Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3930329 times)

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5295 am: 08.03.2023 10:23 »
99% im Forum gehen sowieso leer aus, weil die meisten erst ab 2020 Widerspruch eingelegt haben und nur einige davor.

Also hinsichtlich SH wäre ich mir da nicht so sicher. Von 2007 bis 2021 hat das Finanzministerium jeweils jährlich eine Gleichbehandlungzusage gegeben und diese jedem Beamten individuell mit der Bezügerechnung bekannt gegeben. Hier ist mehr als zweifelhaft, ob sich das Land bei dieser Lage auf die fehlende haushaltsnahe Geltendmachung berufen kann.

Deren Erfordernis soll die Besoldugnsgesetzgeber ja vor unabsehbaren und unbekannten Nachzahlungsverpflichtungen schützen. Hier waren die eventuellen Nachzahlungsverpflichtungen ab 2007 ausdrücklich bekannt und es gab folglich die Möglichkeiten Rückstellungen zu bilden (was natürlich nicht geschah).

Hier wird es darauf ankommen, welche Rechtsqualität die Verwaltungsgerichte diesen Erlassen aus dem FM beimessen. Ich sehe darin einen (zumindest konkludente) Verzicht des Dienstherren auf die haushaltsnahe Geltendmachung und würde das ggf. auch gerichtlich klären lassen.

DeGr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5296 am: 08.03.2023 10:28 »
99% im Forum gehen sowieso leer aus, weil die meisten erst ab 2020 Widerspruch eingelegt haben und nur einige davor.

In unserer Kreisverwaltung (> 1000 MA) wird seit über 10 Jahren jährlich ein Muster-Widerspruch vom PR verschickt und von einem Großteil der verbeamteten Belegschaft eingereicht. Alle Verfahren wurden von Beginn an ruhend gestellt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5297 am: 08.03.2023 10:38 »

Hä? Dafür ist die Bekanntgabe doch gedacht! Alles auf der Liste wird dieses Jahr endgültig entschieden!!

Haha.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2019/vorausschau_2019.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022.html

Schau mal das erste Verfahren an und in wie oft es in der Jahresvorschau war...

Irgendwie schon lächerlich...

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5298 am: 08.03.2023 10:47 »

Hä? Dafür ist die Bekanntgabe doch gedacht! Alles auf der Liste wird dieses Jahr endgültig entschieden!!

Haha.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2019/vorausschau_2019.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022.html

Schau mal das erste Verfahren an und in wie oft es in der Jahresvorschau war...

Irgendwie schon lächerlich...

...trifft leider mittlerweile auf nahezu alles zu, was so verzapft wird...

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5299 am: 08.03.2023 11:45 »
Um mal wieder allgemein zu werden.

In meiner Gegend sind viele HighTech Unternehmen (Umwelt)  und Handwerksbetriebe, die händeringend gute, qualifizierte Mitarbeiter suchen.

Da wird viel gemacht. 4-Tage-Woche bei voller Bezahlung, komplette Bezahlung von Pendlerkosten, Dienstwagen auf Wunsch, übertarifliche Bezahlung, Computerausstattung zu Hause usw. usf.

Von unserem Dienstherren höre ich da nix :)

Mein Schluss (kann auch falsch liegen) ist ... der Bund will überhaupt keine guten, qualifizierten Mitarbeiter?

Der will nur Personal :)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5300 am: 08.03.2023 12:01 »
Um mal wieder allgemein zu werden.

In meiner Gegend sind viele HighTech Unternehmen (Umwelt)  und Handwerksbetriebe, die händeringend gute, qualifizierte Mitarbeiter suchen.

Da wird viel gemacht. 4-Tage-Woche bei voller Bezahlung, komplette Bezahlung von Pendlerkosten, Dienstwagen auf Wunsch, übertarifliche Bezahlung, Computerausstattung zu Hause usw. usf.

Von unserem Dienstherren höre ich da nix :)

Mein Schluss (kann auch falsch liegen) ist ... der Bund will überhaupt keine guten, qualifizierten Mitarbeiter?

Der will nur Personal :)

Was soll der Bund auch mit guten Mitarbeitern. Die würden ja unter Umständen auch noch Missstände beseitigen bzw. diese aufzeigen  ;D Stell dir mal bloss kompetente Juristen vor, die auf das Dilemma mit der Alimentation hinweisen und dies auch noch versuchten nach oben zu tragen. Das geht doch mal gar nicht.
Sarkasmus Ende.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5301 am: 08.03.2023 12:03 »
Um mal wieder allgemein zu werden.

In meiner Gegend sind viele HighTech Unternehmen (Umwelt)  und Handwerksbetriebe, die händeringend gute, qualifizierte Mitarbeiter suchen.

Da wird viel gemacht. 4-Tage-Woche bei voller Bezahlung, komplette Bezahlung von Pendlerkosten, Dienstwagen auf Wunsch, übertarifliche Bezahlung, Computerausstattung zu Hause usw. usf.

Von unserem Dienstherren höre ich da nix :)

Mein Schluss (kann auch falsch liegen) ist ... der Bund will überhaupt keine guten, qualifizierten Mitarbeiter?

