Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2076043 times)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5220 am: 03.03.2023 11:49 »
Na dann hilf mir doch mal zu verstehen, warum ich Milliarden an Länder Zahle, die längst auf eigenen Beinen stehen, warum ich Milliarden an länder zahle, bei denen nicht ansatzweise zu erkennen ist, dass Menschrechte geachtet werden und dass, obwohl wir hier nicht genug Geld haben, um Staatsbedienstete vernünftig zu bezahlen.

Ich bin gespannt

Dafür habe ich dir exemplarische Fragen genannt und Ansätze für deine Recherchen geliefert.
Deine Frage ist aber insofern berechtigt, als dass man die Motivation für politisches Handeln durchaus hinterfragen sollte! Zum Glück gibt es da so einiges an Recherchemöglichkeiten.

Problematisch sehe ich nur die Verknüpfung zwischen Entwicklungshilfe und Bezahlung der Staatsbediensteten. Das klingt so, als wäre Entwicklungshilfe die Ursache für die zu schlechte Bezahlung der Staatsbediensteten. Wenn, dann sollte man alle Ausgaben kritisch hinterfragen, und das nicht an einem Thema festmachen. Stichwort Populismus.

Sorry das sehe ich in keinster Weise so und ich denke auch, dass das bei anderen hier nicht so rüberkommt. Ich finde jedoch, wenn man eine angespannte Haushaltslage als Begründung für nicht realisierbare Gehalterhöhungen nutzt, dann sind wir wieder beim Punkt der Priorisierung, den ich eingangs erwähnt hatte angelangt.

Bevor ich meine Bediensteten schlecht bezahle, streiche ich jegliche unnötige Ausgabe.
Laut meiner Ansicht müssen wir solche Zahlungen, ja dürfen wir solche Zahlungen nicht leisten, wenn es nicht mal für eine vernünftige Bezahlung der eigenen Angestellten reicht.

Sie versorgen doch auch erst ihre eigene Familie und erst dann, wenn genügen übrigbleibt, helfen Sie anderen oder etwa nicht?

Jetzt wird es wieder polemisch. Nein Spaß bei Seite. Ich denke auch, manche Dinge sind ganz einfach zu benennen, egal wer dies ausspricht. Es sind einfache Entscheidungen zu treffen, z.B. ob einem als Regierung die Außenwirkung wichtiger ist als die faire Bezahlung der Angestellten und Amtsträger des Staates. Da muss man überhaupt nichts verkomplizeren. Zur Zeit macht dieser Schwerpunkt keinen Sinn, das mag vielleicht in 10-20 Jahren wieder anders aussehen. Ich denke, statt jedem Thema eine gewaltige Komplexität zu unterstellen, wäre man guter Ding hier eine Dynamik mit in seine persönliche Gleichung mit einfließen zu lassen. Stichwort Anpassungsfähigkeit an nationale und internationale Gegebenheiten.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5221 am: 03.03.2023 11:51 »


Jetzt wird es wieder polemisch. Nein Spaß bei Seite. Ich denke auch, manche Dinge sind ganz einfach zu benennen, egal wer dies ausspricht. Es sind einfache Entscheidungen zu treffen, z.B. ob einem als Regierung die Außenwirkung wichtiger ist als die faire Bezahlung der Angestellten und Amtsträger des Staates. Da muss man überhaupt nichts verkomplizeren. Zur Zeit macht dieser Schwerpunkt keinen Sinn, das mag vielleicht in 10-20 Jahren wieder anders aussehen. Ich denke, statt jedem Thema eine gewaltige Komplexität zu unterstellen, wäre man guter Ding hier eine Dynamik mit in seine persönliche Gleichung mit einfließen zu lassen. Stichwort Anpassungsfähigkeit an nationale und internationale Gegebenheiten.
[/quote]

Sehr gut umschrieben.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5222 am: 03.03.2023 12:07 »
Bevor ich meine Bediensteten schlecht bezahle, streiche ich jegliche unnötige Ausgabe.
Laut meiner Ansicht müssen wir solche Zahlungen, ja dürfen wir solche Zahlungen nicht leisten, wenn es nicht mal für eine vernünftige Bezahlung der eigenen Angestellten reicht.

