Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2076560 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5160 am: 01.03.2023 14:20 »
Ich sehe das anders, man muss die Dinge klar und eindeutig benennen. Ich habe zu mehreren Ministerien Kontakt und bemerke schon seit einiger Zeit teilweise ein Totalversagen der Referatsleitungen (B 3) und den Unterabteilungsleitungen (B 6).
Dieser Entwurf ist völlig inakzeptabel und dürfte niemals ein zuständiges Referat des BMI verlassen.

Herr Saathoff und Herr Özdemir lesen ja hier mit, ich schätze menschlich beide Staatssekretäre, aber sie greifen hier fachlich völlig daneben und haben das Alimentationsprinzip nach GG bis heute nicht verstanden und wollen es nicht verstehen. Und an diesem Punkt treten die Fachbeamten normalerweise in Erscheinung, in diesem Fall ist dies ausgeblieben

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5161 am: 01.03.2023 14:26 »
...wir sprechen hier immer noch von Rechtsbrüchen...da hat ein "Einsehen" nichts verloren

Ja natürlich sprechen wir hier von Missachtung des Grundgesezes und Beschlüssen des BVerfG, dennoch finden diese statt. Es wäre in meinen Augen also zielführender jetzt nicht auch noch den persönlichen Groll einiger Entscheider auf sich zu ziehen, da dies nur dazu führt, dass der Wille, den Rechtsbruch enden zu lassen, noch später eintritt.
Außerdem hat es auch was mit Anstand zu tun und nur weil ein paar im BMI eben jenen Anstand vermissen lassen, müssen wir hier nicht gleichziehen. 

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5162 am: 01.03.2023 14:29 »
...in meinen Augen war die Beamtenschaft lange anständig und sehr geduldig...irgendwann muss auch mal Schluß sein...man darf Anstand nicht mit Schwanz einziehen verwechseln (weil man einzelnen Entscheidern nicht auf den Schlips treten will)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5163 am: 01.03.2023 14:31 »
Ich sehe das anders, man muss die Dinge klar und eindeutig benennen.

Sehe ich genauso.
Wir haben klare Rechtsbrüche ALLER Besoldungsgeber. Diese Besoldungsgeber weigern sich, die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzten. Die Erklärungen, welche hierzu gegeben werden sind teilweise abstrus und beleidigen den Intellekt des Lesers.
Das Verhalten der Besoldungsgeber lässt sich nur durch kursichtige selbstbezogene Motivationsgründe erklären.
Dieses Verhalten wird zu einem weiterem ausbluten des öffentlichen Dienstes führen, es werden weniger neue Anwärter oder die falschen Anwärter zum Dienst kommen und das Bestandspersonal wird weiter demotiviert.
Dies führt dazu, das der öffentliche Dienst über kurz oder lang seinen Pflichtaufgaben nicht mehr nachkommen kann.

Habe ich noch was vergessen? Sollte eigentlich klar und eindeutig genug sein.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5164 am: 01.03.2023 14:33 »
...in meinen Augen war die Beamtenschaft lange anständig und sehr geduldig...irgendwann muss auch mal Schluß sein...man darf Anstand nicht mit Schwanz einziehen verwechseln (weil man einzelnen Entscheidern nicht weh tun will)

Ich gebe dir vollkommen recht aber ausdrücke wie "Was für kranke Hirne" oder der gleichen sind unterhalb jeden Niveaus. Bei allem Ärger....aber das muss nicht sein.

Ich bin genauso verärgert über das Versagen der Führungsetage im BMI, also Ref-, UAbt- und AbtLtr nichtsdestotrotz kann man sachlich bleiben.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5165 am: 01.03.2023 14:35 »
Ich halte ebenso nichts von Beleidigungen und persönlichen Angriffen. Der Anstand sollte in jedem Fall gewahrt bleiben.
Alles darüber hinaus ist m. E. Blödsinn. Es geht nicht um "Wille", "Einsehen", etc.. Änderungen werden erst und ausschließlich aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kommen. Ob hier irgendwelche Mitarbeiter, Staatssekretäre, Hausmeister, Putin und der Nachbar mitlesen, ist völlig und absolut unerheblich.

