Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995613 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5835 am: 30.04.2023 00:10 »
@ deepblue

Ganz so einfach ist es leider nicht. Verstehe deinen Standpunkt, jedoch ist die Arbeit im Ministerium leider nicht so einfach. Remonstrationspflicht hin oder her die Prozesse dort sind teilweise eben sehr politisch getrieben. Habe selber das ein oder andere mal den eigenen Entwurf bzw Bericht am Ende nicht mehr wieder erkannt. Da wird ab einer gewissen Ebene eben sehr viel politisch betrieben. Und machen wir uns nichts vor, ab einer gewissen Ebene sind die Beamten sogenannte politische Beamte und sind sehr schnell ausgetauscht bzw entfernt. Passiert ja auch bei jedem Regierungswechsel mit schöner Regelmässigkeit. Wünschte mir auch was anderes aber manchmal sind die Realitäten so. Und in unserem Fall will mit Sicherheit niemand der politischen Entscheidungsträger den zu erwartenden Shitstorm in den Medien verursachen.
Ich bin eigentlich auch ganz gut im Bilde was die mich betreffenden Regelungen angeht, aber mir wäre nicht im Traum eingefallen, dass wir im Grunde seit Jahren verfassungswidrig besoldet werden. Das war reiner Zufall das ich darüber hier gestolpert bin. Bin vorher schon wegen des ganzen Lobbyismus und der Wirtschaftsvertreter, die in den Ministerien ein und aus gehen und an Gesetzesentwürfen munter mitwirken reichlich skeptisch was so manche Vorgänge angeht. Aber mal im Ernst,  das wir derart betrogen werden und das im vollen Wissen der Verantwortlichen hätte ich nie gedacht. Selbst der BPräs war so wie ich es verstanden habe informiert, dass es erhebliche Bedenken am BesGesetz gab und er hat es trotzdem unterzeichnet. Seiner Prüfpflicht dürfte er nicht hinreichend nachgekommen sein. Offensichtlich ist das System bis in oberste Ebenen marode. Das ganze macht.mich zum einem masslos traurig weil ich gerne Beamter bin und an unseren Rechtsstaat glaube und ihn für das beste halte, zum anderen steigt auch langsam die Wut und das Unverständnis das niemand in  Verantwortung was dagegen tut. Selbst die vermeintlichen Fachleute in dem Ausschüssen scheinen nicht zu handeln. Von  daher ist mein Vertrauen nicht mehr erheblich beschädigt, sondern nahezu gänzlich zerstört. Ich bin nur froh, dass ich nicht wie die Kollegen Polizisten zum Teil mein Leben oder meine Gesundheit aufs Spiel setzen um Gesetze durchzusetzen und das ggf im vollen Bewusstsein das die Sie betreffenden Gesetze und Rechte mit Füssen getreten werden. Oder stellen wir uns die Soldaten vor, die in Einsätze wie gerade geschehen geschickt werden, denen wird die entsprechende Wertschätzung für ihren Dienst und dazu zählt auch eine entsprechende Vergütung ja mal so richtig präsentiert von den handelnden Politikern wie unserer BMI. Habe eigentlich unseren Kimonbo immer milde belächelt, aber vllt ist das was er manchmal so von sich gibt ein Weg sich der Situstion anzupassen.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5836 am: 30.04.2023 00:10 »
Natürlich kommt das von oben. Man ist sich einfach parteiübergreifend einig, dass die Besoldung keinen Stellenwert hat. Man nimmt das Geld lieber für andere Projekte.

Sehe ich auch so.
Mit Besoldungserhöhungen gewinnt kein Innenminister einen Blumentopf, egal, wo man ihn in der politischen Farbenlehre verorten kann. Der Apparat setzt um.

