der Dienstherr.

Ich denke, da unterliegt er einer weitreichenden Fehleinschätzung.

Das Angebot und das Gebahren sind so respektlos, da kommt zur monetären Ebene ja doch auch ein Problem auf der Meta-Ebene. Wenn nur 5% der Belegschaft diesen Schmutz zum Anlass nehmen die Behörden zu verlassen, dann hat man als Folgeeffekt auch einen Haufen Überlastete und eben auch hauptsächlich jene übrig die sich nicht trauen oder nichts können.

Das wird echt alles sehr interessant bis spannend.

Meinst du, es werden 5%? Kann ich mir nicht vorstellen

Wen die Tarifrunde bei den Ländern gut läuft ist das mittelfristig vorstellbar, denke ich. Aber selbst ein beibehalten der aktuellen Situation wäre schon schlimm. Wenn netto Personal verloren wird, dann verschärft sich die Situation sehr schnell, da viele Behörden schon aus dem letzten Loch pfeifen.

Prince of Persia

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5056 am: 25.02.2023 23:02 »
Wenn fancy nancy nach Hessen geht ist alles vorgesorgt jahaaaaa hahaaaa https://hessen.de/presse/weitere-anpassung-der-besoldung-und-versorgung

Einen Dreck wird sie Alter... Hessen ist auf dem Weg zum Vorbild für gerechte Alimentation.. Nancy beschreibt das genaue Gegenteil.. Prost und gute Nacht Freunde der Sonne

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5057 am: 27.02.2023 09:01 »
Ich denke man sollte das Aufschlagsangebot nicht überbewerten. Die Arbeitgeber setzen damit erstmal ein Zeichen was auch zu erwarten war: "Eure Forderung sehen wir als viel zu hoch! Wir lenken die Höhe der Forderungen mal in eine Ebene, die unserer Realität eher entspricht". Hinter wird man sehen wer den meisten Druck ausüben oder aushalten kann. Ich kann mir ganz gut vorstellen, dass die 10% schon kommen. Aber eher halt auf 2 bis 3 Jahre Laufzeit. An die 500€ Mindestbetrag glaube ich nicht. Jahressonderzahlung finde ich spannend. Ob sie da dann bei unserer unterjährigen auch noch mal dran gehen? Fehlende Wertschätzung sehe ich mal noch nicht. Nicht in der zweiten Verhandlungsrunde. Das sehe ich erstmal als Säbelrasseln. Warten wir es ab. Ich glaube übrigens nicht das es die große Kündigungswelle geben wird. Wer lange in der Anwartschaft zur Zusatzversorgung hängt, den Druck der privaten Wirtschaft gesehen hat, wird es sich dreimal überlegen. Junge Menschen hingegen werden abwiegen. Mal schauen.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5058 am: 27.02.2023 09:09 »
Ich denke man sollte das Aufschlagsangebot nicht überbewerten. Die Arbeitgeber setzen damit erstmal ein Zeichen was auch zu erwarten war: "Eure Forderung sehen wir als viel zu hoch! Wir lenken die Höhe der Forderungen mal in eine Ebene, die unserer Realität eher entspricht". Hinter wird man sehen wer den meisten Druck ausüben oder aushalten kann. Ich kann mir ganz gut vorstellen, dass die 10% schon kommen. Aber eher halt auf 2 bis 3 Jahre Laufzeit. An die 500€ Mindestbetrag glaube ich nicht. Jahressonderzahlung finde ich spannend. Ob sie da dann bei unserer unterjährigen auch noch mal dran gehen? Fehlende Wertschätzung sehe ich mal noch nicht. Nicht in der zweiten Verhandlungsrunde. Das sehe ich erstmal als Säbelrasseln. Warten wir es ab. Ich glaube übrigens nicht das es die große Kündigungswelle geben wird. Wer lange in der Anwartschaft zur Zusatzversorgung hängt, den Druck der privaten Wirtschaft gesehen hat, wird es sich dreimal überlegen. Junge Menschen hingegen werden abwiegen. Mal schauen.

