Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2072335 times)

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5880 am: 03.05.2023 15:14 »
Ach so. Na dann abwarten...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5881 am: 03.05.2023 15:27 »
Heute in Finanztest gelesen:
Das für Birgit Trennt zuständige Schleswig-Holsteinische Verwaltungs­gericht tut sich schwer mit der Beamten­besoldung. Ein ums andere Mal legen die Richter die Akten beiseite, um auf weitere Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts zu warten. Immerhin gibt es einen kleinen Trost für Birgit Trennt: Sie bekommt jetzt trotzdem sofort Geld. Statt Besoldungs­nach­zahlung gibt es allerdings eine Entschädigung wegen der Verzögerung des Verfahrens. 3 800 Euro zuzüglich Zinsen muss das Land der Pensionärin über­weisen. Anwalt Olaf Eckert hatte die Verzögerung im Jahr 2017 moniert. Da ist das Verfahren bereits über acht Jahre alt. Als sich bis 2019 immer noch nichts getan hat, klagt er beim Ober­verwaltungs­gericht auf Entschädigung wegen Verfahrens­verzögerung.
https://www.test.de/Mutmacherin-Warten-auf-gerechten-Lohn-5987036-0/

Das zeigt mit aller Deutlichkeit, wie erbärmlich die ganze Angelegenheit inzwischen ist. 10 Jahre Untätigkeit.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5882 am: 03.05.2023 15:27 »
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++co++edfe9326-e273-11ed-ada4-001a4a160110

Es gibt wohl einen zweiten Entwurf.
Das klingt nicht nach vielen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf    ::)

Die Verbandsstellungnahmen hat man entweder gar nicht gelesen oder als irrelevant abgetan.

Das wird ja immer schlimmer.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5883 am: 03.05.2023 15:31 »
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++co++edfe9326-e273-11ed-ada4-001a4a160110

Es gibt wohl einen zweiten Entwurf.
Das klingt nicht nach vielen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf    ::)

Die Verbandsstellungnahmen hat man entweder gar nicht gelesen oder als irrelevant abgetan.

Das wird ja immer schlimmer.

Der link führt doch zu dem Entwurf aus dem Januar 2023. auch die Kritik bezieht sich auf den Entwurf aus dem Januar. Genau die Punkte sind doch da schon angesprochen worden, oder irre ich mich?

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5884 am: 03.05.2023 15:39 »
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++co++edfe9326-e273-11ed-ada4-001a4a160110

Es gibt wohl einen zweiten Entwurf.
Das klingt nicht nach vielen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf    ::)

Die Verbandsstellungnahmen hat man entweder gar nicht gelesen oder als irrelevant abgetan.

Das wird ja immer schlimmer.

Der link führt doch zu dem Entwurf aus dem Januar 2023. auch die Kritik bezieht sich auf den Entwurf aus dem Januar. Genau die Punkte sind doch da schon angesprochen worden, oder irre ich mich?
Nein, ist so.

Bin halt gespannt, ob sie nur die AEZ anheben (weil höheres Bürgergeld in 2023) oder doch noch strukturelle Änderungen  des Systems vornehmen. Wobei ich das nicht annehme, weil nur relativ wenig Zeit seit dem 1. Entwurf vergangen ist. Es sei denn, die hätten noch was Größeres in der Schublade liegen, weil seit 2020 angeblich an dem Thema gearbeitet wurde.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5885 am: 03.05.2023 15:40 »
Je mehr und länger ich darüber nachdenke, um so öfter stellt sich mir die Frage wovor man wirklich Angst haben sollte, der aufkommenden künstlichen Intelligenz oder der fehlenden menschlichen in Berlin.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5886 am: 03.05.2023 15:55 »
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++co++edfe9326-e273-11ed-ada4-001a4a160110

Es gibt wohl einen zweiten Entwurf.
Das klingt nicht nach vielen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf    ::)

Die Verbandsstellungnahmen hat man entweder gar nicht gelesen oder als irrelevant abgetan.

Das wird ja immer schlimmer.

