Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855481 times)

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5100 am: 28.02.2023 10:59 »
Das Problem ist der AEZ, der müsste sofort weg! Das ist völlig inakzepabel und spielt Stadt gegen Land aus. Auch bezieht er sich nur auf Mieten. Die Beamten in den Landkreisen müssen z.B. Kita- und Hortgebühren voll zahlen, in Berlin ist dies prkatisch kostenfrei. Was sich diese kranken Gehirne im BMI ausgedacht haben, ist völlig realitätsfremd!

Den Familienzuschlag würde ich so lassen, aber die Bestandteile der Kinder jeweils um 150,00 € pro Kind erhöhen.

Weiterhin würde ich jede Besoldungsgruppe außerhalb der Tarifverhandlungen jeweils 200 € mehr geben, so bekommen die unteren Gruppen prozentual mehr als die Oberen.

Das wäre der richtige Schritt, dazu benötigt kein Monsterentwurf, dass ist auf 20 Seiten niedergeschrieben!

Der AEZ müsste nur eine Stufe haben, welche für alle gilt, egal welchen Familienstand er hat.
Berlin mag ja schön und gut sein.
Aber München und Stuttgart z.B. zahlt man KITA und hohe Mieten.
Daher wie früher eine Ballungsraumzulage für alle.
Und für das dritte Kind, dann einfach den Familienzuschlag deutlich erhöhen.
Und dann die Grundbesoldung deutlich erhöhen.

Verstehe auch nicht wie man mit den Erfahrungsstufen rumspielt.
Da wird jemand nach der Ausbildung sofort als A7er mit Stufe 2 eingestellt.
Was hat das dann noch mit Erfahrungsstufen zu tun.

Ich fand das BW Modell teilweise besser, wo einfach jeder befördert wurde um eine Stufe und es wurde A10m geschaffen.

TorteJones

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5101 am: 28.02.2023 11:00 »
Interessanter Punkt wo doch die Beihilfe erhöht werden soll  ;)

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5102 am: 28.02.2023 11:00 »

Weiterhin würde ich jede Besoldungsgruppe außerhalb der Tarifverhandlungen jeweils 200 € mehr geben, so bekommen die unteren Gruppen prozentual mehr als die Oberen.

Das wäre der richtige Schritt, dazu benötigt kein Monsterentwurf, dass ist auf 20 Seiten niedergeschrieben!

Auch das ist laut DRB-Stellungnahme nicht zulässig, da Sockelbeträge die internen Abstandsgebote verletzen. prozentuale Erhöhungen der Grundgehälter um diese 35% Unterbesoldung in der untersten Besoldungsgruppe auszugleichen wäre der richtige Weg.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5103 am: 28.02.2023 11:09 »
Da Herr Saathoff und die "Seinen" hier mitlesen, ein tatsächliches Beispiel aus meiner Dienststelle.

Zwei Beamte A 11, jeweils verheiratet 2 Kinder, einmal 2 Jahre und einmal 4 Jahre alt.
Nach jetzigen Recht erhalten beide einen Familenzuschlag von 416,92 Euro!

Nach dem jetzigen Entwurf bekommen beide Beamte folgenden AEZ

Beamter wohnhaft in Berlin (Mietstufe IV) - Familienzuschlag 699,92 €
Beamter wohnhaft im Landkreis Barnim (Mietstufe I) - Familienzuschlag 416,92 € (kein AEZ vorgesehen)

Dann im Vergleich Kitakosten:

Beamter wohnhaft in Berlin
- kostenfreie Kita für beide Kinder
- Verpflegungsanteil für beide insgesamt 46,00 €

Beamter wohnhaft im Landkreis Barnim
- Kitagebühren für beide Kinder 456,00 €
- Verpflegungsbeitrag für beide Kinder 192,00 €

Der Berliner Beamte hat im alten Recht schon einen Vorteil von 602,00 € im Monat. Nach dem neuen Recht wächst der Vorteil gegenüber dem Beamten aus dem Landkreis Barnim auf 885,00 € pro Monat.

