Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032608 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5145 am: 01.03.2023 12:46 »
Mal aus dem Leserforum der Wochenzeitschrift DIE ZEIT, da geht es darum, wie Arbeitnehmer bei Gehaltverhandlungen über den Tisch gezogen werden (gilt auch für Beamte :) )

Für die Zulagen-Fanatiker (vulgo Fan´s):

"Tja, der Zinseszinseffekt wird oft nicht verstanden"

Wundert mich eigentlich bei Beamten, die sollten doch (von Mathematik möchte ich da nicht reden) normales Rechnen beherrschen?

Nix für ungut :)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5146 am: 01.03.2023 13:24 »
Die Beamten die das im BMI zu verantworten haben sind ja keine A 12 oder 14er, sondern ab B 3 aufwärts. Die sind doch schon längst ausbefördert und könnten, ja sie müssten sogar remonstrieren.

Wie man beim AEZ auf den Abschmelzbetrag kommt, sieht man, wie krank die "Gehirne" dort im BMI sind. Mit normalen logischen Denken hat das nichts zu tun. Vor allen Dingen hat ja man zig Steilvorlagen der Länder bekommen, wie man das halbwegs verfassungsgemäß machen muss (siehe NRW, Hessen, Thüringen usw.)

Und das Schlimme ist, dies wird alles von sogenannten "Sozialdemokraten" verantwortet, die angebliche Partei der sozialen Gerechtigkeit. Die werden sich Alle noch umgucken, im Volk rumort es gewaltig, bei allen Themen ob Besoldung, Bildung, Gesundheitswesen usw. - Lange geht das nicht mehr gut!
@Hummel2805

Auch wenn ich dir dem Grunde nach inhaltlich zustimme, so ist deine Wortwahl “kranke Gehirne” absolut daneben. BalBund hat nicht umsonst geschrieben, dass dieses Bashing und derart Stammtischparolen ihn an der weiteren Mitarbeit hier im Forum zweifeln lassen.
Das wäre ein herber Verlust eines Insiders, der uns in Abständen mit wissenswerten Infos aus dem Bereich BMI versorgt.

Es wäre von daher dringend angeraten die Wortwahl anzupassen.
Wir alle halten nichts von dem Entwurf und wünschten un seine entsprechende Würdigung seitens unseer Dienstherrn aber so geht nach meinem Dafürhalten nicht.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5147 am: 01.03.2023 13:33 »
Die Beamten die das im BMI zu verantworten haben sind ja keine A 12 oder 14er, sondern ab B 3 aufwärts. Die sind doch schon längst ausbefördert und könnten, ja sie müssten sogar remonstrieren.

Wie man beim AEZ auf den Abschmelzbetrag kommt, sieht man, wie krank die "Gehirne" dort im BMI sind. Mit normalen logischen Denken hat das nichts zu tun. Vor allen Dingen hat ja man zig Steilvorlagen der Länder bekommen, wie man das halbwegs verfassungsgemäß machen muss (siehe NRW, Hessen, Thüringen usw.)

Und das Schlimme ist, dies wird alles von sogenannten "Sozialdemokraten" verantwortet, die angebliche Partei der sozialen Gerechtigkeit. Die werden sich Alle noch umgucken, im Volk rumort es gewaltig, bei allen Themen ob Besoldung, Bildung, Gesundheitswesen usw. - Lange geht das nicht mehr gut!
@Hummel2805

Auch wenn ich dir dem Grunde nach inhaltlich zustimme, so ist deine Wortwahl “kranke Gehirne” absolut daneben. BalBund hat nicht umsonst geschrieben, dass dieses Bashing und derart Stammtischparolen ihn an der weiteren Mitarbeit hier im Forum zweifeln lassen.
Das wäre ein herber Verlust eines Insiders, der uns in Abständen mit wissenswerten Infos aus dem Bereich BMI versorgt.

Es wäre von daher dringend angeraten die Wortwahl anzupassen.
Wir alle halten nichts von dem Entwurf und wünschten un seine entsprechende Würdigung seitens unseer Dienstherrn aber so geht nach meinem Dafürhalten nicht.

Sehe ich ähnlich.
Bedenkt man, dass hier auch Beteiligte an dem Gesetzesentwurf mitlesen, finde ich es unvorteilhaft, wenn wir, die hier gegen diesen Entwurf sind und Verbesserungen suchen, uns im Ton vergreifen.

Ziel muss es sein, sachlich gegen diesen, zugegebenermaßen unerhörten Entwurf, vorzugehen.

So habe ich mich entschieden, dem Teilverband, der mich vertritt, meine Sicht der Dinge darzulegen, in der Hoffnung, dass es mir Viele gleich tun und dann in Summe eine indirekte Petition entsteht, welche über alle Verbände, die die Rechte der Beamten vertreten, an das BMI weitergeleitet wird oder zumindest bei in den Stellungnahmen zu jenem Entwurf mit einfließt.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5148 am: 01.03.2023 13:35 »
@unknown
@clarion
Das sollte eigentlich jedem, der einmal in einem Ministerium oder für ein Ministerium tätig war bekannt sein. Man schreibt einen Bericht und erkennt am Ende, wenn der durch die Instanzen gegangen ist, seinen eigenen Bericht nicht mehr wieder.
Dies ist leider so, insbesondere unangenehme oder gar wie in unserem Fall verfassungswidrige Angelegenheiten will keiner hören bzw. nach oben verantworten.
Ja alle Beamten haben eine Remonstrationspflicht und auch ein Recht dazu, aber das ist in aller Regel meist nur graue Theorie.
Im vorliegenden Fall ist sogar noch bedeutender, das hier so vermute ich mal klare politische Vorgaben bestehen die dazu führen dass solch ein Entwurf zustande kommt.
Die aktuelle Koalition steht so mein Eindruck aus all dem Theater was man als Aussenstehender mitbekommt, unter erheblichem Druck und ist sehr fragil. Da will mit Sicherheit keine Partei den Streit vom Zaune brechen, der durch eine verfassungsgemäße Alimentation entstehen dürfte.
Dabei denke ich in aller erster Linie an die haushalterischen Probleme die dadurch verursacht werden, zum einen in den Einzelplänen aber auch im Gesamtkonstrukt des Bundeshaushaltes. Ich stelle mir gerade den BMF vor wenn reelle Zahlen auf ihn zukämen.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5149 am: 01.03.2023 13:37 »
Bedenkt man, dass hier auch Beteiligte an dem Gesetzesentwurf mitlesen...
...glaubst du da wirklich dran?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5150 am: 01.03.2023 13:38 »
Bedenkt man, dass hier auch Beteiligte an dem Gesetzesentwurf mitlesen...
...glaubst du da wirklich dran?

