Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856082 times)

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,189
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5595 am: 19.04.2023 12:12 »
Der Widerspruchsbescheid wird irgendwann folgen. Entweder wird dem Widerspruch statt gegeben oder er wird abgelehnt. Und dann kann man sehr wohl klagen - nur eben jetzt noch nicht. Beamte, die keinen Widerspruch einlegen, sind jedoch auf die Brotkrumen des Dienstherren angewiesen und haben im Nachgang eben keine wirksame Klagemöglichkeit mehr. Allein deshalb sollte man in jedem Fall Widerspruch einlegen.

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 469
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5596 am: 19.04.2023 12:16 »
Wenn die Info von LTO stimmt scheint BVR Maidowski wieder an Board zu sein. Hoffentlich gibts bald was von ihm zu lesen.
Zitat
Eine praktische Lösungsmöglichkeit brachte Richter Maidowski ins Spiel: Das Bundeswahlgesetz wäre lesbarer, wenn es mit Legaldefinitionen arbeiten würde. Tatsächlich taucht zum Beispiel der zentrale Begriff der "Überhangmandate" im gesamten Gesetz nicht ein einziges Mal auf, sondern wird nur kompliziert umschrieben.

Quelle: https://www.lto.de/recht/meinung/m/bverfg-verhandlung-wahlrecht-groko-verstaendlichkeit-verfassungswidrig-populismus/

Besoldungswiderspruch

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 28
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5597 am: 19.04.2023 15:10 »
Wenn die Info von LTO stimmt scheint BVR Maidowski wieder an Board zu sein. Hoffentlich gibts bald was von ihm zu lesen.
Zitat
Eine praktische Lösungsmöglichkeit brachte Richter Maidowski ins Spiel: Das Bundeswahlgesetz wäre lesbarer, wenn es mit Legaldefinitionen arbeiten würde. Tatsächlich taucht zum Beispiel der zentrale Begriff der "Überhangmandate" im gesamten Gesetz nicht ein einziges Mal auf, sondern wird nur kompliziert umschrieben.

Quelle: https://www.lto.de/recht/meinung/m/bverfg-verhandlung-wahlrecht-groko-verstaendlichkeit-verfassungswidrig-populismus/

Zumindest dürfte BVR Dr. Maidowski keine Probleme haben die Berechnungen, welche Swen hier und im Beitrag in der DÖV dargestellt hat, zu verstehen ;)

,, Auch andere Richter:innen äußerten Unbehagen. So schilderte Ulrich Maidowski, wie er sich beim Lesen von § 6 BWG immer wieder verhake."Dabei hatte ich eine Eins im Mathe-Abi", argumentierte der Richter"

https://www.lto.de/recht/meinung/m/bverfg-verhandlung-wahlrecht-groko-verstaendlichkeit-verfassungswidrig-populismus/

Knarfe1000

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 561
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5598 am: 19.04.2023 15:48 »
Das BVerfG scheint die Krallen auszufahren. Hoffentlich dann auch in aller Deutlichkeit beim Thema Alimentation.

wizzard

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5599 am: 19.04.2023 19:45 »
Jetzt mal eine ganz dumme Frage 8)

Betrifft der hier diskutierte Beschluss nur Beamte mit mind. 2 Kindern, nur die unteren Besoldungsgruppen oder hat das Auswirkungen auf die gesamte A-Besoldung?

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 796
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5600 am: 19.04.2023 19:52 »
Jetzt mal eine ganz dumme Frage 8)

Betrifft der hier diskutierte Beschluss nur Beamte mit mind. 2 Kindern, nur die unteren Besoldungsgruppen oder hat das Auswirkungen auf die gesamte A-Besoldung?

Auf die gesamte A-Besoldung und sogar auf die B-Besoldung, da das Mindestabstandsgebot (15 % zur Sozialhilfe der niedrigsten Besoldungsgruppe) und das interne Abstandsgebot (zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen) eingehalten werden muss.

wizzard

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5601 am: 19.04.2023 19:58 »
Danke Dir

DeepBlue

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5602 am: 20.04.2023 07:38 »
Das BVerfG scheint die Krallen auszufahren. Hoffentlich dann auch in aller Deutlichkeit beim Thema Alimentation.

