Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033036 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5475 am: 30.03.2023 23:42 »
Den guten Mann sollte man auf die bereits erbrachten Sonderopfer in erheblichen Umfang hinweisen.

A propos gleich beginnt der 31. März, wollte das BVG nicht im März entscheiden?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5476 am: 31.03.2023 02:31 »
Herausragende Idee! Wahnsinnig kreativ auch! Nicht, dass noch von den wirklich Vermögenden ein Sonderopfer verlangt wird. Hätte dem BMI allerdings zugetraut, da selbst drauf zu kommen. Aber wenn es ein Berater der Bundesregierung von sich gibt, lässt es sich halt besser vermitteln.

Ich genieße dann morgen wieder meine Privilegien wie die verfassungswidrige Alimentation.  :D


emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5477 am: 31.03.2023 02:41 »
Das Ding wird nach den Tarifverhandlungen bestimmt nochmal angepasst.

Da eine Erhöhung des Grundgehaltes eh nicht vorgesehen war, braucht man sie ja nicht wieder rauszustreichen. Ich gehe eher davon aus, dass der Schrottentwurf durchgeprügelt wird. Wer dann nicht klagt ist selbst Schuld. Übrigens, in meinem Kollegenkreis habe ich die Rückmeldung erhalten, dass das BVA seit Ende 2022 die Widersprüche nicht mehr zu bearbeiten scheint. Vielleicht geht ihnen ja doch langsam intern der Arsch auf Grundeis. Allein wegen der Mehrarbeit durch die Klagewelle.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5478 am: 31.03.2023 05:17 »
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Wirtschaftsweise fordert Sonderopfer
Hier muss mal mehrere Sachen anmerken: erstens ist dieser Mann nicht weise, der Begriff ist einfach falsch. Zweitens ist der Ökonom, und das ist noch viel schlimmer. Denn die Ökonomen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihre Kollegen aus anderen Fakultät der Universität nicht ernst nehmen. Ich kenne keinen Ökonom, der von einem Juristen mit Hochachtung spricht. Das merkt man an dem Unsinn, den Werding hier von sich gibt.

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5479 am: 31.03.2023 06:37 »
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Wirtschaftsweise fordert Sonderopfer
Hier muss mal mehrere Sachen anmerken: erstens ist dieser Mann nicht weise, der Begriff ist einfach falsch. Zweitens ist der Ökonom, und das ist noch viel schlimmer. Denn die Ökonomen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihre Kollegen aus anderen Fakultät der Universität nicht ernst nehmen. Ich kenne keinen Ökonom, der von einem Juristen mit Hochachtung spricht. Das merkt man an dem Unsinn, den Werding hier von sich gibt.

Die Formulierung "fordert", mit der der Artikel aufmacht, ist allerdings auch sehr reißerisch. Es ging in dem Interview um den Bundeshaushalt. Und auf die letzte Frage, ob man auf eine Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamten verzichten sollte, antwortet er, dass das eine Option sei. Fordern hört sich für mich anders an. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der amtsangemessenen Alimentierung dürfte die einzige Option des BMI aber wohl maximal in einer leichten zeitlichen Verzögerung liegen. Und das bringt unterm Strich dann auch nicht viel für den Bundeshaushalt.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5480 am: 31.03.2023 06:40 »
Das Ding wird nach den Tarifverhandlungen bestimmt nochmal angepasst.

Da eine Erhöhung des Grundgehaltes eh nicht vorgesehen war, braucht man sie ja nicht wieder rauszustreichen. Ich gehe eher davon aus, dass der Schrottentwurf durchgeprügelt wird. Wer dann nicht klagt ist selbst Schuld. Übrigens, in meinem Kollegenkreis habe ich die Rückmeldung erhalten, dass das BVA seit Ende 2022 die Widersprüche nicht mehr zu bearbeiten scheint. Vielleicht geht ihnen ja doch langsam intern der Arsch auf Grundeis. Allein wegen der Mehrarbeit durch die Klagewelle.

Die Anmerkung zum BVA kann ich so nicht bestätigen, mein Widerspruch für 2023 wurde bereits ruhend gestellt.

Zum WiWo Clown äußere ich besser nicht, da ich sonst gegen das Mäßigungsgebot verstoßen würde.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5481 am: 31.03.2023 06:52 »
Das Ding wird nach den Tarifverhandlungen bestimmt nochmal angepasst.

Da eine Erhöhung des Grundgehaltes eh nicht vorgesehen war, braucht man sie ja nicht wieder rauszustreichen. Ich gehe eher davon aus, dass der Schrottentwurf durchgeprügelt wird. Wer dann nicht klagt ist selbst Schuld. Übrigens, in meinem Kollegenkreis habe ich die Rückmeldung erhalten, dass das BVA seit Ende 2022 die Widersprüche nicht mehr zu bearbeiten scheint. Vielleicht geht ihnen ja doch langsam intern der Arsch auf Grundeis. Allein wegen der Mehrarbeit durch die Klagewelle.

