Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2056673 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5265 am: 07.03.2023 08:52 »
Dieser unlängst veröffentlichte Beitrag Ulrich Battis' fasst die generelle Problematik noch einmal schlüssig zusammen: https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses Es wäre erstaunlich und ist nicht zu erwarten, wenn bzw. dass das Bundesverfassungsgericht sachlich zu anderen Ergebnissen kommen sollte. Nicht umsonst ist Ulrich Battis' wegen seines Grundgesetz- und Kommentars zum Bundesbesoldungsgesetz einer der renommiertesten thematischen Fachleute. Auch dieser sein Beitrag dürfte einiges Gewicht in der rechtswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit und in der Rechtsprechung entfalten.

Vielen Dan, Swen für das Einstellen dieses sehr informativen Artikels!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5266 am: 07.03.2023 08:57 »
battis zitiert Schwan :D :D. Glückwunsch Swen, chapeau!

War auch mein Gedanke. Das ist schon ordentlich.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5267 am: 07.03.2023 09:43 »
Wie geht es den jetzt nach den Stellungnahmen weiter? Ich meine damit zum einen das weitere Verfahren und die zeitlichen Fristen für die jeweiligen Verfahrensstadien?

Hat jemand Ahnung davon?

Echt peinlich die Stellungnahme des DBwV! Wie kann man nur so eigensinnig und gegen Beamteninteressen Stellung nehmen in Anbetracht dessen, dass bei der Bundeswehr neben Soldaten auch viele Beamte beschäftigt sind! Echt traurig und beschämend!!!

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5268 am: 07.03.2023 09:52 »
Ich denke mal, das grobe Ziel wird sein, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5269 am: 07.03.2023 11:07 »
Dieser unlängst veröffentlichte Beitrag Ulrich Battis' fasst die generelle Problematik noch einmal schlüssig zusammen: https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses Es wäre erstaunlich und ist nicht zu erwarten, wenn bzw. dass das Bundesverfassungsgericht sachlich zu anderen Ergebnissen kommen sollte. Nicht umsonst ist Ulrich Battis' wegen seines Grundgesetz- und Kommentars zum Bundesbesoldungsgesetz einer der renommiertesten thematischen Fachleute. Auch dieser sein Beitrag dürfte einiges Gewicht in der rechtswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit und in der Rechtsprechung entfalten.

Auch wenn der Beitrag öffentlich zugänglich ist, stellt sich mir die Frage, ob man den Beitrag als Begründung für einen Widerspruch verwenden kann? Z.B. als Beilage zum Widerspruchsschreiben? Gibt es hier urheberrechtliche Bedenken?

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5270 am: 07.03.2023 11:15 »
@PolareuD: Interessante Frage, aber warum eigentlich? Grundsätzlich haben wir ja eigentlich genügend Material, um seitenweise Widersprüche zu schreiben.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5271 am: 07.03.2023 11:25 »
@PolareuD: Interessante Frage, aber warum eigentlich? Grundsätzlich haben wir ja eigentlich genügend Material, um seitenweise Widersprüche zu schreiben.

Das stimmt, genügend Infomaterial ist hier im Forum vorhanden.

Der Beitrag in der DRiZ ist aber eine sehr gute und umfängliche Zusammenfassung der Thematik mit der man vielleicht bei seiner jeweiligen Bezügestelle zur Erhellung beitragen kann?

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5272 am: 07.03.2023 11:37 »
@PolareuD: Interessante Frage, aber warum eigentlich? Grundsätzlich haben wir ja eigentlich genügend Material, um seitenweise Widersprüche zu schreiben.

Das stimmt, genügend Infomaterial ist hier im Forum vorhanden.

Der Beitrag in der DRiZ ist aber eine sehr gute und umfängliche Zusammenfassung der Thematik mit der man vielleicht bei seiner jeweiligen Bezügestelle zur Erhellung beitragen kann?

