Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923615 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5670 am: 21.04.2023 21:41 »
Im Rentenalter muss dann Dach, Heizung oder Fenster neu.

Nö.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5671 am: 21.04.2023 21:57 »
Miete = Knechtschaft.
Dass Wohneigentum vor Armut - insbes. Altersmut - schützt, ist ausreichend belegt. Da gibt es nichts schönzureden mit Mieterrechten.

Es gibt halt auch ein gutes Gefühl zu wissen, dass man auch im Rentenalter keine böse Überraschungen im Sinne von explodierenden Mieten oder gar "Entmietung" erwarten muss. Das Häuschen sollte bis zur Rente natürlich abbezahlt sein. Klar, man sollte auch immer was auf dem Konto haben für mögliche Reparaturen.

Im Rentenalter muss dann Dach, Heizung oder Fenster neu. Hat schon beides so seine Vorteile und Nachteile. In kaum einem anderen Land der Welt gibt es dermaßen viele Rechte für Mieter wie in Deutschland. So kommt auch die hohe Quote zustande.

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5672 am: 21.04.2023 22:24 »
Miete = Knechtschaft.
Dass Wohneigentum vor Armut - insbes. Altersmut - schützt, ist ausreichend belegt. Da gibt es nichts schönzureden mit Mieterrechten.

Es gibt halt auch ein gutes Gefühl zu wissen, dass man auch im Rentenalter keine böse Überraschungen im Sinne von explodierenden Mieten oder gar "Entmietung" erwarten muss. Das Häuschen sollte bis zur Rente natürlich abbezahlt sein. Klar, man sollte auch immer was auf dem Konto haben für mögliche Reparaturen.

Im Rentenalter muss dann Dach, Heizung oder Fenster neu. Hat schon beides so seine Vorteile und Nachteile. In kaum einem anderen Land der Welt gibt es dermaßen viele Rechte für Mieter wie in Deutschland. So kommt auch die hohe Quote zustande.

Ich habe nichts schön geredet, habe selbst Eigentum. Aber eine Erklärung für die hohe Quote an Mietern in Deutschland muss es geben. Oder was ist deine Erklärung dafür?

superdash

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5673 am: 21.04.2023 22:36 »
Miete = Knechtschaft.
Dass Wohneigentum vor Armut - insbes. Altersmut - schützt, ist ausreichend belegt. Da gibt es nichts schönzureden mit Mieterrechten.

Reichtum und Wohlstand schützt vor Altersarmut. Grandiose Erkenntnis. Jeder mit gutem Eigentum hat genug verdient, dieses zu finanzieren sonst hätte er es nicht. Viele können das aber faktisch einfach nicht. Und dass dies in der letzten Generation vor 20 Jahren noch anders aussah ist ein Faktum, dass viele ü40er nicht sehen möchten.

Eigentum rechnet sich heute zudem nicht immer - der Hammer kommt hier noch im Rahmen des Klimawandels. Da sind Mehrfamilienhäuser die an fernwärme hängen einfach mit einem geringeren kostenrisiko belegt. Das wird noch so manchem auf die Füße fallen, der denkt er sorgt mit einem 70er Jahre-Haus fürs Alter vor.

Erzähl doch mal einem Durchschnittsverdiener er möge sich in einer Stadt in Süddeutschland Eigentum zulegen, damit er vor Altersarmut geschützt ist. Das ist ja die pure Polemik.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5674 am: 21.04.2023 22:38 »
Miete = Knechtschaft.
Dass Wohneigentum vor Armut - insbes. Altersmut - schützt, ist ausreichend belegt. Da gibt es nichts schönzureden mit Mieterrechten.

Es gibt halt auch ein gutes Gefühl zu wissen, dass man auch im Rentenalter keine böse Überraschungen im Sinne von explodierenden Mieten oder gar "Entmietung" erwarten muss. Das Häuschen sollte bis zur Rente natürlich abbezahlt sein. Klar, man sollte auch immer was auf dem Konto haben für mögliche Reparaturen.

Im Rentenalter muss dann Dach, Heizung oder Fenster neu. Hat schon beides so seine Vorteile und Nachteile. In kaum einem anderen Land der Welt gibt es dermaßen viele Rechte für Mieter wie in Deutschland. So kommt auch die hohe Quote zustande.

Ich habe nichts schön geredet, habe selbst Eigentum. Aber eine Erklärung für die hohe Quote an Mietern in Deutschland muss es geben. Oder was ist deine Erklärung dafür?

