Eine sogenannte Verbändebeteiligung (Gewerkschaften, Interessenverbände, etc.) ist im Gesetzgebungsprozess auch Ausfluss aus den Regelungen der GGO (Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien).
Wer den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene einmal in Gänze erläutert haben bzw. sich hierzu einlesen möchte, dem empfehle ich das vom BMI herausgegebene "Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften". Dort ist alles bis ins kleinste Detail erläutert, auch was Hausbeteiligungen, Ressortbeteiligungen und Verbändebeteiligungen sind und dann wird man auch sehen, dass das kein banaler unstrukturierter Prozess ist, wo einfach mal irgendjemand etwas als Gesetzentwurf aufschreibt und dann zur Behandlung in den Bundestag gibt, sondern das ganze ein Verfahren ist, was ganz klaren strukturierten Vorgaben und Standards folgt, von denen man nicht ohne weiteres mal abweichen kann.
Wenn man im BMI versucht, die Kabinettreife im ersten Halbjahr 2022 zu erreichen, als bis zur parlamentarischen Sommerpause, dann rechne ich nicht vor Ende des Jahres 2022 mit einer Gesetzesänderung. Dienstrechtliche Gesetze und Änderungen in diesem Bereich stehen der Erfahrung nach im Parlament meist nicht ganz oben auf der Agenda bzw. werden dort gern runterpriorisiert, da man mit Dienstrecht in der breiten Öffentlichkeit nicht wirklich Punkten oder gar einen "Blumentopf" gewinnen kann.