Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2070709 times)

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5535 am: 10.04.2023 08:00 »
A10, 2 Kinder Mietstufe 6. Und angenommene 8 % (2023 4 %, 2024 4%). Das sind 1000 EUR mehr.

Das mit der Beihilfe hatte ich verdrängt, das sind auch nochmal paar EUR bei den Kindern, top  8).

Aber die Frage war, werden diese Zuschläge nochmal angehoben wegen Mindestlohn? Wäre zwar unglaublich, aber konsequent denk ich. Wegen Mindestabstand.
Ja wen 2x 4 Prozent, darf man nur 4% rechnen.
Denn die Erhöhung nächstes Jahr wäre (vll etwas weniger) dann auch durch erneute Verhandlungen gekommen.
Genau so wird Leuten, die nicht rechnen können, ein Ergebnis schöngerechnet.

Als Beispiel: Wärt ihr mit 20 % Erhöhung zufrieden, die 20 Jahre auf jeweils 1% verteilt wird? Genauso machen es die Gewerkschaften im Endeffekt nämlich

Gabi1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5536 am: 10.04.2023 20:27 »
A10, 2 Kinder Mietstufe 6. Und angenommene 8 % (2023 4 %, 2024 4%). Das sind 1000 EUR mehr.

Das mit der Beihilfe hatte ich verdrängt, das sind auch nochmal paar EUR bei den Kindern, top  8).

Aber die Frage war, werden diese Zuschläge nochmal angehoben wegen Mindestlohn? Wäre zwar unglaublich, aber konsequent denk ich. Wegen Mindestabstand.
Ja wen 2x 4 Prozent, darf man nur 4% rechnen.
Denn die Erhöhung nächstes Jahr wäre (vll etwas weniger) dann auch durch erneute Verhandlungen gekommen.
Genau so wird Leuten, die nicht rechnen können, ein Ergebnis schöngerechnet.

Als Beispiel: Wärt ihr mit 20 % Erhöhung zufrieden, die 20 Jahre auf jeweils 1% verteilt wird? Genauso machen es die Gewerkschaften im Endeffekt nämlich

Nun muss ich auch mal dumm fragen…
Soll die neue Einstufung nach Mietstufen in Bayern echt ALLES sein, was getan wird, um das Problem mit dem mindestabstand zur Grundsicherung zu regeln??
Gibt es keine grundsätzliche Erhöhung der Bezüge??
Sorry, aber egal, was das Wohnen kostet, das gesamte Leben ist derart teuer geworden, dass 40 Euro mehr im Monat (wir sind Mietstufe II) wirklich rein gar nichts helfen!!!

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5537 am: 11.04.2023 09:02 »
Guten Morgen, ich habe bezüglich des AEZ mal eine Frage. Ich bin Beamter beim Bund und meine Partnerin ist Beamte in Bremen. Derzeit ist Sie die Empfängerin des Kindergeldes um den Vorteil bei der Riesterrente zu haben (Warum Sie das nicht kündigt ist mir ein Rätsel).

Ich selbst bin A11, wir haben zwei gemeinsame Kinder, sind nicht verheiratet und wir hätten Mietstufe IV.

Wenn ich mir den Referentenentwurf so ansehe und es richtig verstehe müssten ja 283€ AEZ monatlich bei rumkommen. Wurde ich das ganze nur bekommen wenn ich der Empfänger des Kindergeldes bin oder soll es davon unabhängig sein?

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5538 am: 11.04.2023 11:27 »
Halo Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe ja, das diese Frage hier in´s Forum passt.

Um mitreden zu können, möchte ich mal wissen wie hoch  die Ausgaben des Bundes für Bundesbeamten sind, und zwar:

Normale Besoldung,
Beihilfen im Krankheitsfall
Pensionen.

Wäre schon wichtig, bei den täglichen neuen Milliarden Ausgaben/Subventionen/Hilfen, die der Bund plant. Denke ich mal.

Habe selber viel recehchiert, auch bei DESTATIS, finde aber nichts vernünftiges (bin auch techn. Beamter, nix mit Verwaltung :) )

Und was man sonst in der Presse findet? Das übliche. Zu viele Beamte, zu viele B-Beamte, Pensionen viel zu hoch, Beihilfen viel zu hoch usw. Da muss ich euch nix erzählen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5539 am: 11.04.2023 14:47 »
Dazu hatte ich hier mal einen Link gepostet, der die einzelnen Haushaltstitel grafisch gut aufbereitet dargestellt hat. Daraus gingen auch die Kosten für Beihilfe, Besoldung, Versorgung und Gehälter der TB hervor.

Edit: https://www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaushalt-digital.html

Pendler1

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« Antwort #5540 am: 11.04.2023 15:40 »
@xap

Danke.

