Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856023 times)

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5850 am: 01.05.2023 12:07 »
Zu geringes Gehalt scheint wohl ein generelles Problem zu sein.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/umfrage-job-zufriedenheit-stress-kuendigung-100.html


Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 126
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5851 am: 02.05.2023 10:05 »
Was mich beschäftigt, ist die praktische Umsetzung der Streichung der unteren Besoldungen.
Der Beamte x in A2 wird von heute auf morgen A4 Stufe 5. Wie wird das denn formal gemacht? Werden die befördert? Aber das geht doch nur aufgrund Eignung Leistung Befähigung. Oder wird da einfach der Lohnzettel angepasst?
Interessant ist in diesem Zusammenhang in meinem Geschäftsbereich wie das funktionieren soll. Mit der BesGrp ist ein Dienstgrad beibden Soldaten verbunden. Sollen alle Dienstgrade umgekrempelt werden ? Mit fehlt vllt auch nur Fantasie dafür.

Eventuell wird das dann so eine Art privilegierter Soldat vergleichbar mit dem Neckermann-Stuffz?

Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 126
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5852 am: 02.05.2023 10:29 »
@Swen

Das ganze Problem der Krise und das schwindende Vertrauen in den Dienstherrn fängt soweit ich es sehe sogar noch viel eher an. Die ganze hier diskutierte Thematik ist so komplex und auch erst ein Thema seit zB in Berlin Richter, also juristisch bewanderte Beamte, entsprechend geklagt haben. Ich glaube für die Masse der Beamten ist diese äusserst komplexe Materie bis dato kein Thema gewesen und nur schwer zu verstehen. Wenn ich das jetzt mal auf die sonstige uns Beamte betreffende Gesetzgebungsthematik übertrage, komme ich schnell zu dem Schluss das die Gefahr besteht schnell jedwede Gesetzgebung oder Verordnung unseres Dienstherrn in Frage zu stellen. Kurz ausgedrückt, kann ich dem Dienstherrn denn überhaupt noch vertrauen, wenn dieser, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, verfassungswidrige Gesetze zu ungunsten der Beamten verabschiedet. Muss der Beamte zukünftig oder auch schon heute Zweifel an vielen Regelungen haben ? Diese Erosion, wenn sie gross genug wird, führt unweigerlich zu einer Unfähigkeit des Staates zu funktionieren.
Was deine Erfahrungen mit anderen Ländern angeht stimme ich dir voll zu. Was war die AKP und Erdogan ein Hoffnungsträger zu Beginn seiner "Machtergreifung" ( dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang durchaus bewusst gewählt). Hatten nicht nahezu alle Europäischen Staaten mit Erdogan soviel Hoffnung verbunden ? Und was heute aus dem Staat geworden ist sehen wir ja leider alle selber. Auch wir haben in unserer eigenen Vergsngenheit wie du ja anführst ebenfalls verherrende Erfahrungen gemacht. Umso erschreckender ist das sich unsere Verantwortlichen ihrer Verantwortung und den damit verbundenen Problemen und Gefahren nicht bewusst sind. Wozu gibt es den wissenschaftlichen Dienst im BT, wenn es die Abgeordneten, die zum Teil nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben, nicht wissen. Da soĺlte ausreichend Expertise vorhanden sein.

Seit ich hier vor wenigen Wochen durch Zufall auf dieses Thema kam und mich hier durch alle Seiten gelesen habe, ist für mich schon ein wenig die Welt aus den Fugen geraten. Ich hatte immer das Gefühl, dass zumindest bei unserer Besoldung alles mit rechten Dingen zugeht. Natürlich kann es mal technisch ein Problem geben. Vielleicht werden Schichtzulagen oder sonstiges zu spät oder unvollständig eingepflegt. Das überprüft man und gut ist.

