Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1953047 times)

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #585 am: 01.02.2022 13:53 »
Wenn das echt eine Kettenreaktion auslöst auf dann auch den gD und den hD auch als Single Steuerklasse 1 Dreh ich durch und mache erstmal Urlaub 😀

NWB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #586 am: 01.02.2022 14:26 »
Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #587 am: 01.02.2022 14:26 »

@kimonbo...aber bist das so weit ist, kannst du wahrscheinlich nur noch in Kur fahren... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #588 am: 01.02.2022 15:22 »
Höchstwahrscheinlich wird's irgendwo zwischen morgen und Kur liegen, schätze ich, wenn auch wohl eher näher dran an dem Tag vor dem nächsten Urlaub als an dem vor der möglichen Kur - jedenfalls vom Tag nach dem nächsten Urlaub aus betrachtet...

Zur Frage, ob in Anbetracht der großen Lücke zwischen Mindest- und derzeit gewährter Nettoalimentation alle Besoldungsgruppen angehoben werden müssen, hat der VGH Hessen in der gestern genannten Entscheidung an der genannten Stelle einige interessante Anmerkungen gemacht und diese mit einem schlüssigen Berechnungsverfahren untermauert. In Anbetracht der Lücke ist eine Anhebung aller Besoldungsgruppen verfassungskonform nicht zu vermeiden. Dazu folgt in nächster Zeit ebenfalls noch ein Beitrag in der Zeitschrift für Beamtenrecht, der die Argumentation des VGHs von der anderen Seite der Argumentation her flankiert.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #589 am: 03.02.2022 10:18 »
"Warum aber sollte man ein Unternehmen weiter bringen wollen, wenn es einen nicht mit Würde behandelt und ausreichend entlohnt?"

Das ist ein Kommentar eines Lesers von Spiegel Online, den ich gerade gelesen habe. Unsere Dienstherren denken immer noch, dass Befehl und Gehorsam, oder irgendwelche welche Vorschriften von wegen "mit voller Hingabe" ausreichend sind.

Was mich wundert ist es , dass viele junge Menschen immer noch den Wunsch haben in den öffentlichen Dienst zu gehen. Ich bin froh, dass meine Kinder nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, man muss Leistung bringen, aber ich habe das Gefühl, die private Wirtschaft hat die Zeichen der Zeit besser erkannt und versucht ihre Mitarbeiter zu halten. Nach den Erzählungen meiner Kinder, versucht man sie manchmal mit Geld zuzuschütten, um sie zu halten.

Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #590 am: 05.02.2022 09:15 »
Interessant was sich Baden Württemberg mit ihrem 4 Säulen Modell hierzu ausgedacht hat: https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/
Bereits im Herbst diesen Jahres möchte man das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben.

Blackboard10

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #591 am: 05.02.2022 13:45 »
Zitat
Interessant was sich Baden Württemberg mit ihrem 4 Säulen Modell hierzu ausgedacht hat: https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/
Bereits im Herbst diesen Jahres möchte man das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben.

Interessant. Falls dies in ähnlicher Weise vom Bund und den anderen Ländern übernommen wird, so wird es für die Beamten aus dem hD zu keiner Besoldungserhöhung kommen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #592 am: 05.02.2022 15:26 »
Andere Modelle dominieren das Geschehen aber derzeit. Zum Beispiel das aus Thüringen. Daran hatte sich auch der Entwurf aus 2021 vom Bund orientiert. Und letztlich wird es wohl bei allen angedachten Umsetzungsvarianten lohnen weiterhin Widerspruch einzulegen, um ggf. den Klageweg zu bestreiten.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #593 am: 05.02.2022 18:30 »
Und auch die Singles Steuerklasse 1 ohne Kinder im gD gehe leer aus?..

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #594 am: 05.02.2022 20:02 »
@kimonbo: Das ist ja der Sinn hinter diesen Verrenkungen des Gesetzgebers.
Widerspruch einlegen und fertig.

