Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2042208 times)

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5115 am: 28.02.2023 18:34 »
@Kaldron

Der Beamte der von Bonn nach Berlin zieht, kann z.B. auch in den Landkreis Barnim ziehen, hier benötigt man in die Mitte von Berlin je nach dem 30-40 Minuten mit dem Regio. Und wenn es in den Bundesbehörden großzügige Homeoffice Regelungen gibt, zieht der Beamte nicht nach Berlin.

Nochmal zum AEZ - ein Beamter im H-Dienst mit 5 Kinderrn hat mir berichtet (er wohnt in Mietstufe II) , dass er überlegt, eine Wohnung in Mietstufe V-VI anzumieten und seinen Hauptwohnsitz dort zu verlegen. Er bleibt natürlich auf den Lande wohnen und vermietet die Wohnung weiter für Untermieter. Dann hat er ein schönes zusätzliches Einkommen.

Wie schräg ist das denn?

Wie dreist. Aber nicht dumm. Öffnet Tür und Tor für Beschiss. Muss ja nur ein Familienmitglied oder Freund finden, bei dem ich offiziell "wohnen" kann

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5116 am: 28.02.2023 18:49 »
wäre nur das Thema rund um Schule und Kita der Kinder, oder nicht?

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5117 am: 28.02.2023 18:52 »
Der gute Herr Saathoff wurde gerade um Stellungnahme zu den vom Richterverband gerügten Mängel gebeten. Mal sehen, was da kommt.

Falls Sie mitlesen: Gern ausführlich und keine pauschale Antwort zu laufendem Verfahren o.ä. wie gefühlt in 68 anderen Antworten.


BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5118 am: 28.02.2023 19:25 »
Ich muss gestehen, ich tue mich schwer damit, hier weiter mitzuwirken, die Mehrheit der aktiven hier versucht sich lediglich in Stammtischparolen und Bashing auf alles und jeden. Das ist mir zu billig, sorry.
Ja, ich habe vielleicht einen anderen Blick, ja ich kann das nur so lange tun, wie ich meine Anonymität gewahrt sehe, was manche Äußerungen einfach nicht zulässt.

Zunächst: Es bringt weiterhin absolut nichts Herrn Saathoff mit Anfragen zu bombardieren, im Gegenteil, es bewirkt eher, dass die Einwände nicht mehr ernst genommen werden, weil man sich - obwohl formal unzuständig für Dienstrecht - so auf ihn eingeschossen hat. Die richtigen Adressaten sind StS K und PStS Özdemir, letzterer ist aber zurückhaltender im Antworten, was mit seinem relativ jungen Alter und dem Wissen um sein fehlendes Fachwissen zu tun haben dürfte.

Ansonsten: Es meckert sich an der Basis immer leicht, für die Mitarbeitenden im BMI gilt - einmal remonstriert, Karriere ruiniert. Sorry das mag nun hart klingen, aber die Beamten dort werden sich nicht zum Wohle der Mehrheit opfern und ihre förmlich Ministerin darauf hinweisen, dass der Kram vom Verfassungsgericht gefrühstückt wird. Das wird auf Arbeitsebene bis zum StS getragen, der sagt "machen wir nun trotzdem" und das war es.

Die gefundene Lücke, mehr ist es nicht, dass der Besoldungsgeber Bund bisher nicht förmlich belangt wurde von der höchstrichterlichen Klärung wird halt nun ausgenutzt und im kleinsten gemeinsamen Nenner das realisiert, was alle Häuser zu Tragen bereit sind. Zulagen sind Geldmittel, die nicht als "echter Personalmehrbedarf" im Haushalt ausgewiesen werden muss, das erhöht die Chancen für die Minister, Geld für andere Wunschprojekte zu erhalten (siehe hierzu Haushaltsaufstellung 2024)
Was das über die Wertschätzung fürs Berufsbeamtentum bedeutet, mag jeder für sich beurteilen, ich bin kein Wanderprediger, dafür gibt es Silberlocke und Co.






lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5119 am: 28.02.2023 19:50 »
"...... einmal remonstriert, Karriere ruiniert."

Durch so ein Bashing entstanden schon die größten Fehler der Geschichte, und sogar Kriege. Ich könnte mir gut vorstellen, dass Putin nicht gewusst hat in welchem Zustand seine Armee war, weil es sich niemand getraut hat, es ihm zu sagen.

Ist aber in der Wirtschaft genau so. Ein Audi Manager hat mir einmal von einer Konferenz mit Herrn Winterkorn erzählt. Es waren ungefähr 50 Manager versammelt und einer hat Herrn Winterkorn erwidert, das geht so nicht. Herr Winterkorn antwortete ihm vor versammelter Mannschaft: Danke für die Antwort, dann versuchen wir es ohne sie. Es ist kein Wunder, dass es bei einer solchen Führung zum Dieselskandal gekommen ist. >:(

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5120 am: 28.02.2023 19:59 »
Ich habe die groben Fehler des Entwurfes - mit Verweis auf den Richterverband mal an diverse Zeitungen geschickt, seriös und weniger seriös. Mit dem Hinweis, dass jedem Beamten mindestens 35% mehr zustehen. Und weil wir nach deren Meinung ja eh schon den Hals nicht voll kriegen und weil so gerne gegen Beamte gehetzt wird, bin ich mal gespannt, ob jemand auf den Zug aufspringt. Reichweite und Brisanz hat das Thema reichlich. Selbst wenn wieder gehetzt wird, dient es ja auch der Verbreitung in der Öffentlichkeit, woraufhin dann wieder weitere Betroffene aufspringen und klagen werden usw...

