Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2071671 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5085 am: 27.02.2023 19:57 »
Könnte mir jemand erklären, warum die Länder die Familenzuschläge ab dem dritten Kind so massiv erhöhen? Hat das etwas mit einem Urteil des BVerfG zu tun?

Hier in diesem Teil des Forums wird ja der Beschluss 2 BvL 4/18 diskutiert, mit dem das Bundesverfassungsgericht einige grundsätzliche Erwägungen präzisiert sowie auch die Prüfsystematik zur Feststellung einer evident unzureichenden Alimentation fortgeschrieben hat. Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung und Abstand zwischen den Besoldungsgruppen sind wesentliche Strukturmerkmale. Daneben gab es noch den Beschluss 2 BvL 6/17. Beide genannten Beschlüsse stammen aus 2020.

Der letztgenannte befasste sich explizit mit der Alimentation kinderreicher Beamter. Ab dem dritten Kind gilt, dass der Beamte keine familienneutralen Bestandteile seiner Besoldung für die weiteren Kinder ausgeben müssen soll. Diesen Beschluss setzen einige Länder wie NRW um. Er führt ggf. zu erheblichen Zuschlägen ab dem dritten Kind, sofern einem keine elegantere Lösung einfällt. Die Umsetzung ist aber eigentlich nicht sonderlich teuer, da die wenigsten Beamten drei oder mehr Kinder haben. Das BMI ignoriert beide Beschlüsse inhaltlich weitgehend.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5086 am: 27.02.2023 20:02 »
Könnte mir jemand erklären, warum die Länder die Familenzuschläge ab dem dritten Kind so massiv erhöhen? Hat das etwas mit einem Urteil des BVerfG zu tun?

Hier in diesem Teil des Forums wird ja der Beschluss 2 BvL 4/18 diskutiert, mit dem das Bundesverfassungsgericht einige grundsätzliche Erwägungen präzisiert sowie auch die Prüfsystematik zur Feststellung einer evident unzureichenden Alimentation fortgeschrieben hat. Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung und Abstand zwischen den Besoldungsgruppen sind wesentliche Strukturmerkmale. Daneben gab es noch den Beschluss 2 BvL 6/17. Beide genannte Beschlüsse stammen aus 2020.

Der letztgenannte befasste sich explizit mit der Alimentation kinderreicher Beamter. Ab dem dritten Kind gilt, dass der Beamte keine familienneutralen Bestandteile seiner Besoldung für die weiteren Kinder ausgeben müssen soll. Diesen Beschluss setzen einige Länder wie NRW um. Er führt ggf. zu erheblichen Zuschlägen ab dem dritten Kind, sofern einem keine elegantere Lösung einfällt. Die Umsetzung ist aber eigentlich nicht sonderlich teuer, da die wenigsten Beamten drei oder mehr Kinder haben. Das BMI ignoriert beide Beschlüsse inhaltlich weitgehend.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5087 am: 27.02.2023 20:35 »
Richterbund im Fazit:

"Die durch den vorliegenden Entwurf bewirkten Besoldungs- bzw. Vergütungsunterschiede zwischen Angestellten ohne soziale Vergütungsbestandteile und Beamten mit sozial definierten Zulagen sind personalpolitisch nicht zu rechtfertigen und spannungsgeladen."

Auch wenn unter anderem mein Hinweis hierauf etwas zerissen wurde: es scheint eben doch auch bein anderen ein Störgefühl auszulösen. Dies in einem Umfang, der es begründet erscheinen lässt dies im kurzen Fazit zu platzieren.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5088 am: 27.02.2023 20:53 »
Hahaha wie ich schon vor Wochen sagte, es lohnt sich eine ukrainische Kriegswitwe zu heiraten und seit kurzem nehmt euch noch ein zwei oder drei Waisen aus dem türkischen oder syrischen Erdbeben Gebiet, dann reicht auch bald eine A4 für ein fürstliches Leben hahahaaaaa Hahaa hahhaaaaa