Für den Verwaltungsfachwirt ist das sicher keine Option. Aber hast Du eine Ahnung wie oft Headhunter beiKollegen mit bestimmten Qualifikationen anrufen? Da werden Gehälter aufgerufen die teils direkt das Dreifache betragen, in Einzelfällen sogar deutlich mehr als das. Und diese Mitarbeitenden werden es sich nun natürlich noch genauer anschauen. Das betrifft Personal das man nicht einfach so mit Ausschreibung einer A13 ersetzt.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5059 am: 27.02.2023 09:19 »
Ich denke man sollte das Aufschlagsangebot nicht überbewerten. Die Arbeitgeber setzen damit erstmal ein Zeichen was auch zu erwarten war: "Eure Forderung sehen wir als viel zu hoch! Wir lenken die Höhe der Forderungen mal in eine Ebene, die unserer Realität eher entspricht". Hinter wird man sehen wer den meisten Druck ausüben oder aushalten kann. Ich kann mir ganz gut vorstellen, dass die 10% schon kommen. Aber eher halt auf 2 bis 3 Jahre Laufzeit. An die 500€ Mindestbetrag glaube ich nicht. Jahressonderzahlung finde ich spannend. Ob sie da dann bei unserer unterjährigen auch noch mal dran gehen? Fehlende Wertschätzung sehe ich mal noch nicht. Nicht in der zweiten Verhandlungsrunde. Das sehe ich erstmal als Säbelrasseln. Warten wir es ab. Ich glaube übrigens nicht das es die große Kündigungswelle geben wird. Wer lange in der Anwartschaft zur Zusatzversorgung hängt, den Druck der privaten Wirtschaft gesehen hat, wird es sich dreimal überlegen. Junge Menschen hingegen werden abwiegen. Mal schauen.

Für den Verwaltungsfachwirt ist das sicher keine Option. Aber hast Du eine Ahnung wie oft Headhunter beiKollegen mit bestimmten Qualifikationen anrufen? Da werden Gehälter aufgerufen die teils direkt das Dreifache betragen, in Einzelfällen sogar deutlich mehr als das. Und diese Mitarbeitenden werden es sich nun natürlich noch genauer anschauen. Das betrifft Personal das man nicht einfach so mit Ausschreibung einer A13 ersetzt.

Das sehe ich tatsächlich etwas differenzierter.
Grundsätzlich trifft der Fachkräftemangel alle Bereiche, vom einfachen bis zum höheren Dienst. Auch für den Verwaltungsfachwirt gibt es gute Optionen in der Wirtschaft und auch diese werden abgeworben werden, wenn auch gleich nicht ganz so stark - noch nicht. Sprich der Dienstherr muss sich schon eine Strategie überlegen, wie er da gegen steuern kann.
Daher sollte man jetzt nicht gleich Berufsgruppen ausklammern.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5060 am: 27.02.2023 09:39 »
Man sollte auch nicht vergessen, dass viele Bundesbeamte nur keine Landesbeamten wurden, weil die Aussichten beim Bund eig. größtenteils besser waren. Wenn die Länder aber in Summe das bessere Paket bieten (Nähe zum Wohnort, mittlerweile zu teilen auch das Netto), warum soll man dann nicht einfach zu Land wechseln?

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5061 am: 27.02.2023 09:49 »
Man sollte auch nicht vergessen, dass viele Bundesbeamte nur keine Landesbeamten wurden, weil die Aussichten beim Bund eig. größtenteils besser waren. Wenn die Länder aber in Summe das bessere Paket bieten (Nähe zum Wohnort, mittlerweile zu teilen auch das Netto), warum soll man dann nicht einfach zu Land wechseln?

Genau das. Es muss ja nicht der Weg in die Wirtschaft sein. Die Behörde nebenan reicht ja schon aus.

Das sehe ich tatsächlich etwas differenzierter.
Grundsätzlich trifft der Fachkräftemangel alle Bereiche, vom einfachen bis zum höheren Dienst. Auch für den Verwaltungsfachwirt gibt es gute Optionen in der Wirtschaft und auch diese werden abgeworben werden, wenn auch gleich nicht ganz so stark - noch nicht. Sprich der Dienstherr muss sich schon eine Strategie überlegen, wie er da gegen steuern kann.
Daher sollte man jetzt nicht gleich Berufsgruppen ausklammern.

