Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1958523 times)

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5910 am: 05.05.2023 10:05 »
Der Aez wird doch sowieso wieder kassiert weil er absolut verwassungswidrig ist und gegen das Abstandsgebot verstößt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5911 am: 05.05.2023 10:51 »
Es wäre schön, wenn sich in Karlsruhe endlich  mal etwas tut. Wir haben fast Mitte Q2...

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5912 am: 05.05.2023 11:04 »
Der Aez wird doch sowieso wieder kassiert weil er absolut verwassungswidrig ist und gegen das Abstandsgebot verstößt.

Naja der AEZ ist aber im aktuellen Entwurf doch die einzige Regelung, welche auf die Entscheidung  des Bundesverfassungsgericht bzgl. Familie mit 3 Kinder eingeht. Bzw. beim Bund geht es ja eher schon bei 2 Kindern ordentlich los mit 2 Kindern.

Der AEZ sollte eher so aufgebaut sein, dass er auch für alle gilt. Also eine Ballungsraumzulage wie früher.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5913 am: 05.05.2023 11:25 »
Es wäre schön, wenn sich in Karlsruhe endlich  mal etwas tut. Wir haben fast Mitte Q2...
Vielleicht ist das oder die Urteil(e) fertig, nur noch nicht veröffentlicht. Da können schon mal Monate vergehen, ist nichts Neues.

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5914 am: 05.05.2023 12:58 »
Ich möchte auch endlich mal Gewissheit haben, was Sache ist! Ich stelle schon seit dem Jahre 2011 Anträge auf amtsangemessene Alimentation! Das ist einfach nur noch zum kotzen!

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5915 am: 05.05.2023 13:02 »
Wenn das so weitergeht, werde ich ein Kinderbuch mit dem Titel „Die Mär von der amtsangemessenen Alimentation“ herausbringen!

kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5916 am: 05.05.2023 13:34 »
Wenn das so weitergeht, werde ich ein Kinderbuch mit dem Titel „Die Mär von der amtsangemessenen Alimentation“ herausbringen!

Ich schreibe gerade an einer Novelle mit dem Arbeitstitel: „Als Beamtin mit vollen, laufenden Bezügen krank melden. 199 kleine Tipps für ein amtsangemessenes Leben“
Arbeitstitel passt da jahahhjhh hahaaaaa hhhhahhhaaaaaaa

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5917 am: 05.05.2023 16:19 »
Wenn das so weitergeht, werde ich ein Kinderbuch mit dem Titel „Die Mär von der amtsangemessenen Alimentation“ herausbringen!

Ich schreibe gerade an einer Novelle mit dem Arbeitstitel: „Als Beamtin mit vollen, laufenden Bezügen krank melden. 199 kleine Tipps für ein amtsangemessenes Leben“
Arbeitstitel passt da jahahhjhh hahaaaaa hhhhahhhaaaaaaa
Es erheitert mich immer wieder von dir zu lesen....

PolareuD

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« Antwort #5918 am: 05.05.2023 18:07 »
Was für ein populistischer schei…. Artikel. Das ca. 90% der Beamtenschaft in der A-Besoldung unterwegs sind scheint völlig egal zu sein. Und die meisten davon im mD und gD, die nicht mal eine Chance auf eine B-Besoldung haben, zumindest normalerweise.

https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/plus245140320/Gehaelter-Bis-zu-15-075-Euro-Grundgehalt-So-viel-verdienen-Beamte.html

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5919 am: 05.05.2023 18:27 »
Ja komisch, dass als Beispiel die B- Besoldung oder A16 genommen werden.

Bastel

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« Antwort #5920 am: 05.05.2023 19:07 »
B11… Das hat bei uns im Amt natürlich jeder zweite. Selbst die Kaffeekocher haben B2.

VierBundeslaender

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« Antwort #5921 am: 05.05.2023 21:51 »
Die Welt erklärt.  ;D ;D ;D
B6 ist auch ganz einfach. Muss man studieren, Glück haben, sich bewerben, erfolgreich Leute führen, sich den Hintern abarbeiten und wenn man nochmal Glück hat, wird man UAL oder was auch immer. Kann jeder Welt Leser mal selber probieren. Ganz einfach ist das. Deswegen schafft das auch jeder.

Ich sage ja: das ist eine billige Neiddebatte.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5922 am: 05.05.2023 21:57 »
Ich habe mal ChatGPT gefragt, vielleicht sind die ja schlauer:

Zitat
Wie sollte eine amsangemessene besoldung deutscher Beamten aussehen, die nicht verfassungswidrig ist?

ChatGPT:
Die Besoldung deutscher Beamten richtet sich nach der Besoldungstabelle des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes. Eine angemessene Besoldung sollte dabei in erster Linie die Leistungen und Verantwortung der jeweiligen Beamten berücksichtigen und eine angemessene Bezahlung sicherstellen.

