Von meinem Verständnis her wäre der Weg folgendermaßen:
1. Widerspruch einlegen
2. Bescheid abwarten ggf. Untätigkeitsklage
3. Klage einreichen gegen den Bescheid beim zuständigen Verwaltungsgericht
4. Aussetzung des Verfahrens durch das Verwaltungsgericht unter Einleitung eines Normenkontrollverfahrens direkt beim BVerfG
5. Ausgang des Normenkontrollverfahrens beim BVerfG abwarten
Wie geht es weiter, falls das BVerfG das betreffende BBesG für verfassungswidrig erklärt?
Zu 1: Wenn der Wiederspruch ruhend gestellt wird, hat es sich erstmal erledigt mit einer Untätigkeitsklage.
Es gibt zwar Fälle, wo eine Untätigkeitsklage erfolg hatte, dann aber nur, weil die Untätigkeit über mehrere Jahre anhielt. (5-8 Jahre)
Zu deiner Frage:
Wenn das BVerfG über das BBesG beschließt/urteilt, dann wird dem Besoldungsgesetzgeber eine Zeit zur herstellung der Verfassungsmäßigkeit, gemäß vorgabe BVerfG gegeben werden.
Sollte die Zeit verstreichen OHNE, dass die Vorgaben des BVerfG umgesetz werden, gibt es sehr warscheinlich eine Präzisierung der Vorgaben des BVerfG mit einer erneuten Frist und dann ODER DIREKT nach Ablauf der ersten Frist eine sog. Vollstreckungsanordnung, welche dazu führt, dass Betroffene die eigentlich zustehende Summe direkt beim zuständigen VerwG einkagen könnne.
In Summe führ das Ganze aber zu so langen Wartezeiten, dass viele keine Lust auf den Rechtsweg haben werden.