Nun, ein bisschen Erhellung schadet dort sicher nicht... nur ist die Frage, ob sich dies in Taten überträgt. Dies wage ich zu bezweifeln.

Gewerkschaften, Medien und Abgeordnete würden sich eher als Adressat anbieten.
Gerade die Lobhudelnden Speichellecker wie der BBB sollte von jedem seiner Mitglieder damit konfrontiert werden.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5273 am: 07.03.2023 11:39 »
Nur wird die Bezügestelle mangels fehlender gesetzlicher Regelungen nichts weiter machen können.

Das BVA kann von sich auch nicht einfach anders besolden, oder bzgl. etwaiger Weisungen durch BMI Widerschprüche ruhend oder nicht ruhend stellen.

Jetzt ist leider das BMI dran, den Entwurf abzuändern und dann dem Bundestag vorzulegen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5274 am: 07.03.2023 11:47 »
Dieser unlängst veröffentlichte Beitrag Ulrich Battis' fasst die generelle Problematik noch einmal schlüssig zusammen: https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses

Auch wenn der Beitrag öffentlich zugänglich ist, stellt sich mir die Frage, ob man den Beitrag als Begründung für einen Widerspruch verwenden kann? Z.B. als Beilage zum Widerspruchsschreiben? Gibt es hier urheberrechtliche Bedenken?

@PolareuD: Interessante Frage, aber warum eigentlich? Grundsätzlich haben wir ja eigentlich genügend Material, um seitenweise Widersprüche zu schreiben.

Das stimmt, genügend Infomaterial ist hier im Forum vorhanden.

Der Beitrag in der DRiZ ist aber eine sehr gute und umfängliche Zusammenfassung der Thematik mit der man vielleicht bei seiner jeweiligen Bezügestelle zur Erhellung beitragen kann?

Nun, ein bisschen Erhellung schadet dort sicher nicht... nur ist die Frage, ob sich dies in Taten überträgt. Dies wage ich zu bezweifeln.

Gewerkschaften, Medien und Abgeordnete würden sich eher als Adressat anbieten.
Gerade die Lobhudelnden Speichellecker wie der BBB sollte von jedem seiner Mitglieder damit konfrontiert werden.

Ich tendiere zum Standpunkt, dass Erhellung und Druck auf allen Seiten zur Lösung beitragen kann.

Aber zurück zur Eingangsfrage: Ist es urheberrechtlich statthaft den DRiZ-Beitrag für einen Widerspruch zu verwenden?

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5275 am: 07.03.2023 11:51 »
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Könnte das Abhilfe schaffen? Die müssten es am besten wissen oder?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5276 am: 07.03.2023 12:10 »
@ Lichtstifter: Danke für die Info

So ganz erschließt sich mir die urhebersichtliche Situation im Zusammenhang mit meiner Frage noch nicht. Ich war aber mal so frei und habe die angegebene Email-Adresse für eine Anfrage bei der DRiZ genutzt.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5277 am: 07.03.2023 12:15 »
Gibt glaube ich §45 UrhG dafür. Fragen schadet trotzdem nicht.

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5278 am: 07.03.2023 13:12 »
Einfach an die Gewerkschaften wie DBwV u d andere sie den Entwurf für gut empfinden dichtpflastern mit Mails! Das gleiche an Abgeordnete des Wahlkreises oder Herrn Saathoff usw. Machen das genug Leute erzeugt dies auch Druck! Hier im Forum bringt das nichts!

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5279 am: 07.03.2023 13:28 »
Echt peinlich die Stellungnahme des DBwV! Wie kann man nur so eigensinnig und gegen Beamteninteressen Stellung nehmen in Anbetracht dessen, dass bei der Bundeswehr neben Soldaten auch viele Beamte beschäftigt sind! Echt traurig und beschämend!!!

„Der DBwV veröffentlicht grundsätzlich keine Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. Deshalb können wir Ihnen leider diese nicht zur Verfügung stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.“

Taufrisch von einem Kameraden bekommen.  :(