Die Erklärung bestreitet ja niemand. Es gab früher vermutlich auch keinen so eklatanten Wohnraummangel?

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5675 am: 21.04.2023 22:54 »
Was interessiert mich ein Durchschnittsverdiener in Süddeutschland? Eröffne doch nen Wohlfahrtsthread, wenn du über diesen diskutieren willst. Hier geht es um unsere Alimentation und die Standards, die man sich - je nach statusrechtlichem Amt - damit leisten können sollte.

Miete = Knechtschaft.
Dass Wohneigentum vor Armut - insbes. Altersmut - schützt, ist ausreichend belegt. Da gibt es nichts schönzureden mit Mieterrechten.

Reichtum und Wohlstand schützt vor Altersarmut. Grandiose Erkenntnis. Jeder mit gutem Eigentum hat genug verdient, dieses zu finanzieren sonst hätte er es nicht. Viele können das aber faktisch einfach nicht. Und dass dies in der letzten Generation vor 20 Jahren noch anders aussah ist ein Faktum, dass viele ü40er nicht sehen möchten.

Eigentum rechnet sich heute zudem nicht immer - der Hammer kommt hier noch im Rahmen des Klimawandels. Da sind Mehrfamilienhäuser die an fernwärme hängen einfach mit einem geringeren kostenrisiko belegt. Das wird noch so manchem auf die Füße fallen, der denkt er sorgt mit einem 70er Jahre-Haus fürs Alter vor.

Erzähl doch mal einem Durchschnittsverdiener er möge sich in einer Stadt in Süddeutschland Eigentum zulegen, damit er vor Altersarmut geschützt ist. Das ist ja die pure Polemik.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5676 am: 21.04.2023 22:58 »
Damit hatten - neben dem von dir angeführten Argument - sicherlich auch die Zwei Weltkriege und der damit einhergehende totale Vermögensverlust von Millionen zu tun, auf den dann eine zunächst notwendige, dann Jahrzehnte lang verfehlte Wohnraumpolitik folgte.


Miete = Knechtschaft.
Dass Wohneigentum vor Armut - insbes. Altersmut - schützt, ist ausreichend belegt. Da gibt es nichts schönzureden mit Mieterrechten.

Es gibt halt auch ein gutes Gefühl zu wissen, dass man auch im Rentenalter keine böse Überraschungen im Sinne von explodierenden Mieten oder gar "Entmietung" erwarten muss. Das Häuschen sollte bis zur Rente natürlich abbezahlt sein. Klar, man sollte auch immer was auf dem Konto haben für mögliche Reparaturen.

Im Rentenalter muss dann Dach, Heizung oder Fenster neu. Hat schon beides so seine Vorteile und Nachteile. In kaum einem anderen Land der Welt gibt es dermaßen viele Rechte für Mieter wie in Deutschland. So kommt auch die hohe Quote zustande.

Ich habe nichts schön geredet, habe selbst Eigentum. Aber eine Erklärung für die hohe Quote an Mietern in Deutschland muss es geben. Oder was ist deine Erklärung dafür?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5677 am: 22.04.2023 00:40 »
Reichtum und Wohlstand schützt vor Altersarmut. Grandiose Erkenntnis. Jeder mit gutem Eigentum hat genug verdient, dieses zu finanzieren sonst hätte er es nicht. Viele können das aber faktisch einfach nicht. Und dass dies in der letzten Generation vor 20 Jahren noch anders aussah ist ein Faktum, dass viele ü40er nicht sehen möchten.

Eigentum rechnet sich heute zudem nicht immer - der Hammer kommt hier noch im Rahmen des Klimawandels. Da sind Mehrfamilienhäuser die an fernwärme hängen einfach mit einem geringeren kostenrisiko belegt. Das wird noch so manchem auf die Füße fallen, der denkt er sorgt mit einem 70er Jahre-Haus fürs Alter vor.

Volle Zustimmung! Immer diese Phrasen... "Miete ist rausgeschmissenes Geld." Als wären Zinsen und Kaufnebenkosten kein rausgeschmissenes Geld. 50.000 € Kaufnebenkosten sind im Depot bei 5% Wertzuwachs p.a. nach 30 Jahren (also einer mittlerweile schon optimistischen Finanzierungslaufzeit) 216.097,12 €. Das ist auch eine Altersvorsorge.

