Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995948 times)

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 424
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5385 am: 17.03.2023 06:55 »
Danke :)

Warum ggf. BW?

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,196
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5386 am: 17.03.2023 09:08 »
Das ist hinsichtlich Baden-Württemberg für mich sachlich schwierig zu überblicken. Zunächst einmal ist das Land 2018 mit der Entscheidung 2 BvL 2/17 dazu aufgefordert worden, eine als verfassungswidrig entschiedene Regelung zu korrigieren. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Korrektur tatsächlich hinreichend erfolgt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 abschließend festgestellt, dass der Verfassungsverstoß hinsichtlich einer "aus speziellen haushalterischen Erwägungen heraus erlassene Sonderregelung festgestellt (vgl. BVerfGE 145, 1 <19 Rn. 45>)" werde (Rn. 40). Nun lässt sich in den nachfolgenden gesetzlichen Regelungen bis heute feststellen, dass erstens die speziellen haushalterischen Erwägungen nicht abgestellt worden sind und dass zweitens spätestens mit dem "Vier-Säulen-Modell" erneut eine Verletzung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen vollzogen worden ist (auf einen solchen Verstoß bezieht sich die Rn. 45 in der im Zitat am Ende genannten aktuellen Entscheidung vom 04. Mai 2020). Damit aber könnte eine nicht hinreichende Beachtung der mit Gesetzeskraft erlassenen Entscheidung gegeben sein; denn das Bundesverfassungsgericht hatte ja einen klaren Handlungsauftrag an den Gesetzgeber formuliert, eben dafür Sorge zu tragen, dass das Abstandsgebot gewahrt bleibe. Es stellte sich insofern die Frage, ob hier eine Untätigkeit vorliegt, die dann wiederum ggf. eine Vollstreckungsanordnung rechtfertigen könnte; denn darüber hinaus lässt sich eventuell feststellen, dass wegen des weiterhin bestehenden eklatanten Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot ebenfalls weiterhin eine Verletzung des Abstands zwischen den Besoldungsgruppen vorliege - aber wie gesagt, das ist ein sachlich komplexes Feld.

Von einem kann man allerdings ausgehen, denke ich: Das Bundesverfasungsgericht wird zukünftig insbesondere die Besoldungsgesetzgeber, denen es in den letzten Jahren konkrete Handlungsaufträge erteilt hat und die diese ggf. nicht hinreichend erfüllt haben, noch einmal stärker in den Blick nehmen als die anderen. Baden-Württemberg kann man ggf. zu diesen Fällen dazurechnen - spätestens, nachdem es nun mit dem sog. "Vier-Säulen-Modell" gezielt sämtliche Bodenhaftung aufgegeben und sich ebenfalls ganz bewusst in unendliche Weiten hineinkatapultiert hat -, ebenso Berlin, Sachsen und eventuell auch schon Niedersachsen. Und sofern sie nach der anstehenden Entscheidung so weitermachen wollten als wie zuvor dann auch Bremen und Schleswig-Holstein.

Von den drei Kandidaten, die nun zur Bestenauslese nach Karlsruhe beordert werden, gibt insbesondere Niedersachsen berechtigte Hoffnung, dort als Goldmedaillengewinner vom Platz gehen zu können, schließlich hat es sich dort bereits 2015 und 2018 gebührend aufgewärmt und im Anschluss regelmäßig gezeigt, dass es ein wahrer Meister von Dehn- und Streckübungen ist. Die Karlsruher Wettkampfrichter werden hier also vermutlich schon heute besondere gymnastische Haltungsnoten verteilen, die es dem Land ermöglichen, bei regelmäßig fortgeführtem Training schon bei der übernächsten Bestenauslese Deutscher Meister zu werden. Und mit der übernächsten Bestenauslese dürfte es dann bereits schon im nächsten Jahr rechnen dürfen, wenn es nach der zu erwartenden Goldmedaille weiterhin so fleißig trainierte wie bislang und also keine Veranlassung sehen wollte, das Trainingsprogramm grundlegend zu ändern. Also mal schauen, was und wie das Bundesverfassungsgericht seine angekündigten Entscheidungen begründet. Das derzeitige Bibbern in Hannover hat jedenfalls sachlich alle Berechtigung - und ob es ein Bibbern aus Vorfreude ist, da man doch seit Jahren so fleißig trainiert, darf ein wenig bezweifelt werden.