Bundi

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« Antwort #5837 am: 30.04.2023 01:35 »
Immer wenn ich an die rote Nancy denke habe ich das Bild vor Augen, sie mit zwei Zöpfen. Frei nach Astrid Lindgren's Figur "ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt"

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5838 am: 30.04.2023 09:21 »
@ Bundi

Ich denke, dass das, was Du beschreibst, ein zunehmend größeres Problem werden könnte, sofern das Thema "Besoldung" medial - in welcher Form auch immer - betrachtet werden würde. Denn es wird vielen - wenn nicht den meisten - Kolleginnen und Kollegen so gehen, wie Du es beschreibst und wie man es in Gesprächen mit ihnen wiederholt so gespiegelt bekommt, was ja auch BuBeamter und Prüfer hier noch einmal darlegen. Die meisten Kolleginnen und Kollegen können sich schlicht nicht vorstellen, dass ihre Alimentation seit deutlich mehr als ein Jahrzehnt verfassungswidrig ausgestaltet worden ist. Wenn man mit Kolleginnen und Kollegen spricht, dann halten die das Ausmaß dessen, was man ihnen darlegt, wiederkehrend für stark übertrieben, da sie dasselbe Rechtsstaatsempfinden haben, wie Du es beschreibst. Insofern ist das, was letztes Jahr Alexia Tepke und Andreas Becker - die umtriebigen Besoldungsrechtsexperten des dbb, die seit Jahr und Tag vorzügliche Beiträge zur Aufklärung über das Thema schreiben - hervorgehoben haben, sehr bedenkenswert:

"Die verfassungsrechtliche Entfaltung des Alimentationsbegriffs und die im jeweiligen Besoldungsrechtskreis getroffenen Regelungen sind sehr komplex. [...] Eine fehlerfreie Berücksichtigung sämtlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für alle 17 Besoldungsrechtskreise mit unterschiedlichen Ausgestaltungen im Bereich der Grundbesoldung, differenzierten Familienzuschlägen, gegebenenfalls ergänzt um Sonderzahlungen und allgemeine Stellenzulagen oder Strukturzulagen ist heute - auch Kennern der Materie - kaum mehr möglich. [...] Mit der Benennung von objektiv überprüfbaren Kriterien und wiederholten Präzisierungen für die Besoldungsgesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht bedarf es jetzt in jedem Besoldungsrechtskreis deutlich erkennbarer und klarer Verbesserungen, um das massiv erschütterte Vertrauen der Beamtinnen und Beamten wieder zurückzugewinnen und den Alimentationskreislauf zu durchbrechen. [...] Trotz des weiten Gestaltungsspielraums war und ist die Höhe der Besoldung nicht in das vollständig freie Ermessen der Besoldungsgesetzgeber gestellt, sondern unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auszugestalten." (Tepke/Becker, ZBR 2022, S. 145 (153 f.); der Rest des Zitats lässt sich hier nachlesen: http://zbr-online.de/click_buy/2022/schwan.pdf)

Wie im letzten Post geschrieben, gehe ich davon aus, dass die anstehenden Entscheidungen sowohl auf eine andere gesellschaftliche Realität treffen werden als die letzte(n) im Jahr 2020 als auch dass damit verbunden eine andere mediale Aufmerksamkeit entstehen wird, da im Verlauf der letzten drei Jahren dafür in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren der Länder sowie den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen der Grund gelegt worden ist. Den Medien in bspw. Thüringen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen ist das Thema heute anders als noch 2020 ein Begriff, wenn auch dort in den Medien kaum eine Vorstellung vom tatsächlichen Ausmaß und der tatsächlichen Relevanz herrschen dürfte.

Allerdings dürfte insbesondere die Entscheidung zu Niedersachsen für einiges Aufsehen sorgen. Denn während für Schleswig-Holstein nur das Jahr 2007 und für Bremen die Jahre 2013 und 2014 betrachtet werden werden, wird hinsichtlich Niedersachsens mit Ausnahme des Jahres 2013 der Klagezeitraum von 2005 bis 2016 betrachtet werden - und allein der gewaltige Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation wird, so ist zu vermuten, medial einige Aufmerksamkeit und ggf. Aufbereitung erfahren. Damit dürfte mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit nach und nach ein Aufwachen - der Schock - von deutlich mehr Kolleginnen und Kollegen beginnen als bislang.

