Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2080824 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5355 am: 13.03.2023 15:24 »
Ich gehe davon aus, dass es schon eine Entscheidung gab. Dr. Maidowski als Berichterstatter muss jedoch dazu eine wasserdichte Begründung formulieren und verkünden. Ich hoffe daher inständig, dass es ihm schnell wieder besser geht.

Richter Maidowski hat in der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 17. und am 21. Februar 2023 mit Kollegen einstimmig Beschlüsse gefällt.

Darin lassen sie erkennen, dass sie sich nicht der neuen Außendarstellung des BVerfG in Form des neuen Wappentiers,

- der leider mit geschlossenem Schnabel daherkommt und nicht mehr ruft,
- der kein wachsames Auge mehr hat, sondern nur noch ein Loch als Aufhängeöse
- dem die Feder gerupft und gestutzt sind

unterordnen (Ein Doppelkopfadler als Symbol für die zwei Senate, wäre doch ein mutiger Gegenentwurf als die sich um sich greifende stilisierende Unkenntlichmacherei).

Ob nun die Verfassungsbeschwerden - 2 BvQ 6/23 - 2 BvQ 9/23 - 2 BvQ 10/23 - 2 BvQ 16/23 - ihn derzeit an die Erfüllung seiner Aufgaben zu Besoldungsthemen gehindert hatten, wurde nicht explizit aufgeführt, höchstens vielleicht sehr sehr indirekt angedeutet.

Ansonsten sind die Prioritäten der BVerFG laut Jahresbericht 2022 wie folgt aneinandergereiht:
- Feierstunden zum Richterwechsel, runden und halbrunde Geburtstagen
- internationale "Europäisch – International" (und nationale) Delegationen und Veranstaltungen (das Karlsruher Reisebüro unterhält einen eigenen Fahrdienst, vielleicht ist unter etc. auch eine Flugbereitschaft subsumiert.)

da muss nationale Rechtsprechung auf den hinteren Seiten hinten an stehen und trotz rückläufiger Verfahrenszahlen teils sehr sehr lange warten.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5356 am: 13.03.2023 15:35 »
@Lee Christmas
Jedes Haushaltsjahr, also jedes Kalenderjahr.

Viele machen es im Dezember, da Gewerkschaften dann häufig Musterwidersprüche veröffentlichen.
Wenn man es im Sommer macht, bekommt man noch rechtzeitig die Eingangsbestätigung. Ist halt dumm, wenn der Widerspruch nicht ruhend gestellt wird.

Lee Christmas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5357 am: 13.03.2023 16:32 »
@Lee Christmas
Jedes Haushaltsjahr, also jedes Kalenderjahr.

Viele machen es im Dezember, da Gewerkschaften dann häufig Musterwidersprüche veröffentlichen.
Wenn man es im Sommer macht, bekommt man noch rechtzeitig die Eingangsbestätigung. Ist halt dumm, wenn der Widerspruch nicht ruhend gestellt wird.

Danke Dir!

@Nichtsdestotrotz: Kein Problem, Du hast ja Recht!

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5358 am: 13.03.2023 16:36 »
Letztendlich hilft uns jeder Widerspruch.
Also bitte unbedingt Werbung machen.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5359 am: 14.03.2023 09:18 »
Ich gehe davon aus, dass es schon eine Entscheidung gab. Dr. Maidowski als Berichterstatter muss jedoch dazu eine wasserdichte Begründung formulieren und verkünden. Ich hoffe daher inständig, dass es ihm schnell wieder besser geht.

Richter Maidowski hat in der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 17. und am 21. Februar 2023 mit Kollegen einstimmig Beschlüsse gefällt.

[...]
Ob nun die Verfassungsbeschwerden - 2 BvQ 6/23 - 2 BvQ 9/23 - 2 BvQ 10/23 - 2 BvQ 16/23 - ihn derzeit an die Erfüllung seiner Aufgaben zu Besoldungsthemen gehindert hatten, wurde nicht explizit aufgeführt, höchstens vielleicht sehr sehr indirekt angedeutet.

