Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2075464 times)

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5655 am: 20.04.2023 22:00 »
Nicht ganz Harz4, aber zu viert auch nicht gerade schmeichelhaft die Bude. Da kann ich einen anderen Anspruch an den Lebensmittelpunkt verstehen.
1200€ warm für 4 Personen. Süß.
Selbst in einer Großstadt bekommt man dafür noch eine 4 Zimmer Wohnung.
Zitat:"4-Zimmer Wohnung Ingolstadt-Süd von privat
1.000 € Kaltmiete zzgl. NK
Heizkosten 250 €
Wohnfläche ca. 102 m²
4Zimmer "
https://www.immowelt.de/expose/2bfq64j

Ich weiß ja nicht wo du wohnst, oder was du für ein Lebensstil führst... Aber normal bzw durschnittlich ist das sicher nicht.

Und ja, ich fahr gerade wenn es schön ist sehrwohl mit dem Fahrrad, das hat aber weniger was mit dem Geld zu tun, sondern eher was mit der Gesundheit.  ;)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5656 am: 21.04.2023 06:01 »
Nicht ganz Harz4, aber zu viert auch nicht gerade schmeichelhaft die Bude.
Mag sein ...
Aber das ist auch eine Großstadt.
Wieviele wohnen denn in einer Großstadt oder gar Metropole wie München?
Genau deswegen finde ich den "Grundgedanken" mal eben gar nicht so schlecht, die Zahlungen erstmal an den Wohnort zu koppeln.
Ich persönlich finde es ungerechter wenn zB der Bundespolizist der am Münchner Hauptbahnhof eingesetz ist 1000-1500€ weniger hat, weil er mehr Miete zahlen muss, als der Bundespolizist der in Görlitz an der Grenze steht.

Und genau die Herstellung der gleichwertigen Lebensverhältnisse sind ebenfalls Aufgabe des Staates und sind im Grundgesetz verankert.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5657 am: 21.04.2023 08:09 »
, oder was du für ein Lebensstil führst... Aber normal bzw durschnittlich ist das sicher nicht.

Und ja, ich fahr gerade wenn es schön ist sehrwohl mit dem Fahrrad, das hat aber weniger was mit dem Geld zu tun, sondern eher was mit der Gesundheit.  ;)

Ich erwarte einfach mehr als Harz4 Niveau. Und mehr ist die von dir verlinkte Wohnung nicht.

Und das zurecht!

Geht diese Grundsatzdebatte schon wieder los ? Natürlich muss es eine Art Ortszuschlag für die extrem teuren Gegenden geben.

Wie ich sie doch mag die Kollegen, die meinen, über den Lebensstandard anderer Kollegen urteilen zu können..

Wer meint, dass es gut für ihn ist, schmal, schlank, sparsam und bescheiden zu leben - super. Aber nicht anderen seinen "Lebensstil" abverlangen.

Das ist genau so anmaßend wie die Forderung von dem Wirtschaftsdeppen Werding nach Sonderopfern für Beamte.

Ich fordere hiermit ein lohneinschneidendes Sonderopfer von Herrn Werding ab, da er privilegiert ist und zuviel hat. Außerdem soll er bitte bis 80 arbeiten, aus dem Golf- Yacht- und Segelclub austreten und sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr oder dem THW engagieren. Dann kommt man nicht so auf dumme Gedanken. Als letztes Sonderopfer fordere ich von Herrn Werding ab, in JEDE Florian-Silbereisen-Show zu gehen und von Anfang bis Ende in der 1. Reihe zu sitzen und mit zu klatschen!

An alle Kollegen, die günstig "in der Fläche" wohnen: super. Freut mich für Euch, wirklich.
An alle, die in teuren Ballungsräumen wie München, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart usw. wohnen: Ich drücke uns die Daumen, dass da ein (wenigstens ein kleiner) Ausgleich kommt.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5658 am: 21.04.2023 08:33 »
Ja, das ist alles so in etwa seit mindestens 2020 bekannt und wird hier seitdem auch diskutiert. Willkommen an Bord. :)
Der Referentenentwurf ist doch neu, oder ist das der von Seehofer? Egal, er ist fast komplett verfassungswidrig, den brauchen sie gar nichts ins Parlament zu bringen.