Nun gut, all das ist aber heute erst noch Zukunftsmusik und also davon abhängig, welche konkreten Direktiven das Bundesverfassungsgericht mit seinen anstehenden Entscheidungen ausspricht.

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5387 am: 17.03.2023 09:17 »
Nur mal so neben bei, was alles geht in der Wirtschaft:

AUDI hat das Jahr 2022 mit einem Rekordgewinn abgeschlossen. 7,6 Milliarden Euro hat der Ingolstädter Autobauer im vergangenen Jahr verdient. Von diesem Ergebnis profitieren auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Facharbeiter, der stets als Beispiel herangezogen wird, erhält in diesem Jahr 8510 Euro Audi-Ergebnisbeteiligung (AEB). Hinzu kommen nochmals 2000 Euro für die Altersvorsorge. Im vergangenen Jahr lag die Summe bei 5670 Euro sowie zusätzlichen 1000 Euro für die Rente. Ähnlich hoch war die Prämie nur im Jahr 2012. Damals waren 8251 Euro ausgeschüttet worden.

Da werdens ganz schön neidig auf die Bundesbeamten sein, die Audi Mitarbeiter (Spässchen)

AndreasS

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5388 am: 17.03.2023 09:56 »
Aus dem Jahresbericht 2022 (S.55) des Bundesverfassungsgerichts:

"Besoldung von Beamten und Richtern in verschiedenen Bundesländern

Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundeslän-
dern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen
und Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgrup-
pen nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht ent-
scheidet demnächst über Verfahren zur Besoldung in Bremen, Niedersachsen
und Schleswig-Holstein"

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Jetzt noch die zeitliche Interpretation von "demnächst" im Kontext zum BVerfG.

Eine Entscheidung hinsichtlich BW steht hingegen wohl (noch) nicht an.

Warzenharry

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 361
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5389 am: 17.03.2023 09:56 »
@Pendler1
Fairerweise muss man aber feststellen, dass Staatsbedienstete und die Behörden, in denen jene tätig sind nun mal keine Gewinne erwirtschaften. Deshalb halte ich so einen Vergleich für nicht passend. Auch wenn ich zugebe, die 8000€ auch gerne nehmen zu wollen.  ;D

SeppelMeier

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 87
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5390 am: 17.03.2023 09:58 »
Was geht denn in der Wirtschaft? Meine Frau ist auch von der Audi Prämie betroffen, aber wie du richtig zitierst gab es die in dieser Höhe auch schon 2012. Da war das noch was. Heute so gerade ein Winterurlaub.

Wenn Beamte die Prämie so bekommen würden, würden die "Experten" hier erst mal ausrechnen, wie wenig das doch eigentlich ist und es doch eigentlich 16000 EUR sein müssten. Aber wenn andere was bekommen, die dafür hart arbeiten müssen, ist das natürlich super viel. Immer nur Neid bei anderen, schlecht rechnen bei sich selbst...

Warzenharry

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 361
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5391 am: 17.03.2023 10:03 »
Was geht denn in der Wirtschaft? Meine Frau ist auch von der Audi Prämie betroffen, aber wie du richtig zitierst gab es die in dieser Höhe auch schon 2012. Da war das noch was. Heute so gerade ein Winterurlaub.

Wenn Beamte die Prämie so bekommen würden, würden die "Experten" hier erst mal ausrechnen, wie wenig das doch eigentlich ist und es doch eigentlich 16000 EUR sein müssten. Aber wenn andere was bekommen, die dafür hart arbeiten müssen, ist das natürlich super viel. Immer nur Neid bei anderen, schlecht rechnen bei sich selbst...

Reine Spekulation

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5392 am: 17.03.2023 10:18 »
@Warzenharry,  #5389

Ja, du hast ja recht.