Die Anmerkung zum BVA kann ich so nicht bestätigen, mein Widerspruch für 2023 wurde bereits ruhend gestellt.

Zum WiWo Clown äußere ich besser nicht, da ich sonst gegen das Mäßigungsgebot verstoßen würde.

Ich hab nur ne meldung bekommen dass mein widerspruch ans bva münchen weitergeleitet wurde. Danach kam nichts mehr

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5482 am: 31.03.2023 08:41 »
„Aber man könnte diese zeitlich strecken oder einen Teil in Pensionsrücklagen stecken“


Moment mal. Habe ich die letzten Jahre was verpasst oder kennt sich der Typ einfach nicht aus.
Also ich habe in Erinnerung, dass bei jeder Erhöhung, welche für den ÖD ausgehandelt wurden 0,2% als Pensionsrücklage bei den Beamten abgezogen wurden.

Landsknecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5483 am: 31.03.2023 08:58 »
Der Typ will doch nur in der BILD zitiert werden, langweilig. 8)


Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5485 am: 31.03.2023 09:29 »

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5486 am: 31.03.2023 09:57 »
Den guten Mann sollte man auf die bereits erbrachten Sonderopfer in erheblichen Umfang hinweisen.

A propos gleich beginnt der 31. März, wollte das BVG nicht im März entscheiden?



Die Ankündigung von Senatsbeschlüssen des BVerfG erfolgt in der Regel drei Werktage vor der Veröffentlichung. Am Tag der jeweiligen Veröffentlichung sind die Entscheidungen üblicherweise ab 9.30 Uhr auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts abrufbar und werden gleichzeitig per Newsletter versendet.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Senatsbeschl%C3%BCsse/Senatsbeschl%C3%BCsse_node.html;jsessionid=3FF71EF6686F1C2DB8E8371D6397E984.internet981

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5487 am: 31.03.2023 10:18 »
Ungeachtet der Verschärfung der Regeln für die Kreditaufnahme durch die Neufassung des Art. 109 Abs. 3 GG vermögen indes allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einzuschränken. Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere. Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Richter, Staatsanwälte und Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolierung öffentlicher Haushalt beizutragen.

Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen kann zur Bewältigung einer der in ARt. 109 Abs. 3 S. 2 GG genannten Ausnahmesituation jedoch in Ansatz gebracht werden, wenn die betreffende gesetzgeberische Maßnahme Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist, das anhand einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien . ggf. unter ergänzender Heranziehung der im Rahmen eines Konsolidierungs- oder Sanierungshilfeverfahrens getroffenen Vereinbarungen - erkennbar sein muss.

Ein solches Konzept setzt inhaltlich wenigstens die Definition eines angestrebten Sparziels sowie die nachvollziehbare Auswahl der zu dessen Erreichung erforderlichen Maßnahmen voraus. Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5488 am: 31.03.2023 11:53 »
Klar wir werden wieder zur Haushaltskonsolidierung herangezogen. Aber die politischen Verantwortungsträger sind nicht in der Lage den BT zu verkleinern mit allen darau hervorgehenden Ersparnissen. Der Kanzlerdarsteller beharrt auf einem Anbau mit derzeit knapp 900 Mill Euro Kosten aber wenn ich an BER denke wird das sicher noch etwas mehr. Nur um mal einige Beispiele zu nennen. Also ich sehe reichlich Potential zu Sparmassnahmen aber zu allerletzt beim ÖD.

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5489 am: 31.03.2023 15:53 »
[...]
A propos gleich beginnt der 31. März, wollte das BVG nicht im März entscheiden?
Die Ankündigung von Senatsbeschlüssen [...]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Senatsbeschl%C3%BCsse/Senatsbeschl%C3%BCsse_node.html;jsessionid=3FF71EF6686F1C2DB8E8371D6397E984.internet981

@clarion  auf welche (bereits gefallene) Entscheidung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wartest du? auf die Ticketpreise im ÖPNV ab dem 1. April oder dem Chefwechsel zum 1. Januar 2024?
@Haushaltshilfe ... nicht zielführend,

wenn man den Beschluss des Threadtitels 2 BvL 4/18 als Orientierung nimmt, wurde er am 04. Mai 2020 gefällt aber erst 28. Juli 2020 u.a. per Pressemitteilung Nr. 63/2020 bekanntgemacht.

Also können wir vielleicht erst ab ca. Juli in der Veröffentlichung nachlesen, ob der Berichterstatter seine Kollegeninnen spätestens bis Ende März zum Beschluss zusammengetrommelt hatte, oder beim Ausbleiben der Veröffentlichung weiter davon ausgehen, dass nichts beschlossen wurde (und wird).
« Last Edit: 31.03.2023 16:03 von A9A10A11A12A13 »