Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922637 times)

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5310 am: 09.03.2023 07:56 »
Das hier wurde vor ein paar Seiten gepostet:

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 28.02.2023.
(Aussage Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. - VBB auf Facebook)


Ok, danke.
Unser Verband hat nämlich gestern eine kurze Info an die Mitglieder bzgl. des Entwurfs raus geschickt.
Tenor :" Die Beteiligungsrunde beginnt jetzt..."
Was ja dann aber definitiv nicht richtig sein kann.

Grüße

Aloha

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« Antwort #5311 am: 09.03.2023 11:51 »
Also ich bin optimistisch.

Die Tatsache, dass zusätzlich zu den Bremer Fällen (die ja bereits für letztes Jahr avisiert waren) jetzt darüber hinaus auch noch Entscheidungen zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen getroffen werden sollen, lässt mich hoffen, dass das BVerfG so langsam ebenfalls "die Nase voll hat" und daher "richtig einen raushauen wird", mit entsprechenden Implikationen für ALLE 17 Besoldungsgesetzgeber..

Ich bin auch optimistisch, dass hier der Bremer Beschluss schon so weit vorbereitet vorliegt, dass sich die festgeletzten Bewertungsmassstäbe bzw. Berechnungen auch auf weitere Vorlagen ohne große Mehrarbeit übertragen lassen. Es würde ja wenig Sinn machen, diese Verfahren unabhängig von der Bremer Entscheidung zu führen, gerade wenn der Berichterstatter gerade erkrankt ist. Schaut man sich die zahlreichen tangierten Besoldungsgruppen der Bremer Vorlagen an, wurden diese sicher Strahlkraft auch für weitere Entscheidungen ausgewählt. Vielleicht findet jemand noch interessante Details in den Begründungen der Vorlagen aus SH oder Niedersachsen, die das BVerfG berücksichtigen kann. Und sicher möchte das BVerfG nicht 40 weitere Verfahren dieser Art in den kommenden Jahren führen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5312 am: 09.03.2023 11:53 »
Also ich bin optimistisch.

Die Tatsache, dass zusätzlich zu den Bremer Fällen (die ja bereits für letztes Jahr avisiert waren) jetzt darüber hinaus auch noch Entscheidungen zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen getroffen werden sollen, lässt mich hoffen, dass das BVerfG so langsam ebenfalls "die Nase voll hat" und daher "richtig einen raushauen wird", mit entsprechenden Implikationen für ALLE 17 Besoldungsgesetzgeber..

Das BVerfG kann halt nur für die Jahre 2013 und 2014 in Bremen urteilen und nicht über all das was nach dem Beschluss ab 2020 alles so veranstaltet wurde. Höchstens indirekt mit neuen Berechnungsdirektiven.

Dann kommt aber erneut die Kreativität der 17 Besoldungsgesetzgeber ins Spiel.

Gibt es vom Bund, Bayern, BW oder Hessen auch noch Vorlagebeschlüsse für ältere Jahre? Die haben in der Vergangenheit etwas besser bezahlt und nich so die Problematik wie Bremen, SH oder Niedersachsen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5313 am: 09.03.2023 12:05 »
Für Bayern und Bund gibts soviel ich weis nichts. Wegen Hessen war glaube ich etwas in der Pipeline?

OpaJürgen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5314 am: 09.03.2023 12:18 »
Die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum aktuellen Entwurf des BMI:

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5315 am: 09.03.2023 12:31 »
Die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum aktuellen Entwurf des BMI:

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Die wurde doch schon vor Tagen gepostet. Aber danke dir trotzdem, die Stellungnahme ist einfach stark. :D

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5316 am: 09.03.2023 12:42 »
Aus der Stellungnahme des Richterbundes:

" ... Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird durch den Entwurf offenbar aus kurzsichtigen fiskalischen Gründen heraus außer Kraft gesetzt. Der vorliegende Entwurf verschleiert zudem das gravierende Ausmaß der aktuellen Unterbesoldung. ... "

Starke und gute Worte.

Traurig für die Bundesregierung, dass solche Selbstverständlichkeiten noch erwähnt werden müssen.