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5121 am: 28.02.2023 20:05 »
...

Zunächst: Es bringt weiterhin absolut nichts Herrn Saathoff mit Anfragen zu bombardieren, im Gegenteil, es bewirkt eher, dass die Einwände nicht mehr ernst genommen werden, weil man sich - obwohl formal unzuständig für Dienstrecht - so auf ihn eingeschossen hat. Die richtigen Adressaten sind StS K und PStS Özdemir, letzterer ist aber zurückhaltender im Antworten, was mit seinem relativ jungen Alter und dem Wissen um sein fehlendes Fachwissen zu tun haben dürfte.

...

Das ist ja witzig, zumal Herr Mahmut Özdemir in seiner Antwort selbst schreibt, das PSts Saathoff der richtige Ansprechpartner wäre im Rahmen der antsangemessenen Alimentation.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/ist-die-abteilung-v-im-bmi-der-ansicht-dass-der-gesetzentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation


Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5122 am: 28.02.2023 20:07 »
Ich habe die groben Fehler des Entwurfes - mit Verweis auf den Richterverband mal an diverse Zeitungen geschickt, seriös und weniger seriös. Mit dem Hinweis, dass jedem Beamten mindestens 35% mehr zustehen. Und weil wir nach deren Meinung ja eh schon den Hals nicht voll kriegen und weil so gerne gegen Beamte gehetzt wird, bin ich mal gespannt, ob jemand auf den Zug aufspringt. Reichweite und Brisanz hat das Thema reichlich. Selbst wenn wieder gehetzt wird, dient es ja auch der Verbreitung in der Öffentlichkeit, woraufhin dann wieder weitere Betroffene aufspringen und klagen werden usw...

Ob das jetzt nicht zu voreilig war, wird sich dann Zeigen.
BTW, lass dich nicht zu irgendwelchen Verweisen auf dieses Forum treiben. Hier muss nicht jedes Schmutzblatt mitlesen, denn auch hier gibt es einige unsachliche Kommentare, die ein gefundenes Fressen für diejenigen sind, welche eh schon gegen Beamte hetzen.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5123 am: 28.02.2023 20:11 »


Das ist ja witzig, zumal Herr Mahmut Özdemir in seiner Antwort selbst schreibt, das PSts Saathoff der richtige Ansprechpartner wäre im Rahmen der antsangemessenen Alimentation.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/ist-die-abteilung-v-im-bmi-der-ansicht-dass-der-gesetzentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation

Dann schreibt er noch, dass man sich an den Bürgerservice wenden soll.  ::) ::)
Dann kann ich auch gleich mit meiner dienstlichen Mail schreiben.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5124 am: 28.02.2023 20:15 »
 ;)

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5125 am: 28.02.2023 20:16 »
@Kaldron

Der Beamte der von Bonn nach Berlin zieht, kann z.B. auch in den Landkreis Barnim ziehen, hier benötigt man in die Mitte von Berlin je nach dem 30-40 Minuten mit dem Regio. Und wenn es in den Bundesbehörden großzügige Homeoffice Regelungen gibt, zieht der Beamte nicht nach Berlin.

Nochmal zum AEZ - ein Beamter im H-Dienst mit 5 Kinderrn hat mir berichtet (er wohnt in Mietstufe II) , dass er überlegt, eine Wohnung in Mietstufe V-VI anzumieten und seinen Hauptwohnsitz dort zu verlegen. Er bleibt natürlich auf den Lande wohnen und vermietet die Wohnung weiter für Untermieter. Dann hat er ein schönes zusätzliches Einkommen.



Wie schräg ist das denn?

Das wäre zumindest ein Verstoß gegen das Melderecht, was wiederum beamtenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Das ist schräg, sondern zeigt mir was für Knalltüten im H-Dienst rumfallen. Lass mich raten: Jurist, den in der freien Wirtschaft keiner wollte ;D

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5126 am: 28.02.2023 20:16 »

Das ist ja witzig, zumal Herr Mahmut Özdemir in seiner Antwort selbst schreibt, das PSts Saathoff der richtige Ansprechpartner wäre im Rahmen der antsangemessenen Alimentation.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/ist-die-abteilung-v-im-bmi-der-ansicht-dass-der-gesetzentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation


Nein, das ist nicht witzig, das ist ein grundsätzliches Verständnisproblem.

Richtig ist, dass der öffentliche Dienst (=D) bei PStS S angesiedelt ist. Zuständig für die rechtliche Bewertung ist aber V und die Untersteht untersteht Özdemir. Beide Ressorts sind auf beamteter Seite bei StS K angesiedelt.