Gabi1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5541 am: 11.04.2023 19:24 »
Jetzt frage ich mich mal alle hier

Ist die Einstufung in mietstufen alles, was die bayerische Regierung vorsieht, um die Lücke zur Grundversorgung auszugleichen?
Und kommt jetzt im Juli der Zwang Steuerklasse IV für beide Partner?
Für uns beides echt worst case

PolareuD

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« Antwort #5542 am: 11.04.2023 19:54 »
Jetzt frage ich mal alle hier

Ist die Einstufung in mietstufen alles, was die bayerische Regierung vorsieht, um die Lücke zur Grundversorgung auszugleichen?

Die Frage sollte besser im entsprechenden Länderforum gestellt werden. Hier werden sich überwiegend Bundesbeamte umsehen.

Und kommt jetzt im Juli der Zwang Steuerklasse IV für beide Partner?
Für uns beides echt worst case

Ein Referentenentwurf hierzu ist mir nicht bekannt. Laut Koalitionsvertrag ist die Umsetzung in dieser Legislaturperiode geplant.

Gabi1978

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« Antwort #5543 am: 11.04.2023 20:27 »
A10, 2 Kinder Mietstufe 6. Und angenommene 8 % (2023 4 %, 2024 4%). Das sind 1000 EUR mehr.

Das mit der Beihilfe hatte ich verdrängt, das sind auch nochmal paar EUR bei den Kindern, top  8).

Aber die Frage war, werden diese Zuschläge nochmal angehoben wegen Mindestlohn? Wäre zwar unglaublich, aber konsequent denk ich. Wegen Mindestabstand.

Wenn deine Ortschaft nächstes Jahr nur noch Stufe 3 ist, war’s das mit dem Geldsegen. Wärst nicht der erste Betroffene ;)

Was meinst du mit Beihilfe? Gibt es da eine Änderung?( in Bayern?)

Gabi1978

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« Antwort #5544 am: 11.04.2023 20:49 »
Jetzt frage ich mal alle hier

Ist die Einstufung in mietstufen alles, was die bayerische Regierung vorsieht, um die Lücke zur Grundversorgung auszugleichen?

Die Frage sollte besser im entsprechenden Länderforum gestellt werden. Hier werden sich überwiegend Bundesbeamte umsehen.

Und kommt jetzt im Juli der Zwang Steuerklasse IV für beide Partner?
Für uns beides echt worst case

Ein Referentenentwurf hierzu ist mir nicht bekannt. Laut Koalitionsvertrag ist die Umsetzung in dieser Legislaturperiode geplant.

Vielen Dank!!!

PolareuD

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« Antwort #5545 am: 13.04.2023 19:47 »
„Binnen einem Jahr seien die Angebotsmieten im Bestand in den grossen Ballungsräumen bis zu zwölf Prozent und im Neubau bis zu 20 Prozent gestiegen.
In Berlin liegen die Angebotsmieten für Bestandswohnungen bei 12,56 Euro pro Quadratmeter, während München mit 18,44 Euro mit Abstand am teuersten ist. Der bundesweite Schnitt liegt bei 8,01 Euro. Für Neubau-Mietwohnungen muss man tiefer in die Tasche greifen: Deutschlandweit sind es 11,01 Euro pro Quadratmeter, in Berlin 17,64 Euro und in München 22,30 Euro.“

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/mieten-steigen-situation-in-den-metropolen-ist-dramatisch-a-79310df9-cfa9-45d7-a726-dc4828d64773

Da bin ich mal gespannt wie hoch die Anpassung beim Bürgergeld für 2024 seien werden!

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5546 am: 13.04.2023 20:14 »
Ganz ehrlich, mich interessiert es einen Scheiss, wie, wohin sich das Bürgergeld entwickelt. Ich bin kein Bürgergeldempfänger. Ich erwarte von meinem Dienstherren eine vernünftige Alimentation und finde es schon ungeheuerlich, dass das Bürgergeld, also eine Geldleistung des Staates im Wesentlichen für Arbeitsunwillige, dafür als Maßstab herangezogen werden muss.
So, ich habe langsam die Schnauze voll, von diesem Umgang des Staates mit seinen Beamten.

Bundi

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« Antwort #5547 am: 14.04.2023 10:11 »
Auch wenn etwas off topic.

Habe gestern im Fernsehen einen Bericht über Sterbehilfe gesehen. Zum Thema hat das BVerfG auch 2020 entschieden der Gesetzgeber muss dies regeln. Aber auch in diesem sicher ganz anders gelagerten Fall interessiert es den Bundestag einen Scheissdreck was das höchste deutsche Gericht für Urteile fällt. Tenor in der Sendung der BT wird sich sich dieses Jahr damit beschäftigen. Scheint irgendwie Programm zu sein, Entscheidungen mit Verfassungsrelevanz aussitzen zu wollen oder gar zu ignorieren. Ende off topic.

Pendler1

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« Antwort #5548 am: 14.04.2023 10:14 »
Dem Statement von

 @kleinerluis

 kann ich - wie heißt es so schön -

  "vollumfänglich"

zustimmen!