Das ist doch völlig absurd Herr Saathoff und sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen des BMI!

Und Herr Saathoff, Berlin wird von Ihrer Genossin Giffey regiert und Brandenburg wird vom Genossen Woitke regiert. Also alles eine Partei! Das ist einfach unfassbar!

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5104 am: 28.02.2023 11:48 »
Das Problem ist der AEZ, der müsste sofort weg! Das ist völlig inakzepabel und spielt Stadt gegen Land aus. Auch bezieht er sich nur auf Mieten. Die Beamten in den Landkreisen müssen z.B. Kita- und Hortgebühren voll zahlen, in Berlin ist dies prkatisch kostenfrei. Was sich diese kranken Gehirne im BMI ausgedacht haben, ist völlig realitätsfremd!

Den Familienzuschlag würde ich so lassen, aber die Bestandteile der Kinder jeweils um 150,00 € pro Kind erhöhen.

Weiterhin würde ich jede Besoldungsgruppe außerhalb der Tarifverhandlungen jeweils 200 € mehr geben, so bekommen die unteren Gruppen prozentual mehr als die Oberen.

Das wäre der richtige Schritt, dazu benötigt kein Monsterentwurf, dass ist auf 20 Seiten niedergeschrieben!

Ohne den AEZ geht es nicht, die Entscheidung, wo welche Kinderbetreuungskosten übernommen werden ist Ländersache - und das ist mMn auch gut so. Der Beamte in Deinem Beispiel weiter unten kann frei entscheiden ob er nach Berlin zieht und dort die kostenfreie Kita gegen ggf. höhere Wohnkosten eintauscht, oder ob er es umgekehrt auf dem "platten Land" machen will. Nicht unbedingt in Deiner Beispielregion aber generell.

Bei Wohnkosten ist die Differenzierung richtig aufgehoben, unabhängig davon, dass die Grundbesoldung per se zu niedrig bleibt.

Ansonsten haben manche Vorredner Recht, in D sind viele nicht glücklich mit dem Entwurf, aber am Ende des Tages ist er nach Weisungslage erstellt worden.

Tenor: Das Gericht hat uns ja noch nicht explizit dazu verknackt es anders zu machen, also können wir mal bei den Ländern schauen was die geringsten Akutkosten aufwirft und irgendwie nach Reform klingt.

Solange also kein höchstrichterliches Urteil gegen den Bund als Besoldungsgeber vorliegt (was die heute leitenden Politiker nicht mehr in ihrer Amtszeit erleben werden), wird das ganze Stückwerk bleiben.

Der Hinweis auf die Länder als Konkurrenten um Beamte geht auch insoweit fehl, als dass der weit überwiegende Teil der Beamten des Bundes nicht ohne weiteres in den Landesdienst wechseln kann, sei es örtlich oder wegen der zumeist zu hohen Ämter im Vergleich zu den Länderbeamten, DP-Bündelung sei Dank.
Berlin und manche Landeshauptstadt mag da eine Ausnahme darstellen, aber der Blick muss ja in die Fläche gehen.

Fahnder

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5105 am: 28.02.2023 11:55 »
Die Argumentation schlägt fehl, denn nach dieser hätte der Bund jetzt auch keinerlei Anpassungen ausarbeiten müssen. Hat er aber! Es genügt daher auch in Zukunft nur ein Beschluss zu einem Land, in welchem z.B. alimentative Zuschläge/Familienzuschläge im Verhältnis zu Grundbesoldung etc. begrenzt werden, dann wird auch der Bund wieder reagieren müssen. Ob dies in einem Jahr oder in  fünf Jahren passiert weiß natürlich niemand. Bis dahin kann man nur selber den Rechtsweg bestreiten, um sich alle Anspruche offen halten zu können.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5106 am: 28.02.2023 12:35 »
  * stellt dieser Entwurf das gesamte Verdienstgefüge auf den Kopf und gewährt Leistungen für Beamtenkinder, die für Kinder nicht verbeamteter Eltern niemals gewährt würden. Das ist ungerecht und inakzeptabel.
   * Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird durch den Entwurf offenbar aus kurzsichtigen fiskalischen Gründen heraus außer Kraft gesetzt.

