Dem entnehme ich das der BesGesetzgeber Bund sich dem Grunde nach nicht um die Verfassungswidrigkeit schert oder ernsthaft bemüht ist diesen unhaltbaren Zustand abzustellen. Einfach weiter so.
Zitat von: Bundi am 27.03.2023 16:54Dem entnehme ich das der BesGesetzgeber Bund sich dem Grunde nach nicht um die Verfassungswidrigkeit schert oder ernsthaft bemüht ist diesen unhaltbaren Zustand abzustellen. Einfach weiter so. Es gibt auch überhaupt keine negativen Konsequenzen für dieses Verhalten. Anspruch nicht geltend gemacht? Quasi durch haushaltsnahe Geltendmachung eine Auschlussfrist von einem Jahr. Keine Verzugszinsen, keine Prozesszinsen. Die Prozesskosten in Höhe von 483 Euro sind niedrig. Selbst wenn 50% der Leute klagen würden, in der Realität sind es eher 1-5%, rennt man noch mit einem hohen "Gewinn" für den Haushalt davon.
Siehe Fragen an das BMI und dementsprechende Antwort von Herrn Saathoff.In der PDF Fragen Nr. 43 und Nr. 44 zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG 6/17 und 4/18https://dserver.bundestag.de/btd/20/011/2001184.pdf
Oh, stimmt.My bad. Hab nur 25.03. gesehen. Wie konnte soetwas wie ich nur im öffentlichen Dienst landen...
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++1f7ff68a-ce7c-11ed-93d4-001a4a16012a