Ich habe das Gefühl, dass, zumindest augenscheinlich, die Bundesbeamten erst seit dem Urteil aus 2020 für das Thema langsam sensibilisiert sind. In den Ländern geht das ganze schon wesentlich länger. Die Erfahrung zeigt eindeutig, dass, wie oben ausgeführt, die Länder nur das nötigste, wenn überhaupt, machen werden. So lange, bis das Gericht keine Schlupflöcher mehr zulässt. Beiträge in irgendeinem Forum sind, ob positiv oder negativ, völlig egal.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5166 am: 01.03.2023 14:38 »
ok...man sollte dabei ein bestimmtes Niveau nicht unterschreiten...aber selbst diese Ausdrücke sind letztendlich Folge eine politischen Totalversagens...

..Verfassung bleibt Verfassung undist einzuhalten...Verfassung wird nicht erst zur einzuhaltenden Verfassung, wenn Verfassungsgerichte mir meine Gesetze um die Ohren schlagen...was ist das für ein Staat, indem nicht mal seine demokratisch gewählte Legislative im Stande ist, die Verfassung zu achten oder gar wissentlich dagegen verstößt?
Gruß aus "Tief im Westen"

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Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5167 am: 01.03.2023 14:40 »
Ich halte ebenso nichts von Beleidigungen und persönlichen Angriffen. Der Anstand sollte in jedem Fall gewahrt bleiben.
Alles darüber hinaus ist m. E. Blödsinn. Es geht nicht um "Wille", "Einsehen", etc.. Änderungen werden erst und ausschließlich aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kommen. Ob hier irgendwelche Mitarbeiter, Staatssekretäre, Hausmeister, Putin und der Nachbar mitlesen, ist völlig und absolut unerheblich.

Ich habe das Gefühl, dass, zumindest augenscheinlich, die Bundesbeamten erst seit dem Urteil aus 2020 für das Thema langsam sensibilisiert sind. In den Ländern geht das ganze schon wesentlich länger. Die Erfahrung zeigt eindeutig, dass, wie oben ausgeführt, die Länder nur das nötigste, wenn überhaupt, machen werden. So lange, bis das Gericht keine Schlupflöcher mehr zulässt. Beiträge in irgendeinem Forum sind, ob positiv oder negativ, völlig egal.

Mir ging es bzgl. der möglichen Mitleser ja auch nur um die Beleidigungen. Wenn wir sachlich bleiben, dann können gerne noch mehr Menschen mitlesen.
Gut ein Problem hätten wir, wenn die Press mitließt und sich die Kommentare von Kimonbo rausfischt um gegen die faulen Beamten zu hetzen ;D ;D aber ansonsten können gerne alle mitlesen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5168 am: 01.03.2023 14:52 »
Ich sehe das anders, man muss die Dinge klar und eindeutig benennen. Ich habe zu mehreren Ministerien Kontakt und bemerke schon seit einiger Zeit teilweise ein Totalversagen der Referatsleitungen (B 3) und den Unterabteilungsleitungen (B 6).
Dieser Entwurf ist völlig inakzeptabel und dürfte niemals ein zuständiges Referat des BMI verlassen.

Herr Saathoff und Herr Özdemir lesen ja hier mit, ich schätze menschlich beide Staatssekretäre, aber sie greifen hier fachlich völlig daneben und haben das Alimentationsprinzip nach GG bis heute nicht verstanden und wollen es nicht verstehen. Und an diesem Punkt treten die Fachbeamten normalerweise in Erscheinung, in diesem Fall ist dies ausgeblieben

Klar und deutlich benennen ist ja auch in Ordnung, aber du hast unter anderem von "Kranken Gehirnen" gesprochen in dem Zusammenhang und das ist beleidigend und mit Sicherheit nicht zielführend. Bei mir ist die Wut und die Enttäuschung auch riesengross. Würde nach jetziger Sachlage nichts bekommen durch den Entwurf, aber selbst das würde keine derartige Beleidigung rechtfertigen.