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Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5089 am: 27.02.2023 21:44 »
Hahaha wie ich schon vor Wochen sagte, es lohnt sich eine ukrainische Kriegswitwe zu heiraten und seit kurzem nehmt euch noch ein zwei oder drei Waisen aus dem türkischen oder syrischen Erdbeben Gebiet, dann reicht auch bald eine A4 für ein fürstliches Leben hahahaaaaa Hahaa hahhaaaaa

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Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5090 am: 27.02.2023 22:58 »
Da werden wohl demnächst einige Köpfe im BMI rauchen. Wenigsten kann sich keiner mit Hilfe von Unkenntnis herausreden.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5091 am: 28.02.2023 06:06 »
Da werden wohl demnächst einige Köpfe im BMI rauchen. Wenigsten kann sich keiner mit Hilfe von Unkenntnis herausreden.

Glaube nicht, dass da Köpfe rauchen werden. Der Entwurf ist vorsätzlich genau so erstellt worden wie er ist.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5092 am: 28.02.2023 06:10 »
Da werden wohl demnächst einige Köpfe im BMI rauchen. Wenigsten kann sich keiner mit Hilfe von Unkenntnis herausreden.

Glaube nicht, dass da Köpfe rauchen werden. Der Entwurf ist vorsätzlich genau so erstellt worden wie er ist.

Ist da strafrechtlich jetzt immer noch niemand für zu belangen? Vorsatz entgegen geltendes Recht und Amtseid?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5093 am: 28.02.2023 06:21 »
Es heisst ja auch nicht ohne Grund amtsangemessene Alimentation und nicht angemessene Alimentation.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5094 am: 28.02.2023 06:45 »
Ich glaube ja  eher,  dass der Staatssekretär seinen Ministerialen die Anweisung gegeben hat: Schreibt einen Entwurf,  aber ohne Anhebung der Grundgehälter, denn alles andere ist CL und der Bild nicht vermittelbar. Die Ministerialen werden darauf hingewiesen haben, dass diese Vorgabe nicht verfassungsgemäß ist. Der Staatssekretär wird mit den  Schultern gezuckt und die Anweisungen wiederholt haben. Die braven Beamten haben daraufhin diesen Unsinn vom Stapel gelassen, in dem Wissen, dass die Gerichte das einkassieren werden.

Ich vermute, dass die Beamten im BMI nahezu vollständig Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5095 am: 28.02.2023 07:32 »
Hahaha wie ich schon vor Wochen sagte, es lohnt sich eine ukrainische Kriegswitwe zu heiraten und seit kurzem nehmt euch noch ein zwei oder drei Waisen aus dem türkischen oder syrischen Erdbeben Gebiet, dann reicht auch bald eine A4 für ein fürstliches Leben hahahaaaaa Hahaa hahhaaaaa

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Ok, ok, ok,  ich höre auf.


Ich schließe mich einem meiner Vorredner an: Ignoriert die Legislative einfach die Einwände der Verbände, insbesondere der Richterbundes, und zieht einfach diesen Taschenspielertrick, der sich Referentenentwurf
(oder Referenten         Entwurf 😆 sorry, ich konnte nicht anders) nennt, durch, dann kann man wohl wenig dagegen tun. Die Mühlen der Justiz mahlen ja derartig langsam, dass, um letztendlich Gerechtigkeit zu bekommen, die Lebensspanne eines normalen Menschen kaum ausreicht 😉

CmdrMichael

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5096 am: 28.02.2023 10:34 »
Die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes ist ja vernichtend:

Hier mal ein paar (für mich) zentrale Punkte
  * Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat [...] widerspricht in wesentlichen Teilen dem Grundgesetz ...
  * Die Tabellengehälter ... werden durch neue wohnort- und familienbezogene Leistungen verwässert und intransparent.
  * [...] in einer ungelernten Tätigkeit soll ein Beamter, weil er verheiratet ist und zwei Kinder hat, künftig ein höheres Einkommen haben als ein Beamter, der ein dreijähriges Studium absolviert hat und in seiner Laufbahn bereits befördert wurde, aber ledig und kinderlos ist
  * stellt dieser Entwurf das gesamte Verdienstgefüge auf den Kopf und gewährt Leistungen für Beamtenkinder, die für Kinder nicht verbeamteter Eltern niemals gewährt würden. Das ist ungerecht und inakzeptabel.
   * Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird durch den Entwurf offenbar aus kurzsichtigen fiskalischen Gründen heraus außer Kraft gesetzt.
  * Der vorliegende Entwurf verschleiert das gravierende Ausmaß der aktuellen Unterbesoldung.

