Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2080269 times)

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5970 am: 15.05.2023 18:25 »
Die Beamten im BMI (wohl meist B) sollten doch auch interessiert sein an einer guten Besoldung?
Sind sie sicher. Die Sache ist nur vertrackt. Wer nicht gewählt wurde, hat auszuführen (und wenn man nicht ausführt, fliegt man). Die, die entscheiden, sind aber die gewählten.

Und die haben sich in eine Sackgasse manövriert.  Sie haben am Anfang schön gespart, als es keiner gemerkt hat und als das vor allem noch durchging. Jetzt ist der Schaden so groß, dass man nicht mehr zurück kann ohne dem gemeinen Volk beichten zu müssen, dass das jetzt gaaanz viel Geld kostet. Und das gemeine Volk wird jetzt, wenn es so etwas hört, sehr wütend und wählt diejenigen ab, die den Mund zu weit aufreißen.

Das kommt davon, wenn man sich an denen labt, von denen man am Ende lebt. Die können sich auch wehren,  ohne Streik und so. Ich bin nur gespannt, wie sich das Theater auflösen soll. Wir haben hier ein schönes Beispiel von Beamtenmikado - wer sich zuerst bewegt, fällt. Ich sehe eigentlich nur, dass der Bund die Besoldung wieder in seine Hände nimmt. Nur ob sich das die Länder gefallen lassen?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5971 am: 15.05.2023 18:43 »
Von den Gewählten, die das verbockt haben ist nur noch einer da. Und jener kann sich an nichts mehr erinnern...

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5972 am: 15.05.2023 19:08 »
Es ist ja nicht nur bei der Beamtenbesoldung so, dass man verzögert und hinausschiebt. Auch bei der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Pflegeversicherung steht Deutschland vor dem Kollaps, und keiner will die traurige Nachricht überbringen, dass entweder die Beiträge stark erhöht werden müssen, oder die Leistungen stark gesenkt werden müssen. Die Wissenschaftler wissen es schon lange, es ist auch nicht mehr abwendbar, aber keine Partei traut sich dem Volk die Wahrheit zu sagen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5973 am: 15.05.2023 19:12 »
Es ist ja nicht nur bei der Beamtenbesoldung so, dass man verzögert und hinausschiebt. Auch bei der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Pflegeversicherung steht Deutschland vor dem Kollaps, und keiner will die traurige Nachricht überbringen, dass entweder die Beiträge stark erhöht werden müssen, oder die Leistungen stark gesenkt werden müssen. Die Wissenschaftler wissen es schon lange, es ist auch nicht mehr abwendbar, aber keine Partei traut sich dem Volk die Wahrheit zu sagen.

Kommt halt nicht so gut, wenn man auf der einen Seite immer mehr Armut durchfüttert und bei den dummen Arbeitsbienen sparen will.


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5974 am: 15.05.2023 19:21 »
Sehr viele Probleme könnte man schon lösen, in dem man die völlig festgefahrenen Struktur entschlackt und Dinge zusammenlegt und vereinfacht. Ist natürlich nicht gewünscht, will ja jeder seinen Posten behalten. Zwischenzeitlich wurden dann durch diverse Gewerkschaften, Verbände, Gesetze, Datenschutz und Co. die Hürden so hoch gemacht, dass es nur noch im Desaster enden kann. Im Zweifelsfall holt man noch einen Berater mehr, oder macht eine Arbeitsgruppe. Völlig absurd...

Aber: ich sehe nicht ein deshalb noch länger als Sparmaßnahme zu dienen, während sich die Verantwortlichen für die ganzen Missstände die Taschen vollmachen.

nomennominandum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5975 am: 20.05.2023 15:06 »
Das ist die Neuigkeit von Herrn Saathoff - das Bundeskabinett hat nun endlich den Referententwurf beschlossen!
Der Kabinettsbeschluss wird zeitnah veröffentlicht, ich nehme an schon in dieser Woche!

Das steht "Vermutlich wird als nächstes der Kabinettbeschluss veröffentlicht werden". Klingt eher nach reiner Spekulation!

Es tut sich einfach nichts…

Hat denn zufällig noch jemand zusätzliche Hinweise darauf gefunden, dass es jetzt tatsächlich erst zum 01.01.24 inkrafttreten soll?

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5976 am: 20.05.2023 15:22 »
Dazu bedarf es keiner Hinweise, das ist so. Kannste glauben!