Der will nur Personal :)

Aber die Gewerkschaften verhandeln doch schon über einen Zuschuss zum E-Fahrrad... seien Sie also mal nicht so gierig  ;)

Das muss diese Gratismentalität sein....

Ytsejam

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5302 am: 08.03.2023 13:09 »
Immerhin werden wirklich wichtige Dinge bevorzugt behandelt. Vor diesem offenkundigen Skandal, der Rechtsgeschichte schreiben wird, werden sich die Hunderttausende betroffenen Beamten gerne noch ein paar Jahre gedulden. Prioritäten, so wichtig. Immerhin schon seit 2021 offen:

Zitat
Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob ein Urteil, das bei Verwendung des Bestandteils „Balsamico" zur Kennzeichnung eines deutschen Essigprodukts eine gemäß § 13 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b) der VO (EU) 1151/2012 vom 21. November 2012 in Verbindung mit § 135 Abs. 1 des Markengesetzes (MarkenG) unzulässige Anspielung auf die geschützte geographische Angabe „Aceto balsamico di Modena“ verneint, die Beschwerdeführerin in ihren Unionsgrundrechten aus Art. 47 und Art. 17 Abs. 2 GRCh verletzt.

lotsch

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« Antwort #5303 am: 08.03.2023 15:08 »
Um mal wieder allgemein zu werden.

In meiner Gegend sind viele HighTech Unternehmen (Umwelt)  und Handwerksbetriebe, die händeringend gute, qualifizierte Mitarbeiter suchen.

Da wird viel gemacht. 4-Tage-Woche bei voller Bezahlung, komplette Bezahlung von Pendlerkosten, Dienstwagen auf Wunsch, übertarifliche Bezahlung, Computerausstattung zu Hause usw. usf.

Von unserem Dienstherren höre ich da nix :)

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Der will nur Personal :)

Der Bund setzt auf KI, da muss das Personal dann nicht mehr so intelligent sein. ;D

lotsch

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« Antwort #5304 am: 08.03.2023 15:20 »
Um mal wieder allgemein zu werden.

In meiner Gegend sind viele HighTech Unternehmen (Umwelt)  und Handwerksbetriebe, die händeringend gute, qualifizierte Mitarbeiter suchen.

Da wird viel gemacht. 4-Tage-Woche bei voller Bezahlung, komplette Bezahlung von Pendlerkosten, Dienstwagen auf Wunsch, übertarifliche Bezahlung, Computerausstattung zu Hause usw. usf.

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Mein Schluss (kann auch falsch liegen) ist ... der Bund will überhaupt keine guten, qualifizierten Mitarbeiter?

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Der Bund setzt auf KI, da muss das Personal dann nicht mehr so intelligent sein. ;D
https://www.youtube.com/watch?v=bXlCAIUT1aQ

Rentenonkel

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« Antwort #5305 am: 08.03.2023 18:05 »
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html

Zweiter Senat, BVR Dr. Maidowski. LfdNr. 19 - 22


Ehrlich gesagt, glaube ich nicht das da dieses Jahr etwas kommt.

Wie schon hier erwähnt wurde, ist Dr. Maidowski im September 2022 schwer erkrankt. Daher ist mit einer Entscheidung erst dann zu rechnen, wenn er wieder seinen Dienst aufnehmen kann.

Genauere Details über die Erkrankung sind mir nicht bekannt. Die letzten Entscheidungen des 2. Senates waren nur zu siebt.

Ich gehe davon aus, dass es schon eine Entscheidung gab. Dr. Maidowski als Berichterstatter muss jedoch dazu eine wasserdichte Begründung formulieren und verkünden. Ich hoffe daher inständig, dass es ihm schnell wieder besser geht.

Weiß jemand, wie es weitergeht, wenn er nicht wiederkommt? Wird dann das Verfahren komplett neu aufgerollt? Oder übernimmt das Verfahren dann ein anderer, ggf. neuer Richter?

emdy

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« Antwort #5306 am: 08.03.2023 18:18 »
Das Bundesverfassungsgericht ist ja wohl (hoffentlich) nicht so organisiert wie wir es aus dem Arbeitsalltag kennen, wo alles, auch in Behörden mit tausenden Mitarbeitern, von einzelnen Nasen abhängig ist. Bitte nicht.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5307 am: 09.03.2023 06:05 »
Also ich bin optimistisch.

Die Tatsache, dass zusätzlich zu den Bremer Fällen (die ja bereits für letztes Jahr avisiert waren) jetzt darüber hinaus auch noch Entscheidungen zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen getroffen werden sollen, lässt mich hoffen, dass das BVerfG so langsam ebenfalls "die Nase voll hat" und daher "richtig einen raushauen wird", mit entsprechenden Implikationen für ALLE 17 Besoldungsgesetzgeber..

Haushaltshilfe

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« Antwort #5308 am: 09.03.2023 06:26 »
Frage in die Runde:
Die Frist zur Stellungnahme der Gewerkschaften und Verbände war der 28.02., richtig?
Ist diese Information korrekt?

Bastel

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« Antwort #5309 am: 09.03.2023 07:21 »
Das hier wurde vor ein paar Seiten gepostet:

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 28.02.2023.
(Aussage Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. - VBB auf Facebook)