BRUBeamter

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« Antwort #5169 am: 01.03.2023 15:11 »
Ich sehe das anders, man muss die Dinge klar und eindeutig benennen. Ich habe zu mehreren Ministerien Kontakt und bemerke schon seit einiger Zeit teilweise ein Totalversagen der Referatsleitungen (B 3) und den Unterabteilungsleitungen (B 6).
Dieser Entwurf ist völlig inakzeptabel und dürfte niemals ein zuständiges Referat des BMI verlassen.

Herr Saathoff und Herr Özdemir lesen ja hier mit, ich schätze menschlich beide Staatssekretäre, aber sie greifen hier fachlich völlig daneben und haben das Alimentationsprinzip nach GG bis heute nicht verstanden und wollen es nicht verstehen. Und an diesem Punkt treten die Fachbeamten normalerweise in Erscheinung, in diesem Fall ist dies ausgeblieben

Klar und deutlich benennen ist ja auch in Ordnung, aber du hast unter anderem von "Kranken Gehirnen" gesprochen in dem Zusammenhang und das ist beleidigend und mit Sicherheit nicht zielführend. Bei mir ist die Wut und die Enttäuschung auch riesengross. Würde nach jetziger Sachlage nichts bekommen durch den Entwurf, aber selbst das würde keine derartige Beleidigung rechtfertigen.

Am Ende disqualifiziert man sich doch nur selbst mit Verhalten und Äußerungen unterhalb der Gürtellinie!
Sachlich und entspannt bleiben - manche Dinge kann man halt auch nicht von jetzt auf gleich erzwingen.

Ich bin auch verärgert und es sind bestimmt viele verärgert. Ich bin mir sicher im BMI sind noch viel mehr verärgert, gerade weil es auch noch aus deren Hause kommt.

Hitzige Debatten und Meinungsäußerungen ja - Beleidigungen nein!!!

Nichtsdestotrotz sollten wir versuchen sachlich zu bleiben.

Bundi

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« Antwort #5170 am: 01.03.2023 15:54 »
Um mal wieder etwas zum Entwurf auf hoffentlich sachlicher Ebene los zu werden.

Auch der Trick mit der Beihilfe ist in meinen Augen eine Farce.
Sicher bringt das wenn Kinder da sind im Monat mal locker einige Euros die der Beamte spart.
Aber insbesondere wenn die PKV so richtig teuer wird, im Alter vor der Pension, die Beiträge so meine Erfahrung aus den letzten Jahrzehnten steigen regelmässig und signifikant, wird das die Betroffenen richtig treffen wenn dann wieder nur 50 % Beihilfe da sind, da die Kinder aus dem Hause bzw keine KiG Berechtigung mehr vorliegt.

Also nachhaltig ist dieser Winkelzug nicht wirklich.
Der Dienstherr spart hier weilt er ja nur zahlt wenn ein Beamter krank wird und hat nicht anders als bei einer Erhoehung der Besoldung permanente Ausgaben.

Bundi

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« Antwort #5171 am: 01.03.2023 16:06 »

..Verfassung bleibt Verfassung undist einzuhalten...Verfassung wird nicht erst zur einzuhaltenden Verfassung, wenn Verfassungsgerichte mir meine Gesetze um die Ohren schlagen...was ist das für ein Staat, indem nicht mal seine demokratisch gewählte Legislative im Stande ist, die Verfassung zu achten oder gar wissentlich dagegen verstößt?