Wer es noch kann soll sich auch zu den immernoch völlig überzogenen Preisen ein Eigenheim anschaffen. Ich halte es auch für den höheren Lebenskomfort, nicht von irgendeinem Porschefahrer oder einer Vonovia abhängig zu sein. Aber er soll dann wissen, dass er nicht günstiger fährt. Nicht solange der gemietete Quadratmeter Neubau weniger kostet als der finanzierte Quadratmeter sanierungsbedürftiges "Gebrauchthaus" aus den 70ern. Neubau in Ballungsräumen ist für Beamte meines Erachtens vor einigen Jahren gestorben. Da schließt sich auch der Kreis zum Thema dieses Threads. Die Besoldung hielt eben nicht Schritt mit der Immobilienpreisentwicklung. Und die Kosten der warmen Unterkunft sind bei deren Berechnung ja ein maßgeblicher Aspekt.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5678 am: 23.04.2023 06:35 »
Eigentum rechnet sich heute zudem nicht immer - der Hammer kommt hier noch im Rahmen des Klimawandels.
Es dreht sich doch gar nicht um lohnen.
Bei den meisten dreht es sich wohl eher darum, das sie ihren eigenen Garten wollen.
Das niemand in der Wohnung darüber auf der Decke rumtrampelt und nervt oder was weiß ich.

Man kommt auch mit einem Fiat 500 trocken von A nach B.
Warum fahren in Deutschland soviele Mercedes, BMW oder Audi rum?

Genau das ist das "Problem" warum in Deutschland soviele zur Miete wohnen.
Es war halt mit 18 Jahren früher wichtiger ein tolles Auto zu haben, am besten tiefergelegt mit Breitreifen und ein dicken Subwoofer im Kofferraum.

Vollkasko war dagegen unnötig und wenn das Auto Schrott war rannten einige zur Bank und kauften sich das nächste Auto und zahlten das vorherige noch ab.
Ich kenn Leute, auch Arbeitskollegen die hatten 3-4 Autos bis sie 25 Jahre waren.

Und so liegen die Prioritäten eben bei jedem anders.
Bei dem einem das Auto, bei dem anderen das Haus/Wohnung.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5679 am: 23.04.2023 12:24 »
Tja... Nach der gestrigen Niederlage von Wernecke und Silberbach auf dem Feld der Tarifverhandlungen liegen  un alle Hoffnungen wieder im Bereich der amtsangemessenen Alimentation.

Nee, Spaaaß.

Die brauchen wir uns wohl nicht machen.

SeppelMeier

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« Antwort #5680 am: 23.04.2023 13:43 »
Ja, es geht in kleinen Schritten voran. Hoffen wir, dass das Tarif-Ergebnis nun schnell für uns übernommen wird und das BMI dann seinen Entwurf in den Gesetzgebungsprozess gibt. 3000 EUR Inflationsausgleich, ca. 11 % Besoldungserhöhung und AEZ  8) da wird der ein oder andere im Nachbarumfeld Beamten-Sprüche bringen aber die halte ich aus. Kann ja jeder in den öffentlichen Dienst gehen.  ;D

VierBundeslaender

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« Antwort #5681 am: 23.04.2023 16:18 »
11% gibt es doch nur im  Durchschnitt. Wer höher besoldet ist, kriegt weniger. Das heißt: das Abstandsgebot wird verletzt. Das gibt wieder Ärger.

Bastel

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« Antwort #5682 am: 23.04.2023 16:23 »
11% gibt es doch nur im  Durchschnitt. Wer höher besoldet ist, kriegt weniger. Das heißt: das Abstandsgebot wird verletzt. Das gibt wieder Ärger.

Nicht wenn alle 11 Prozent bekommen.

Knarfe1000

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« Antwort #5683 am: 23.04.2023 17:03 »
11% gibt es doch nur im  Durchschnitt. Wer höher besoldet ist, kriegt weniger. Das heißt: das Abstandsgebot wird verletzt. Das gibt wieder Ärger.
Es wird einen Durchschnittswert, orientiert am Durchschnittsbeamten (A 11, ES 5) geben, also ca. 10 %. Damit geht man diesem Problem aus dem Weg.

Nanum

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« Antwort #5684 am: 23.04.2023 17:20 »
Hallo,
ein echtes Abstandsgebot gibt / gab es doch eh nicht / nie, außer für den hD.

mD zu gD sind heute keine 400 EUR  mehr in Stufe 1 ... hD zum Rest aber deutlich signifikanter. Abstand "Studium" wird benötigt zu "garnix" (eD) knapp 700 EUR.

Welches Abstandsgebot?