Spätestens dann, so ist zu vermuten, wird sich ein stärkeres Bewusstsein in Teilen der Beamtenschaft regen, da es eben der medialen Betrachtung bedarf, um das Thema für (große oder größere) Teile der Beamtenschaft erkennbar werden zu lassen - und wie es dann auch hinsichtlich des massiven Vertrauensverlusts weitergehen wird, weiß niemand, wird auch darauf ankommen, wie sich die wirtschaftliche Entwicklung und das weitere Handeln der in langer Kontinuität verfassungsbrüchigen Besoldungsgesetzgeber konkret entfalten wird. Wenn es im Gefolge der anstehenden Entscheidungen zu keiner substanziellen Änderung und also auch zu keinem - wie auch immer erfolgenden - Eingeständnis kommt, dürfte das einen deutlich schwereren dauerhaften Schaden hervorrufen, als wenn das der Fall wäre. Dabei gilt es zu bedenken - Du sprichst die Wissenschaftlichen Dienste an -, dass bislang selbst deren sachlich deutliche Darlegungen in Thüringen, Schleswig-Holstein und zuletzt Niedersachsen nicht dazu geführt hätten, dass die Besoldungsgesetzgeber von ihrem wissentlich und willentlich vollzogenen Verfassungsbruch abgelassen hätten. Auch hier wurde im Anschluss an die sachliche Kritik, ohne dass es auch nur in kleinsten Ansätzen versucht worden wäre, den sachlichen Gehalt der Kritik sachlich zu entkräften oder eben anderweitige sachgerechte Folgen aus der Kritik des jeweiligen Wissenschaftlichen Diensts zu ziehen, der gezielte Verfassungsbruch bar jeder sachlichen Einsichtsfähigkeit von den betreffenden politischen Entscheidungsträgern vollzogen - ein Gespür, was eine solche politische Betonkopfmentalität beim Souverän auslöst oder auslösen kann, sofern sie sich regelmäßig wiederholte, ist vielfach offensichtlich nicht gegeben -; auch darin zeigt sich die Geschichtsvergessenheit nicht weniger politischer Verantwortungsträger, von der ich hier wiederholt gesprochen habe.

Denn nicht nur scheinen jene Entscheidungsträger gänzlich auszublenden, in welche historische Reihen sie sich stellen, wenn sie sich wissentlich und willentlich, also gezielt, vom Boden des Grundgesetzes absentieren, sondern ebenso bleibt offensichtlich unreflektiert, welch verheerenden politischen Eindruck solch ein Handeln beim Souverän hinterlässt. Rechtstreue lässt sich in einer Demokratie nicht verordnen, sondern basiert hier auf dem weitgehend freiwilligen Respekt vor dem Recht. Das Gewaltmonopol kann legitim nur aufrechterhalten werden, wenn sich auch die politischen Verantwortungsträger an das Recht gebunden sehen. Ist das wiederkehrend nicht mehr der Fall, zerfällt der Rechtsstaat, weil die Rechtstreue verloren geht.

Der langen Rede kurzer Sinn: Der Vertrauensverlust wird erst im Gefolge der anstehenden Entscheidung in einem stärkeren Maße losgehen als bislang, da erwartbar erst dann größere Zahlen an Beamtinnen und Beamten erkennen werden (können), wie sie eigentlich seit Jahr und Tag behandelt werden. Das gilt nicht zuletzt hinsichtlich der Kolleginnen und Kollegen unter Waffen, die vielfach noch einmal ganz anders ihre Knochen hingehalten haben und hinhalten - und dabei dürfte vonseiten der Dienstherrn in Rechnung gestellt werden können (ohne dass ich davon ausgehe, dass man sich dort diese Gedanken machte), dass die typischen Phasen der Krisenbewältigung auch hier in einem nicht geringen Maße Wirkung entfalten (können): nämlich nach dem Schock die Reaktion und dann die Bearbeitung und Neuorientierung. Die Vertrauenskrise wird sich also zukünftig erst wirklich und dann je nachdem, wie die politisch Verantwortlichen handeln werden, entwickeln, nämlich nach dem Schock, und zwar in der gerade genannten Trias Reaktion, Bearbeitung, Neuorientierung.