Löwenzahn

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« Antwort #5659 am: 21.04.2023 08:40 »
Hallo Zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und vielleicht wurde die Änderung des BBEsG bzgl. § 27 Abs. 2 Satz 1 (Seite 10 Referentenentwurf) hier auch schon einmal thematisiert…dann halt sorry für meine Wiederholung.

Wenn ich den Entwurf richtig lese, wird:
- das Eingangsamt im einfachen Dienst künftig mit A4, Stufe 5 (2.650,03 €) und
-  das Eingangsamt im mittleren Dienst künftig mit A6, Stufe 3 (2.677,42 €) festgesetzt.

Demnach würde der Abstand zwischen den Eingangsämtern des einfachen und des mittleren Dienstes nur 27,39 € betragen.

Habe ich hier einen Denkfehler? Genügt diese geringe Differenz dem Abstandsgebot?

Viele Grüße

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5660 am: 21.04.2023 09:12 »
Hallo Zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und vielleicht wurde die Änderung des BBEsG bzgl. § 27 Abs. 2 Satz 1 (Seite 10 Referentenentwurf) hier auch schon einmal thematisiert…dann halt sorry für meine Wiederholung.

Wenn ich den Entwurf richtig lese, wird:
- das Eingangsamt im einfachen Dienst künftig mit A4, Stufe 5 (2.650,03 €) und
-  das Eingangsamt im mittleren Dienst künftig mit A6, Stufe 3 (2.677,42 €) festgesetzt.

Demnach würde der Abstand zwischen den Eingangsämtern des einfachen und des mittleren Dienstes nur 27,39 € betragen.

Habe ich hier einen Denkfehler? Genügt diese geringe Differenz dem Abstandsgebot?

Viele Grüße
Nein, genügt nicht. Daher ist der Entwurf u.a. aus diesem Grund nicht verfassungskonform. Es gibt aber noch sehr viele andere Gründe. Lies dir die gestern verlinkte Stellungnahme des Richterbundes durch. Ist recht komplexe Materie aber halt sehr fundiert und quasi nicht zu widerlegen.

DrStrange

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« Antwort #5661 am: 21.04.2023 09:14 »
Dass was allgemein im Argen liegt ist, dass man nach der Entwicklung der letzten 15 Jahre jetzt Mieten zahlt, von denen man früher ein schönes Häuschen abbezahlen konnte. Ich fühle mich dadurch um meine Lebensleistung betrogen, dabei muss ich einen Großteil meiner Dienstzeit erst noch ableisten.

Und alle paar Seiten kommt wieder einer mit seiner Peanutshausrate und fühlt sich überbezahlt.

Uiuiui..
Also Fakt ist: Deutschland war jahrzehntelang ein Mieterschlaraffenland. Das den Lauf der Welt verpasst und sich ab 2014 eingereiht hat. Man kann ja auch mal in andere vergleichbare Länder schauen. Das sind die Mieten noch höher (zB USA)
Eigentumsquote in D seit Jahrzehnten im Vergleich sehr niedrig. Das muss doch einen Grund haben, dass die Menschen, wo doch "damals" als alles viel besser und billig war, nicht gebaut/gekauft haben, sondern weiterhin zur Miete wohnten. Also entweder war es damals auch teuer und nicht für jeden erschwinglich (oder nur unter größter Anstrengung, quasi wie heute) oder die Leute wollten kein Eigentum.
Heute will faktisch jeder ein Haus/Eigentum. (warum auch immer wenn ich mir diese Siedlungen so anschaue..gruselig)

tigertom

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« Antwort #5662 am: 21.04.2023 09:27 »
Dass was allgemein im Argen liegt ist, dass man nach der Entwicklung der letzten 15 Jahre jetzt Mieten zahlt, von denen man früher ein schönes Häuschen abbezahlen konnte. Ich fühle mich dadurch um meine Lebensleistung betrogen, dabei muss ich einen Großteil meiner Dienstzeit erst noch ableisten.