Sie versorgen doch auch erst ihre eigene Familie und erst dann, wenn genügen übrigbleibt, helfen Sie anderen oder etwa nicht?

Vor allem den ersten Satz sehe ich genau so. Um bei dem Familienbeispiel zu bleiben: Wenn für die Versorgung meiner Familie nicht genug Geld vorhanden ist, prüfe ich alle Ausgaben. Alle. Dazu gehören dann das Netflix-Account, die Vereinsmitgliedschaft und auch Spenden an Dritte usw. Dann priorisiere ich, was für mich wichtig ist.

Zur Ausgangsfrage zurück: Hier erwarte ich eine Prüfung aller Ausgaben und nicht nur die eines Ressorts oder eine Einzelausgabe an sich.

Ansonsten findet man sich da ganz schnell wieder in einer Diskussion wie "Streicht die Zahlungen an die Kirchen, ist ohnehin seit Jahrzenten grundgesetzlich so vorgesehen!", die dann ganz schnell ins Polemische entgleiten kann. Oder man übersieht an anderer Stelle ebenfalls unnötige Ausgaben.

Daher: Alle Ausgaben auf den Prüfstand, Kosten/Nutzen bzw. gesetzliche Grundlagen abwägen und Folgerungen umsetzen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5223 am: 03.03.2023 12:17 »
Es ist doch ganz einfach, die Beamtenbesoldung gehört zu den Pflichtaufgaben. Da kann nichts gekürzt werden. Demgegenüber stehen die freiwilligen Leistungen, dazu gehört nach meiner Auffassung auch die Entwicklungshilfe.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5224 am: 03.03.2023 12:21 »
Bevor ich meine Bediensteten schlecht bezahle, streiche ich jegliche unnötige Ausgabe.
Laut meiner Ansicht müssen wir solche Zahlungen, ja dürfen wir solche Zahlungen nicht leisten, wenn es nicht mal für eine vernünftige Bezahlung der eigenen Angestellten reicht.

Sie versorgen doch auch erst ihre eigene Familie und erst dann, wenn genügen übrigbleibt, helfen Sie anderen oder etwa nicht?

Vor allem den ersten Satz sehe ich genau so. Um bei dem Familienbeispiel zu bleiben: Wenn für die Versorgung meiner Familie nicht genug Geld vorhanden ist, prüfe ich alle Ausgaben. Alle. Dazu gehören dann das Netflix-Account, die Vereinsmitgliedschaft und auch Spenden an Dritte usw. Dann priorisiere ich, was für mich wichtig ist.

Zur Ausgangsfrage zurück: Hier erwarte ich eine Prüfung aller Ausgaben und nicht nur die eines Ressorts oder eine Einzelausgabe an sich.

Ansonsten findet man sich da ganz schnell wieder in einer Diskussion wie "Streicht die Zahlungen an die Kirchen, ist ohnehin seit Jahrzenten grundgesetzlich so vorgesehen!", die dann ganz schnell ins Polemische entgleiten kann. Oder man übersieht an anderer Stelle ebenfalls unnötige Ausgaben.

Daher: Alle Ausgaben auf den Prüfstand, Kosten/Nutzen bzw. gesetzliche Grundlagen abwägen und Folgerungen umsetzen.

Ja da gehe ich mit.

Ich habe explizit diese nur angesprochen, weil der AfDler sowieso schon hier besprochen wurde UND, weile die ,von mir benannten Ausgaben sowieso fraglich sind...m.M.n..

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5225 am: 03.03.2023 12:34 »
Es ist doch ganz einfach, die Beamtenbesoldung gehört zu den Pflichtaufgaben. Da kann nichts gekürzt werden. Demgegenüber stehen die freiwilligen Leistungen, dazu gehört nach meiner Auffassung auch die Entwicklungshilfe.

Gekürzt wurde die letzten Jahre ja nichts. Die Besoldung wurde einfach zu wenig erhöht...

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5226 am: 03.03.2023 13:41 »
Es ist doch ganz einfach, die Beamtenbesoldung gehört zu den Pflichtaufgaben. Da kann nichts gekürzt werden. Demgegenüber stehen die freiwilligen Leistungen, dazu gehört nach meiner Auffassung auch die Entwicklungshilfe.

