Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2053265 times)


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5551 am: 14.04.2023 15:05 »
Auch wenn etwas off topic.

Habe gestern im Fernsehen einen Bericht über Sterbehilfe gesehen. Zum Thema hat das BVerfG auch 2020 entschieden der Gesetzgeber muss dies regeln. Aber auch in diesem sicher ganz anders gelagerten Fall interessiert es den Bundestag einen Scheissdreck was das höchste deutsche Gericht für Urteile fällt. Tenor in der Sendung der BT wird sich sich dieses Jahr damit beschäftigen. Scheint irgendwie Programm zu sein, Entscheidungen mit Verfassungsrelevanz aussitzen zu wollen oder gar zu ignorieren. Ende off topic.

Ist ja mit fast allem so, was unangenehm ist, kein Geld bringt oder sogar kostet.

Bei dem Klimaurteil sind unsere Abgeordneten sofort gesprungen. Man kann dem Bürger ja wieder Geld aus der Tasche ziehen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5552 am: 14.04.2023 18:09 »
Gemäß dem Referentenentwurf 2023 wird für Beamte im einfachen Dienst das Eingangsamt A4 bzw. A5 in der Stufe 5 festgelegt. Wie verhält es sich hier mit den Mannschaftssoldaten der Bundeswehr?

Laut dem Referentenentwurf ist der Soldat ohne Dienstgrad bzw. der Gefreite weiterhin der Besoldungsgruppe A3 bzw. A3Z zugeordnet? Wie soll hier der Abstand zum Grundsicherungsniveau eingehalten werden? Wird hier eventuell die freie Heilfürsorge und die kostenfreie Unterkunft mit einberechnet?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5553 am: 14.04.2023 19:04 »
Ist das nicht in letzter Zeit bei so ziemlich jedem Gesetz so gewesen, dass im Nachgang jeder mit etwas Menschenverstand an der Umsetzung dessen was unsere ach so geschätzten Volksvertreter beschlossen haben verzweifelt ist. Bzw bei etlichen Gesetzen zeigte sich im Nachgang das deren Umsetzung erhebliche Probleme mit sich brachte. Aber wer weiss was noch aus dem Entwurf wird, vielleicht streicht man ja die Ebene der Mannschaftsdienstgrade oder zumindestens die entsprechende Besoldungsgruppe. Ich galaube es ist mittlerweile nichts unmöglich. Nur eine den Vorgaben des BVerfG entsprechende amtsangemessene Alimentation scheint unmöglich zu sein.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5554 am: 14.04.2023 20:01 »
Wieso sollte man auch etwas umsetzen, dass einem nicht passt, wenn man es völlig ohne Konsequenzen ignorieren kann? Stattdessen kann man seine sehr vorübergehende Macht doch lieber dafür nutzen ein paar teure und völlig sinnlose Herzensangelegenheiten umzusetzen, natürlich gegen jede Vernunft oder den Willen der Bevölkerung.

Willkommen zur Fortschrittskoalition, der besten Regierung die wir je hatten. Irgendwo zwischen Märchenbuch, Studienabbruch und Quotenregelung.

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5555 am: 14.04.2023 20:20 »
Hallo,
dazu hätte ich mal eine Frage:
Im Grund ergeben sich ja aus der Auslegung Art 33 V GG durch Auslegung die wechselseitigen Rechte & Pflichten des Beamtentums.
Wie nun festgestellt wird seit - sagen wir Jahren - verfassungswidrig besoldet, Entscheidungen des BVerfG werden systematisch nicht umgesetzt / stark verzögert.
Inwiefern spricht das denn für eine konsequente Rechtsdurchsetzung, wenn die Judikative, weil es qua causa der Exekutive "weil nur unnötige" Kosten "wurscht" ist, das gesprochene Recht auch umzusetzen?
Die meisten Kollegen hier müssen sich doch auch Arbeitstäglich an Recht und Gesetz halten. Wie kann es da bei verfassungswidrigem Verhalten sein, dass keinerlei Konsequenzen folgen?
Stichwort Verhältnismäßigkeit; wenn das aktuelle Handeln erlaubt ist, was müsste denn dann alles "erst Recht" erlaubt sein?

Nach meinem empfinden berührt die verfassungswidrige Alimentation die Grundsätze in einem Ausmaß, wo die Beamten gerade im Hinblick auf die Zeitlinie nun ein Streikrecht zugesprochen bekommen müssten.

Das nach unzähligen Dienstjahren jemand nicht um seine Entlassung bitten wird, weiß auch der Dienstherr ... genug aufgeregt zum Wochenende ...

BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5556 am: 14.04.2023 20:24 »
Es ist wirklich eklig mit anzusehen, wie sich die Gesetzgeber darum drücken, die angemessen zu bezahlen, die die Funktionstüchtigkeit unseres Staates gewährleisten.

Dabei wird es doch für den Staat viel teurer, wenn die Beamten ihre Arbeit nicht mehr mit vollem Herz nachgehen. Und das wahrscheinlich in allen Bereichen. Der Staat spart sich dabei kaputt, weil das Beste nie etwas kosten darf.

Ich kann diese Gewerkschaftsartikel nicht mehr lesen, in denen wieder irgendwer sich mit der Innenministerin getroffen hat und alle die gleichen Ansichten teilen und Zustimmung ernten, da kommt es mir hoch mittlerweile. Was ich schon von Wertschätzung gelesen habe, was wir alles tolles leisten.