Sorry da glaub ich nicht mehr dran! Wie oft wurden dort Urteile durchgereicht die politisch gewollt waren aber wo jeder den Kopf geschüttelt hat? Siehe GEZ, ich glaube da kommt nicht viel von den Richtern.
Auch vom Dienstherren brauchen wir nicht viel erwarten, allein schon das man seit den beiden Entwürfen nichts mehr hört und man wohl auf die Tarifeinigung wartet ist eine Lachnummer! Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun trotzdem will man sich die Erhöhung zu nutze machen um schon mal zu sparen.

Knarfe1000

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 561
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5603 am: 20.04.2023 09:21 »

Sorry da glaub ich nicht mehr dran! Wie oft wurden dort Urteile durchgereicht die politisch gewollt waren aber wo jeder den Kopf geschüttelt hat? Siehe GEZ, ich glaube da kommt nicht viel von den Richtern.
Auch vom Dienstherren brauchen wir nicht viel erwarten, allein schon das man seit den beiden Entwürfen nichts mehr hört und man wohl auf die Tarifeinigung wartet ist eine Lachnummer! Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun trotzdem will man sich die Erhöhung zu nutze machen um schon mal zu sparen.
Selbst wenn der Schlichterspruch angenommen und 1 : 1 auf die Beamten übertragen wird, ändert das Null an der vom BVerfG 2020 festgestellten Lage. Im Gegenteil, die Abstände zum Bürgergeld (ist ja nur ein Prüffaktor) und anderen Lohn- und Gehaltsempfängern wird sogar eher vergrößert.

Da kann die Bildzeitung hetzen wie sie will. Und ja, ich habe den Eindruck, dass das Verfassungsgericht langsam die Geduld verliert. Dieses Jahr kommen ja noch Entscheidungen zu mehreren Bundesländern, die unmittelbare Wirkung für den Bund und alle Länder entfalten dürften. Es bleibt spannend.


Knarfe1000

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 561
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5605 am: 20.04.2023 10:39 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-wird-denn-das-bundesbesoldungs-und-versorgungsangemessenheitsgesetz-bbvangg-ueberhaupt-einmal-kommen
Vor der Sommerpause also auf keinen Fall mehr. Vielleicht sogar erst 2024... >:(

Man wartet sicher noch die anstehenden Entscheidungen zu drei (?) Bundesländern ab.

CoTrainer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5606 am: 20.04.2023 11:07 »
Warum sollte man die Entscheidungen abwarten? Das interessiert den Bund doch (noch) nicht, was das BVerfG zu den 3 Bundesländern aburteilt. Dass es den Bund in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft interessieren wird, steht auf einem anderen Blatt.

Die warten schlicht und einfach das Ergebnis der Tarifverhandlungen und die sich ggf. anschließende Übertragung auf die Beamten ab, damit die ihre Berechnungen durchführen können und wissen, wieviel (durch das Tarifergebnis eingesparte) Geld noch im Pott zum verteilen ist. Hierfür spricht aus meiner Sicht auch der Gesprächsbedarf mit dem FM..

Gebe Dir aber Recht, vor der Sommerpause wird das nichts!


MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 328
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5608 am: 20.04.2023 11:21 »
Hier sieht man eindeutig, wie die Beamten von der Bundesregierung "Olaf Scholz" verarscht wird!

Überlegt mal, wir hatten schon im Jahr 2021 einen Entwurf von Horst Seehofer, komplett mit Allen abgestimmt.
Und wer hat dies verhindert: Olaf Scholz

Knarfe1000

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 561
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5609 am: 20.04.2023 11:23 »
Warum sollte man die Entscheidungen abwarten? Das interessiert den Bund doch (noch) nicht, was das BVerfG zu den 3 Bundesländern aburteilt. Dass es den Bund in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft interessieren wird, steht auf einem anderen Blatt.

Das darfst du mich nicht fragen, sondern das BMI. In meinen Augen (nicht maßgeblich, ich weiß) hätte man schon 2021 ein Anpassungsgesetz erlassen müssen...