Die Höhe der Besoldung sollte zudem im Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes stehen und darf keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen von Beamten oder zwischen Beamten und anderen Arbeitnehmern zur Folge haben. Dabei müssen auch Faktoren wie Inflation, Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarktlage berücksichtigt werden.

Die genaue Ausgestaltung der Besoldung kann jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und hängt auch von den jeweiligen Haushaltslagen ab. In jedem Fall sollte jedoch eine angemessene und faire Besoldung gewährleistet sein, um die Leistungen und die Motivation der Beamten zu fördern

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5923 am: 06.05.2023 06:27 »
Ich habe mal ChatGPT gefragt, vielleicht sind die ja schlauer:

Zitat
Wie sollte eine amsangemessene besoldung deutscher Beamten aussehen, die nicht verfassungswidrig ist?

ChatGPT:
Die Besoldung deutscher Beamten richtet sich nach der Besoldungstabelle des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes. Eine angemessene Besoldung sollte dabei in erster Linie die Leistungen und Verantwortung der jeweiligen Beamten berücksichtigen und eine angemessene Bezahlung sicherstellen.

Die Höhe der Besoldung sollte zudem im Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes stehen und darf keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen von Beamten oder zwischen Beamten und anderen Arbeitnehmern zur Folge haben. Dabei müssen auch Faktoren wie Inflation, Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarktlage berücksichtigt werden.

Die genaue Ausgestaltung der Besoldung kann jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und hängt auch von den jeweiligen Haushaltslagen ab. In jedem Fall sollte jedoch eine angemessene und faire Besoldung gewährleistet sein, um die Leistungen und die Motivation der Beamten zu fördern

Wäre vllt doch nicht so schlecht, wenn die KI übernimmt.

SwenTanortsch

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« Antwort #5924 am: 06.05.2023 08:49 »
Das ist ein schönes Exerperiment, das zeigt, dass die KI brav alle Informationen aufgenommen hat und also insbesondere auch die wiederkehrend nicht sachgerechten Texte und schriftlichen bzw. schriftlich festgehaltenen Verlautbarungen aus den Häusern der 17 Regierungen und Besoldungsgesetzgebern, die sich ja gezwungen sehen, wiederkehrend die Welt so zu beschreiben, wie sie ihnen gefällt. Denn die KI hat auch die Gestimmtheit der Dienstherrn brav erfasst und offensichtlich als nicht unmaßgeblich betrachtet, weshalb sie selbst dort, wo sachgerecht ebenfalls mit bestimmten Rechtsbegriffen zu formulieren wäre, freundlich unbestimmte benutzt, um diese dann auch noch in Konjunktive zu übersetzen (in den nachfolgenden drei Hervorhebungen sollte "sollte" durch "muss" zu ersetzen sein, sollte man meinen, wobei das Ersetzen von "Attraktivität" durch "Fairness" gleichfalls zeigt, dass die KI ein vorzügliches Korrelat zu den Pflichten des Dienstherrn darstellte):

"Wie sollte eine amsangemessene besoldung deutscher Beamten aussehen, die nicht verfassungswidrig ist?

ChatGPT:
Die Besoldung deutscher Beamten richtet sich nach der Besoldungstabelle des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes. Eine angemessene Besoldung sollte dabei in erster Linie die Leistungen und Verantwortung der jeweiligen Beamten berücksichtigen und eine angemessene Bezahlung sicherstellen.

Die Höhe der Besoldung sollte zudem im Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes stehen und darf keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen von Beamten oder zwischen Beamten und anderen Arbeitnehmern zur Folge haben. Dabei müssen auch Faktoren wie Inflation, Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarktlage berücksichtigt werden.

Die genaue Ausgestaltung der Besoldung kann jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und hängt auch von den jeweiligen Haushaltslagen ab. In jedem Fall sollte jedoch eine angemessene und faire Besoldung gewährleistet sein, um die Leistungen und die Motivation der Beamten zu fördern"

Eventuell sollte sich die Bundesministerin des Inneren und für Heimat Gedanken machen - bzw. diese sich von der KI machen lassen -, ob sie die Abteilung V auflöste und ob diese durch ChatGPT ersetzt werden sollte. In jedem Fall sollte die Bundesministerin dann sagen dürfen, dass das zu keinem anderen Ergebnissen führen sollte, was ihr Chancen erhöhten sollte, dass sie bald einen Karriere- und Freudensprung machen sollte, sofern nichts dazwischenkommen sollte. Ob Abteilung V oder KI, die Besoldung sollte beim BMI in guten Händen sein, sollte man vermuten. Ob also Sold oder sollte sollte oder solde im BMI zweitrangig sein, sollte die KI meinen. Solld doch die KI den Solt machen, das Ärgäbnis werä am Ändä genauso fählerfray wie büshärr.