Entschuldigt bitte die Frage, weil wahrscheinlich bereits alles irgendwo auf den vorherigen Seiten zu finden wäre, aber ich frage dennoch einmal zusammenfassend, da ich gerade an andere Stelle es so verstanden haben:
Muss einmal jährlich gegen die Beamtenbesoldung Widerspruch eingelegt werden?
Ich habe erstmals letzte Woche anhand des Musters auf S. 33 Widerspruch eingelegt und bin daher etwas „Late to the party“…