Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032062 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5070 am: 27.02.2023 11:58 »


Was hat die aktuelle Tarifverhandlung mit der amtsangemessenen Besoldung zu tun?

Erstmal gar nichts. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Tarifanpassungen und Anpassungen zur Gewährung einer weiterhin verfassungswidrigen amtsangemessenen Alimentation in einem gemeinsamen Gesetzesentwurf münden.

Manyou

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5071 am: 27.02.2023 12:14 »
Mahlzeit die Frist zur Stellungnahme läuft ja bald aus. Hat schon jemand irgendwelche Aussagen vom DBB oder Bundeswehrverband etc. zum Referentenentwurf gefunden?


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5073 am: 27.02.2023 13:47 »
@BRUBeamter

Danke für den Link.

Wenigstens sagt der Beamtenbund : " Eine Anpassung der Grundgehälter ist zwingend notwendig"

Auch wenn es nur dieser eine Satz ist.

Aber OK, ich will nicht zuviel meckern :)

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5074 am: 27.02.2023 16:28 »
@BRUBeamter

Danke für den Link.

Wenigstens sagt der Beamtenbund : " Eine Anpassung der Grundgehälter ist zwingend notwendig"

Auch wenn es nur dieser eine Satz ist.

Aber OK, ich will nicht zuviel meckern :)

Naja auch das fehlende Abstandsgebot durch Anhebung der Einstiegsämter wird angemahnt.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5075 am: 27.02.2023 16:40 »
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/position-des-vbb-zum-gesetzentwurf-fuer-eine-amtsangemessenen-bundesbesoldung/
Viel interessanter wäre die ausführliche Stellungnahme zu lesen, falls diese  überhaupt veröffentlicht wird. Meiner Meinung nach kratzt die Stellungnahme des vbb lediglich an der Oberfläche und sie lehnen den Entwurf ab. Man möge mich korrigieren, aber verfassungswidrige Gründe vermag ich da nicht direkt zu erkennen. Es wurde zwar aufgelistet was aus deren Sicht nicht geht, aber mehr auch nicht und tiefere Begründungen bzw. wichtige Berechnungen wurden auch nicht aufgezeigt.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5076 am: 27.02.2023 16:58 »
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Der Entwurf wird in allen Teilen zerrissen.  :-\

Hat das maßgeblich Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren? Meinungen?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5077 am: 27.02.2023 17:23 »
Jetzt gibt's auf die Fresse!

...der Gesetzgeber wird sich nicht darum scheren aber jedem, der sich in der Sache bisher nicht sicher war, wird mit dieser Stellungnahme nochmal vor Augen geführt, dass die Forderung nach einer spürbaren Erhöhung der Grundgehälter nicht abwegig sondern zwangsläufig ist.

Mir ist wohl bewusst, dass auch der DRB eine Interessenvertretung und keine unabhängige Stelle ist. Ausmaß und Vorsatz des BMI, mit diesem Gesetz aus fiskalpolitischen Gründen die Verfassung zu brechen, sind dem sachkundigen Leser aber offensichtlich. Und das gibt diese Stellungnahme so drastisch wie notwendig wider.
« Last Edit: 27.02.2023 17:31 von emdy »

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5078 am: 27.02.2023 17:37 »
Eine ähnlich gute Stellungnahme hat der DRB auch für NRW verfasst. Nur gebracht hat es nichts, sodass jetzt tatsächlich Klage eingereicht wird.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5079 am: 27.02.2023 17:47 »
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Der Entwurf wird in allen Teilen zerrissen.  :-\

Hat das maßgeblich Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren? Meinungen?
Wenn man die bisherigen Besoldungsgesetzgeber der Länder als Maßstab nimmt, dann nicht. Mich erinnert das an knicken, lochen und abheften. Die Beteiligung der Verbände ist nur notwendiges übel und Beiwerk und interessiert dem Gesetzgeber wenig, weil der Haushalt die Gesetze macht.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5080 am: 27.02.2023 18:22 »
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Der Entwurf wird in allen Teilen zerrissen.  :-\

Hat das maßgeblich Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren? Meinungen?

Es sollte tunlichst Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben, wenn der Gesetzgeber die Grundsätze aus dem aktuellen Urteil des BVerfG zur Parteienfinanzierung, Swen hat dies ausführlich dargestellt, berücksichtigen möchte.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5081 am: 27.02.2023 19:10 »
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Der Entwurf wird in allen Teilen zerrissen.  :-\

Hat das maßgeblich Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren? Meinungen?

Eimfach nur wow diese Stellungnahme. Klare eindeutige Aussage und kein Geschwafel drumherum. Aus meiner Sicht ein absolutes Armutszeugnis, dass ein Richterbund so eine Stellungnahme in der Härte und dieser Kritik überhaupt schreiben muss. Da fehlen einem echt die Worte. Letztendlich wird es nichts bringen, es werden ein paar kleinere Korrekturen durchgeführt, um es sich schön zu reden das es trotzdem verfassungsmässig ist und entscheiden muss es sowieso das BVerfG.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5082 am: 27.02.2023 19:14 »
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Der Entwurf wird in allen Teilen zerrissen.  :-\

Hat das maßgeblich Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren? Meinungen?

Tolle Stellungnahme, wirklich gut gemacht. Dass mir so ca. 35 % fehlen, deckt sich auch mit meiner groben Berechnung.

Wenn es bei Nancys 3 % bleibt, ist das ok für mich, solange die anderen 32 % dann oben rauf kommen.

Oder wie Nancy sagen würde:
Die Erhöhung von 3 % und zusätzlich 32 % für eine verfassungskonforme Alimenation sind Ausdruck des Respekts vor dem, was die 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen tagtäglich für uns alle in Deutschland leisten.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5083 am: 27.02.2023 19:45 »
Könnte mir jemand erklären, warum die Länder die Familenzuschläge ab dem dritten Kind so massiv erhöhen? Hat das etwas mit einem Urteil des BVerfG zu tun? Dieses Thema wird weder im Entwurf noch in den bisher veröffentlichten Stellungnahmen der Gewerkschaften berücksichtigt bzw. beschrieben.
Bitte keine subjektive Einschätzung, ob und wie viel ab dem dritten Kind gezahlt werden muss...
Danke   :)

Kimonbo

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« Antwort #5084 am: 27.02.2023 19:53 »
Hahaha wie ich schon vor Wochen sagte, es lohnt sich eine ukrainische Kriegswitwe zu heiraten und seit kurzem nehmt euch noch ein zwei oder drei Waisen aus dem türkischen oder syrischen Erdbeben Gebiet, dann reicht auch bald eine A4 für ein fürstliches Leben hahahaaaaa Hahaa hahhaaaaa