Der link führt doch zu dem Entwurf aus dem Januar 2023. auch die Kritik bezieht sich auf den Entwurf aus dem Januar. Genau die Punkte sind doch da schon angesprochen worden, oder irre ich mich?
Nein, ist so.

Bin halt gespannt, ob sie nur die AEZ anheben (weil höheres Bürgergeld in 2023) oder doch noch strukturelle Änderungen  des Systems vornehmen. Wobei ich das nicht annehme, weil nur relativ wenig Zeit seit dem 1. Entwurf vergangen ist. Es sei denn, die hätten noch was Größeres in der Schublade liegen, weil seit 2020 angeblich an dem Thema gearbeitet wurde.

Aber warum verlinkt Verdi den Entwurf mit Bearbeitungsstand 16.01.2023, wenn’s einen 2. aktualisierten geben soll. Das verstehe ich nicht. Selbst auf der Seite vom BMI ist nichts Neues eingestellt

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5887 am: 03.05.2023 15:57 »
Frage das Verdi, ich verstehe es auch nicht - Verwirrung vorprogrammiert.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5888 am: 03.05.2023 15:58 »
Frage das Verdi, ich verstehe es auch nicht - Verwirrung vorprogrammiert.

Als Nichtmitglied werde ich keine zielführende Antwort erhalten, denke ich.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5889 am: 03.05.2023 16:04 »
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++co++edfe9326-e273-11ed-ada4-001a4a160110

Es gibt wohl einen zweiten Entwurf.
Das klingt nicht nach vielen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf    ::)

Die Verbandsstellungnahmen hat man entweder gar nicht gelesen oder als irrelevant abgetan.

Das wird ja immer schlimmer.

Der link führt doch zu dem Entwurf aus dem Januar 2023. auch die Kritik bezieht sich auf den Entwurf aus dem Januar. Genau die Punkte sind doch da schon angesprochen worden, oder irre ich mich?
Nein, ist so.

Bin halt gespannt, ob sie nur die AEZ anheben (weil höheres Bürgergeld in 2023) oder doch noch strukturelle Änderungen  des Systems vornehmen. Wobei ich das nicht annehme, weil nur relativ wenig Zeit seit dem 1. Entwurf vergangen ist. Es sei denn, die hätten noch was Größeres in der Schublade liegen, weil seit 2020 angeblich an dem Thema gearbeitet wurde.

Aber warum verlinkt Verdi den Entwurf mit Bearbeitungsstand 16.01.2023, wenn’s einen 2. aktualisierten geben soll. Das verstehe ich nicht. Selbst auf der Seite vom BMI ist nichts Neues eingestellt

Mit dem 1. Entwurf meinen die wahrscheinlich den aus 2021

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5890 am: 03.05.2023 16:13 »
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++co++edfe9326-e273-11ed-ada4-001a4a160110

Es gibt wohl einen zweiten Entwurf.
Das klingt nicht nach vielen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf    ::)

Die Verbandsstellungnahmen hat man entweder gar nicht gelesen oder als irrelevant abgetan.

Das wird ja immer schlimmer.

Der link führt doch zu dem Entwurf aus dem Januar 2023. auch die Kritik bezieht sich auf den Entwurf aus dem Januar. Genau die Punkte sind doch da schon angesprochen worden, oder irre ich mich?
Nein, ist so.

Bin halt gespannt, ob sie nur die AEZ anheben (weil höheres Bürgergeld in 2023) oder doch noch strukturelle Änderungen  des Systems vornehmen. Wobei ich das nicht annehme, weil nur relativ wenig Zeit seit dem 1. Entwurf vergangen ist. Es sei denn, die hätten noch was Größeres in der Schublade liegen, weil seit 2020 angeblich an dem Thema gearbeitet wurde.

Aber warum verlinkt Verdi den Entwurf mit Bearbeitungsstand 16.01.2023, wenn’s einen 2. aktualisierten geben soll. Das verstehe ich nicht. Selbst auf der Seite vom BMI ist nichts Neues eingestellt

Mit dem 1. Entwurf meinen die wahrscheinlich den aus 2021

Denke ich auch.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5891 am: 03.05.2023 16:29 »
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++co++edfe9326-e273-11ed-ada4-001a4a160110

Es gibt wohl einen zweiten Entwurf.
Das klingt nicht nach vielen Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf    ::)

Die Verbandsstellungnahmen hat man entweder gar nicht gelesen oder als irrelevant abgetan.