Der Bund könnte seinen Angestellten und Beamten die Inflationsausgleichsprämie schon längst ausgezahlt haben, als gutes Beispiel voran. Man hätte die Besoldung längst amtsangemessen gestalten können. Selbst wenn man es aufs BVerfG abgewälzt hätte gegenüber der Presse. „Wir hatten das Gefühl, dass wir diese Erhöhung derzeit nicht schultern können, aber diese Grundsätze sind eben im Grundgesetz verankert und deshalb sind wir unabhängig unserer persönlichen Empfindung dazu gezwungen, die Besoldung verfassungsgemäß auszugestalten.“

Man könnte es auf frühere Versäumnisse zurückführen, dass eben früher zu wenig gemacht wurde und deshalb nun eine größere Schippe draufgelegt werden muss.

Ach das macht mich einfach fertig…

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5557 am: 15.04.2023 10:39 »
Ist das nicht in letzter Zeit bei so ziemlich jedem Gesetz so gewesen, dass im Nachgang jeder mit etwas Menschenverstand an der Umsetzung dessen was unsere ach so geschätzten Volksvertreter beschlossen haben verzweifelt ist. Bzw bei etlichen Gesetzen zeigte sich im Nachgang das deren Umsetzung erhebliche Probleme mit sich brachte. Aber wer weiss was noch aus dem Entwurf wird, vielleicht streicht man ja die Ebene der Mannschaftsdienstgrade oder zumindestens die entsprechende Besoldungsgruppe. Ich galaube es ist mittlerweile nichts unmöglich. Nur eine den Vorgaben des BVerfG entsprechende amtsangemessene Alimentation scheint unmöglich zu sein.

Je näher der Zusammenbruch eines Imperiums rückt, desto verrückter seine Gesetze

MARCUS TULLIUS CICERO – RÖMISCHER POLITIKER – 105-43 VOR CHR.

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5558 am: 17.04.2023 07:53 »
Hallo,
dazu hätte ich mal eine Frage:
Im Grund ergeben sich ja aus der Auslegung Art 33 V GG durch Auslegung die wechselseitigen Rechte & Pflichten des Beamtentums.
Wie nun festgestellt wird seit - sagen wir Jahren - verfassungswidrig besoldet, Entscheidungen des BVerfG werden systematisch nicht umgesetzt / stark verzögert.
Inwiefern spricht das denn für eine konsequente Rechtsdurchsetzung, wenn die Judikative, weil es qua causa der Exekutive "weil nur unnötige" Kosten "wurscht" ist, das gesprochene Recht auch umzusetzen?
Die meisten Kollegen hier müssen sich doch auch Arbeitstäglich an Recht und Gesetz halten. Wie kann es da bei verfassungswidrigem Verhalten sein, dass keinerlei Konsequenzen folgen?
Stichwort Verhältnismäßigkeit; wenn das aktuelle Handeln erlaubt ist, was müsste denn dann alles "erst Recht" erlaubt sein?

Nach meinem empfinden berührt die verfassungswidrige Alimentation die Grundsätze in einem Ausmaß, wo die Beamten gerade im Hinblick auf die Zeitlinie nun ein Streikrecht zugesprochen bekommen müssten.

Das nach unzähligen Dienstjahren jemand nicht um seine Entlassung bitten wird, weiß auch der Dienstherr ... genug aufgeregt zum Wochenende ...

Sorry ich hoffe Sie arbeiten in keinem Bereich der wissen und Kenntnisse zu juristischen Grundsätzen voraussetzt!:

Ex iniuria ius non oritur : „Aus Unrecht entsteht kein Recht“

Soll heißen nur weil sich der Dienstherr aktuell nicht an die aktuelle Rechtslage hält erwächst daraus kein Recht sich selber davon zu lösen!!!

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5559 am: 17.04.2023 08:06 »
DeepBlue:

Es geht doch viel mehr um die Frage, was passieren würde, wenn die Beamten einfach mal streiken?

Wie lange dauert es wohl, bis der Beamte, mit Verweis auf Art. 33 GG und diverse Urteile des BVerfG, aus dem Dienst entfernt wird?

Das ist doch die entscheidene Frage!

 


DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5560 am: 17.04.2023 08:07 »
DeepBlue:

Es geht doch viel mehr um die Frage, was passieren würde, wenn die Beamten einfach mal streiken?

Wie lange dauert es wohl, bis der Beamte, mit Verweis auf Art. 33 GG und diverse Urteile des BVerfG, aus dem Dienst entfernt wird?

Das ist doch die entscheidene Frage!
Hoffentlich schnel!!

Nochmal: Nur weil sich eine Partei nicht an das Recht hält gibt es anderen nicht auch das Recht sich daran nicht mehr zu halten! Das ist  unter anderem auch ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft!

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5561 am: 17.04.2023 08:14 »
Ok Sie haben es nicht verstanden. Sorry dafür...

Niemand hat gesagt, dass Beamte jetzt streiken sollen.
Es geht lediglich um die Feststellung dass die ganze Nummer an Doppelzüngigkeit nicht zu überbieten ist.

Warum sind Sie eigentlich immer so agro?

Wie sehen Sie das Ganze denn?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5562 am: 17.04.2023 09:42 »
Art. 20 GG
3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

...... wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Darüber sollte man diskutieren.

Ich sehe das so, dass man zunächst den Rechtsweg ausschöpfen muss.
Wenn aber einer der renommiertesten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Battis solche Aussagen trifft wie die nachfolgende, stellt sich schon langsam die Frage, ob die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt werden soll, noch ist es nicht so weit, aber man befindet sich auf dem Weg dorthin:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist."

Knarfe1000

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« Antwort #5563 am: 17.04.2023 09:51 »
Weiß jemand, wann das Urteil des BVerfG veröffentlicht wird? Sollte doch im April 23 sein, oder?

Beamtix

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« Antwort #5564 am: 17.04.2023 10:32 »
Welches Urteil? Zu Bremen?