Bärliner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #595 am: 06.02.2022 20:31 »
"Warum aber sollte man ein Unternehmen weiter bringen wollen, wenn es einen nicht mit Würde behandelt und ausreichend entlohnt?"

Das ist ein Kommentar eines Lesers von Spiegel Online, den ich gerade gelesen habe. Unsere Dienstherren denken immer noch, dass Befehl und Gehorsam, oder irgendwelche welche Vorschriften von wegen "mit voller Hingabe" ausreichend sind.

Was mich wundert ist es , dass viele junge Menschen immer noch den Wunsch haben in den öffentlichen Dienst zu gehen. Ich bin froh, dass meine Kinder nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, man muss Leistung bringen, aber ich habe das Gefühl, die private Wirtschaft hat die Zeichen der Zeit besser erkannt und versucht ihre Mitarbeiter zu halten. Nach den Erzählungen meiner Kinder, versucht man sie manchmal mit Geld zuzuschütten, um sie zu halten.

Ganz einfach, weil es in diesem Leben idR nicht darauf ankommt, was man erarbeitet, sondern was man vererbt bekommt. Gibt genügend die mal Häuschen oder ein paar Immobilien ihrer Eltern erben. Warum sich noch in der Privatwirtschaft aufreiben? Dann doch lieber bequem und sicher bei Vater Staat arbeiten.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #596 am: 06.02.2022 21:09 »
Exakt so ist es. Ich glaube auch , dass die, die etwas vererbt bekommen mehr als genug haben um sich als fauler Beamter eine schöne Zeit zu machen. Mach ich auch. Aber ich will trotzdem als Single auch eine Angleichung meiner Grundbesoldung im gD. A13, plus Ministerialzulage

Max

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #597 am: 07.02.2022 00:14 »
@kimonbo: Das ist ja der Sinn hinter diesen Verrenkungen des Gesetzgebers.
Widerspruch einlegen und fertig.
Wenn Länder und Bund das immer weiter auf die lange Bank schieben bzw. immer nur unzureichend erhöhen,  kommt dann tatsächlich irgendwann eine Nachzahlung für all die Jahre? Wie muss man sich das vorstellen.
Können Länder und Bund nicht einfach A4 und kleiner streichen,  Stufe 1-x streichen und ggf. Kinderzuschüsse erhöhen und dann wegkommen ohne breite Anhebung der Besoldung?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #598 am: 07.02.2022 06:17 »
Können Länder und Bund nicht einfach A4 und kleiner streichen,  Stufe 1-x streichen und ggf. Kinderzuschüsse erhöhen und dann wegkommen ohne breite Anhebung der Besoldung?

So versucht man des doch schcon all die Jahre in diversen Ländern...

Hummel2805

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« Antwort #599 am: 07.02.2022 07:32 »
Also was sich der Bund gegenüber den Bundesländern hier leistet, ist unglaublich.
Das man jetzt besoldungstechnisch sich gerade beim Familienzuschlag regelrecht vorführen lässt macht mich fassungslos. Das man gerade Beamtenfamilien so im Stich lässt hat mit verfassungskonformer Besoldung nichts mehr zu tun.
Bei einer Familie mit 3 Kindern zahlt mittlerweile NRW und Berlin 400,00 € mehr im Monat. Und die armen Bunderländer Sachsen-Anhalt und Thüringen toppen das noch mit jeweils 600,00 € bzw. 700,00 € im Monat mehr.
Ich erwarte vom Bundesinnenministerium und Bundesfinanzministerium mal eine schnelle abgestimmte Vorlage, um das zu heilen. Ich kenne viele Beamte im gehobenen Dienst bei der Bundespolizei, die sich jetzt in Ihren jeweiligen Bundesländern bewerben. Und noch unverständlicher ist hier die Haltung von Verdi und dem Deutschen Beamtenbund, da hört man ja gar nichts mehr zu diesem Thema.