[..]

Da Dr. Maidowski offensichtlich nach Deinen Recherchen zumindest an einigen Eilentscheidungen mitgewirkt hat, scheint er auf dem Weg zur Besserung zu sein. Das lässt die Hoffnung zu, dass wir doch noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung in eigener Sache rechnen können.

In der Jahresvorschau sind ihm jedenfalls wenn überhaupt nur sehr behutsam neue Verfahren zugeteilt worden. Daher gehe ich nach wie vor davon aus, dass er noch nicht wieder vollständig genesen ist.

Nähere Infos z.b. über eine stufenweise Wiedereingliederung liegen mir allerdings auch nicht vor. Drücken wir mal die Daumen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5360 am: 14.03.2023 10:33 »
Die Bremer Entscheidung wäre wohl fürs Erste am relevantesten?

Es bleibt spannend, übernächste Woche erstmal die Tarifverhandlungen.


emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5362 am: 14.03.2023 20:08 »
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Quo-vadis-Amtsangemessene-Alimentation-Nicht-vor-2024?open&ccm=000

Toller Rechtsstaat ist das, wenn einem folgenlos 25 Jahre Unrecht geschieht. Es ist ja nicht so als ob nach der Bremer Entscheidung plötzlich Druck auf den Gesetzgebern lasten würde.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5363 am: 14.03.2023 20:09 »
Stimmt, das Berliner Verfahren gibt es ja auch noch.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5364 am: 14.03.2023 20:48 »
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Quo-vadis-Amtsangemessene-Alimentation-Nicht-vor-2024?open&ccm=000

Toller Rechtsstaat ist das, wenn einem folgenlos 25 Jahre Unrecht geschieht. Es ist ja nicht so als ob nach der Bremer Entscheidung plötzlich Druck auf den Gesetzgebern lasten würde.

Berlin ist eigentlich das Paradebeispiel für alles, was völlig daneben läuft. Passenderweise ist das Kasperletheater mit seinen Darstellern ja auch dort angesiedelt.

CarWie1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5365 am: 15.03.2023 08:52 »
Guten Tag,
ich bin neu hier und habe eine Frage zum AEZ.

Zu meiner Person:
Soldat (OStGefr), unverheiratet, lebe mit meiner Partnerin in einem Haushalt (FamZ Stufe 1) und haben 2 Kinder.

Habe ich nach neuen Gesetz als unverheirateter noch Anspruch auf FamZ und/oder AEZ, wenn ich das Kindergeld beziehe oder haben nur verheiratete Anspruch ?

Danke im Voraus.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5366 am: 15.03.2023 08:53 »
Guten Tag,
ich bin neu hier und habe eine Frage zum AEZ.

Zu meiner Person:
Soldat (OStGefr), unverheiratet, lebe mit meiner Partnerin in einem Haushalt (FamZ Stufe 1) und haben 2 Kinder.

Habe ich nach neuen Gesetz als unverheirateter noch Anspruch auf FamZ und/oder AEZ, wenn ich das Kindergeld beziehe oder haben nur verheiratete Anspruch ?

Danke im Voraus.

Nur verheiratete Hetero Paare mit leiblichen Kindern haben Anspruch darauf.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5367 am: 15.03.2023 11:24 »
Ich kenne den sog. AEZ bislang nur als Referentenentwurf.

Oder ist der schon Gesetz?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5368 am: 15.03.2023 11:32 »
Ich kenne den sog. AEZ bislang nur als Referentenentwurf.

Oder ist der schon Gesetz?

Überfordere den guten Mann bitte nicht.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5369 am: 15.03.2023 12:07 »
@Bastel #5368

Ich sollte langsamer lesen.

Habe Deine Antwort #5366 jetzt verstanden :))