Darum habe ich nix verglichen (habe nur Zahlen aus der Wirtschaft, und kein Zahlen aus dem ÖD gepostet)

Stand halt so in meiner Zeitung, und ich habe berichtet.

Und ja, das Geld würde ich auch gerne nehmen, obwohl es lt. einem Poster hier gerade einen Winterurlaub finanzieren kann (wo macht der Urlaub?) :)))

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 808
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5393 am: 17.03.2023 11:02 »
Was geht denn in der Wirtschaft? Meine Frau ist auch von der Audi Prämie betroffen, aber wie du richtig zitierst gab es die in dieser Höhe auch schon 2012. Da war das noch was. Heute so gerade ein Winterurlaub.

Wenn Beamte die Prämie so bekommen würden, würden die "Experten" hier erst mal ausrechnen, wie wenig das doch eigentlich ist und es doch eigentlich 16000 EUR sein müssten. Aber wenn andere was bekommen, die dafür hart arbeiten müssen, ist das natürlich super viel. Immer nur Neid bei anderen, schlecht rechnen bei sich selbst...

Neid ist doch der Motor der die Wirtschaft antreibt (Mein Nachbar hat drei Autos, warum habe ich nur eins?). Es ist außerdem ein Unterschied, ob ich sage, die bekommen zu viel (wie es oft beim Beamtenbashing gemacht wird), oder wenn ich sage, ich möchte auch so viel bekommen wie der Andere.
Es gibt aber doch einen Zusammenhang zwischen Audi und dem öffentlichen Dienst. Wenn nämlich ein solches Unternehmen Riesengewinne macht, hohe Dividenden und Mitarbeiterprämien auszahlt und gleichzeitig auf Staatskosten Kurzarbeiterregeln in Anspruch nimmt, und es dann von den öffentlichen Arbeitgebern heißt, für Gehalts- und Lohnerhöhungen ist nicht genug Geld da, finde ich das schon sehr bedenklich.

AndreasS

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5394 am: 17.03.2023 11:09 »
Falls mein Beitrag vorhin in Sachen "Aus dem Jahresbericht 2022 (S.55) des Bundesverfassungsgerichts:"
den Eindruck erweckt hat, dass es um Entscheidungen im Jahr 2022 ginge.

Es handelt sich hierbei um einen Ausblick auf
"Zu entscheiden 2023"; "Auch im kommenden Jahr stehen zahlreiche Verfahren zur Entscheidung an. Darunter werden sich voraussichtlich die folgenden Verfahren befinden:"

Diese Mitteilung stand z.B. im Jahresbericht 2021 nicht drin.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,196
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5395 am: 17.03.2023 11:31 »
Aus dem Jahresbericht 2022 (S.55) des Bundesverfassungsgerichts:

"Besoldung von Beamten und Richtern in verschiedenen Bundesländern

Zahlreiche anhängige Normenkontrollanträge aus verschiedenen Bundeslän-
dern gehen von der Verfassungswidrigkeit der Alimentation von Beamtinnen
und Beamten sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Besoldungsgrup-
pen nach dem jeweiligen Landesrecht aus. Das Bundesverfassungsgericht ent-
scheidet demnächst über Verfahren zur Besoldung in Bremen, Niedersachsen
und Schleswig-Holstein"

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Jetzt noch die zeitliche Interpretation von "demnächst" im Kontext zum BVerfG.

Eine Entscheidung hinsichtlich BW steht hingegen wohl (noch) nicht an.

Es ist genauso, wie Du schreibst. Während 2022 kein Hinweis im Jahresbericht zu finden war, ist das 2023 anders. Das spricht dafür, dass der Entscheidungsfindungsprozess zwischenzeitlich soweit vorangeschritten sein sollte, dass die Entscheidung nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt.

