Ich gehe davon aus, dass es schon eine Entscheidung gab. Dr. Maidowski als Berichterstatter muss jedoch dazu eine wasserdichte Begründung formulieren und verkünden. Ich hoffe daher inständig, dass es ihm schnell wieder besser geht.
Richter Maidowski hat in der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 17. und am 21. Februar 2023 mit Kollegen einstimmig Beschlüsse gefällt.
Darin lassen sie erkennen, dass sie sich nicht der neuen Außendarstellung des BVerfG in Form des neuen Wappentiers,
- der leider mit geschlossenem Schnabel daherkommt und nicht mehr ruft,
- der kein wachsames Auge mehr hat, sondern nur noch ein Loch als Aufhängeöse
- dem die Feder gerupft und gestutzt sind
unterordnen (Ein Doppelkopfadler als Symbol für die zwei Senate, wäre doch ein mutiger Gegenentwurf als die sich um sich greifende stilisierende Unkenntlichmacherei).
Ob nun die Verfassungsbeschwerden - 2 BvQ 6/23 - 2 BvQ 9/23 - 2 BvQ 10/23 - 2 BvQ 16/23 - ihn derzeit an die Erfüllung seiner Aufgaben zu Besoldungsthemen gehindert hatten, wurde nicht explizit aufgeführt, höchstens vielleicht sehr sehr indirekt angedeutet.
Ansonsten sind die Prioritäten der BVerFG laut Jahresbericht 2022 wie folgt aneinandergereiht:
- Feierstunden zum Richterwechsel, runden und halbrunde Geburtstagen
- internationale "Europäisch – International" (und nationale) Delegationen und Veranstaltungen (das Karlsruher Reisebüro unterhält einen eigenen Fahrdienst, vielleicht ist unter etc. auch eine Flugbereitschaft subsumiert.)
da muss nationale Rechtsprechung auf den hinteren Seiten hinten an stehen und trotz rückläufiger Verfahrenszahlen teils sehr sehr lange warten.