Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2075562 times)

Prüfer SH

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 502
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5820 am: 29.04.2023 18:34 »
Was mir gerade in dem aktuellen Entwurf noch so auffiel.
Der Entwurf wird ja mit einer Vergleichsberechnung A4/5 mit dem Grundsicherungsniveau verglichen.
Da fielen mir ja eigentlich auch gleich wieder 2 eklatante Fehler auf.
(Mir raucht der Kopf also fragt mich nicht nach dem Urteil)
Irgendwo sagte das BVerfG es muss von Stufe 1 ausgegangen werden und nicht nach irgendeiner anderen Stufe.

Was aber noch dazukommt. Die Berechnung das Nettogehalt wird mit der  Lohnsteuerklasse 3 durchgeführt.
Wie wir ja mittlerweile alle mitbekommen haben, soll ja die Lohnsteuerklasse 3/5 wegfallen und in 4/4 übergehen.
Nach kurzer Recherche ergibt das bei dem besagten A4/5 besoldeten Beamten/Soldaten einen Unterschied im monatlichen Netto von rund 360€.

Ich halte es für äußert fragwürdig das ein Beamter monatlich 360€ Kredit aufnehmen soll um über dem Grundsicherungsniveau zu liegen um den Kredit nach der Einkommenssteuererklärung zurückzuahlen.
Und diesen Punkt habe ich nicht mal in der Stellungnahme des Richterbundes gefunden.

Frommer Wunsch der Gleichstellungskrieger wird aber sehr sicher nicht kommen, da laut GG die Familie immer noch unter besonderen Schutz steht und somit aufgrund von Kinderbetreuung auch heute noch ein Elternteil kürzer treten muss und es ja nirgends geschrieben steht das es immer die Frau seinen muss die das übernimmt . Ich halte es auchfür fraglich das Familien erstmal monatlich Netto weniger haben um dann erst nach der Steuererklärung die Differenz zu erhalten, auch mit Freibeträgen wäre dies leider dann so die Regel! Aber wie so vieles in Deutschland gehört ja auch das gesamte Steuerrecht reformiert nicht nur die Besoldung!

Beim Faktorverfahren dürfte sich das Netto beim Alleinverdiener doch nicht ändern?

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5821 am: 29.04.2023 18:50 »
Beim Faktorverfahren dürfte sich das Netto beim Alleinverdiener doch nicht ändern?
Ne tuts auch nicht ...
Hab das so richtig gar nicht gekannt, aber scheinbar kann man sich den Faktor sozusagen selbst raussuchen durch das vorraussichtliche Brutto.
Durch einen korrekt ermittelten Faktor soll man sogar sehr genau an die tatsächliche "Steuerschuld" herankommen, bis auf ein paar Euro.

Prüfer SH

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 502
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5822 am: 29.04.2023 19:01 »
Beim Faktorverfahren dürfte sich das Netto beim Alleinverdiener doch nicht ändern?
Ne tuts auch nicht ...
Hab das so richtig gar nicht gekannt, aber scheinbar kann man sich den Faktor sozusagen selbst raussuchen durch das vorraussichtliche Brutto.
Durch einen korrekt ermittelten Faktor soll man sogar sehr genau an die tatsächliche "Steuerschuld" herankommen, bis auf ein paar Euro.

Genau, beim Alleinverdiener liegt der Faktor dann nämlich bei 0,5

DeepBlue

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5823 am: 29.04.2023 19:33 »
Was mir gerade in dem aktuellen Entwurf noch so auffiel.
Der Entwurf wird ja mit einer Vergleichsberechnung A4/5 mit dem Grundsicherungsniveau verglichen.
Da fielen mir ja eigentlich auch gleich wieder 2 eklatante Fehler auf.
(Mir raucht der Kopf also fragt mich nicht nach dem Urteil)
Irgendwo sagte das BVerfG es muss von Stufe 1 ausgegangen werden und nicht nach irgendeiner anderen Stufe.

Was aber noch dazukommt. Die Berechnung das Nettogehalt wird mit der  Lohnsteuerklasse 3 durchgeführt.
Wie wir ja mittlerweile alle mitbekommen haben, soll ja die Lohnsteuerklasse 3/5 wegfallen und in 4/4 übergehen.
Nach kurzer Recherche ergibt das bei dem besagten A4/5 besoldeten Beamten/Soldaten einen Unterschied im monatlichen Netto von rund 360€.