Aber als normaler Beamter glaubt man doch nicht ernsthaft, dass die nahezu gesamte Besoldungstabelle verfassungswidrig ist. Und wenn man das erkennt und erwartet, dass sich der Dienstherr so schnell wie möglich um den Weg zurück zur Rechtmäßigkeit kümmern müsste, dies aber trotz Urteile des höchsten deutschen Gerichts unterlässt…. Ja tut mir leid, aber da geht was kaputt. Wie soll ich denn nach jeder Änderung prüfen und klagen, falls ich mal vermute, dass da was nicht richtig läuft. Da muss doch der Dienstherr drauf achten….  Ich bin immer wieder sprachlos. Die Preise steigen, man ist nur noch am rechnen wenn es mal wieder einen schlechten Monat gibt und es passiert über Jahre nichts.

Der Bund könnte jeden Tag den Versuch unternehmen, dass ganze Besoldungsrecht verfassungsgemäß aufzustellen. Aber er wartet lieber die Urteile ab, weil er ja sonst aus eigenem Antrieb mehr geben würde als er müsste…

Also bei mir ist da im Vertrauensverhältnis für den Moment viel kaputt gegangen. Tut mir leid, wenn ich hier viel Luft ablasse, aber ich komme mit diesem Moment des Abwartens auf irgendwelche Urteile einfach nicht klar…

Mir geht es genau so. Und das hat sich leider schon deutlich auf die Motivation ausgewirkt.
Immer noch schade, dass nicht genug Druck kommt, auch weil verhältnismäßig wenige kontinuierlich Widerspruch einlegen bzw. Überhaupt Bescheid wissen. Man muss sich nur mal diesen Thread anschauen, wie wenig Personen sich hier seit Jahren beteiligen.

In meiner Dienststelle weiß niemand davon etwas. Die wollen es auch nicht glauben, wenn ich davon erzähle. Die ledigen und ausbeförderten sagen, dass man mit unserem Geld doch gut klar kommt und man früher ja weniger hatte.

Selbst ein Gewerkschaftsvertreter denkt, mit dem AEZ ist einfach alles tutti. Der könne sich lediglich nicht erklären warum das scheinbar mit Juli nichts wird.

Das Thema ist ein Pulverfass. Und ich sehe keine vernünftige Alternative bei den Parteien. Keine ist um vernünftige Kommunikation bemüht, keiner möchte die schlechten Nachrichten überbringen und die Medien tun das Übrige, um das Thema möglichst einseitig ans Volk zu bringen.

Und da brodelt es. Viele Rentner, wenig Kinder, Steuerzahler blicken abschätzig auf Leistungsempfänger (teilweise berechtigt). Der Fokus ist fehljustiert.

Und die Verursacher lässt man weiter schalten und walten

Bei mir auf der Dienstelle ist das Thema in seiner tatsächlichen Dimension auch nicht bekannt. Es wird so argumentiert, dass man bei den ganzen Schulden gar nicht so viel fordern kann. Habe Links zu Battis und dem Richterbund geliefert, war den Kollegen aber alles zu viel Text. Danke.

Da ich auch schon mehr und mehr rechnen muss, werde ich als stillen Protest wohl auch wie hier von mehreren Leuten aufgeführt in den stillen Protest gehen und meine bald gezwungene Nebentätigkeit mit den Versäumnissen der Politik begründen.

Es wird künftig tatsächlich so laufen müssen. Das der Beamtenapparat verschlankt wird. Man könnte es auch ausmisten nennen, indem unnötige Posten nicht mehr besetzt werden. Und die, die übrig sind müssen ordentlich was liefern, sollen dabei aber auch ordentlich alimentiert werden.

Lasst es keinen Wunschtraum bleiben.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 796
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5853 am: 02.05.2023 11:17 »

Es wird künftig tatsächlich so laufen müssen. Das der Beamtenapparat verschlankt wird. Man könnte es auch ausmisten nennen, indem unnötige Posten nicht mehr besetzt werden. Und die, die übrig sind müssen ordentlich was liefern, sollen dabei aber auch ordentlich alimentiert werden.