Was die Berufsgruppen angeht: ich wollte damit niemand geringschätzen. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es bei bestimmten Fachkräften teils unmoralische Angebote aus der Wirtschaft gibt. Diese werden nun unter Umständen noch attraktiver.
Natürlich kann auch ein Verwaltungsfachwirt erfolgreich in die Wirtschaft wechseln. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass ein Arbeitgeber mit dem Dreifachen des Gehalts lockt, ist aber deutlich geringer. Nur das wollte ich ausdrücken, sorry wenn das falsch rüberkam bzw. ich mich da missverständlich ausgedrückt habe.

ChRosFw

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« Antwort #5062 am: 27.02.2023 09:54 »
Einfach wechseln. Da kenne ich aus der Praxis ein paar Negativbeispiele. Das reicht vom Stellen eines
Entlassungsantrags über die Übernahme in einer niedrigeren Besoldungsgruppe bis hin zur zwingenden Voraussetzung eines Tauschpartners.

Wenn die Personalnot richtig einsetzt (viele scheinen es noch nicht erkannt zu haben), würde ich nicht davon
ausgehen, dass einem der Wechsel leicht gemacht wird.

Warzenharry

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« Antwort #5063 am: 27.02.2023 10:03 »
Einfach wechseln. Da kenne ich aus der Praxis ein paar Negativbeispiele. Das reicht vom Stellen eines
Entlassungsantrags über die Übernahme in einer niedrigeren Besoldungsgruppe bis hin zur zwingenden Voraussetzung eines Tauschpartners.

Wenn die Personalnot richtig einsetzt (viele scheinen es noch nicht erkannt zu haben), würde ich nicht davon
ausgehen, dass einem der Wechsel leicht gemacht wird.

Nun Ja...wenn die Personalnot richtige einsetzt, dann braucht es defakto nur die Ernennung durch das Land und das Thema ist durch.
Sicherlich gibt es ein Agreement dahingehend, dasss man keinen Beamtenraub durchführt, aber wenn, wie du schon schreibst, die Personalnot da ist, dann könnte ich mir vorstellen, dass das nicht ausgeschlossen ist.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5064 am: 27.02.2023 10:03 »
Einfach wechseln. Da kenne ich aus der Praxis ein paar Negativbeispiele. Das reicht vom Stellen eines
Entlassungsantrags über die Übernahme in einer niedrigeren Besoldungsgruppe bis hin zur zwingenden Voraussetzung eines Tauschpartners.

Wenn die Personalnot richtig einsetzt (viele scheinen es noch nicht erkannt zu haben), würde ich nicht davon
ausgehen, dass einem der Wechsel leicht gemacht wird.

Dann ist es aber für beide Behörden die gleiche Situation. Ergo wird die aufnehmende Behörde, wenn sie den Bewerber unbedingt will, einfach ganz cool eine Urkunde aushändigen. Das ist natürlich konfrontativ. Aber ebenso konfrontativ ist es, jemanden nicht gehen zu lassen der gehen möchte.

Edit: Da war der Harry schneller als ich und hat annähernd das gleiche geschrieben :)

ChRosFw

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« Antwort #5065 am: 27.02.2023 10:06 »
Einfach wechseln. Da kenne ich aus der Praxis ein paar Negativbeispiele. Das reicht vom Stellen eines
Entlassungsantrags über die Übernahme in einer niedrigeren Besoldungsgruppe bis hin zur zwingenden Voraussetzung eines Tauschpartners.

Wenn die Personalnot richtig einsetzt (viele scheinen es noch nicht erkannt zu haben), würde ich nicht davon
ausgehen, dass einem der Wechsel leicht gemacht wird.

Dann ist es aber für beide Behörden die gleiche Situation. Ergo wird die aufnehmende Behörde, wenn sie den Bewerber unbedingt will, einfach ganz cool eine Urkunde aushändigen. Das ist natürlich konfrontativ. Aber ebenso konfrontativ ist es, jemanden nicht gehen zu lassen der gehen möchte.