Wobei ich bei diesen zwei Punkten die Argumentation nicht nachvollziehen kann, denn:
1. Seit wann tangiert das allgemeine Verdienstgefüge der Bevölkerung den familienbezogenen Anteil der Besoldung für Beamte? Seit wann tangiert überhaupt das allgemeine Verdienstgefüge die Besoldung? Das macht keinen Sinn.

2.Aus meiner Sicht muss die Besoldung nicht nur dem Amt angemessen sein, sondern auch dem Familienstand, der Kinderzahl und des Wohnortes gegenüber. Das Problem ist, dass diese gute Grundidee in der Umsetzung einfach schlecht ist und hier mehr "verwässert" als gerecht verteilt. Warum denkt der Richter-Bund hier Schwarz-Weiß? Das schürt wie man hier im Forum wieder gut sehen kann nur zu unnötigen Neid-Debatten.

Frankeee2022

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5107 am: 28.02.2023 14:58 »
Wie sieht es mit den Nachzahlungen eigentlich aus, in Bezug auf die AEZ? Wird man da die "alten" Mietstufen heranziehen oder die gegenwärtigen Mietstufen, wenn es zur Auszahlung kommen soll? Miene Gemeinde hatte all die Jahre zuvor die Mietstufe IV, ab 2023 die Mietstufe III.

Dunkelbunter

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« Antwort #5108 am: 28.02.2023 15:00 »
Wie sieht es mit den Nachzahlungen eigentlich aus, in Bezug auf die AEZ? Wird man da die "alten" Mietstufen heranziehen oder die gegenwärtigen Mietstufen, wenn es zur Auszahlung kommen soll? Miene Gemeinde hatte all die Jahre zuvor die Mietstufe IV, ab 2023 die Mietstufe III.

Das weiß noch niemand, da man dazu noch einen eigenen Entwurf für die Nachzahlung machen wollte, welcher aktuell noch nicht vorliegt.

BVerfGBeliever

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« Antwort #5109 am: 28.02.2023 15:26 »
@BalBund: Zunächst mal herzlichen Dank, dass du hier schreibst. So nah dran am BMI-Maschinenraum wie du dürften hier vermutlich die wenigsten von uns sein. Und selbstverständlich: Wenn es irgendwo eine Weisung von "ganz oben" gibt, dürfte es in den meisten Fällen für untere Ebenen eher schwierig bis unmöglich sein, daran unmittelbar und signifikant etwas zu ändern. Das Problem liegt natürlich als allererstes bei der Weisung (bzw. dort, wo sie herkommt).

Dennoch musste ich bei deiner euphemistischen Formulierung "in D sind viele nicht glücklich mit dem Entwurf" tatsächlich ein wenig schmunzeln.

Zum Vergleich nochmal der Blick nach Hessen, wo man in etwa so kommuniziert (ich paraphrasiere mal kurz): "Unsere Haushaltslage ist schwierig, aber wir geben zu, dass die Besoldung verfassungwidrig ist. Daher erhöhen wir jetzt erstmal alle Grundgehälter um 6% und gestehen gleichzeitig ein, dass das nicht ausreicht. Für die weiteren Erhöhungen, die definitiv kommen werden, warten wir zunächst die Entscheidungen des BVerfG ab." Sicherlich ist der Ansatz aus diversen Gründen ebenfalls bedenklich (warum "wartet" die Legislative auf die Judikative?), aber immerhin würde ich mich als hessischer Beamter nicht völlig "für dumm verkauft" fühlen, da wenigstens halbwegs ehrlich mit mir kommuniziert wird.