Und das ist, soweit ich es beurteile, mit ein Grund warum ein ausgewiesener Fachmann wie Battis von einer Verfassungskrise spricht.
Dazu kommt dann noch das die Exekutive nicht mehr das Vertrauen in die Rechtmaessigkeit hat. Wir sehen ja hier wie sehr sich die Betroffen auf den Arm genommen fühlen und sehr oft das Vertrauen in die Gesetzgebung und die Dienstherrn verloren haben.

xap

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« Antwort #5172 am: 01.03.2023 16:12 »
Was soll das Gelaber mit dem Bashing von Ministerialbeamten? Fakt ist, es gibt eine Remonstrationspflicht kein -recht. Der Beamte hat zu remonstrieren, ansonsten begeht er eine Dienstpflichtverletzung. Das die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist ja schön - zu beschönigen gibt es da aber nichts. Das darf und muss man ansprechen. Und das letzte was man hier lesen will, sind vorgeschobene Argumente wie die eigene Karriere, die absolut unbeachtlich sind. Und ob nun bestimmte Ministerialbeamte hier weiterhin mitschreiben oder nicht, ist mir im Grunde egal. Ich möchte, dass der konzertierte Rechtsbruch endlich abgestellt wird. Das darf man als Bürger wohl erwarten. Die betreffenden Kollegen sollen sich Eier wachsen lassen oder sich eine Funktion suchen, auf der sie weniger Schaden anrichten.

In diesem Sinne: Namasté.
« Last Edit: 01.03.2023 16:19 von xap »

Bastel

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« Antwort #5173 am: 01.03.2023 16:13 »
Um mal wieder etwas zum Entwurf auf hoffentlich sachlicher Ebene los zu werden.

Auch der Trick mit der Beihilfe ist in meinen Augen eine Farce.
Sicher bringt das wenn Kinder da sind im Monat mal locker einige Euros die der Beamte spart.
Aber insbesondere wenn die PKV so richtig teuer wird, im Alter vor der Pension, die Beiträge so meine Erfahrung aus den letzten Jahrzehnten steigen regelmässig und signifikant, wird das die Betroffenen richtig treffen wenn dann wieder nur 50 % Beihilfe da sind, da die Kinder aus dem Hause bzw keine KiG Berechtigung mehr vorliegt.

Also nachhaltig ist dieser Winkelzug nicht wirklich.
Der Dienstherr spart hier weilt er ja nur zahlt wenn ein Beamter krank wird und hat nicht anders als bei einer Erhoehung der Besoldung permanente Ausgaben.

Die Beihilfe beträgt in der Pension schon heute 70%.

Bundi

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« Antwort #5174 am: 01.03.2023 16:16 »
Um mal wieder etwas zum Entwurf auf hoffentlich sachlicher Ebene los zu werden.

Auch der Trick mit der Beihilfe ist in meinen Augen eine Farce.
Sicher bringt das wenn Kinder da sind im Monat mal locker einige Euros die der Beamte spart.
Aber insbesondere wenn die PKV so richtig teuer wird, im Alter vor der Pension, die Beiträge so meine Erfahrung aus den letzten Jahrzehnten steigen regelmässig und signifikant, wird das die Betroffenen richtig treffen wenn dann wieder nur 50 % Beihilfe da sind, da die Kinder aus dem Hause bzw keine KiG Berechtigung mehr vorliegt.

Also nachhaltig ist dieser Winkelzug nicht wirklich.
Der Dienstherr spart hier weilt er ja nur zahlt wenn ein Beamter krank wird und hat nicht anders als bei einer Erhoehung der Besoldung permanente Ausgaben.

Die Beihilfe beträgt in der Pension schon heute 70%.

Ich weiss, deshalb habe ich ja auch auf die Zeit davor abgestellt, wenn die Kinder aus dem Haus sind bzw kein KiG mehr zusteht und dem Eintritt in die Pesnion. In diesem Zeitraum faellt so habe ich es verstanden die Beihlife wieder zurueck auf 50% und das bedingt wieder hoeheren Aufwand fuer die PKV.