Und auch, wenn ich davon ausgehe, dass die Politik des konzertierten Verfassungsbruchs spätestens im Verlauf des nächsten Jahres zusammenbrechen wird (sich also diesbezüglich ein zarter Optimismus bei mir einstellt, der sachlich begründet werden kann - der allerdings kaum Anlass geben sollte, um nun sogleich in größere Euphorie auszubrechen), bin ich hinsichtlich des für viele Kolleginnen und Kollegen nicht minder wichtigen echten Eingeständnisses von politischer Seite eher ziemlich skeptisch. Denn in Anbetracht der - man muss es leider so deutlich sagen - politischen Labberigkeit, mit der seit vielen Jahren die Thematik vonseiten der politischen Entscheidungsträger behandelt worden ist, traue ich ihnen das nötige klare Eingeständnis weit überwiegend nicht (mehr) zu, da bislang weitgehend jede Einsichtsfähigkeit in die sachliche Realität vermisst geblieben ist - zumindest in dem, was man öffentlich hat verlautbaren lassen. Entsprechend gehe ich davon aus, dass hier wiederkehrend nicht einmal im Ansatz eine Dimension vorhanden ist, wie sehr man gezielt Vertrauen missbraucht und die Kolleginnen und Kollegen in einem extremen Maße rechtsstaatswidrig ausgebeutet hat. Das lässt mich nach dem Schock hinsichtlich der Trias Reaktion, Bearbeitung und Neuorientierung weniger optimistisch sein. Denn auch darin brechen sich die Worte Ulrich Battis ggf. Bahn, wonach die regelmäßig verfassungsbrüchige Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbeiführt, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird.

Nicht umsonst bringt ihres es ja, BuBeamter und PrüferSH, mit euren Worten auf den Punkt: Nach dem Schock beginnt nun bei euch die weitere Trias aus Reaktion, Bearbeitung und Neuorientierung - und so wird es bald noch vielen anderen Kolleginnen und Kollegen gehen. Davon dürften - so befürchte ich - große Teile der politisch Verantwortlichen keinerlei Vorstellung oder dafür ein entsprechend auf das konkrete Thema hin kein ausgeprägtes Sensorium haben: Wenn aber mit fortgeführter Geschichtsvergessenheit auf einen für nicht wenige Kolleginnen und Kollegen sie erschütternden Schock reagiert werden wird - wovon ich ausgehe, dass das weit überwiegend geschehen wird -, dann lässt sich wenig Gutes erahnen. Diese Auswirkung könnte, wenn es schlecht läuft, von allen weitreichenden die mit Abstand weitreichendste werden: Die Besoldungsgesetzgeber haben in den letzten 15 Jahren viel Zunder angehäuft, wenn sie nun nach den anstehenden Entscheidungen auch noch zum verbalen Brandfackelnwerfen übergehen sollten - was ich in nicht wenigen Fällen für nicht gänzlich unwahrscheinlich halte -, dann würde das hinsichtlich der genannten Trias kaum hilfreich werden, denke ich, um es mal vorsichtig zu formulieren.
« Last Edit: 30.04.2023 09:28 von SwenTanortsch »

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5839 am: 30.04.2023 10:34 »
Hallo,
den Musterwiderspruch hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.480.html Antwort 484 gibt es ja schon.

Hat jemand (w9omöglich irgendwo anders hier im Forum) einen neueren veröffentlicht?

Danke.

An dieser Stelle meinen besten Dank an @SwenTanortsch. Lese deine Beträge hier sehr gerne.

Das gilt auch für alle anderen mit Ihren materiell und rechtlich hilfreichen Beiträgen!

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5840 am: 30.04.2023 10:48 »
Natürlich wird die Politik es so hinstellen, als ob der Verfassungsbruch über all die Jahre unbeabsichtigt erfolgt ist und man sehr erstaunt ist, dass das Bundesverfassungsgericht diesen festgestellt hat. Unser Justizminister Buschmann hat letzte Woche vor dem Bundestag erst gesagt, "niemand erlässt gerne nicht verfassungsgemäße Gesetze".