Hättet ihr (bzw. die D-Abteilung des BMI) nicht zumindest irgendetwas Ähnliches machen können? Und ja, weil du den AEZ erwähnst, gegen einen vernünftig ausgearbeiteten Ortszuschlag hätten vermutlich die Wenigsten etwas zu sagen. Aber dann bitte nicht nur für kinderreiche Beamte und insbesondere ohne "Abschmelzung" nach Besoldungsgruppen. Und noch viel wichtiger: Wo ist zumindest das Eingeständnis, dass sowohl die aktuelle als auch die vorgeschlagene Besoldung eklatant die Verfassung verletzt, verbunden mit dem Hinweis, dass man für eine endgültige Regelung auf das BVerfG wartet?

Kaldron

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« Antwort #5110 am: 28.02.2023 15:46 »
[...]
Der Berliner Beamte hat im alten Recht schon einen Vorteil von 602,00 € im Monat. Nach dem neuen Recht wächst der Vorteil gegenüber dem Beamten aus dem Landkreis Barnim auf 885,00 € pro Monat.
[...]

Wenn der BONNer Beamte heute nach Berlin versetzt werden würde kann er sich aussuchen, ob die Wohnung (120qm, 4Zi) im Barnim ihn ca. 1400€ oder in Berlin ca. 2200€ jeweils kalt kosten würde. Dazu sind die Lebenshaltungskosten Berlin deutlich höher, dafür weniger Transportkosten. Käme damit unter Berücksichtigung Deiner Rechnung grob das Selbe heraus.
Einig sind wir uns doch, dass der grobe Unfug im Wildwuchs von Zulagen/Zuschlägen/Abschmelzungen bei zweifelhaften Grundlagen liegt, die trotzdem keine gefühlte individuelle "Gerechtigkeit" oder oder eine Amtsangemessenheit aufkommen lassen.

BRUBeamter

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« Antwort #5111 am: 28.02.2023 15:47 »
Wer bewusst und willentlich solch eine Weisung erteilt und eine nicht verfassungskonforme Ausarbeitung des Referentenentwurfes in Auftrag gibt, gehöhrt für mich vom Posten entfernt.

Es ist halt wie immer! Wenn man selbst nicht betroffen ist und man auch keine persönlichen Konsequenzen zu befürchten hat, dann kann man natürlich alles in Auftrag geben. Am Ende gibt es wieder Loblieder und Beförderungen und keinen kümmert es.

Schämen sollten sich die Verantwortlichen in D und darüber hinaus!!!

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5112 am: 28.02.2023 16:10 »
Wer bewusst und willentlich solch eine Weisung erteilt und eine nicht verfassungskonforme Ausarbeitung des Referentenentwurfes in Auftrag gibt, gehöhrt für mich vom Posten entfernt.

Es ist halt wie immer! Wenn man selbst nicht betroffen ist und man auch keine persönlichen Konsequenzen zu befürchten hat, dann kann man natürlich alles in Auftrag geben. Am Ende gibt es wieder Loblieder und Beförderungen und keinen kümmert es.

Schämen sollten sich die Verantwortlichen in D und darüber hinaus!!!

Wer ist der oder die Verantwortliche?

Hier findet sich der Wert des Eids wieder:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/fragen-antworten/minister-schwoeren-einen-eid-in-deutschland-wie-kann-man-diese-politiker-verklagen-wenn-sie-nachweislich

Also kurz, nicht notwendig, aber notwendiges Übel, weil es das Gesetz so vorschreibt.

Beamte leisten folgenden Eid:

Zitat
„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “

Mir stellt sich jetzt die Frage, wer im BMI hat den Entwurf schlussgezeichnet? Aus meiner Sicht kann dieses doch nur der Abteilungsleiter D gewesen sein und das ist ein Beamter. Hat er somit gegen seinen Eid verstoßen?

Ansonsten haben manche Vorredner Recht, in D sind viele nicht glücklich mit dem Entwurf, aber am Ende des Tages ist er nach Weisungslage erstellt worden.
Magst du was zu der Weisung erzählen, wenn es nicht zur Verschlusssache gehört? Wer ordnete diese an und vor allem was stand drin?