Ich halte es für äußert fragwürdig das ein Beamter monatlich 360€ Kredit aufnehmen soll um über dem Grundsicherungsniveau zu liegen um den Kredit nach der Einkommenssteuererklärung zurückzuahlen.
Und diesen Punkt habe ich nicht mal in der Stellungnahme des Richterbundes gefunden.

Frommer Wunsch der Gleichstellungskrieger wird aber sehr sicher nicht kommen, da laut GG die Familie immer noch unter besonderen Schutz steht und somit aufgrund von Kinderbetreuung auch heute noch ein Elternteil kürzer treten muss und es ja nirgends geschrieben steht das es immer die Frau seinen muss die das übernimmt . Ich halte es auchfür fraglich das Familien erstmal monatlich Netto weniger haben um dann erst nach der Steuererklärung die Differenz zu erhalten, auch mit Freibeträgen wäre dies leider dann so die Regel! Aber wie so vieles in Deutschland gehört ja auch das gesamte Steuerrecht reformiert nicht nur die Besoldung!

Beim Faktorverfahren dürfte sich das Netto beim Alleinverdiener doch nicht ändern?

Die Steuerlast bleibt gleich nur ohne Ehegattensplitting bekommt man halt erst nach der Steuererklärung die Kohle mit Splitting hat man den Vorteil monatlich!

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 496
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5824 am: 29.04.2023 19:37 »
Was mich beschäftigt, ist die praktische Umsetzung der Streichung der unteren Besoldungen.
Der Beamte x in A2 wird von heute auf morgen A4 Stufe 5. Wie wird das denn formal gemacht? Werden die befördert? Aber das geht doch nur aufgrund Eignung Leistung Befähigung. Oder wird da einfach der Lohnzettel angepasst?
Interessant ist in diesem Zusammenhang in meinem Geschäftsbereich wie das funktionieren soll. Mit der BesGrp ist ein Dienstgrad beibden Soldaten verbunden. Sollen alle Dienstgrade umgekrempelt werden ? Mit fehlt vllt auch nur Fantasie dafür.

Siehe Referentenentwurf Seite 21:
„Bundesbesoldungsordnung A Aufsteigende Gehälter“.
k) Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe A 3“ wird wie folgt gefasst: „Besoldungsgruppe A 3
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose

Wenn ich es richtig verstehe bleibt es bei Besoldungsgruppe A 3 als Beginn bei den Soldaten. Wie das aber vereinbar ist mit anderen Beamten, welche dann bei A 4 Stufe 5 eingestuft werden bleibt wohl abzuwarten.

Thema hatten wir schon mal etliche Seiten vorher: Besonderheit Freie Heilfürsorge, Pflicht zum Wo
hnen Gemeinschaftsunterkunft usw.
Soldat frage mich nur wie das funktionieren soll. Also Schütze, Flieger in A3, Gefreiter A4, OG A5, HG A6, SG A7, OSG A8 ..... ?? Da sind wir dann schon bei der BesGrp in der derzeit HFw sind. Das kann doch nicht funktionieren. Da stimmen doch dann auch die Abstände zwischen den DatGraden nicht mehr. Das wirft, wenn ich es richtig verstehe, jede Menge Probleme für die gesamte Besoldungsstruktur und Dienstgradstruktur auf. Bin mal echtbgespannt wie das die Zauberer kösen wollen. Habe da meine Zweifel.

Prüfer SH

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 502
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5825 am: 29.04.2023 19:38 »
Was mir gerade in dem aktuellen Entwurf noch so auffiel.
Der Entwurf wird ja mit einer Vergleichsberechnung A4/5 mit dem Grundsicherungsniveau verglichen.
Da fielen mir ja eigentlich auch gleich wieder 2 eklatante Fehler auf.
(Mir raucht der Kopf also fragt mich nicht nach dem Urteil)
Irgendwo sagte das BVerfG es muss von Stufe 1 ausgegangen werden und nicht nach irgendeiner anderen Stufe.

Was aber noch dazukommt. Die Berechnung das Nettogehalt wird mit der  Lohnsteuerklasse 3 durchgeführt.
Wie wir ja mittlerweile alle mitbekommen haben, soll ja die Lohnsteuerklasse 3/5 wegfallen und in 4/4 übergehen.
Nach kurzer Recherche ergibt das bei dem besagten A4/5 besoldeten Beamten/Soldaten einen Unterschied im monatlichen Netto von rund 360€.

