Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954007 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5250 am: 06.03.2023 12:35 »
Sehr geehrter Herr Saathoff,

ich hoffe Sie kommen nach den Stellungnahmen der Gewerkschaften wieder zur Vernunft zurück und denken mal mit normalen Menschenverstand nach.
Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, und ich meine auch Ihre Genossen Sozialdemokraten, dann kommen sie vielleicht zur Vernunft, wenn die AFD in Umfragen bundesweit über 20% sind, dass wird bald der Fall sein.

Warum schreibe ich das? Ich bin letztens wieder mit über zehn Bundespolizeibeamten dienstlich zusammengetroffen, Besoldungsgruppen jeweils von A 10 bis A 13.

Ohne was zu übertreiben, davon wählen 30% AFD und 40% sympathiesieren mit der AFD.
Soweit sind wir in diesem Land schon gekommen, dass die Staatsdiener über zwei Drittel rechts wählen und denken.

Aber machen Sie ruhig so weiter!
   

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5251 am: 06.03.2023 13:03 »

Soweit sind wir in diesem Land schon gekommen, dass die Staatsdiener über zwei Drittel rechts wählen und denken.
   

Ist in den USA doch auch kein Problem. Da wird von einer rechten Partei sogar alle paar Jahre mal der Präsident gestellt.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5252 am: 06.03.2023 13:27 »
In einer politischen Zweiparteienlandschaft gibts halt auch keine Mitte ;-)
« Last Edit: 06.03.2023 13:36 von TheBr4in »

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5253 am: 06.03.2023 14:47 »
Pu die Stellungnahme des DBwV ist jawohl auch ein Witz:

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/verfassungskonforme-besoldung-der-dbwv-nimmt-stellung

Ernsthaft? Grundsätzlich sollte man wohl zufrieden sein das der Besoldungsgesetzgeber das Thema angeht ... das Gesetz ist kein Attraktivitätsgesetz...ERNSTHAFT was bitte ist eine gerechte Bezahlung dann?

Hier derAuszug:
Die wesentliche Mindestleistung des vorliegenden Referentenentwurfs sei aber, so Buch weiter, nichts anderes als die überfällige Umsetzung einer höchstrichterlichen Vorgabe. Das Gesetz ist also kein Attraktivitätsgesetz für Richter, Beamte und Soldaten

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5254 am: 06.03.2023 15:36 »
Gibt es beim DBwV eine aktualisierte Fassung des Referentenentwurfs von der wir noch nichts mitbekommen haben?  :o ::)

Pu die Stellungnahme des DBwV ist jawohl auch ein Witz:

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/verfassungskonforme-besoldung-der-dbwv-nimmt-stellung

Ernsthaft? Grundsätzlich sollte man wohl zufrieden sein das der Besoldungsgesetzgeber das Thema angeht ... das Gesetz ist kein Attraktivitätsgesetz...ERNSTHAFT was bitte ist eine gerechte Bezahlung dann?

Hier derAuszug:
Die wesentliche Mindestleistung des vorliegenden Referentenentwurfs sei aber, so Buch weiter, nichts anderes als die überfällige Umsetzung einer höchstrichterlichen Vorgabe. Das Gesetz ist also kein Attraktivitätsgesetz für Richter, Beamte und Soldaten

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5255 am: 06.03.2023 17:18 »
Den Referentenentwurf des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung hat das BMI öffentlich gemacht.
Sehr schade, dass der DBwV seine Stellungnahme nicht veröffentlicht bzw. nur Mitgliedern zugänglich macht.
Aus dem kurzen öffentlichen Teil entnehme ich, dass es dem DBwV hauptsächlich um Mindestbesoldung, aber weniger um amtsangemessene Besoldung geht.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5256 am: 06.03.2023 18:53 »
Für mich ist das seitens DBwV eine clevere strategische Entscheidung. Die werden sagen, lass den dbb an vorderster Front gegen den Entwurf kämpfen und wir zählen auf kleinere Verbesserungen im Detail die explizit auf Soldaten zu geschnitten sind. Natürlich wollen sie es sich mit den Abgeordneten nicht verscherzen, weil sie eben die brauchen für ihre Lobbyarbeit. Ich erinnere mich da an die gesetzliche Einführung des Trennungsgelds für Soldaten. Da sind die auch bei den Abgeordneten Klinken putzen gegangen. Rein aus dieser Motivation werde die sich sehr zurück gehalten haben, ob das sinnvoll ist sei mal dahin gestellt.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5257 am: 06.03.2023 19:40 »
Clever?

Für mich offenbart das eine verdrehte Klientelpolitik, bei der die Verfassung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Von Soldaten erwarte ich deutlich mehr Verfassungstreue!

Und dass sich dieser Buch über ein paar Brosamen freut, die man ihm hingeworfen hat, ohne Worte.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5258 am: 06.03.2023 21:11 »
[...]
Sehr schade, dass der DBwV seine Stellungnahme nicht veröffentlicht bzw. nur Mitgliedern zugänglich macht.
Aus dem kurzen öffentlichen Teil entnehme ich, dass es dem DBwV hauptsächlich um Mindestbesoldung, aber weniger um amtsangemessene Besoldung geht.
Ersteres. Meinen Informationen nach ist die Stellungnahme im internen Mitglieder Bereich genau so oberflächlich und nichtssagend wie die Einleitung. Ein Totalausfall.

Aber im Bundeswehrverband scheint man der Auffassung zu sein, dass der aktuelle Entwurf gar nicht mal soooo verkehrt ist. Er muss halt noch a weng getweakt werden, dann geht das scho.

