Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2042264 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5460 am: 27.03.2023 17:10 »
Dem entnehme ich das der BesGesetzgeber Bund sich dem Grunde nach nicht um die Verfassungswidrigkeit schert oder ernsthaft bemüht ist diesen unhaltbaren Zustand abzustellen. Einfach weiter so.

Es gibt auch überhaupt keine negativen Konsequenzen für dieses Verhalten. Anspruch nicht geltend gemacht? Quasi durch haushaltsnahe Geltendmachung eine Auschlussfrist von einem Jahr. Keine Verzugszinsen, keine Prozesszinsen. Die Prozesskosten in Höhe von 483 Euro sind niedrig. Selbst wenn 50% der Leute klagen würden, in der Realität sind es eher 1-5%, rennt man noch mit einem hohen "Gewinn" für den Haushalt davon.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5461 am: 28.03.2023 12:46 »
Dem entnehme ich das der BesGesetzgeber Bund sich dem Grunde nach nicht um die Verfassungswidrigkeit schert oder ernsthaft bemüht ist diesen unhaltbaren Zustand abzustellen. Einfach weiter so.

Es gibt auch überhaupt keine negativen Konsequenzen für dieses Verhalten. Anspruch nicht geltend gemacht? Quasi durch haushaltsnahe Geltendmachung eine Auschlussfrist von einem Jahr. Keine Verzugszinsen, keine Prozesszinsen. Die Prozesskosten in Höhe von 483 Euro sind niedrig. Selbst wenn 50% der Leute klagen würden, in der Realität sind es eher 1-5%, rennt man noch mit einem hohen "Gewinn" für den Haushalt davon.

Ich finde auch, dass der Ausschluss von Verzugszinsen durch den jeweiligen Paragraphen des Besoldungsgesetzes  für die  Beamten grob nachteilig und enteignungsgleich ist. Mich wundert es, dass gegen diesen Paragraphen noch nicht politisch oder juristisch vorgegangen wurde.

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5462 am: 29.03.2023 07:39 »
Siehe Fragen an das BMI und dementsprechende Antwort von Herrn Saathoff.

In der PDF Fragen Nr. 43 und Nr. 44 zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG 6/17 und 4/18

https://dserver.bundestag.de/btd/20/011/2001184.pdf

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5463 am: 29.03.2023 11:36 »
Dazu fällt mir nur noch
Same precedure as every year Miss Faeser ein.
Oder wie Mensch ärgere dich nicht zurück auf Anfang.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5464 am: 29.03.2023 11:47 »
Siehe Fragen an das BMI und dementsprechende Antwort von Herrn Saathoff.

In der PDF Fragen Nr. 43 und Nr. 44 zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG 6/17 und 4/18

https://dserver.bundestag.de/btd/20/011/2001184.pdf

Die Antworten sind doch aus dem Jahr 2022, also nicht aktuell?

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5465 am: 29.03.2023 12:00 »
Oh, stimmt.
My bad. Hab nur 25.03. gesehen.

Wie konnte soetwas wie ich nur im öffentlichen Dienst landen...

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5466 am: 29.03.2023 14:53 »
Oh, stimmt.
My bad. Hab nur 25.03. gesehen.

Wie konnte soetwas wie ich nur im öffentlichen Dienst landen...
Da hat jemand bei der Bestenauslese nicht ganz aufgepasst ;-)





tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5471 am: 30.03.2023 07:10 »
Falsches Thema. Tarifrunde 2023 ist eine Spalte weiter...

Bundesmensch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5472 am: 30.03.2023 22:32 »
Hat jemand Informationen wie es nun weitergeht? Also gibt es schon Daten wann es in den Bundestag geht?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5473 am: 30.03.2023 22:34 »
Das Ding wird nach den Tarifverhandlungen bestimmt nochmal angepasst.

InVinoVeritas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5474 am: 30.03.2023 23:15 »
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Wirtschaftsweise fordert Sonderopfer bei Beamten… keine Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Beamten… die genießen ohnehin einige Privilegien… Solche Sonderopfer hätte es in Vergangenheit schon öfter gegeben….

 >:(