Da bin ich mir sogar sehr sicher.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5151 am: 01.03.2023 13:39 »
Und inwiefern wäre das relevant ?

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5152 am: 01.03.2023 13:47 »
@unknown
@clarion
Das sollte eigentlich jedem, der einmal in einem Ministerium oder für ein Ministerium tätig war bekannt sein. Man schreibt einen Bericht und erkennt am Ende, wenn der durch die Instanzen gegangen ist, seinen eigenen Bericht nicht mehr wieder.
Dies ist leider so, insbesondere unangenehme oder gar wie in unserem Fall verfassungswidrige Angelegenheiten will keiner hören bzw. nach oben verantworten.
Ja alle Beamten haben eine Remonstrationspflicht und auch ein Recht dazu, aber das ist in aller Regel meist nur graue Theorie.
Im vorliegenden Fall ist sogar noch bedeutender, das hier so vermute ich mal klare politische Vorgaben bestehen die dazu führen dass solch ein Entwurf zustande kommt.
Die aktuelle Koalition steht so mein Eindruck aus all dem Theater was man als Aussenstehender mitbekommt, unter erheblichem Druck und ist sehr fragil. Da will mit Sicherheit keine Partei den Streit vom Zaune brechen, der durch eine verfassungsgemäße Alimentation entstehen dürfte.
Dabei denke ich in aller erster Linie an die haushalterischen Probleme die dadurch verursacht werden, zum einen in den Einzelplänen aber auch im Gesamtkonstrukt des Bundeshaushaltes. Ich stelle mir gerade den BMF vor wenn reelle Zahlen auf ihn zukämen.

Ich teile deine Ansicht zu 100 Prozent, jedoch finde ich selber es absolut feige wenn selbst ein B3er nicht in der Lage ist sich vor sein Referat zu stellen und sagt, dass es mit mir keinen verfassungswidrigen Entwurf geben wird. Dieses ist seine Aufgabe. Will die Obrigkeit etwas anderes, sollen sie dieses explizit anweisen und zwar so, dass es beweisbar ist, allerdings wird das nie passieren. Aber das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis bzw. Recht und Unrecht.

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5153 am: 01.03.2023 13:59 »
Stellungnahme der PKV

https://www.pkv.de/positionen/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-sicherstellung-einer-amtsangemessenen-bundesbesoldung-und-versorgung-sowie-zur-aenderung-weiterer-vorschriften/

Die Kritik kommt seitens der PKV natürlich Interessen gesteuert aus dem Grundsatz - weniger Beiträge für die PKV-Unternehmen ...

Und auch sonst ist deren Kritik abseits der bisherigen Rückmeldungen anderer Interessenverbände wie dieser Auszug zeigt:

"Die geplante Erhöhung der Beihilfebemessungssätze für sämtliche Bundesbeamten ist nicht zielgenau. Es profitieren von dieser Ausdehnung der Beihilfeleistungen auch Beamte in höheren Besoldungsstufen, ohne dass dies vom Bundesverfassungsgericht eingefordert worden wäre. Beispiele aus den Bundesländern zur Umsetzung der Rechtsprechung zeigen dagegen, dass passgenau die vom Gericht eingeforderten Entlastungen bei den unteren Besoldungsstufen erreicht werden können, unter anderem durch erhöhte kindbezogene Familienzuschläge, Zuschüsse zur Privaten Krankenversicherung etc.."

Also auf die Wahrung der Abstände zwischen den Entgeltgruppen wird gar nicht eingangen sondern nur auf die Beihilfe Änderungen. Es werden sogar mehr Zuschläge etc. gefordert.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5154 am: 01.03.2023 14:00 »
Und inwiefern wäre das relevant ?

Was meinst du? Dass die mitlesen?

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5155 am: 01.03.2023 14:01 »
Genau

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5156 am: 01.03.2023 14:06 »
Bedenkt man, dass hier auch Beteiligte an dem Gesetzesentwurf mitlesen...
...glaubst du da wirklich dran?

Zumindest der Herr Saathoff hat sich in seinen Antworten schon mehrfach auf diesen Thread bezogen.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5157 am: 01.03.2023 14:07 »
Na dann.....

...also Herr Saathoff...an welcher Stelle haben Sie denn falsch gelesen?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Warzenharry

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« Antwort #5158 am: 01.03.2023 14:10 »
Genau

Auch jene Beamte und Politiker im BMI sind Menschen, wenn hier nun beleidigt wird, dann könnte eine ablehnende Haltung entstehen, die es noch schwerer macht, ein Einsehen herbeizuführen.

was_guckst_du

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« Antwort #5159 am: 01.03.2023 14:13 »
...wir sprechen hier immer noch von Rechtsbrüchen...da hat ein "Einsehen" nichts verloren
Gruß aus "Tief im Westen"

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