  * Findet ein Paradigmenwechsel statt und erlangt der Familienzuschlag Bedeutung für die Gewährleistung des amtsangemessenen Lebensstandards, erscheint es nicht nur folgerichtig, sondern unvermeidbar, ihn rechnerisch in den systeminternen Besoldungsvergleich (Binnenabstandsgebot) einzubeziehen.

  * Nach den obigen Feststellungen beträgt die unterste Besoldung derzeit 2.350 € und liegt damit etwa 20 % unter dem Grundsicherungsniveau. Bis zur Mindestbesoldung (Grundsicherung + 15%) fehlen 35 %. Das Alimentationsprinzip ist damit für die zur Prüfung gestellte unterste Besoldung unzweifelhaft und erheblich verletzt.

  * [...] Daraus ergibt sich: Beamtinnen und Beamte aller Laufbahnen werden strukturell zu niedrig besoldet, also unteralimentiert

  * Den Mindestabstand zwischen Grundsicherung und unterster Besoldung hat das Bundesverfassungsgericht nur deshalb auf lediglich 15 % festgelegt, weil das Gericht davon ausging, dass der Dienst als Beamter im untersten Amt keine besonderen Qualifikationen voraussetzt. [...]  Ist dies aber nicht mehr der Fall, muss die unterste Besoldung einen größeren Abstand zur Grundsicherung wahren, weil qualifizierte Tätigkeiten wertvoller sind als nicht qualifizierte. Ein Amt der künftig untersten Besoldungsgruppe A4 Stufe 5 kann aber nicht mehr ohne Qualifikation ausgeübt werden ...
« Last Edit: 28.02.2023 10:47 von CmdrMichael »

Tagelöhner

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« Antwort #5097 am: 28.02.2023 10:43 »
Richter haben in sehr weiten Teilen halt das Denken gelernt und es bringt doch sehr vieles auf den Punkt ohne den Begriff "Karnickelprämie" auch nur einmal in den Mund zu nehmen.  ;D

Hummel2805

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« Antwort #5098 am: 28.02.2023 10:51 »
Das Problem ist der AEZ, der müsste sofort weg! Das ist völlig inakzepabel und spielt Stadt gegen Land aus. Auch bezieht er sich nur auf Mieten. Die Beamten in den Landkreisen müssen z.B. Kita- und Hortgebühren voll zahlen, in Berlin ist dies prkatisch kostenfrei. Was sich diese kranken Gehirne im BMI ausgedacht haben, ist völlig realitätsfremd!

Den Familienzuschlag würde ich so lassen, aber die Bestandteile der Kinder jeweils um 150,00 € pro Kind erhöhen.

Weiterhin würde ich jede Besoldungsgruppe außerhalb der Tarifverhandlungen jeweils 200 € mehr geben, so bekommen die unteren Gruppen prozentual mehr als die Oberen.

Das wäre der richtige Schritt, dazu benötigt kein Monsterentwurf, dass ist auf 20 Seiten niedergeschrieben!

Bastel

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« Antwort #5099 am: 28.02.2023 10:52 »
Richter haben in sehr weiten Teilen halt das Denken gelernt und es bringt doch sehr vieles auf den Punkt ohne den Begriff "Karnickelprämie" auch nur einmal in den Mund zu nehmen.  ;D

Bundesbeamte bekommen für die ersten beiden Kinder brutto! nur ca. 130€. Was ist daran eine Prämie? Nach Abzug von Lohnsteuer und PKV bleibt vielleicht noch die Hälfte. Und davon muss man Arztrechnungen bzw. Bestandteile davon bezahlen welche nicht von der Beihilfe übernommen werden.