Und alle paar Seiten kommt wieder einer mit seiner Peanutshausrate und fühlt sich überbezahlt.

Uiuiui..
Also Fakt ist: Deutschland war jahrzehntelang ein Mieterschlaraffenland. Das den Lauf der Welt verpasst und sich ab 2014 eingereiht hat. Man kann ja auch mal in andere vergleichbare Länder schauen. Das sind die Mieten noch höher (zB USA)
Eigentumsquote in D seit Jahrzehnten im Vergleich sehr niedrig. Das muss doch einen Grund haben, dass die Menschen, wo doch "damals" als alles viel besser und billig war, nicht gebaut/gekauft haben, sondern weiterhin zur Miete wohnten. Also entweder war es damals auch teuer und nicht für jeden erschwinglich (oder nur unter größter Anstrengung, quasi wie heute) oder die Leute wollten kein Eigentum.
Heute will faktisch jeder ein Haus/Eigentum. (warum auch immer wenn ich mir diese Siedlungen so anschaue..gruselig)

Gruselig ? Damit kränken Sie aber einige Menschen, die stolz auf ihr Eigenheim in einer dieser "geuseligen" Siedlungen sind. Dann lieber Hochhaus im Ghetto?

Ich kann nur jeden beglückwünschen, der den Absprung geschafft hat und sein Geld keinem Vermieter in dem Rachen schmeißt, sondern in die eigene Tasche zahlt.
Ich habe so viele Kollegen, bei denen ein Eigenheim locker möglich gewesen wäre. Hier stimme ich Ihnen zu: Die wollten einfach kein Eigentum. Oder hatten Angst.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5663 am: 21.04.2023 09:39 »

Gruselig ? Damit kränken Sie aber einige Menschen, die stolz auf ihr Eigenheim in einer dieser "geuseligen" Siedlungen sind. Dann lieber Hochhaus im Ghetto?

Ich kann nur jeden beglückwünschen, der den Absprung geschafft hat und sein Geld keinem Vermieter in dem Rachen schmeißt, sondern in die eigene Tasche zahlt.
Ich habe so viele Kollegen, bei denen ein Eigenheim locker möglich gewesen wäre. Hier stimme ich Ihnen zu: Die wollten einfach kein Eigentum. Oder hatten Angst.

Ich habe damals (Ende der 90er) auch noch gesagt, dass ich lieber zur Miete wohne. Diese war hier im ländlichen Raum sehr günstig trotz guter und großer Wohnung. Außerdem ruft man einfach den Vermieter an, wenn etwas kaputt ist usw. Laufende Kosten (Strom, Heizung) sind auch deutlich geringer als im klassischen EFH. Hat wirklich Vorteile.

Aus heutiger Sicht bin ich heilfroh, dann doch 2004 gebaut zu haben. Zinsen damals bei etwa 2,5 - 3 %, also erschwinglich. Außerdem waren meine Frau und ich es nach 11 Jahren Miete leid, dem Vermieter das Konto zu füllen.

Außerdem halt auch eine sehr gute Altersvorsorge.

Finanzer

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« Antwort #5664 am: 21.04.2023 09:52 »
Die Wohndebatte ist in Deutschland halt auch sehr ideologisch aufgeladen.
In anderen Ländern wird eine Immobilie primär als Investition gesehen. Sind Sie alt und das Haus zu groß? Kein großes Heckmeck, Haus wird verkauft und in eine  Wohnung gezogen.

Für das Gegenteil gibts aber auch noch extremere Beispiele, Italienische Freunde von mir haben den Krach ihres Lebens bekommen als sie vorschlugen das Familienanwesen zu verkaufen.