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5259 am: 06.03.2023 21:13 »
Für mich ist das seitens DBwV eine clevere strategische Entscheidung. Die werden sagen, lass den dbb an vorderster Front gegen den Entwurf kämpfen und wir zählen auf kleinere Verbesserungen im Detail die explizit auf Soldaten zu geschnitten sind. Natürlich wollen sie es sich mit den Abgeordneten nicht verscherzen, weil sie eben die brauchen für ihre Lobbyarbeit. Ich erinnere mich da an die gesetzliche Einführung des Trennungsgelds für Soldaten. Da sind die auch bei den Abgeordneten Klinken putzen gegangen. Rein aus dieser Motivation werde die sich sehr zurück gehalten haben, ob das sinnvoll ist sei mal dahin gestellt.

Wo sollen den die Verbesserungen explizit für Soldaten sein. Soldaten beginnen grundsätzlich weiter bei A3 und sind von den höheren EingangsStufen bis A7 ausgenommen. Zudem ist der personaldurchsatz deutlich höher als im Beamtenapparat. Alle SaZ die ab 1.7. den Dienst antreten, würden den FamZ Stufe 1 nie mehr bekommen können.

blubb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5260 am: 06.03.2023 21:53 »
Pu die Stellungnahme des DBwV ist jawohl auch ein Witz:

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/verfassungskonforme-besoldung-der-dbwv-nimmt-stellung

Ernsthaft? Grundsätzlich sollte man wohl zufrieden sein das der Besoldungsgesetzgeber das Thema angeht ... das Gesetz ist kein Attraktivitätsgesetz...ERNSTHAFT was bitte ist eine gerechte Bezahlung dann?

Hier derAuszug:
Die wesentliche Mindestleistung des vorliegenden Referentenentwurfs sei aber, so Buch weiter, nichts anderes als die überfällige Umsetzung einer höchstrichterlichen Vorgabe. Das Gesetz ist also kein Attraktivitätsgesetz für Richter, Beamte und Soldaten

Ja man könnte echt meinen der DBwV findet den Entwurf super...und nur Kleinigkeiten müssten nachgebessert werden,
dass die Besoldung generell höher sein müsste für alle...oder der Abstand zwischen den jeweiligen Besoldungen gewart bleiben sollte und und keine Spur...Danke für nichts.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5261 am: 06.03.2023 23:44 »
Dieser unlängst veröffentlichte Beitrag Ulrich Battis' fasst die generelle Problematik noch einmal schlüssig zusammen: https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses Es wäre erstaunlich und ist nicht zu erwarten, wenn bzw. dass das Bundesverfassungsgericht sachlich zu anderen Ergebnissen kommen sollte. Nicht umsonst ist Ulrich Battis' wegen seines Grundgesetz- und Kommentars zum Bundesbesoldungsgesetz einer der renommiertesten thematischen Fachleute. Auch dieser sein Beitrag dürfte einiges Gewicht in der rechtswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit und in der Rechtsprechung entfalten.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5262 am: 07.03.2023 08:04 »
Danke Swen, sehr lesenswert der Artikel.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5263 am: 07.03.2023 08:35 »
battis zitiert Schwan :D :D. Glückwunsch Swen, chapeau!

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5264 am: 07.03.2023 08:38 »
Clever?

Für mich offenbart das eine verdrehte Klientelpolitik, bei der die Verfassung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Von Soldaten erwarte ich deutlich mehr Verfassungstreue!

Und dass sich dieser Buch über ein paar Brosamen freut, die man ihm hingeworfen hat, ohne Worte.
Ja, clever in dem Sinne, dass der DBwV der Konfrontation mit den Abgeordneten, die sie dringend brauchen für ihre Lobbyarbeit aus dem Weg gehen. Wenn der dbb Verbesserungen für Beamte "erkämpft" dann gelten die automatisch auch für die Soldaten mit und der DBwV braucht dafür keine Energie investieren und kann sich in der Zwischenzeit, um weitere Verbesserungen für Soldaten kümmern. Warum sollen die es sich mit den Abgeordneten verscherzen, die sie so dringend brauchen?
Ich persönlich finde die Stellungnahme ein absoluter Skandal. Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Soldaten. Viel interessanter finde ich, ob der DBwV Rechtsschutz gewähren wird, um später dagegen vorzugehen.

Für mich ist das seitens DBwV eine clevere strategische Entscheidung. Die werden sagen, lass den dbb an vorderster Front gegen den Entwurf kämpfen und wir zählen auf kleinere Verbesserungen im Detail die explizit auf Soldaten zu geschnitten sind. Natürlich wollen sie es sich mit den Abgeordneten nicht verscherzen, weil sie eben die brauchen für ihre Lobbyarbeit. Ich erinnere mich da an die gesetzliche Einführung des Trennungsgelds für Soldaten. Da sind die auch bei den Abgeordneten Klinken putzen gegangen. Rein aus dieser Motivation werde die sich sehr zurück gehalten haben, ob das sinnvoll ist sei mal dahin gestellt.

Wo sollen den die Verbesserungen explizit für Soldaten sein. Soldaten beginnen grundsätzlich weiter bei A3 und sind von den höheren EingangsStufen bis A7 ausgenommen. Zudem ist der personaldurchsatz deutlich höher als im Beamtenapparat. Alle SaZ die ab 1.7. den Dienst antreten, würden den FamZ Stufe 1 nie mehr bekommen können.

Ich meinte nicht die Verbesserungen in diesem Entwurf, sondern eher die Verbesserungen der letzten Jahre. Ich weiss es sind nur kleine Schritte gewesen, jedoch so unerfolglos werden sie nicht gewesen sein.