Hinsichtlich Baden-Württemberg gibt es derzeit keine beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlageverfahren. In Karlsruhe sind derzeit anhängig Verfahren zu den Ländern BE, BB, HB (die fünf Vorlagen, über die nun entschieden wird), HH, HE, NI (über ein Teil von ihnen wurd nun entschieden), NRW, SL, SN, ST und SH (über ein Teil von ihnen wird nun entschieden), es sind also Vorlagen aus elf der 16 Bundesländer anhängig.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 606
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5396 am: 17.03.2023 12:17 »
Nachdem gerade der Bundestag die Änderung des Wahlrechts beschlossen hat und prompt die CDU CSU und die Linke den Gang vors BVerfG diesbezüglich angekündigt hat werden wohl jetzt alle Verfahren nach hinten rutschen müssen. Es ist doch selbstverständlich dass für unsere Volksvertreter mit Vorzug behandelt werden. ( Sarkasmus ende )

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 999
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5397 am: 17.03.2023 12:40 »
Das neue Wahlrecht ist vermutlich auch nicht verfassungsgemäß....

Bzgl. BW
der Finanzminister ist da anderer Ansicht:

Zitat
Das Finanzministerium erscheint dabei recht entspannt, auch weil es den Klagen wenige Erfolgsaussichten einräumt und darauf verweist, man habe einen „Puffer“ in die Reformen eingebaut, um eben möglichen Klagen vorzubeugen. Insgesamt teilt die GEW zumindest für 2022 diese Auffassung.

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/rechtmaessigkeit-der-besoldungsreform-wird-geprueft-widersprueche-nicht-notwendig

Vielleicht sollten ein paar GEW-Mitglieder mal ein paar nette Briefe schreiben.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 606
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5398 am: 17.03.2023 13:51 »
Soldaten bei uns, die ja durch den DBwV vertreten werden sehen in dem Entwurf positive Entwicklungen. Das konnte ih in einzelnen Gesprächen als kurze Quintessenz mitnehmen. Ich weiss leider nicht was der DBwV denen so positives an dem Entwurf verkauft. Obwohl die Thematik in der breiten Masse der Soldaten so mein Eindruck immer noch nicht wirklich angekommen ist.

Schnarchnase81

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5399 am: 17.03.2023 14:15 »
Was geht denn in der Wirtschaft? Meine Frau ist auch von der Audi Prämie betroffen, aber wie du richtig zitierst gab es die in dieser Höhe auch schon 2012. Da war das noch was. Heute so gerade ein Winterurlaub.

Wenn Beamte die Prämie so bekommen würden, würden die "Experten" hier erst mal ausrechnen, wie wenig das doch eigentlich ist und es doch eigentlich 16000 EUR sein müssten. Aber wenn andere was bekommen, die dafür hart arbeiten müssen, ist das natürlich super viel. Immer nur Neid bei anderen, schlecht rechnen bei sich selbst...

Also ich sehe da keinen Neid. Es wurde doch nur erwähnt, was in der freien Wirtschaft geht, also positiv gesehen ausgesagt: es gibt auch AG die Wertschätzung für ihre AN haben. Ich gönne den Audi-Mitarbeitern ihr Geld.
Man muss nicht immer gleich jede Aussage in ein negatives Licht stellen….

Was mir nicht gefällt, ist die Aussage, dass der ÖD/ Beamte ja nichts erwirtschaften (diese Aussage kam kurz darauf). Das stimmt, zumindest materiell betrachtet. Ist die Arbeit von Beamten deshalb nur wenig wert? Sollen diese kostenlos ihren Dienst verrichten (mal überspitzt ausgedrückt)?
Ich halte diese Aussage für genauso blödsinnig wie das immer wieder gebrachte Totschlagargument, dass Beamte ja „von meinen Steuern bezahlt werden“.

Es gibt nun einmal auch Tätigkeiten, die sich nicht Materiell erfassen lassen…die sind aber nicht weniger Wert und gehören auch bezahlt….und natürlich „ von meinen Steuern“, wovon denn sonst? Ein Dienst, der der Allgemeinheit dient muss auch von der Allgemeinheit bezahlt werden….und Verwaltung und Sicherheit werden gebraucht, auch wenn sie kein materielles Produkt sind….