Dann stellst du ganz schnell fest, wie hoch die Hürden für eine Abkehr vom bisherigen Besoldungsprinzip liegen.
Ich streite nicht ab das man das Besoldungsprinzip nicht leicht ändern kann.
Das BVerfG urteilte aber selbst das die Abstände in absoluten sowie in relativen Zahlen durch den Gesetzgeber geändert werden können und auch dürfen, aber eben nur ihm Rahmen einer Neustrukturierung.
Und glaub mir, wenn er das will, bin ich überzeugt bringt der Gesetzgeber das auch hin.
Erst recht mit dem Wink mit dem Zaunpfahl wie er es machen muss.
Ein schönes Beispiel ist das Dienstrechtneuordnungsgesetz von 2009.
Tabelle 2009
A14 Einstiegsgehalt 3230,91€
A16 Einstiegsgehalt 4622,71€
Tabelle 2009b
A14 Einstiegsgehalt 3513€
A16 Einstiegsgehalt 4737€
Da bekommt der A14 innerhalb von einem Monat 282,09€ mehr.
Der A16 dagegen "mickrige"114,29€
Genau das sind die Beispiele ... das ist weder absolut noch prozentual die gleiche Erhöhung.
Skandalös