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5841 am: 30.04.2023 11:42 »
Natürlich wird die Politik es so hinstellen, als ob der Verfassungsbruch über all die Jahre unbeabsichtigt erfolgt ist und man sehr erstaunt ist, dass das Bundesverfassungsgericht diesen festgestellt hat. Unser Justizminister Buschmann hat letzte Woche vor dem Bundestag erst gesagt, "niemand erlässt gerne nicht verfassungsgemäße Gesetze".
Habe das vom Justizminister nicht gelesen. Aber wenn dem so war ist es nur noch erschreckend. Niemand erlässt gerne nicht verfassungsgemässe Gesetze ?? Gehts noch. Studierter Jurist und Justiminister das darf doch wohl nicht wahr sein. Man erlässt keine nicht verfassungsgemäße Gesetze. Das und nichts anderes erwarte ich vom Justizminister. Getreu nach dem früheren Auspruch des anderen Schauspielers derselben Partei: Lieber kein Gesetz erlassen als ein nicht verfassungsgemässes Gesetz.

DrStrange

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« Antwort #5842 am: 30.04.2023 14:16 »
Buschi hat sicherlich die Gesetze gemeint, die nach Prüfung durch BVerfG als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, aber bei Inkrafttreten für verfassungsgemäß gehalten worden sind.
Was anderes kann und will ich mir nicht vorstellen!

Bundi

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« Antwort #5843 am: 30.04.2023 14:35 »
Das hoffe ich eigentlich auch. Aber ein studierter Jurist, der zu dem noch Justizminister ist, sollte eigentlich wissen ob Gesetze bei Erlass verfassungsgemäß sind. Selbst wenn er es selber nicht weiss, so sollte doch soviel Expertise in seinem Ministerium oder im wissenschaftlichen Dienst des BT vorhanden sein, das es nicht dazu kommt nicht verfassungsgemäße Gesetze zu erlassen. Darüberhinaus gibt es reichlich namhafte Verfassungsrechtler deren Expertise verfügbar ist. Das darf einfach nicht passieren. Es sei denn so im Falle der Alimentation es geschieht vorsätzlich. Und in Anbetracht der Alimentation kann ich mir mittlerweile leider so ziemlich alles vorstellen.
 Wenn ich mir dann noch unsere BMI ins Gedächtnis rufe, wird es immer schlimmer. Als es zu der Situation kam, dass Beamte ganz offen nicht mehr auf der FDGO standen, so hatte sie gleich reflexhaft nichts besseres zu tun als offen über die Beweislastumkehr zu schwadronieren. Einen fundamentalen Aspekt in unserem Rechtsstaat wollte sie mal eben über Bord werfen. Allein das sie auch nur einen Gedanken daran verschwendet hat, ist einfach nur erschreckend. Inhaltlich das solche Beamte zu entfernen sind stimmte ich mit ihr überein, aber nur im Rahmen unserer Rechtsordnung. Allbdies lässt mich immer mehr an unseren Politikern und unserem Rechtssystem zweifeln.
« Last Edit: 30.04.2023 14:43 von Bundi »

DrStrange

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« Antwort #5844 am: 30.04.2023 15:29 »
Hmm das sehe ich etwas anders. Die Juristerei lebt von Auslegungen. Nicht umsonst sagt man "Zwei Juristen, drei Meinungen" und deshalb gibt es auch die herrschende und die Mindermeinung im juristischen Sprachgebrauch.
Und da es nun mal verschiedene Auslegungen und Meinungen gibt, haben wir Gerichte, die dann entscheiden müssen. Am Ende dann das höchste. Das betrifft alle Rechtsgebiete.

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5845 am: 30.04.2023 16:13 »
Hmm das sehe ich etwas anders. Die Juristerei lebt von Auslegungen. Nicht umsonst sagt man "Zwei Juristen, drei Meinungen" und deshalb gibt es auch die herrschende und die Mindermeinung im juristischen Sprachgebrauch.
Und da es nun mal verschiedene Auslegungen und Meinungen gibt, haben wir Gerichte, die dann entscheiden müssen. Am Ende dann das höchste. Das betrifft alle Rechtsgebiete.
Nö eigentlich nicht das trifft nur zu bei Themen wo es noch keine grundlegende Entscheidungen oder Urteile gibt, hier kann man sicherlich was auslegen. Bei der Thematik Besoldung ist die Vorgabe und der schon vorhandene Verfassungsbruch eigentlich klar und sehr offensichtlich und wurde ja in mehreren Urteilen ja auch schon bestätigt nicht umsonst war man gezwungen einen Entwurf zu fertigen und dass dieser dann immer noch an Recht und Gesetz vorbei geschrieben wurde ist der eigentliche Skandal! Der SvenT Meier im Forum legt das ja immer sehr gut dar! Und gerade bei Gesetzen und Entwürfen kann und muss ich erwarten das diese Verfassungskonform sind! Das ist einfach das Handwerkszeug der Politik!