Ich halte es für äußert fragwürdig das ein Beamter monatlich 360€ Kredit aufnehmen soll um über dem Grundsicherungsniveau zu liegen um den Kredit nach der Einkommenssteuererklärung zurückzuahlen.
Und diesen Punkt habe ich nicht mal in der Stellungnahme des Richterbundes gefunden.

Frommer Wunsch der Gleichstellungskrieger wird aber sehr sicher nicht kommen, da laut GG die Familie immer noch unter besonderen Schutz steht und somit aufgrund von Kinderbetreuung auch heute noch ein Elternteil kürzer treten muss und es ja nirgends geschrieben steht das es immer die Frau seinen muss die das übernimmt . Ich halte es auchfür fraglich das Familien erstmal monatlich Netto weniger haben um dann erst nach der Steuererklärung die Differenz zu erhalten, auch mit Freibeträgen wäre dies leider dann so die Regel! Aber wie so vieles in Deutschland gehört ja auch das gesamte Steuerrecht reformiert nicht nur die Besoldung!

Beim Faktorverfahren dürfte sich das Netto beim Alleinverdiener doch nicht ändern?

Die Steuerlast bleibt gleich nur ohne Ehegattensplitting bekommt man halt erst nach der Steuererklärung die Kohle mit Splitting hat man den Vorteil monatlich!

Ohne Splitting bedeutet nicht verheiratet. Und für Alleinstehende auf Stkl. I gibt es Freibeträge, die auf Antrag eingetragen werden können.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 496
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5826 am: 29.04.2023 19:57 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

BuBeamter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5827 am: 29.04.2023 20:28 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

Seit ich hier vor wenigen Wochen durch Zufall auf dieses Thema kam und mich hier durch alle Seiten gelesen habe, ist für mich schon ein wenig die Welt aus den Fugen geraten. Ich hatte immer das Gefühl, dass zumindest bei unserer Besoldung alles mit rechten Dingen zugeht. Natürlich kann es mal technisch ein Problem geben. Vielleicht werden Schichtzulagen oder sonstiges zu spät oder unvollständig eingepflegt. Das überprüft man und gut ist.

Aber als normaler Beamter glaubt man doch nicht ernsthaft, dass die nahezu gesamte Besoldungstabelle verfassungswidrig ist. Und wenn man das erkennt und erwartet, dass sich der Dienstherr so schnell wie möglich um den Weg zurück zur Rechtmäßigkeit kümmern müsste, dies aber trotz Urteile des höchsten deutschen Gerichts unterlässt…. Ja tut mir leid, aber da geht was kaputt. Wie soll ich denn nach jeder Änderung prüfen und klagen, falls ich mal vermute, dass da was nicht richtig läuft. Da muss doch der Dienstherr drauf achten….  Ich bin immer wieder sprachlos. Die Preise steigen, man ist nur noch am rechnen wenn es mal wieder einen schlechten Monat gibt und es passiert über Jahre nichts.

Der Bund könnte jeden Tag den Versuch unternehmen, dass ganze Besoldungsrecht verfassungsgemäß aufzustellen. Aber er wartet lieber die Urteile ab, weil er ja sonst aus eigenem Antrieb mehr geben würde als er müsste…

Also bei mir ist da im Vertrauensverhältnis für den Moment viel kaputt gegangen. Tut mir leid, wenn ich hier viel Luft ablasse, aber ich komme mit diesem Moment des Abwartens auf irgendwelche Urteile einfach nicht klar…

Prüfer SH

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 502
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5828 am: 29.04.2023 20:42 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

Seit ich hier vor wenigen Wochen durch Zufall auf dieses Thema kam und mich hier durch alle Seiten gelesen habe, ist für mich schon ein wenig die Welt aus den Fugen geraten. Ich hatte immer das Gefühl, dass zumindest bei unserer Besoldung alles mit rechten Dingen zugeht. Natürlich kann es mal technisch ein Problem geben. Vielleicht werden Schichtzulagen oder sonstiges zu spät oder unvollständig eingepflegt. Das überprüft man und gut ist.

