Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2040111 times)

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5430 am: 22.03.2023 20:23 »
Man hat ein bisschen das Gefühl, der Gesetzgeber spielt etwas auf Zeit wegen der anstehenden Urteile beim Verfassungsgericht.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5431 am: 22.03.2023 20:38 »
hihi. ein "bisschen" schon. ;) Wir lesen und schreiben hier seit fast drei Jahren, auf tausenden Seiten - verteilt auf zig threads

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5432 am: 22.03.2023 20:42 »
Was anderes bleibt denen auch nicht übrig leider. Die Rechtsprechung wird mit Füßen getreten und nicht umgesetzt.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5433 am: 22.03.2023 20:46 »
hihi. ein "bisschen" schon. ;) Wir lesen und schreiben hier seit fast drei Jahren, auf tausenden Seiten - verteilt auf zig threads
Ganz genau. Und ich erwarte nicht von jedem MdB, dass er/sie sich mit den Details der Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung auskennt geschweige denn öffentlich für die Beamtenschaft einsetzt. Aber wenn man eben weiß, dass es im BMI ein Referat für Besoldungsrecht gibt, das offensichtlich nicht den Auftrag bekommen hat die Rechtsprechung umzusetzen sondern die Verfassung vorsätzlich zu brechen, es im Gesetzentwurf aber sprachlich zu kaschieren, dann möchte man nur noch kotzen.

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5434 am: 22.03.2023 21:07 »
Das zerstört vollends den Glauben an Gerechtigkeit und Demokratie. Und das ausgerechnet den Staatsdienern gegenüber, im gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis ist doch echt gefährlich. Man sieht es immer häufiger, wie Beamte abdriften in Richtungen, die für eine funktionierende Demokratie eine echte Gefahr darstellen. Mich macht das nachdenklich.

Prüfer SH

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« Antwort #5435 am: 22.03.2023 21:25 »
Und dann müssen immer mehr unfähige Leute eingestellt werden, die sogar durch Einstellungstest eigentlich durchgefallen sind. Und das ist in allen Laufbahnen so.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5436 am: 22.03.2023 21:51 »
Auf 3 weitere Jahre, die das BMI nach den neuerlichen Urteilen des BVerfG dann für einen neuen Entwurf benötigen wird. Ich freu mich drauf.  ::)

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5437 am: 22.03.2023 21:54 »
Das wird so lange so weitergehen, bis das Bundesverfassungsgericht die Schnauze voll hat. Und nicht mehr jedes Jahr zig Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation zu führen hat

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5438 am: 23.03.2023 10:45 »
hihi. ein "bisschen" schon. ;) Wir lesen und schreiben hier seit fast drei Jahren, auf tausenden Seiten - verteilt auf zig threads
Ganz genau. Und ich erwarte nicht von jedem MdB, dass er/sie sich mit den Details der Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung auskennt geschweige denn öffentlich für die Beamtenschaft einsetzt. Aber wenn man eben weiß, dass es im BMI ein Referat für Besoldungsrecht gibt, das offensichtlich nicht den Auftrag bekommen hat die Rechtsprechung umzusetzen sondern die Verfassung vorsätzlich zu brechen, es im Gesetzentwurf aber sprachlich zu kaschieren, dann möchte man nur noch kotzen.

Stimme dir voll zu. Erwarte auch nicht dass ein MdB, so er nicht direkt in einem entsprechendem Ausschuss mit der Thematik vertraut ist, diese durchdringt. Die Thematik ist ja auch sehr komplex und bedarf tiefer gehender Beschäftigung. Aber um so mehr erschreckt es einen dann schon, wenn MdB auf die Thematik hin angeschrieben oder angesprochen werden, dass Sie sich entweder nicht mit der Materie vertraut machen bzw so mein Eindruck nicht dafür zu interessieren scheinen das offensichtlich seit Jahren verfassungswidrige Gesetze verabschiedet werden. Es gibt ja mittlerweile reichlich Dokumentation zud er Thematik von namhaften Juristen und auch die Stellungnahme des Richterbundes die geeignet sind sich mit der Materie zu beschäftgigen. Und zu guter Letzt hat ja der ehemalige BMI durch sein Rundschreiben dem Grunde nach eingestanden, dass die Besoldungsgesetzgebung in der Vergangenheit verfassungswidrig gewesen ist.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5439 am: 23.03.2023 11:32 »
Heute erschien ein Interview mit dem Vizepräsidenten dens BT Wolfgang Kubiki (FDP) im FAZ-Einspruch Podcast.