Lee Christmas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5317 am: 09.03.2023 13:17 »
Unter anderem in dem Urteil vom 16.10.2018 (2 BvL 2/17), welches ja auch im Widerspruchsschreiben von Seite 33 angegeben wird, wird festgestellt, dass Beamte nicht stärker als andere zur HaushaltskonsolIdierung herangezogen werden dürfen.

Spielt hier nicht eigentlich auch die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden herein? Waren die klammen Kassen hier nicht einer der Hauptgründe und entgegen von Aussagen wurde diese nie zurückgenommen?!

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5318 am: 09.03.2023 13:23 »
@Lee Christmas

Ist schon etwas traurig.

Ich habe mal vor vielen Jahrzehnten was geschworen: Hingabe und bedingungslos oder so, weiß nicht mehr genau:)

Mittlerweile traue ich den "Aussagen" meines Papageis mehr als Politikeraussagen.

Geht vielleicht nur mir so, sry.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5319 am: 09.03.2023 13:57 »
Auch der Verweis darauf, dass die Besoldung mit den Plänen des Gesetzentwurfs zu einer bedarfsorientierten Zahlung, also quasi einer Sozialleistung verkommt, trifft den Nagel auf den Kopf.

Mehr Geringschätzung geht gar nicht. Und das trifft ganz speziell diejenigen, die sich durch ihre Leistung "für höhere Ämter empfohlen" haben.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5320 am: 09.03.2023 15:17 »
Ein schöner Satz aus DIE ZEIT: (zu Poststreik)

",,, Sie bietet bislang rückwirkend ab Januar eine steuerfreie Inflationsprämie von insgesamt 3.000 Euro über zwei Jahre an, zudem ab 2024 eine Lohnsteigerung um insgesamt 340 Euro pro Monat in zwei Stufen."

Klingt wie ein schlechter Scherz... friss die 3000 und freu dich einmal kurz, aber lebe effektiv durch die Inflation mit weniger Kaufkraft weiter..."

Gut erkannt, oder?

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5321 am: 09.03.2023 15:24 »
Aus der Stellungnahme des Richterbundes:

" ... Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird durch den Entwurf offenbar aus kurzsichtigen fiskalischen Gründen heraus außer Kraft gesetzt. Der vorliegende Entwurf verschleiert zudem das gravierende Ausmaß der aktuellen Unterbesoldung. ... "

Starke und gute Worte.

Traurig für die Bundesregierung, dass solche Selbstverständlichkeiten noch erwähnt werden müssen.

Finde die Worte eher schwach, denn das Alimentationsprinzip besteht eben auch aus anderen Teilen als die Grundbesoldung und diese orientieren sich nun mal an der persönlichen Lebenssituation. Hier muss sowohl die Grundbesoldung angemessen sein, als auch alle Zuschlage o.ä. Das Problem mit dem jetzigen Entwurf ist, dass man dem nicht gerecht wird und hier mehr verwässert wird, als dass man Gerechtigkeit schafft. Grundsätzlich sind Zuschläge u.ä. eine sinnvolle Sache, wir unterscheiden uns nun mal stark anhand unserer Lebensumstände und auch Lebenskosten - insbesondere auf Bundesebene hat dies eine besondere Bedeutung. Bei mir hat dieser Absatz eher Fragezeichen aufgeworfen.

Bastel

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« Antwort #5322 am: 09.03.2023 15:25 »
Du bist halt nicht in der Lage das Thema zu durchdringen. Aber auch dir wird geholfen.

beamtenjeff

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« Antwort #5323 am: 09.03.2023 16:01 »
Du bist halt nicht in der Lage das Thema zu durchdringen. Aber auch dir wird geholfen.
Ich weiß nicht ob du mich damit meinst, aber falls:

Es geht gar nicht darum was ich durchdringe oder nicht, das ist eben Bundesgesetz und das Prinzip der Alimentation. Das kannst du gut oder schlecht finden und je nach Einschätzung eben weiterhin Beamter bleiben oder nicht.

Eine andere Frage ist die praktische Umsetzung und diese ist, da bin ich bei dir, eine Frechheit.

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« Antwort #5324 am: 09.03.2023 16:20 »
@Beamtenjeff, #5325

Dann sage ich mal, dass das ganze Besoldungs- und Alimentationsprinzip - wie vieles andere auch - endlich mal auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.

Wir leben im 21. Jahrhundert.

Meine persönliche, durchaus anfechtbare, Meinung.