Aber als normaler Beamter glaubt man doch nicht ernsthaft, dass die nahezu gesamte Besoldungstabelle verfassungswidrig ist. Und wenn man das erkennt und erwartet, dass sich der Dienstherr so schnell wie möglich um den Weg zurück zur Rechtmäßigkeit kümmern müsste, dies aber trotz Urteile des höchsten deutschen Gerichts unterlässt…. Ja tut mir leid, aber da geht was kaputt. Wie soll ich denn nach jeder Änderung prüfen und klagen, falls ich mal vermute, dass da was nicht richtig läuft. Da muss doch der Dienstherr drauf achten….  Ich bin immer wieder sprachlos. Die Preise steigen, man ist nur noch am rechnen wenn es mal wieder einen schlechten Monat gibt und es passiert über Jahre nichts.

Der Bund könnte jeden Tag den Versuch unternehmen, dass ganze Besoldungsrecht verfassungsgemäß aufzustellen. Aber er wartet lieber die Urteile ab, weil er ja sonst aus eigenem Antrieb mehr geben würde als er müsste…

Also bei mir ist da im Vertrauensverhältnis für den Moment viel kaputt gegangen. Tut mir leid, wenn ich hier viel Luft ablasse, aber ich komme mit diesem Moment des Abwartens auf irgendwelche Urteile einfach nicht klar…

Mir geht es genau so. Und das hat sich leider schon deutlich auf die Motivation ausgewirkt.
Immer noch schade, dass nicht genug Druck kommt, auch weil verhältnismäßig wenige kontinuierlich Widerspruch einlegen bzw. Überhaupt Bescheid wissen. Man muss sich nur mal diesen Thread anschauen, wie wenig Personen sich hier seit Jahren beteiligen.

BuBeamter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5829 am: 29.04.2023 20:47 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

Seit ich hier vor wenigen Wochen durch Zufall auf dieses Thema kam und mich hier durch alle Seiten gelesen habe, ist für mich schon ein wenig die Welt aus den Fugen geraten. Ich hatte immer das Gefühl, dass zumindest bei unserer Besoldung alles mit rechten Dingen zugeht. Natürlich kann es mal technisch ein Problem geben. Vielleicht werden Schichtzulagen oder sonstiges zu spät oder unvollständig eingepflegt. Das überprüft man und gut ist.

Aber als normaler Beamter glaubt man doch nicht ernsthaft, dass die nahezu gesamte Besoldungstabelle verfassungswidrig ist. Und wenn man das erkennt und erwartet, dass sich der Dienstherr so schnell wie möglich um den Weg zurück zur Rechtmäßigkeit kümmern müsste, dies aber trotz Urteile des höchsten deutschen Gerichts unterlässt…. Ja tut mir leid, aber da geht was kaputt. Wie soll ich denn nach jeder Änderung prüfen und klagen, falls ich mal vermute, dass da was nicht richtig läuft. Da muss doch der Dienstherr drauf achten….  Ich bin immer wieder sprachlos. Die Preise steigen, man ist nur noch am rechnen wenn es mal wieder einen schlechten Monat gibt und es passiert über Jahre nichts.

Der Bund könnte jeden Tag den Versuch unternehmen, dass ganze Besoldungsrecht verfassungsgemäß aufzustellen. Aber er wartet lieber die Urteile ab, weil er ja sonst aus eigenem Antrieb mehr geben würde als er müsste…

Also bei mir ist da im Vertrauensverhältnis für den Moment viel kaputt gegangen. Tut mir leid, wenn ich hier viel Luft ablasse, aber ich komme mit diesem Moment des Abwartens auf irgendwelche Urteile einfach nicht klar…

Mir geht es genau so. Und das hat sich leider schon deutlich auf die Motivation ausgewirkt.
Immer noch schade, dass nicht genug Druck kommt, auch weil verhältnismäßig wenige kontinuierlich Widerspruch einlegen bzw. Überhaupt Bescheid wissen. Man muss sich nur mal diesen Thread anschauen, wie wenig Personen sich hier seit Jahren beteiligen.

In meiner Dienststelle weiß niemand davon etwas. Die wollen es auch nicht glauben, wenn ich davon erzähle. Die ledigen und ausbeförderten sagen, dass man mit unserem Geld doch gut klar kommt und man früher ja weniger hatte.

Selbst ein Gewerkschaftsvertreter denkt, mit dem AEZ ist einfach alles tutti. Der könne sich lediglich nicht erklären warum das scheinbar mit Juli nichts wird.