Lasst es keinen Wunschtraum bleiben.

[/quote]

Schau dir an, was unsere Politiker mit dem ganzen Heizungserneuerungs- und Haussanierungsmist gerade wieder produzieren. Am liebsten wären ihnen Einzel- und Ermessensentscheidungen für jede einzelne Maßnahme und jede einzelne Förderung. Das wird Anträge, Widersprüche und Gerichtsentscheidungen produzieren, dass wir nur so mit den Ohren schlackern. Wenn man solche Gesetze macht kannst du eine Verschlankung des öffentlichen Dienstes vergessen.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5854 am: 02.05.2023 11:36 »
maximal 500 Mitglieder in Cannabis Social Clubs = 20.000 bis 40.000 neue Vereine in kürzester Zeit
Schornsteinfeger die Wärmepumpen überprüfen sollen...

Die frei werdende Kapazität und höhere Produktivität durch Digitaliserung und später KI scheint wohl dazu genutzt zu werden, dass zukünftiger noch mehr Unsinn kontrolliert und bürokratisiert werden soll.

Dabei bekommt man selbst in angemessener Zeit keine vernünftigen Gesetzesentwürfe zur Alimentation mehr hin.  ::)
Den ersten Entwurf hat man selber in die Tonne geworfen, beim Zweiten soll wohl das BVerfG die Arbeit machen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,539
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5855 am: 02.05.2023 11:43 »

Schornsteinfeger die Wärmepumpen überprüfen sollen...


Wie bitte? Hat man diesen Abzockverein bei Einbau einer WP nicht vom Hals?

Prüfer SH

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 504
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5856 am: 02.05.2023 11:47 »

Schornsteinfeger die Wärmepumpen überprüfen sollen...


Wie bitte? Hat man diesen Abzockverein bei Einbau einer WP nicht vom Hals?

Korrekt, normalerweise kommen die dann nicht mehr.

BWBoy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 268
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5857 am: 02.05.2023 11:54 »
Die Ursache für die mangelnde Aufmerksamkeit der Bundesbeamten zu dem Thema würde ich zusätzlich zu den Verbänden auch ganz klar bei den Medien sehen.

Frei nach dem Motto, erzähle jemandem so oft wie überbezahlt er, und wie unberechtigt seine Gehaltserhöhung ist, bis er selbst daran glaubt.

Auch im Bereich der Tarifverhandlungen gabs da von 90% der Medien nur Schwachsinn zu lesen. Nicht nur die fehlenden Laufzeit, aufmal gibt 2,5 Millionen Bundesbeamte, weil sich mit dem "überbezahlten Beamten" mehr Hetzklientel anlocken lässt als mit dem E3 Tarifbeschäftigten. Erst gestern hatte ich einen Artikel vor der Nase bei dem es um die Übertragung der Tarifrunde auf Pensionäre ging. Da stand doch tatsächlich drin das Ergbenis würde "nur für aktive Beamte gelten." Danach kam dann noch eine Auflistung von "profitierenden Beamten" auf der unter anderem Müllwerker, Pflegepersonal und Ärzte aufgeführt wurden. Die Liste war noch länger letztlich aber alles keine Personal was verbeamtet wird. Von der tatsache, dass das Tarifergebnis noch gar nicht für die Beamten gilt mal abgesehen.

Naja was ich damit sagen will, bei solchen Medien, die nur noch auf Klicks aus sind und dafür auch bewusst Halb- und Unwahrheiten verbreiten braucht man sich nicht wundern, wenn zum Einen, die Aufmerksamkeit für eine berechtigte Forderung nicht gegeben ist, und zum anderen die Politik sich scheut dafür einzutreten, denn dafür gibts nur Shitstorm.

BWBoy

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 268
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5858 am: 02.05.2023 11:55 »

Schornsteinfeger die Wärmepumpen überprüfen sollen...