Man kann sich natürlich leicht darauf zurückziehen, dass D das Ding verfasst hat, die interne Prüfung ob das Gesetz mit dem Verfassungs- wie auch Verwaltungsrecht in Einklang zu bringen ist, holt sich D aber von V.
Behördenpingpong? Natürlich! und am Ende war es keiner.

BRUBeamter

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« Antwort #5127 am: 28.02.2023 20:22 »

Das ist ja witzig, zumal Herr Mahmut Özdemir in seiner Antwort selbst schreibt, das PSts Saathoff der richtige Ansprechpartner wäre im Rahmen der antsangemessenen Alimentation.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/ist-die-abteilung-v-im-bmi-der-ansicht-dass-der-gesetzentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation


Nein, das ist nicht witzig, das ist ein grundsätzliches Verständnisproblem.

Richtig ist, dass der öffentliche Dienst (=D) bei PStS S angesiedelt ist. Zuständig für die rechtliche Bewertung ist aber V und die Untersteht untersteht Özdemir. Beide Ressorts sind auf beamteter Seite bei StS K angesiedelt.

Man kann sich natürlich leicht darauf zurückziehen, dass D das Ding verfasst hat, die interne Prüfung ob das Gesetz mit dem Verfassungs- wie auch Verwaltungsrecht in Einklang zu bringen ist, holt sich D aber von V.
Behördenpingpong? Natürlich! und am Ende war es keiner.

Das erklärt jetzt auch wie es zu so einem professionellen Entwurf kommt. Sind ja nur Experten am Werk, nichts für Ungut aber wenn sich die StS den schwarzen Peter jetzt schon zuschieben, Gute Nacht Marie!!!

Unknown

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« Antwort #5128 am: 28.02.2023 20:40 »

Das ist ja witzig, zumal Herr Mahmut Özdemir in seiner Antwort selbst schreibt, das PSts Saathoff der richtige Ansprechpartner wäre im Rahmen der antsangemessenen Alimentation.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/ist-die-abteilung-v-im-bmi-der-ansicht-dass-der-gesetzentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation

Nein, das ist nicht witzig, das ist ein grundsätzliches Verständnisproblem.

Richtig ist, dass der öffentliche Dienst (=D) bei PStS S angesiedelt ist. Zuständig für die rechtliche Bewertung ist aber V und die Untersteht untersteht Özdemir. Beide Ressorts sind auf beamteter Seite bei StS K angesiedelt.

Man kann sich natürlich leicht darauf zurückziehen, dass D das Ding verfasst hat, die interne Prüfung ob das Gesetz mit dem Verfassungs- wie auch Verwaltungsrecht in Einklang zu bringen ist, holt sich D aber von V.
Behördenpingpong? Natürlich! und am Ende war es keiner.

Danke für deine Informationen und den Einblick in die innere Organisation. Ich glaube dir direkt deine Worte allerdings habe ich enorme Probleme diese Politik nachzuvollziehen. Natürlich gebe ich dir absolut Recht das am Ende keiner Schuld ist und es niemand war. Dieses inhaltslose Geschwafel von den Staatssekretären kann man sich sparen. Aussagen mit Inhalt darf man nie von einem Politiker erwarten, denn dann wird er angreifbar.

Der Logik nach muss V den Entwurf geprüft und sogar mitgezeichnet haben. Wenn es einen Dienstweg in der Verwaltung gibt, muss der Entwurf meiner Ansicht nach über den Tisch vom Staatssekretär Krösser gegangen sein. Dieser ist übrigens ehemaliger Polizist. Allerdings stellt sich mir dann die Frage, welche Informationen vom Referat zum Staatssekretär wurden bezüglich der Verfassungsmässigkeit weitergegeben. Ich weiß das sind interne Informationen. Es können doch nicht der Referatsleiter, der Unterabteilungsleiter und der Abteilungsleiter dem Staatssekretär berichtet haben, dass der Entwurf verfassungsmässig ist und den Vorgaben des BVerfG entspricht.

Hier gibts übrigens das  Organigramm vom BMI

Sollte ein ehemaliger Polizist nicht absolut an Recht und Gesetz gebunden sein?

clarion

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« Antwort #5129 am: 28.02.2023 21:14 »
Die Leute im BMI sind auch Alles Menschen. Jeder weiß, dass das Ding nicht verfassungsgemäß ist, aber manche Sachverhalte werden einfach nicht laut auf offizieller Eben ausgesprochen, weil die offizielle Feststellung eines Missstandes eine Handlung erfordern würde. So sehen alle einschließlich der Staatsekretäre den Elefanten im Porzellanladen nicht. Mit Beamtenalimentierung ist in der Politik nun mal kein Blumenpott zu gewinnen. Man kann sich höchst erfolgreich mit allen anderen zugegebenermaßen wichtigen Problemen ablenken.

Wenn denn eines Tages die Gerichte die Gestaltungsspielräume auf null reduziert haben, wird man mit den Achseln zucken und sagen: "Müssen wir halt machen."