Prüfer SH

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 502
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5830 am: 29.04.2023 20:56 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

Seit ich hier vor wenigen Wochen durch Zufall auf dieses Thema kam und mich hier durch alle Seiten gelesen habe, ist für mich schon ein wenig die Welt aus den Fugen geraten. Ich hatte immer das Gefühl, dass zumindest bei unserer Besoldung alles mit rechten Dingen zugeht. Natürlich kann es mal technisch ein Problem geben. Vielleicht werden Schichtzulagen oder sonstiges zu spät oder unvollständig eingepflegt. Das überprüft man und gut ist.

Aber als normaler Beamter glaubt man doch nicht ernsthaft, dass die nahezu gesamte Besoldungstabelle verfassungswidrig ist. Und wenn man das erkennt und erwartet, dass sich der Dienstherr so schnell wie möglich um den Weg zurück zur Rechtmäßigkeit kümmern müsste, dies aber trotz Urteile des höchsten deutschen Gerichts unterlässt…. Ja tut mir leid, aber da geht was kaputt. Wie soll ich denn nach jeder Änderung prüfen und klagen, falls ich mal vermute, dass da was nicht richtig läuft. Da muss doch der Dienstherr drauf achten….  Ich bin immer wieder sprachlos. Die Preise steigen, man ist nur noch am rechnen wenn es mal wieder einen schlechten Monat gibt und es passiert über Jahre nichts.

Der Bund könnte jeden Tag den Versuch unternehmen, dass ganze Besoldungsrecht verfassungsgemäß aufzustellen. Aber er wartet lieber die Urteile ab, weil er ja sonst aus eigenem Antrieb mehr geben würde als er müsste…

Also bei mir ist da im Vertrauensverhältnis für den Moment viel kaputt gegangen. Tut mir leid, wenn ich hier viel Luft ablasse, aber ich komme mit diesem Moment des Abwartens auf irgendwelche Urteile einfach nicht klar…

Mir geht es genau so. Und das hat sich leider schon deutlich auf die Motivation ausgewirkt.
Immer noch schade, dass nicht genug Druck kommt, auch weil verhältnismäßig wenige kontinuierlich Widerspruch einlegen bzw. Überhaupt Bescheid wissen. Man muss sich nur mal diesen Thread anschauen, wie wenig Personen sich hier seit Jahren beteiligen.

In meiner Dienststelle weiß niemand davon etwas. Die wollen es auch nicht glauben, wenn ich davon erzähle. Die ledigen und ausbeförderten sagen, dass man mit unserem Geld doch gut klar kommt und man früher ja weniger hatte.

Selbst ein Gewerkschaftsvertreter denkt, mit dem AEZ ist einfach alles tutti. Der könne sich lediglich nicht erklären warum das scheinbar mit Juli nichts wird.

Auch schon erlebt, dass man mir nicht glauben wollte  ;D Da gilt dann wieder "Tu nichts Gutes und dir geschieht nichts Schlechtes". Die Idioten haben dann halt selbst schuld oder einfach genug Kohle.

Bei uns wird zwar regelmäßig von der Gewerkschaft berichtet und ich bin da selbst auch sehr aktiv und landesweit vernetzt - es hilft nur nichts, wenn der (zugegebenermaßen extrem komplexe) Inhalt nicht ankommt oder sich nicht damit beschäftigt wird, oft auch, weil es ja nur um mehr als 2 Kinder geht, meinen immer noch die meisten Querleser.
Darf ich fragen, in welcher Art von Behörde du sitzt?

DeepBlue

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5831 am: 29.04.2023 20:59 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

Tja und dann mal drüber nachdenken wer hinter diesem Dienstherren steckt bzw. wer solche Gesetze/Entwürfe verabschiedet?! Überwiegend Beamte! Also Leute die es selbst betrifft! Aber anstatt ihren Job zu machen und den Vorgaben und Rechtssprechung entsprechend Entwürfe zu verfassen, wird getrickst und gebogen so das man beim Referatsleiter oder Staatssekretär gut dasteht und schneller befördert wird!
Genauso auch die wahnsinnig Umsetzung der aktuellen Tariferhöhung: Zack findet man eine super Lösung um aus 200€ Sockel nicht 11% zu machen sondern nur 7,8% und Zack ist der pfiffige Beamter auf den Weg Richtung A14/A15/A16
Und allein schon so ein verkorksterer Referentenentwurf hätte dazu führen müssen das die Beamten im BMI ihre Arbeit einstellen und nicht sowas noch ausarbeiten!