Knarfe1000

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« Antwort #5665 am: 21.04.2023 10:12 »
Es gibt halt auch ein gutes Gefühl zu wissen, dass man auch im Rentenalter keine böse Überraschungen im Sinne von explodierenden Mieten oder gar "Entmietung" erwarten muss. Das Häuschen sollte bis zur Rente natürlich abbezahlt sein. Klar, man sollte auch immer was auf dem Konto haben für mögliche Reparaturen.

maxg

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« Antwort #5666 am: 21.04.2023 11:27 »
(...)
Wenn ich den Entwurf richtig lese, wird:
- das Eingangsamt im einfachen Dienst künftig mit A4, Stufe 5 (2.650,03 €) und
-  das Eingangsamt im mittleren Dienst künftig mit A6, Stufe 3 (2.677,42 €) festgesetzt.
Demnach würde der Abstand zwischen den Eingangsämtern des einfachen und des mittleren Dienstes nur 27,39 € betragen.
Wie schon von Anderen geschrieben: Ja, das ist der Plan!
Der Referatsleiter, aus dessen Bereich der Entwurf stammt, sollte allein daher schon wegen Unfähigkeit gefeuert werden.
Zusätzlich noch der "Abschmelzbetrag", der ja schon Kraft seiner Benennung ein Abschmelzen (in wesentlicher Höhe unzulässig) der Ämter-Differenzierung eingesteht.
Traurig ist nur, dass neben dem Richterbund so wenig deutliche Ablehnung von den Gewerkschaften kommt. Man müsste es m.E. absolut klar machen, dass hier ein vorsätzlicher Verfassungsbruch begangen würde mit Verabschiedung des Gesetzes.

Alexander79

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« Antwort #5667 am: 21.04.2023 11:37 »
Traurig ist nur, dass neben dem Richterbund so wenig deutliche Ablehnung von den Gewerkschaften kommt. Man müsste es m.E. absolut klar machen, dass hier ein vorsätzlicher Verfassungsbruch begangen würde mit Verabschiedung des Gesetzes.
Weil die wenigstens auch so tief in der Materie drin stecken wie der Richterbund.

Wobei, sollte das kommen massive Kosten auf den Bund zukommen.
Denn alle Beamten sollen ja eine Nachzahlung für die Jahre 2021 und 2022 bekommen und die die ihre Besoldung 2020 einforderten auch 2020.

Das wäre bei mir schon eine Nachzahlung von über 10.000€.

Knarfe1000

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« Antwort #5668 am: 21.04.2023 11:51 »
Traurig ist nur, dass neben dem Richterbund so wenig deutliche Ablehnung von den Gewerkschaften kommt. Man müsste es m.E. absolut klar machen, dass hier ein vorsätzlicher Verfassungsbruch begangen würde mit Verabschiedung des Gesetzes.
Die Stellungnahme des Richterbundes ist ja quasi ein zitierfähiges Gutachten, so detailliert wurde es verfasst. Es ist in meinen Augen kein Problem, wenn sich Gewerkschaften (und andere Gegner) zukünftig bei Bedarf darauf berufen. Es ist so gut argumentiert, dass selbst das BVerfG das für die Zukunft sicher zurate ziehen wird.

Gewerkschaften haben auch Juristen, aber die sind auch nicht immer so tief in der Materie. Weil sie sich auch auf anderen Gebieten auskennen sollen.

Zu beachten ist auch, dass das Schreiben vom 27.02.23 stammt, also noch sehr "frisch" ist.

Prüfer SH

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« Antwort #5669 am: 21.04.2023 21:21 »
Es gibt halt auch ein gutes Gefühl zu wissen, dass man auch im Rentenalter keine böse Überraschungen im Sinne von explodierenden Mieten oder gar "Entmietung" erwarten muss. Das Häuschen sollte bis zur Rente natürlich abbezahlt sein. Klar, man sollte auch immer was auf dem Konto haben für mögliche Reparaturen.

Im Rentenalter muss dann Dach, Heizung oder Fenster neu. Hat schon beides so seine Vorteile und Nachteile. In kaum einem anderen Land der Welt gibt es dermaßen viele Rechte für Mieter wie in Deutschland. So kommt auch die hohe Quote zustande.