Völlig zutreffend. Nur sollte man alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand stellen und sich nicht ein Beispiel rauspicken. Sonst wirds schnell polemisch.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5227 am: 03.03.2023 15:00 »
Kann mal mir Technischen Beamten a.D. ein Verwaltungsmensch, der mit Geld zu tun hat (auf Bundesebene) was zu meinem Beitrag #9194, S. 347 erklären?

Da malt ja der Präs. des BRH, Herr Scheller, alles schwarz in schwarz. Verschuldung bei 2,1 Billionen, staatl. Handlungsfähigkeit in Gefahr usw.

Ist da was dran, ist es nicht so schlimm, oder kommt es noch schlimmer?

Hat ja wohl, obwohl es einige bestreiten, Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung, denke ich mal.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5228 am: 03.03.2023 17:16 »
Kann mal mir Technischen Beamten a.D. ein Verwaltungsmensch, der mit Geld zu tun hat (auf Bundesebene) was zu meinem Beitrag #9194, S. 347 erklären?

Da malt ja der Präs. des BRH, Herr Scheller, alles schwarz in schwarz. Verschuldung bei 2,1 Billionen, staatl. Handlungsfähigkeit in Gefahr usw.

Hallo Pendler, als (Verwaltungs)bundesbeamter versuche ich es. Vorweg, ich bin weder beim BRH noch im BMF beschäftigt, aber im Bereich Haushalt und Vergabe tätig. Aus meiner persönlichen Arbeitserfahrung kann ich berichten, dass ich seitens der Leitungsebenen bisher keine Ausgabensensibilität im Sinne des BRH erkenne.

Es ist nach wie vor so, dass stets im Haushaltsaufstellungsverfahren so viel Geld wie möglich für die eigene Behörde gefordert wird. Anschließend arbeitet man während der Haushaltsausführung daran, so viel Geld wie möglich aus dem Schornstein zu blasen ohne dabei offenkundig gegen Vergabe- oder Haushaltsrecht zu verstoßen. Das Geld IRGENDWIE alles auszugeben ist die Vorgabe der Behördenleitung. Wenn man es nicht geschafft hat alles auszugeben, weil der Betrieb auch seine Grenzen bei der Umsetzung neuer Anforderungen hat, fällt das immernoch negativ auf den Haushalt zurück. Mit Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hat das wenig zu tun. Der Kontrolldruck des BRH liegt nahe null. Selbst wenn Teile der Führung bestimmte Maßnahmen kritisch sehen, ist es offenbar zu unwichtig, Geldverschwendung zu stoppen.

Kurzer Abgleich mit dem Steueraufkommen der letzten zwei Jahre:
Die Steuereinnahmen stiegen erheblich, obwohl Steuererhöhungen bekanntlich mit einem gelben BMF ein absolutes Tabu sind.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-steuereinnahmen-2022.html

Demnach müssen die Äußerungen des P BRH ausgabenseitig bedingt sein. Der mit Abstand größte Kostenfaktor im Bundeshaushalt sind die Sozialleistungen. Und das bei einem hohen Niveau an Vollbeschäftigung. Ich sehe es als prekär an, wie sehr der Staat kompensieren muss, dass Menschen nicht auskömmlich von ihrer Arbeit leben können. Auch die Zuschüsse zur Rentenversicherung sind gigantisch. Dazu haben wir eine Krise der Lebenshaltungskosten. Und viele geburtenstarke Jahrgänge gehen ja erst noch in Rente. Das wird Einnahmen senken und Ausgaben erhöhen.

So droht ein finanzieller Kollaps wenn es nicht gelingt, die Lebenshaltungskosten zu senken, z.B. durch ein massives Angebot an Wohnungen, die den Kommunen gehören. Maßahmen, die die Baukosten senken und die massive Förderung von Wohneigentum.

Die Lage ist also auch meines Erachtens ernst. Aber nur weil man schon lange Zeit immer mehr Geld in Schmerzmittel steckt als in eine Therapie.

Volkswirtschaftlich stehen hohen Schulden stets auch hohe Vermögen gegenüber. So funktioniert unser Geldsystem schlicht und ergreifend. Ich empfehle dazu nochmal die herausragende arte-Doku Oeconomia.