Prüfer SH

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 502
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5832 am: 29.04.2023 21:01 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

Tja und dann mal drüber nachdenken wer hinter diesem Dienstherren steckt bzw. wer solche Gesetze/Entwürfe verabschiedet?! Überwiegend Beamte! Also Leute die es selbst betrifft! Aber anstatt ihren Job zu machen und den Vorgaben und Rechtssprechung entsprechend Entwürfe zu verfassen, wird getrickst und gebogen so das man beim Referatsleiter oder Staatssekretär gut dasteht und schneller befördert wird!
Genauso auch die wahnsinnig Umsetzung der aktuellen Tariferhöhung: Zack findet man eine super Lösung um aus 200€ Sockel nicht 11% zu machen sondern nur 7,8% und Zack ist der pfiffige Beamter auf den Weg Richtung A14/A15/A16
Und allein schon so ein verkorksterer Referentenentwurf hätte dazu führen müssen das die Beamten im BMI ihre Arbeit einstellen und nicht sowas noch ausarbeiten!

Ich denke eher, die Richtung ist von Anfang an klar diktiert von ganz oben. Schlimm genug.

DeepBlue

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5833 am: 29.04.2023 21:19 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

Tja und dann mal drüber nachdenken wer hinter diesem Dienstherren steckt bzw. wer solche Gesetze/Entwürfe verabschiedet?! Überwiegend Beamte! Also Leute die es selbst betrifft! Aber anstatt ihren Job zu machen und den Vorgaben und Rechtssprechung entsprechend Entwürfe zu verfassen, wird getrickst und gebogen so das man beim Referatsleiter oder Staatssekretär gut dasteht und schneller befördert wird!
Genauso auch die wahnsinnig Umsetzung der aktuellen Tariferhöhung: Zack findet man eine super Lösung um aus 200€ Sockel nicht 11% zu machen sondern nur 7,8% und Zack ist der pfiffige Beamter auf den Weg Richtung A14/A15/A16
Und allein schon so ein verkorksterer Referentenentwurf hätte dazu führen müssen das die Beamten im BMI ihre Arbeit einstellen und nicht sowas noch ausarbeiten!

Ich denke eher, die Richtung ist von Anfang an klar diktiert von ganz oben. Schlimm genug.

Nö die Politik und Politiker ändern sich regelmäßig, die Beamten die alles nicht umsetzen bleiben, die meisten Probleme gibt es schon seid mehreren Jahrzehnten und Kabinetten.
Dabei ist es ganz einfach:
Remonstrationspflicht des Beamten! Allein schon so ein Referentenentwurf der nicht rechtskonform ist und trotzdem durchgewunken wird zeigt ja von Ignoranz

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,389
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5834 am: 29.04.2023 23:55 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

Tja und dann mal drüber nachdenken wer hinter diesem Dienstherren steckt bzw. wer solche Gesetze/Entwürfe verabschiedet?! Überwiegend Beamte! Also Leute die es selbst betrifft! Aber anstatt ihren Job zu machen und den Vorgaben und Rechtssprechung entsprechend Entwürfe zu verfassen, wird getrickst und gebogen so das man beim Referatsleiter oder Staatssekretär gut dasteht und schneller befördert wird!
Genauso auch die wahnsinnig Umsetzung der aktuellen Tariferhöhung: Zack findet man eine super Lösung um aus 200€ Sockel nicht 11% zu machen sondern nur 7,8% und Zack ist der pfiffige Beamter auf den Weg Richtung A14/A15/A16
Und allein schon so ein verkorksterer Referentenentwurf hätte dazu führen müssen das die Beamten im BMI ihre Arbeit einstellen und nicht sowas noch ausarbeiten!

Ich denke eher, die Richtung ist von Anfang an klar diktiert von ganz oben. Schlimm genug.

Nö die Politik und Politiker ändern sich regelmäßig, die Beamten die alles nicht umsetzen bleiben, die meisten Probleme gibt es schon seid mehreren Jahrzehnten und Kabinetten.
Dabei ist es ganz einfach:
Remonstrationspflicht des Beamten! Allein schon so ein Referentenentwurf der nicht rechtskonform ist und trotzdem durchgewunken wird zeigt ja von Ignoranz

Natürlich kommt das von oben. Man ist sich einfach parteiübergreifend einig, dass die Besoldung keinen Stellenwert hat. Man nimmt das Geld lieber für andere Projekte.