Edit: Da war der Harry schneller als ich und hat annähernd das gleiche geschrieben :)

Sie haben Recht, das momentane System wird dann enden, wenn man als Beamter quasi frei auswählen darf.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5066 am: 27.02.2023 11:11 »
Im Referentenentwurf auf Seite 20 ist unter § 79 Nummer 6 aufgeführt:
Zitat

Zitat
    (6) Zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation erhalten
    [...]
    einen einmaligen Ausgleichsbetrag. [...].


Wie verhält sich das mit dem Ausgleichsbetrag für die PKV? Der Bemessungszeitraum sind die Jahre 2021, 2022 und bis zum 30. Juni 2023. Jetzt ist der Beihilfesatz für den Beamten auf 70 Prozent angehoben worden und für die berücksichtungsfähige Ehefrau bzw. Kind auf 90 Prozent.

Wird für den Zeitraum ein Ausgleichsbetrag erfolgen?

Wenn im Ausgleichsbetrag für die Jahre 2021 bis 2023 die aufgeführten Positionen auf Seite 56 und 57 mit einbezogen werden muss aus meiner Sicht auch die Differenz vom vorherigen zum neuen Beihilfesatz netto ausbezahlt werden oder anhand eines Pauschalbetrages. Es ist nun mal ein finanzieller Unterschied, ob ein Beamter 50 oder 70 Prozent Beihilfe und der Partner bzw. Kind 70, 80 oder gar 90 Prozent erhält.

Ich befürchte, dass es dafür keine Kompensation geben wird, sondern einfach die Stichtagsregel zum 1. Juli angewendet wird. Das bdeutet, dass jeder Tag der vergeht, dem Bund Haushaltsmittel spart.

Hat irgendeiner eine andere oder bessere Interpretation?

PolareuD

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« Antwort #5067 am: 27.02.2023 11:30 »
@ Unknown

Ich sehe das genauso. Ausgleichszahlung bzgl. der Anpassung des Beilhilfesatzes wird es nicht geben. Nur für den geplanten AEZ wird eine Nachzahlung erfolgen.


Unknown

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« Antwort #5068 am: 27.02.2023 11:40 »
@ Unknown

Ich sehe das genauso. Ausgleichszahlung bzgl. der Anpassung des Beilhilfesatzes wird es nicht geben. Nur für den geplanten AEZ wird eine Nachzahlung erfolgen.


Ein weiteres Opfer das die Bundesbeamten bringen müssen. Da fehlen einem mal wieder die Worte zu.

Eine weitere interessante Antwort von Herrn Saathoff, die für mich völlig unverständlich ist. Was hat die aktuelle Tarifverhandlung mit der amtsangemessenen Besoldung zu tun?

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/welche-notwendigen-berechnungsparameter-fehlen-noch-fuer-das-jahr-2023-im-entwurf-des-bbvangg

xyz123

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« Antwort #5069 am: 27.02.2023 11:57 »
@ Unknown

Ich sehe das genauso. Ausgleichszahlung bzgl. der Anpassung des Beilhilfesatzes wird es nicht geben. Nur für den geplanten AEZ wird eine Nachzahlung erfolgen.


Ein weiteres Opfer das die Bundesbeamten bringen müssen. Da fehlen einem mal wieder die Worte zu.

Eine weitere interessante Antwort von Herrn Saathoff, die für mich völlig unverständlich ist. Was hat die aktuelle Tarifverhandlung mit der amtsangemessenen Besoldung zu tun?

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/welche-notwendigen-berechnungsparameter-fehlen-noch-fuer-das-jahr-2023-im-entwurf-des-bbvangg

Mir fehlen die Worte da nicht. Damit war doch zu rechnen. Das Ganze wurde absichtlich so weit herausgezögert. Jeder Prozentpunkt aus den Tarifverhandlungen kann bei dem anderen Thema eingespart werden. Die geben doch nicht freiwillig einen Euro zu viel aus.