@BalBund: Zunächst mal herzlichen Dank, dass du hier schreibst. So nah dran am BMI-Maschinenraum wie du dürften hier vermutlich die wenigsten von uns sein. Und selbstverständlich: Wenn es irgendwo eine Weisung von "ganz oben" gibt, dürfte es in den meisten Fällen für untere Ebenen eher schwierig bis unmöglich sein, daran unmittelbar und signifikant etwas zu ändern. Das Problem liegt natürlich als allererstes bei der Weisung (bzw. dort, wo sie herkommt).
Dennoch musste ich bei deiner euphemistischen Formulierung "in D sind viele nicht glücklich mit dem Entwurf" tatsächlich ein wenig schmunzeln.
Zum Vergleich nochmal der Blick nach Hessen, wo man in etwa so kommuniziert (ich paraphrasiere mal kurz): "Unsere Haushaltslage ist schwierig, aber wir geben zu, dass die Besoldung verfassungwidrig ist. Daher erhöhen wir jetzt erstmal alle Grundgehälter um 6% und gestehen gleichzeitig ein, dass das nicht ausreicht. Für die weiteren Erhöhungen, die definitiv kommen werden, warten wir zunächst die Entscheidungen des BVerfG ab." Sicherlich ist der Ansatz aus diversen Gründen ebenfalls bedenklich (warum "wartet" die Legislative auf die Judikative?), aber immerhin würde ich mich als hessischer Beamter nicht völlig "für dumm verkauft" fühlen, da wenigstens halbwegs ehrlich mit mir kommuniziert wird.
Hättet ihr (bzw. die D-Abteilung des BMI) nicht zumindest irgendetwas Ähnliches machen können? Und ja, weil du den AEZ erwähnst, gegen einen vernünftig ausgearbeiteten Ortszuschlag hätten vermutlich die Wenigsten etwas zu sagen. Aber dann bitte nicht nur für kinderreiche Beamte und insbesondere ohne "Abschmelzung" nach Besoldungsgruppen. Und noch viel wichtiger: Wo ist zumindest das Eingeständnis, dass sowohl die aktuelle als auch die vorgeschlagene Besoldung eklatant die Verfassung verletzt, verbunden mit dem Hinweis, dass man für eine endgültige Regelung auf das BVerfG wartet?