Das wird ja immer schlimmer.

Der link führt doch zu dem Entwurf aus dem Januar 2023. auch die Kritik bezieht sich auf den Entwurf aus dem Januar. Genau die Punkte sind doch da schon angesprochen worden, oder irre ich mich?
Nein, ist so.

Bin halt gespannt, ob sie nur die AEZ anheben (weil höheres Bürgergeld in 2023) oder doch noch strukturelle Änderungen  des Systems vornehmen. Wobei ich das nicht annehme, weil nur relativ wenig Zeit seit dem 1. Entwurf vergangen ist. Es sei denn, die hätten noch was Größeres in der Schublade liegen, weil seit 2020 angeblich an dem Thema gearbeitet wurde.

Aber warum verlinkt Verdi den Entwurf mit Bearbeitungsstand 16.01.2023, wenn’s einen 2. aktualisierten geben soll. Das verstehe ich nicht. Selbst auf der Seite vom BMI ist nichts Neues eingestellt

Mit dem 1. Entwurf meinen die wahrscheinlich den aus 2021

Auf der zweiten Seite des Entwurfs von 01/2022 steht:
Zitat
[Hinweis: Die im Gesetzentwurf ausgewiesenen AEZ-Beträge beruhen auf den Bedarfen
des sozialrechtlichen Mindestsicherungsniveaus für das Jahr 2022, da noch nicht alle not￾wendigen Berechnungsparameter für das Jahr 2023 vorliegen. Die AEZ-Beträge für 2023
werden im laufenden Abstimmungs- und Gesetzgebungsverfahren und damit vor Inkrafttre￾ten dieses Gesetzes aktualisiert.]

Bundi

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« Antwort #5892 am: 03.05.2023 17:42 »
Lese gerade Herr Lindner will den Zoll ufrüsten zur Bekämpfung der OK. Sa wäre ws dich schon einmal der erste Schritt die Zollbeamten und die übrigen Beamten amtsangemessen zu besolden, denn dann kann er davon ausgehen dass die Kollegen auch hochmotiviert ans Werk gehen.

Prüfer SH

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« Antwort #5893 am: 03.05.2023 17:44 »
Lese gerade Herr Lindner will den Zoll ufrüsten zur Bekämpfung der OK. Sa wäre ws dich schon einmal der erste Schritt die Zollbeamten und die übrigen Beamten amtsangemessen zu besolden, denn dann kann er davon ausgehen dass die Kollegen auch hochmotiviert ans Werk gehen.

Und überhaupt erst Personal zu bekommen. Aber welchen Anteil hat der Zoll an OK?

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5894 am: 03.05.2023 18:19 »
Hallo,
mal Butter bei die Fische.

Einige Verfahren die beim BVerfG anhängig sind, warten nun seit über 15 Jahren auf eine Entscheidung.

Ab wann kann man denn vom "Scheitern der Rechtsstaatlichkeit" sprechen?

Mit Sicherheit, wenn ein Verfahren länger dauert, als die Lebenserwartung des Klägers, aber da sind wir ja "noch" nicht angelangt.

Dennoch halte ich die Zeitspannen, die bisher schon überschritten sind für absolut unverhältnismäßig und damit ebenso verfassungswidrig.

Ist halt toll, wenn man ein Grundgesetz hat, was keine Fristen kennt und damit ein unendlich langes Aufschieben ermöglicht.
Zurück zu meiner Frage: Ab welcher Verzögerung gibt es denn Konsequenzen? Falls nie werde ich mich zukünftig bei meiner Arbeit auch an derartigen Zeitspannen orientieren. Scheint ja "angemessen" zu sein.
Das BVerfG hätte ja auch als "Zwischenschritt" einfach mal 15% Erhöhung zwangsweise verfügen können. Ging beim Rundfunkbeitrag ja auch binnen Tagen.