Prüfer SH

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« Antwort #5846 am: 30.04.2023 16:35 »
Hmm das sehe ich etwas anders. Die Juristerei lebt von Auslegungen. Nicht umsonst sagt man "Zwei Juristen, drei Meinungen" und deshalb gibt es auch die herrschende und die Mindermeinung im juristischen Sprachgebrauch.
Und da es nun mal verschiedene Auslegungen und Meinungen gibt, haben wir Gerichte, die dann entscheiden müssen. Am Ende dann das höchste. Das betrifft alle Rechtsgebiete.

Es werden dann allerdings die Mindermeinungen als Gesetz verabschiedet, vgl. einzelne BL und den jetzigen Entwurf vom Bund. Und das ist doch das Gefährliche.
Rechtlichen Interpretationsspielraum gibt es häufig,  aber doch bitte nur bei Gesetzen auf dem Boden des Grundgesetzes.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5847 am: 30.04.2023 16:37 »
Hinsichtlich des aktuellen Gesetzentwurfs kann es sachlich keine zwei Meinungen geben - es weiß jeder Jurist, der sich sachgerecht in die Materie hineinbegibt, dass hier ein evident sachwidriger Entwurf vorliegt. Und sofern ein entsprechender Jurist das nicht erkennt, dann ist er als Gesetzgeber auf der einen Seite (sofern er als Teil des Parlaments Volljurist ist und darüber hinaus ebenso) und als Teil des Bundeskabinetts mitsamt des Bundesministers der Justiz auf der anderen Seite auf die im Gesetzgebungsverfahren vonseiten der Gewerkschaften und Verbände vorgelegten Stellungnahmen verwiesen. Und wenn nun mit dem Deutschen Richterbund die maßgebliche Interessenvertretung seine Bewertung wie folgt einleitet, dann sollte man nicht zuletzt vom Bundesminister der Justiz, falls er zuvor sachlich nicht zum selben Ergebnis gelangt sein sollte, erwarten, dass er sich mit dem Entwurf beschäftigt oder das maßgeblich in seinem eigenen Haus veranlasst:

"Der vorgelegte Entwurf verwirklicht den Verfassungsauftrag, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen jedoch nicht. Er hat dies noch nicht einmal zum Ziel. Vielmehr beschränkt er sich darauf, rechnerisch den Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung herstellen zu wollen. Er geht dabei allerdings nicht nur methodisch unzureichend vor. Er wählt auch Mittel, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Er stellt das Besoldungssystem gleichsam auf den Kopf. Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass sich die Besoldung am jeweils ausgeübten Amt zu orientieren hat, wird durch soziale Besoldungsparameter wie Familienstand, Kinderzahl und Wohnort erheblich verwässert. Das macht aus der bisher am Leistungsprinzip orientierten Besoldung ein Entgeltsystem, das nach Art einer Sozialleistung am individuellen Bedarf ausgerichtet ist, und widerspricht deshalb den nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Neuregelung führt zudem zu personalpolitischen Verwerfungen im gesamten Besoldungsgefüge und auch im Verhältnis zu den Angestelltenvergütungen, die von den Tarifvertragsparteien aus gutem Grunde heraus unabhängig von den vorgenannten sozialpolitischen Gesichtspunkten ausgestaltet worden sind." (https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023)

Ich denke, die Deutlichkeit der Kritik, die im weiteren Verlauf der Stellungnahme sachlich schlüssig begründet wird, dürfte keinen Abgeordneten, ebenso auch kein Kabinettsmitglied und schon gar nicht einen Justizminister unberührt lassen - denn die Deutlichkeit der Stellungnahme genauso wie die Expertise des Verbands dürften kaum Anlass zur Vermutung geben, dass jene Kritik nicht ernstzunehmen wäre.