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5977 am: 20.05.2023 15:50 »
Darf man dann noch dem Rundschreiben aus 2021 Glauben schenken, dass das Gesetz rückwirkende Anwendung findet und Widersprüche weiterhin nicht erforderlich sind ?! ::)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5978 am: 20.05.2023 16:28 »
Ich empfehle konsequent Widerspruch einzulegen, dass wir unserem Dienstherrn nicht mehr vertrauen können zeigt schon die Thematik an sich. Warum sollte man dann auf ein Schreiben eines ehemlaigen BMI vertrauen ?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5979 am: 20.05.2023 17:44 »
Ich empfehle konsequent Widerspruch einzulegen, dass wir unserem Dienstherrn nicht mehr vertrauen können zeigt schon die Thematik an sich. Warum sollte man dann auf ein Schreiben eines ehemlaigen BMI vertrauen ?

Ich stimme Bundi zu. Nur das Einlegen eines Widerspruchs schafft Rechtssicherheit. Mein Widerspruch für 2023 habe ich schon eingelegt.

kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5980 am: 20.05.2023 17:53 »
Sehr viele Probleme könnte man schon lösen, in dem man die völlig festgefahrenen Struktur entschlackt und Dinge zusammenlegt und vereinfacht. Ist natürlich nicht gewünscht, will ja jeder seinen Posten behalten. Zwischenzeitlich wurden dann durch diverse Gewerkschaften, Verbände, Gesetze, Datenschutz und Co. die Hürden so hoch gemacht, dass es nur noch im Desaster enden kann. Im Zweifelsfall holt man noch einen Berater mehr, oder macht eine Arbeitsgruppe. Völlig absurd...

Aber: ich sehe nicht ein deshalb noch länger als Sparmaßnahme zu dienen, während sich die Verantwortlichen für die ganzen Missstände die Taschen vollmachen.
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Hahhaaaaa ich empfehle meine kleine Novelle: „101 Tipps für eine amtsangemessene Alimentation mit dem gelben Schein sich ein schönes Leben machen“

Hhahaaaa Dumm ist wer nur einen Finger krümmt hier   

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5981 am: 20.05.2023 20:38 »
Darf man dann noch dem Rundschreiben aus 2021 Glauben schenken, dass das Gesetz rückwirkende Anwendung findet und Widersprüche weiterhin nicht erforderlich sind ?! ::)

01.01.2024 ist für mich aktuell nicht rückwirkend. Die Vergangenheit soll über eine Verordnung geregelt werden. Widerspruch muss jeder für sich entscheiden, aber es dürfte für den BMI schwierig werden sich im Zusammenhang mit der amtsangemessenen Alimentation ab 2021 auf Verjährung oder haushaltsnahe Geltendmachung zu berufen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5982 am: 20.05.2023 22:25 »
...aber es dürfte für den BMI schwierig werden sich im Zusammenhang mit der amtsangemessenen Alimentation ab 2021 auf Verjährung oder haushaltsnahe Geltendmachung zu berufen.

Ohne Widerspruch sieht man am Ende alt aus. Insbesondere dann, wenn man von dem Anpassungsgesetz nicht profitiert. Die Besoldung bleibt verfassungswidrig, aber für den Besoldungsgesetzgeber ist alles offiziell sauber.

Irgendwann 2024 wird es vielleicht ein Anpassungsgesetz geben, dass die Besoldung mit aberwitzigen neuen Zuschlägen verfassungswidrig belässt. Dann wird geklagt.

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5983 am: 23.05.2023 07:01 »
Laut Entwurf soll ja der Anteil des Familienzuschlag des Ehepartners wegfallen.
Wie begründet dies der Dienstherr? Vor allem mit Bezug zum §6 GG?

Immerhin ist hier noch explizit von dem besonderen Schutz der Ehe die Rede, auch wenn der ganze Diversity-Wahn es gerne anders sieht, Fakt ist nun mal die Ehe und die Familie sind immer noch besonders Schutzwürdig. Daher ja auch der Zuschlag und das Ehegattensplitting.

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5984 am: 23.05.2023 07:05 »
kurze Zwischenfrage in die Runde. Sollte nicht bis ende März ein weiteres Urteil vom BVerfG erwartet werden?

Dann erwarten wir es ja jetzt Ende Mai noch umso stärker, oder?