Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032473 times)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5700 am: 24.04.2023 10:30 »
"Ganz einfach" ist daran gar nichts, ganz im Gegenteil. Auch deutet überhaupt nichts darauf hin.
Sorry, da gibts sicher kompliziertes.
Ich habe auch nicht behauptet das der Dienstherr irgendwas vorhat.
Ich habe nur zitiert was das BVerfG "gesagt" hat zum Thema Abstandsgebot.
Das dies hier einigen gD/hD nicht passt ... ok ...
Für alles andere bin ich als mD eh zu doof.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5701 am: 24.04.2023 10:41 »
Auf die Idee, dass das Thema hier seit Jahren von verschiedenen Richtungen eingehend beleuchtet wurde, kommst du nicht? Ich würde dir als Lektüre diesen Strang von Anfang an empfehlen, bevor du hier vermeintliche Weisheiten verteilst.

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5702 am: 24.04.2023 11:02 »
Sehe ich genau so. Deshalb auch mein Tipp gestern. Hier zerbrechen sich seit Jahren die klügsten die Köpfe (vgl. Dr. Battis oder Dr. Stuttmann).

Das ist nicht so einfach wie du es glaubst. Dann hätten wir nicht die Probleme, die wir gerade haben, durch die ganze Republik verteilt.

Waldvorbäumen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5703 am: 24.04.2023 11:05 »
Moin!

Ich lese hier zwar viel, es ist eigentlich auch schon alles gesagt (wenn auch noch nicht von jedem ;-) ), aber gibt es denn mtlw. Informationen in welchen Gremien der Entwurf "hängt" bzw. wie der Sachstand des Austausches ist?

Theoretisch sollte das ja im Juni wohl in den Bundestag. Wenn ich bedenke, dass am Montag der 1. Mai ist, scheint das sehr ambitioniert zu sein.

Wurden überhaupt schon alle notwendigen Gremien beteiligt?

Falls einer näheres dazu sagen kann, meine Dankbarkeit wäre sicher ;-).

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5704 am: 24.04.2023 11:27 »
Zuletzt wurde wohl auf das Ergebnis der Tarifverhandlungen gewartet und die Verbändebeteiligung ausgewertet. Inwiefern die Tarifverhandlungen als abgeschlossen gelten, kann ich nicht sicher sagen. Letztlich muss die Bundestarifkommission zustimmen und zuvor verdi die Mitgliederbefragung durchführen.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5705 am: 24.04.2023 11:51 »
Also ich mal was zum Thema Referentenentwurf beitragen, habe Kontakt mit einem Mitglied des Innenausschusses, wer gebe ich natürlich nicht preis, aber er schrieb mir folgendes am Wochenende:

"Auch ist Ihnen sicherlich die teils heikle Natur von Referentenentwürden bekannt, sodass ich hierauf nicht weiter eingehen möchte. Wir konnten zwischenzeitlich in Erfahrung bringen, dass diese nun abgeschlossen ist und die Ergebnisse auf Referentenebene analysiert werden. Es sind bereits deswegen schon Änderungen zu erwarten. Schließlich liegt es an SPD, Grünen und FDP im Kabinett überhaupt einen abschließenden Konsens über dieses Zwischenergebnis zu erzielen. Hierbei ist schlicht gesagt alles möglich. Einlassungen in der Sache sind daher aktuell schlichtweg noch verfrüht. Auch gebietet es die verfassungsmäßige Kompetenzordnung des Grundgesetze, Einzelheiten des regierungsseitigen Entscheidungsprozesses, die sich durch den informellen Austausch ergeben, nicht nach außen zu kehren. Auch insofern dankt ...................... Ihnen für Ihr Verständnis, dass eine Antwort bisher ausgeblieben ist."

Also kurz, das Ding ist jetzt wieder bei "Fachleuchten" des BMI

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5706 am: 24.04.2023 12:07 »
Danke für die Info. Allerdings ich erwarte keinen großen Wurf an Änderungen. Diese werden klein und nach den Vorstellungen von Herrn Lindner sein. Papier ist geduldig und man kann gegen klagen, um in etwa in einem Jahrzehnt dann durch damit zu sein.

Bastel

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« Antwort #5707 am: 24.04.2023 12:16 »
Ich bin mal gespannt wie die Nachzahlungen geregelt werden.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5708 am: 24.04.2023 12:17 »
Ich bin mal gespannt wie die Nachzahlungen geregelt werden.

Vor allem wann es dazu nähere Informationen gibt, kann ja nicht mehr lange dauern.

Hummel2805

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« Antwort #5709 am: 24.04.2023 12:23 »
Also wenn man den Termin 01.07.2023 halten will, dann müsste man sehr schnell die Sache ins Kabinett bringen!

Waldvorbäumen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5710 am: 24.04.2023 13:07 »
Also ich mal was zum Thema Referentenentwurf beitragen, habe Kontakt mit einem Mitglied des Innenausschusses, wer gebe ich natürlich nicht preis, aber er schrieb mir folgendes am Wochenende:

[i...

Also kurz, das Ding ist jetzt wieder bei "Fachleuchten" des BMI
Danke für die Antwort! :-)

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5711 am: 24.04.2023 13:18 »
Danke für die Info. Allerdings ich erwarte keinen großen Wurf an Änderungen. Diese werden klein und nach den Vorstellungen von Herrn Lindner sein. Papier ist geduldig und man kann gegen klagen, um in etwa in einem Jahrzehnt dann durch damit zu sein.
Wenn das BVerfG - und das ist nicht unwahrscheinlich - dieses Jahr klare Vorgaben macht und zeitliche Grenzen setzt, kann es durchaus schnell gehen (Bund und BL).

DeGr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5712 am: 24.04.2023 13:23 »
Wenn der Tarifabschluss inkl. Einmalzahlungen auf Beamte übertragen wird, stellt sich mir folgende Frage:

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich um eine Zahlung handelt, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Wäre die Sonderzahlung damit im Rahmen der Berechnung der Mindestalimentation außer Acht zu lassen, da die Mindestalimentation "ohnehin geschuldet" wird?

Knarfe1000

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« Antwort #5713 am: 24.04.2023 13:29 »
Wenn der Tarifabschluss inkl. Einmalzahlungen auf Beamte übertragen wird, stellt sich mir folgende Frage:

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich um eine Zahlung handelt, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Wäre die Sonderzahlung damit im Rahmen der Berechnung der Mindestalimentation außer Acht zu lassen, da die Mindestalimentation "ohnehin geschuldet" wird?
Ich meine gelesen zu haben, dass Einmalzahlungen Teil der Alimentation sein können. Also wäre sie nicht außen vor.

DeGr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5714 am: 24.04.2023 13:35 »
Wenn der Tarifabschluss inkl. Einmalzahlungen auf Beamte übertragen wird, stellt sich mir folgende Frage:

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich um eine Zahlung handelt, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Wäre die Sonderzahlung damit im Rahmen der Berechnung der Mindestalimentation außer Acht zu lassen, da die Mindestalimentation "ohnehin geschuldet" wird?
Ich meine gelesen zu haben, dass Einmalzahlungen Teil der Alimentation sein können. Also wäre sie nicht außen vor.

Jede Form von Einmalzahlungen? Mir geht es explizit um die steuerfreien Einmalzahlungen, dessen expliziter Zweck es sein soll, sie On-Top zu gewähren. Allerdings unterscheidet sich ja nunmal das Prinzip des Entgeltes von der Alimentation, sodass ich vermute, dass du richtig liegst.