Gehe ich richtig in der Annahme, das auch bereits zum 1.1.2024 eine neue Besoldungstabelle mit der Einbeziehung des erhöhten Bürgergeldes in Höhe von wahrscheinlich 35 Euro für 2024 in das Besoldungsgesetz mit einbezogen werden muss? Und zwar mit der Begründung, dass die amtsangemesse Alimentation aus Sicht des BMI keinen Cent höher ist als notwendig und so keine Differenz bleibt die Bürgergelderhöhung von 35 Euro abzufedern. Die zweite Besoldungstabelle kommt mit der Einbeziehung der Besoldungserhöhung ab März 2024.
Ich weiß Träume sind Schäume und das BMI wird niemals zwei Besoldungstabellen in das Besoldungsgesetz schreiben, weil irgendein juristisch veranlagter Mathematiker die Zahlen so drehen kann, dass es nicht notwendig sein wird.
Meine Logik mag mich täuschen, aber müsste das nicht eigentlich so sein? Natürlich weiß ich, dass die veranschlagten 35 Euro die Besoldung nicht verfassungskonform machen, sondern das dazu ein wenig mehr an Haushaltsmittel in die Hand genommen werden muss.