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24.01.2023 - 2 BvF 2/18 - unmissverständlich klargestellt, dass ebenfalls hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung eine entsprechende Kritik innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens sachlich entkräftet werden muss, da eine nachträgliche Entkräftung der wesentlichen Inhalte einer solchen Kritik nicht mehr möglich ist, dass also entsprechend evident sachwidrige Entscheidungen nicht mehr nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens geheilt werden könnten, da es sich diesbezüglich dann um ein unzulässiges Nachschieben von Gründen handelte (vgl. ebd., Rn. 160 - auch zu dieser Entscheidung und ihre offensichtliche Bedeutung ebenso für die Besoldungsgesetzgebung kann man sich ebenfalls hier ab der S. 3 schlaumachen https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf).

Der vorliegende Entwurf ist spätestens nach der gerade genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts prozedural nicht mehr zu retten - und er war es auf Grundlage des bundesverfasungsgerichtlichen Rechtsprechungswandels im Besoldungsrecht auch zuvor nicht: Denn die evidente Sachwidrigkeit lässt sich - wie hier im Forum gleichfalls bereits vollzogen - nicht leugnen. Es ist eindeutig, dass jeder, der am Ende so einen Gesetzentwurf und seine ggf. Verabschiedung und Ausfertigung mitzuverantworten hat, sein wissentliches und willentliches Handeln in voller Verantwortung vor dem Souverän vollzieht - so wie es eindeutig ist, dass ein solcher Entwurf, sofern er Gesetzeskraft erlangen sollte, verfassungswidrig ist. Denn wäre er es nicht, sollte es nicht schwerfallen, die sachliche Kritik an dem Entwurf im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend zu entkräften. Ich denke, zur Kritik ist unter dem Thema des Sammelthreads alles, was notwendig ist, gesagt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html).

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5848 am: 30.04.2023 21:55 »
[...]
Also bei mir ist da im Vertrauensverhältnis für den Moment viel kaputt gegangen. Tut mir leid, wenn ich hier viel Luft ablasse, aber ich komme mit diesem Moment des Abwartens auf irgendwelche Urteile einfach nicht klar…
Mir geht es genau so. Und das hat sich leider schon deutlich auf die Motivation ausgewirkt.
[...]

Für die vielen neu Hinzugekommenen ist das nur ein kurzer Moment des Abwartens aber der kurze Moment wird zum langen Hinhalten und Weiterwurschteln, weil für andere ist das bereits die Erfahrung eines jahrzehntelangen Leidensweges (bei den Ländern und Kommunen).

Man könnte auch passend zum Jubiläum z.B. ein Meldethread aufmachen unter dem Titel "Widerspruch seit 2003 - ich bin dabei" und

z.B. dort folgenden Austausch starten:
Gibt es bereits eine medizinische Indikation und vergebene GoÄ Ziffern für dienstunfähig machende rechtstaatsfernes legislatives, führungsexekutives und judikatives Alimentationsmobbing bzw. -bossing? Oder bekommt man einen hohen Grad der Behinderung wenn man durch diese Organe behindert wird, weil sie sich gehindert sehen rechtskonform zu agieren?
Welche Begleiterkrankungen sind zwangsläufig mit dem  Alimentationsmobbing bzw. -bossing verknüpft? Tinnitus, weil einem die Ohren zusammen mit den Staatskassen vor „Ersparnissen“ klingeln oder weil die Ohren Sausen, weil die Staatskassen nur andere Sausen bezahlen.
Hat Brechdurchfall einzutreten, weil man so viele Kröten nicht mehr schlucken kann, wie man brechen muss?
Gibt es bereits ärztliche Spezialisten, die dienstunfähig machendes rechtstaatsfernes Alimentationsmobbing bzw. -bossing, von der allgemeine Rechtsstaatsferne unterscheiden kann unter der alle zu leiden haben?
An wen kann man sich wenden um aus dieser krankmachenden Leibeigenschaft zu entkommen, ohne in die Privatwirtschaft zu fliehen und vollends ohne Einkünfte dazustehen?

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5849 am: 01.05.2023 11:37 »
Wer soll dem hier denn noch folgen 😂😂😂 hat jemand eine Zusammenfassung der letzten 10 Seiten 😅.