Daher kann ich apokalyptischen Wandgemälden wenig abgewinnen. Die einzige Frage ist, ob es gelingt, die nötigen Investitionen in Bildung, wirtschaftliche Transformation und Wohnraum zu tätigen so lange man noch handlungsfähig ist.

Im worst case findet eine dramatische Verlagerung dahingehend statt, dass Schulden und Vermögen nicht mehr landesintern ausgeglichen sind, sondern dass die Schulden in Deutschland aufgenommen werden und das Geld abfließt (Außenhandelsdefizit).

Erst dann gibt es einen tatsächlichen Wohlstandsverlust aus deutscher Perspektive, der mehr ist als ein Verteilungskampf zugunsten der oberen 10%, was derzeit der Fall ist.

Ich hoffe das war ein bisschen hilfreich. Eine fundierte Antwort auf deine Frage, könnte natürlich auch hunderte Seiten füllen und mir liegt wohl kaum die Datengrundlage des BRH vor.

Pendler1

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« Antwort #5229 am: 04.03.2023 11:29 »
@emdy, #5228

Hallo emdy,

vielen Dank für die Info und die Mühe, die Du Dir gemacht hast.
Grüße Pendler1

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5230 am: 05.03.2023 13:59 »
Gerade im Spiegel TV gesehen, wie in Berlin Taschenweise Lebensmittel an Bürgergeldempfänger verteilt werden.

Herr Saathoff, darf ich mich da als Beamter auch bald anstellen? Zählen mD und teilweise gD nicht auch als bedürftig?

Warzenharry

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« Antwort #5231 am: 06.03.2023 07:56 »
Moin Moin liebe Kolleg*innen und Kamerad*innen,

ich habe mir jetzt mal die Stellungnahme des DBB durchgelesen und möchte folgende Frage stellen:

Haben die Kolleg*innen dort einen anderen Entwurf vorliegen gehabt?

Stand jetzt, bitte korrigiert mich, sofern ich flasch liege, findet es der DBB völlig in Ordnung nur den eD und den mD tabellenwirksam zu erhöhen und verliert kein Wort darüber, dass dies das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und Laufbahnen untergräbt.
In einem kleinen Nebensatz auf S5 des Entwurfes (1. Abs) wird erwähnt, dass aus Sicht des DBB eine generelle Anhebung der Grundgehaltssätze der richtige Ansatzpunkt wäre.  :o :o

Wenn ich das mit der Stellungnahme des deutschen Richterbundes vergleiche, frage ich mich, was die Entwürfeverfasser dort im DBB verloren haben. So eine Stellungnahme bekommt jeder Verwaltungsbeamte hin, der sich einliest.

Ich glaube, die, die hier meinten, dass der DBB einknickt hatten recht.

Sofern hier jemand vom DBB mitliest, sorry aber dass ist meine Meinung zu diesem weichgespültem Papier.

 

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« Antwort #5232 am: 06.03.2023 08:05 »
Moin Warzenharry,

Ihre Verwunderung rührt wahrscheinlich daher, dass Sie die Stellungnahme des dbb aus dem Jahre 2021 zum damaligen Referentenentwurf gelesen haben.

Die Stellungnahme des dbb zum aktuellen Referentenentwurf habe zumindest ich öffentlich noch nicht gefunden...


Warzenharry

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« Antwort #5233 am: 06.03.2023 08:12 »
Moin Warzenharry,

Ihre Verwunderung rührt wahrscheinlich daher, dass Sie die Stellungnahme des dbb aus dem Jahre 2021 zum damaligen Referentenentwurf gelesen haben.

Die Stellungnahme des dbb zum aktuellen Referentenentwurf habe zumindest ich öffentlich noch nicht gefunden...

Ups:  ;D ;D tatsächlich. Ich bin peinlich berührt.  ::)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5234 am: 06.03.2023 08:24 »
Nach der Andeutung von User xap scheint die Stellungnahme des dbb zum Referentenentwurf 2023 schon vorzuliegen.

Die Stellungnahmen des dbb und vbob liegen mittlerweile vor. Links kann ich noch nicht beisteuern, ggf lade ich sie irgendwo hoch. Oder hat jemand offizielle Links dazu?