Ich zitiere wörtlich ab Minute 24:45 zum neuen Wahlrecht:
"Ich bin ja Jurist wie Sie wissen. Ich würde keiner Regelung zustimmen, von der ich glauben würde, dass sie verfassungswidrig wäre oder auch nur verfassungsrechtlich extrem problematisch."

Mal schauen wie viel er davon einhält, wenn es bei der Abstimmung über das BBVAnpÄndG 2023/2024 zum Schwur kommt  ;) Aber das wird bestimmt offensichtlich alles ganz unproblematisch sein, da das BMI ja gar keine verfassungswidrigen Gesetzesentwürfe produzieren kann.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5440 am: 23.03.2023 11:51 »
Aber das wird bestimmt offensichtlich alles ganz unproblematisch sein, da das BMI ja gar keine verfassungswidrigen Gesetzesentwürfe produzieren kann.

Schade das der Kollege, welcher diese These vertrat nicht mehr im Forum aktiv ist.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5441 am: 23.03.2023 12:27 »
Heute erschien ein Interview mit dem Vizepräsidenten dens BT Wolfgang Kubiki (FDP) im FAZ-Einspruch Podcast.

Ich zitiere wörtlich ab Minute 24:45 zum neuen Wahlrecht:
"Ich bin ja Jurist wie Sie wissen. Ich würde keiner Regelung zustimmen, von der ich glauben würde, dass sie verfassungswidrig wäre oder auch nur verfassungsrechtlich extrem problematisch."

Mal schauen wie viel er davon einhält, wenn es bei der Abstimmung über das BBVAnpÄndG 2023/2024 zum Schwur kommt  ;) Aber das wird bestimmt offensichtlich alles ganz unproblematisch sein, da das BMI ja gar keine verfassungswidrigen Gesetzesentwürfe produzieren kann.

Dann kann der Herr sich bestimmt nicht mehr errinnern. Das Problem haben ja auch andere namhafte Politiker, zum Beispiel welche die in Hamburg in führender Verantwortung tätig waren als es dort zu sagen wir mal seltsamen Begebenheiten im Zusammenhang mit dem Cum Ex Skandal kam.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5442 am: 23.03.2023 13:00 »
Das ganze ist ein Trauerspiel, und einem Rechtsstaat nicht mehr würdig.

Und noch was so nebenbei.

Diese positiv/negativ Bewertungen geht mir irgendwo vorbei :)

Aber interessant, obwohl ich immer FÜR BEAMTE UND IHRE BSOLDUNG gepostet habe, steigt meine negativ Bewertung :)))))

Vielleicht gibt es hier unter den Angemeldeten viele staatstragende Beamte, die gar nicht mehr Geld haben wollen????? Die die Forderung nach mehr Geld als unverschämt empfinden????

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5443 am: 23.03.2023 13:59 »
Das ganze ist ein Trauerspiel, und einem Rechtsstaat nicht mehr würdig.

Und noch was so nebenbei.

Diese positiv/negativ Bewertungen geht mir irgendwo vorbei :)

Aber interessant, obwohl ich immer FÜR BEAMTE UND IHRE BSOLDUNG gepostet habe, steigt meine negativ Bewertung :)))))

Vielleicht gibt es hier unter den Angemeldeten viele staatstragende Beamte, die gar nicht mehr Geld haben wollen????? Die die Forderung nach mehr Geld als unverschämt empfinden????

Die Sache verstehe ich auch nicht, aber mir geht das wie dir am allerwertesten vorbei.
Hatte ja gerade was zu Herrn K. Gedächtnis geschrieben und prompt eine negative Bewertung mehr :-))) vllt bin ich einem liberalen damit auf die Füsse getreten.
Aber wie ein Kollege hier früher schon mal geschrieben hat, diese Statistik ist .....

BVerfGBeliever

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« Antwort #5444 am: 23.03.2023 14:21 »
Ha ha, hier das Gleiche.

Kleiner Hinweis auf einen Spiegel-Artikel (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119069.msg284102.html#msg284102) und schwupps, schon hatte ich ungefähr elf Negativpunkte mehr..  ;)