Wie bitte? Hat man diesen Abzockverein bei Einbau einer WP nicht vom Hals?


Korrekt, normalerweise kommen die dann nicht mehr.

Es sei denn man hat zusätzlich noch nen Kaminofen, damit man auch bei -10° mit Luftwärmepumpe noch irgendwas warm bekommt.

shimanu

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 72
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5859 am: 02.05.2023 12:00 »
Wir heizen mit Luftwärmepumpe im Neubau und haben einen Kamin eingebaut. Rückblickend völliger Schwachsinn. Sobald wir den Kamin anmachen, haben wir kürzester Zeit eine Sauna.

Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 282
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5860 am: 02.05.2023 12:06 »
Korrekt, normalerweise kommen die dann nicht mehr.
Aktuell ...
Aber irgendwas wird denen schon irgendwann wieder einfallen und wenn es die Kontrolle des Kältemittels ist.
Es glaubt ja wohl auch niemand das die KFZ Steuer noch lange nur an dem Motor mit seinen Abgasen verknüpft wird.
Irgendwann ist der Punkt erreicht da muss man auch die E Auto Fahrer schröpfen.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5861 am: 02.05.2023 13:21 »

Schornsteinfeger die Wärmepumpen überprüfen sollen...


Wie bitte? Hat man diesen Abzockverein bei Einbau einer WP nicht vom Hals?

Korrekt, normalerweise kommen die dann nicht mehr.

Gesetzentwurf fürs nächste Jahr § 60a GEG Betriebsprüfung Wärmepumpen
u.a. hier zu finden: https://www.geg-info.de/geg_novelle_2024/060a_%A7_betriebspruefung_waermepumpen.htm

Können auch manche Handwerker oder Energieberater machen, aber die Schornsteinfeger werden einfach wie fast immer unangekündigt klingeln.  ::)

Ich schlage vor die Diskussion darüber hier weiterzuführen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120593.75.html

PublicHeini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 121
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5862 am: 03.05.2023 10:56 »
Ist es korrekt, dass Bundesbeamte keine Widerspruch einreichen müssen? https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++3f9b1cde-5482-11ed-b5b0-001a4a160123

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 646
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5863 am: 03.05.2023 11:07 »
Ist es korrekt, dass Bundesbeamte keine Widerspruch einreichen müssen? https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++3f9b1cde-5482-11ed-b5b0-001a4a160123
Wer darauf vertraut, dass er angemessen alimentiert werden wird, braucht natürlich keinen Widerspruch einlegen.
Nachdem sich der Besoldungsgesetzgeber sich seit Jahre weigert, dies zu tun, ist mein Vertrauen dahingehend erschöpft.
Zudem ist die Zusage, dass ein Widerspruch nicht erforderlich ist nicht vom Besoldungsgesetzgeber.

Ich werde zum Jahresende, wie seit 2020 definitiv erneut Widerspruch einlegen.

Dunkelbunter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 116
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5864 am: 03.05.2023 11:24 »
Ist es korrekt, dass Bundesbeamte keine Widerspruch einreichen müssen? https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++3f9b1cde-5482-11ed-b5b0-001a4a160123
Wer darauf vertraut, dass er angemessen alimentiert werden wird, braucht natürlich keinen Widerspruch einlegen.
Nachdem sich der Besoldungsgesetzgeber sich seit Jahre weigert, dies zu tun, ist mein Vertrauen dahingehend erschöpft.
Zudem ist die Zusage, dass ein Widerspruch nicht erforderlich ist nicht vom Besoldungsgesetzgeber.

Ich werde zum Jahresende, wie seit 2020 definitiv erneut Widerspruch einlegen.

Naja spannend wird ja, wenn doch ein Gesetz dieses Jahr kommt und alle Einsprüche mit dem Gesetz als abgegolten gelten. Dann bleibt ja nur noch das Klageverfahren oder ?