Bundi

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« Antwort #5113 am: 28.02.2023 16:53 »
@BalBund
Stimme dir zu.
Finde den AEZ dem Grunde nach Okay. Dabei werden ja nur die extrem hohen Mieten in den Ballungszentren kompensiert. Der betroffene Beamte reicht doch den AEZ nur durch an den Vermieter. Danach bleibt dem A11 in Berlin hoffentlich immer noch das gleiche wie einem A11 auf dem Lande, so dass beide eigentlich dem Amte nach gleich besoldet werden, wobei die Lebenskosten in Berlin aller Voraussicht nach höher sein werden als in Barnim zB.
Nur mit einem solchen Element wird der Bund zukünftig dafür Sorge tragen können auch entsprechend Beamte in die Ballungszentren in denen Behörden angesiedelt sind zu bekommen und die höheren Lebenshaltungskosten einigermassen auszugleichen.
Das die KITA Kosten in Zuständigkeit der Laender so unterschiedlich ausfallen ist leider so und das kann leider der Bund als Dienstherr nicht ausgleichen.

Das einzige Problem was ich darin sehe, ist das durch diese ich nenne es mal Zulagenorgie, die frühere Gewichtung zwischen Grundgehalt und Zulagen vollkommen aus den Fugen gerät bzw im schlimmsten Fall auf den Kopf gestellt wird.
Wobei ich zugegebener Massen nicht sagen könnte welche Gewichtung noch akzeptabel sein wird.
Die derzeitige Planung läuft für mich nur darauf hinaus, dass dadurch der Entwurf und die daraus resultierenden Kosten insgesamt so niedrig wie möglich gehalten werden sollen. Und das macht mich so fassungslos, der Entwurf dient eben nicht dazu die Vorgaben des BVerfG umzusetzen, sondern die dadurch festgestellten Mängel vordergründig so weit es geht abzustellen bzw die eigentliche Problematik weiterhin zu verschleiern und weiter zu betreiben.

Leider ist wie du schon feststellst der Entwurf auf Weisung mit einem konkreten Ziel erstellt worden. Da gab es mit Sicherheit feste Vorgaben an denen der Beamte der dieses Entwurf gefertigt hat nicht vorbei kam. Ziel war die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Was mich massiv daran stoert ist, dass dies wider besseres Wissen und mit Vorsatz Vorgaben des BVerfG missachtet oder diese eben nicht umsetzt. Es kann doch in unserem Rechtsstaat nicht angehen, dass nur weil es kein konkretes Urteil des BVerfG hinsichtlich der Bundesbesoldung gibt, der Bund sich mit so einem Argument aus der Verantwortung stiehlt bis das BVerfG dem einen Riegel vorschiebt. Zumal der frühere BMI mit seinem Schreiben ja zum Ausdruck gebracht hat, dass die Bundesbesoldung nicht verfassungskonform ist. Mit solch einem Gebaren hat sich der Dienstherr einseitig von dem gegenseitigen Treueverhältnis gelöst. Lediglich die betroffenen BEamten haben die Ihnen auferlegten Pflichten weiterhin getreu zu erfüllen, hat im Zweifelsfall siehe Streikrecht, ja das BVerfG so festgestellt.

Hummel2805

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« Antwort #5114 am: 28.02.2023 18:28 »
@Kaldron

Der Beamte der von Bonn nach Berlin zieht, kann z.B. auch in den Landkreis Barnim ziehen, hier benötigt man in die Mitte von Berlin je nach dem 30-40 Minuten mit dem Regio. Und wenn es in den Bundesbehörden großzügige Homeoffice Regelungen gibt, zieht der Beamte nicht nach Berlin.

Nochmal zum AEZ - ein Beamter im H-Dienst mit 5 Kinderrn hat mir berichtet (er wohnt in Mietstufe II) , dass er überlegt, eine Wohnung in Mietstufe V-VI anzumieten und seinen Hauptwohnsitz dort zu verlegen. Er bleibt natürlich auf den Lande wohnen und vermietet die Wohnung weiter für Untermieter. Dann hat er ein schönes zusätzliches Einkommen.

Wie schräg ist das denn?